1273/2019
Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen rückwirkend ab dem
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Errichtungs- und Gebührensatzung 2018 NOT
2325 Zeichen
Anlage 1 Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen vom ________________ (Datum der Ausfertigung durch die Oberbürgermeisterin) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 21.05.2019 aufgrund der §§ 2, 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) - in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: I. Die Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische ge- flüchtete Personen der Stadt Köln (ABl. Stadt Köln 2018, Nr. 16, S. 19) wird wie folgt geän- dert: § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: § 2 Aufnahme (1) Zur Aufnahme in eine Einrichtung bedarf es einer Vermittlung der Stadt Köln. Bei der Auswahl der Unterkunft werden, soweit möglich und vertretbar, die besonderen Belange und Merkmale des Aufzunehmenden (z. B. Größe und Struktur der Familie, Erkrankun- gen, Schule) berücksichtigt. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Einrichtung bzw. einen bestimmten Raum der Einrichtung besteht nicht. § 6 erhält folgende Fassung: § 6 Benutzungsgebühren Für die Inanspruchnahme der Einrichtung werden Gebühren in Höhe von monatlich 1.017,70 EUR erhoben. In dieser Summe sind sämtliche Kosten zum Betrieb der Einrichtung mit Ausnahme der Gemeinschaftsverpflegung enthalten. § 11 erhält folgende Fassung: § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln rückwir- kend zum 25.01.2018 in Kraft Anlage zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen der Stadt Köln. Übersicht über die Einrichtungen: Anschrift PLZ Ort Stadtteil Boltensternstr. 10a 50735 Köln Riehl Bonner Str. 478 50968 Köln Marienburg Herkulesstr. 42 50823 Köln Neuehrenfeld Butzweilerhofallee 50829 Köln Ossendorf Friedrich-Naumann-Str. 2 51145 Köln Eil Luzerner Weg 70a 51063 Köln Mülheim Mathias-Brüggen-Str. 66 50827 Köln Ossendorf Ostlandstr. 39a 50858 Köln Weiden Ostmerheimer Str. 220 51109 Köln Merheim Ringstr. 38-44 50996 Köln Rodenkirchen Robert-Perthel-Str. 50 50739 Köln Bilderstöckchen
Beschlussvorlage Rat
3767 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562 56 Vorlagen-Nummer 1273/2019 Freigabedatum 13.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen rückwirkend ab dem 25.01.2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die „Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen“ in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 1) rückwirkend ab dem 25.01.2018 und nimmt die darin enthaltene Objektaufteilung zustimmend zur Kenntnis. Integrationsrat 17.06.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 Finanzausschuss 08.07.2019 Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge 1.650.000€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Stadt Köln ist nach den Bestimmungen des Ordnungsbehördengesetzes, des Landesaufnahme- gesetzes, des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes verpflichtet, Einrichtungen zur vorübergehenden Unterbringung obdachloser Personen und Übergangswohnheime zur Unterbringung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen zu errichten und zu unterhalten. Die Einrichtungen und Wohnheime werden als öffentlich rechtliche Einrichtungen aufgrund der o. a. „Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen“ geführt. Durch die Aufnahme in die jeweilige Einrichtung wird mit den Bewohnern ein öffentlich rechtliches Benutzungsverhältnis begründet. Hierfür sind von den Bewohnern nach den Vorschriften des Kom- munalabgabengesetzes (KAG) Benutzungsgebühren zu erheben. Grundlage hierfür ist, dass in § 6 der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen entsprechende Benutzungsgebühren erhoben werden. Nach § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sollen die von den Bewohnern zu erhebenden Gebühren so festgesetzt werden, dass die unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkulierten zukünfti- gen Kosten der Einrichtungen in der Regel gedeckt sind. Einrichtungen vergleichbarer Art und Aus- stattung wurden zusammengefasst. Diese Kosten wurden seitens der Stadt Köln ermittelt und belaufen sich auf durchschnittlich 1.017,70 € pro Person/Monat für alle Notaufnahmen bzw. -unterkünfte. Die Kosten, die mit der Unterbringung von Flüchtlingen im SGB II-Bezug entstanden sind, wurden in 3 diesem Zeitraum im Rahmen eines sog. Gutscheinverfahrens im Jobcenter Köln erfasst. Die hier vor- gelegte Satzung stellt die Rechtslage bezüglich der Gebührenregelung klar. Die Verwaltung schlägt somit nun vor, eine Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen mit entsprechender Erhebung von Benutzungsgebühren zu beschließen. Anlagen
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1273/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.05.2019
- Erstellt
- 04.04.2019 15:12