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1273/2019

Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen rückwirkend ab dem

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.05.2019

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Anlage 1 - Errichtungs- und Gebührensatzung 2018 NOT

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Errichtungs- und Gebührensatzung 2018 NOT

2325 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Änderung der Satzung der Stadt Köln 
über die Errichtung und Unterhaltung  
von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen  
vom ________________  
(Datum der Ausfertigung durch die Oberbürgermeisterin) 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 21.05.2019 aufgrund der §§ 2, 7 und 41 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) - in der bei Erlass der Satzung geltenden 
Fassung - diese Satzung beschlossen: 
 
I. 
 
Die Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische ge-
flüchtete Personen der Stadt Köln (ABl. Stadt Köln 2018, Nr. 16, S. 19) wird wie folgt geän-
dert: 
 
 
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 
 
§ 2 
 
Aufnahme 
 
(1) Zur Aufnahme in eine Einrichtung bedarf es einer Vermittlung der Stadt Köln. Bei der 
Auswahl der Unterkunft werden, soweit möglich und vertretbar, die besonderen Belange 
und Merkmale des Aufzunehmenden (z. B. Größe und Struktur der Familie, Erkrankun-
gen, Schule) berücksichtigt. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Einrichtung 
bzw. einen bestimmten Raum der Einrichtung besteht nicht. 
 
 
§ 6 erhält folgende Fassung: 
 
 
§ 6 
 
Benutzungsgebühren 
 
Für die Inanspruchnahme der Einrichtung werden Gebühren in Höhe von monatlich 
1.017,70 EUR erhoben. In dieser Summe sind sämtliche Kosten zum Betrieb der Einrichtung 
mit Ausnahme der Gemeinschaftsverpflegung enthalten. 
 
 
§ 11 erhält folgende Fassung: 
 
§ 11 
 
Inkrafttreten 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln rückwir-
kend zum 25.01.2018 in Kraft

Anlage zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften 
für ausländische geflüchtete Personen der Stadt Köln. 
 
Übersicht über die Einrichtungen: 
 
Anschrift PLZ Ort Stadtteil  
Boltensternstr. 10a 50735 Köln Riehl 
Bonner Str. 478 50968 Köln Marienburg 
Herkulesstr. 42 50823 Köln Neuehrenfeld 
Butzweilerhofallee 50829 Köln Ossendorf 
Friedrich-Naumann-Str. 2 51145 Köln Eil 
Luzerner Weg 70a 51063 Köln Mülheim 
Mathias-Brüggen-Str. 66 50827 Köln Ossendorf 
Ostlandstr. 39a 50858 Köln Weiden 
Ostmerheimer Str. 220 51109 Köln Merheim 
Ringstr. 38-44 50996 Köln Rodenkirchen 
Robert-Perthel-Str. 50 50739 Köln Bilderstöckchen

Beschlussvorlage Rat

3767 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562 
56 
Vorlagen-Nummer 
 1273/2019 
Freigabedatum 
 13.05.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von 
Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen rückwirkend ab dem 25.01.2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die „Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung 
von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen“ in der zu diesem Beschluss paraphierten 
Fassung (Anlage 1) rückwirkend ab dem 25.01.2018 und nimmt die darin enthaltene Objektaufteilung 
zustimmend zur Kenntnis. 
 
 
Integrationsrat 17.06.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 
Finanzausschuss 08.07.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge    1.650.000€ 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist nach den Bestimmungen des Ordnungsbehördengesetzes, des Landesaufnahme-
gesetzes, des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes verpflichtet, 
Einrichtungen zur vorübergehenden Unterbringung obdachloser Personen und Übergangswohnheime 
zur Unterbringung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen zu errichten und zu unterhalten.  
 
Die Einrichtungen und Wohnheime werden als öffentlich rechtliche Einrichtungen aufgrund der o. a. 
„Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische 
geflüchtete Personen“ geführt.  
 
Durch die Aufnahme in die jeweilige Einrichtung wird mit den Bewohnern ein öffentlich rechtliches 
Benutzungsverhältnis begründet. Hierfür sind von den Bewohnern nach den Vorschriften des Kom-
munalabgabengesetzes (KAG) Benutzungsgebühren zu erheben.  
 
Grundlage hierfür ist, dass in § 6 der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung 
von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen entsprechende Benutzungsgebühren 
erhoben werden. 
 
Nach § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sollen die von den Bewohnern zu erhebenden Gebühren 
so festgesetzt werden, dass die unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkulierten zukünfti-
gen Kosten der Einrichtungen in der Regel gedeckt sind. Einrichtungen vergleichbarer Art und Aus-
stattung wurden zusammengefasst.  
 
 
Diese Kosten wurden seitens der Stadt Köln ermittelt und belaufen sich auf durchschnittlich 1.017,70 
€ pro Person/Monat für alle Notaufnahmen bzw. -unterkünfte.  
 
Die Kosten, die mit der Unterbringung von Flüchtlingen im SGB II-Bezug entstanden sind, wurden in

3 
diesem Zeitraum im Rahmen eines sog. Gutscheinverfahrens im Jobcenter Köln erfasst. Die hier vor-
gelegte Satzung stellt die Rechtslage bezüglich der Gebührenregelung klar. 
 
Die Verwaltung schlägt somit nun vor, eine Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung 
und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen mit entsprechender 
Erhebung von Benutzungsgebühren zu beschließen. 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (5)

17.06.2019 Integrationsrat
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 6.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1273/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.05.2019
Erstellt
04.04.2019 15:12