V/0706/2018
Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) (B-Plan Nr. 579)
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Beschlussvorlage
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V/0706/2018 V/0706/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) (B-Plan Nr. 579) - Baubeschluss Kanalbau im Quartier - Beratungsfolge 04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 09.10.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung ( Lageplan Nr. WE 107 / 1 vom 19.07.2018) und der baulichen Umsetzung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Ausbau der öffentlichen Entwässe- rungseinrichtungen keine Baukosten entstehen, die Finanzierung der Baumaßnahmen erfolgt durch die KonvOY GmbH. Einnahmen werden nicht erwartet. Die Baukosten für die Einrichtungen der Stadtentwässerung werden auf 6,52 M io. € geschätzt. G e- mäß dem Entwurf der vertraglichen Regelungen übernimmt das Tiefbauamt alle öffentlichen Entwä s- serungseinrichtungen kostenfrei von der KonvOY GmbH. Als Folge lasten für die Stadtentwässerung fallen zusätzlich jährlich e Unterhaltungskosten von rd. 65.000 € an. Begründung: 1. Voraussetzungen Der Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gie- venbecker Reihe / Niedenstiege) wird mit der Vorlage V/0362/2018 am 10.10.2018 in der Sitzung des Tiefbauamt 19.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0706/2018 Rates abschließend beraten, er wird voraussichtlich am 19.10.2018 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Grundlage für die Erschließungsmaßnahme werden der städtebauliche Vertrag zwischen der KonvOY GmbH und der Stadt Münster und die vertraglichen Voraussetzungen zwischen den Beteiligten im Stadtkonzern. Korrespondierend zur Entwässerungsplanung wird der Baubeschluss der Straßen - und Freiraumpla- nung in der separaten Vorlage V/0606/2018 in der Sitzung am 04.10.2018 der Bezirksvert retung Münster-West zur Entscheidung vorgelegt. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplans und der Unterschrift des Ko n- zernvertrages und des städtebaulichen Vertrages. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Mit der geplanten Entwässerung (Trennsystem) wird die Konzeption der Fachhochschule Münster zur Regenwasserableitung - als Teil der städtebaulichen Planung - weiter umgesetzt. Die Vorgaben aus dem Bebauungsplan und den textlichen Festsetzungen wurden berücksichtigt. Das Schmutzwasser-Pumpwerk Potstiege ist ausreichend leistungsstark, die Schmutzwassermengen weiter zur Hauptkläranlage zu leiten. Das gesammelte Niederschlagswasser wird weitestgehend oberflächennah in Mulden und Kastenri n- nen abgeleitet und an zwei Stellen in den östlich verlaufenden Gievenbach eingeleitet. Sollten die Boden- und Grundwasserverhältnisse es zulassen, kann das Niederschlagswasser auch versickert werden. Nordöstlich der Straßeneinmündung Gievenbecker Reihe / Roxeler Straße ist e in Regenrückhaltebe- cken (RRB) zur Abflussdrosselung vorgesehen. Neben dem RRB ist ein Retentionsbodenfilter g e- plant, um das verschmutzte Niederschlagswasser von der Haupterschließungsstraße im Quartier und von der Roxeler Straße zu reinigen. 3. Ausschreibung und Bau Die Koordination der Ausschreibung aller Gewerke und des Baus erfolgt durch die KonvOY GmbH. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Beiträge Dritter fallen nicht an. Das Tiefbauamt hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm „Kommunaler Klim a- schutzNRW“ zur wassersensiblen Stadtentwicklung im Oxford-Quartier in Höhe von 2,40 Mio. € g e- stellt. Die Förderquote kann davon maximal 80% betragen. Über den Antrag wurde noch nicht b e- schieden. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Der Neubau der Schmutz - und Regenwasserkanalisation (inkl. Regenrückhaltebecken) ist wasser- rechtlich nach § 57 LWG NRW anzuzeigen. Für den Retentionsbodenfilter ist die Genehmigung nach § 57.2 LWG NRW einzuholen. Die Einleitungen in den Gievenbach sind nach § 8 WHG genehmigungspflichtig. Die Wasserrechtsanträge sind gestellt bzw. sind in der Bearbeitung. Die wasserwirtschaftlichen Pl a- nungen sind mit der Unteren Wasserbehörde vorabgestimmt. 6. Liegenschaftliche Regelungen - 3 - V/0706/2018 Die liegenschaftlichen Regelungen werden durch die KonvOY GmbH abgewickelt. Für die geplanten baulichen Maßnahmen an der Roxeler Straße zwischen Dieckmannstraße und Gievenbecker Reihe / Gievenbach (Straßen - und Kanalbau) ste ht noch der Planungsbeschluss im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen aus. Dem Planungsbeschluss folgt nach der Anhörung in der Bezirksvertretung Münster -West der Baubeschluss im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen voraussichtlich im 1. Quartal 2019. i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage Anlage A
20180827 Anlage zum Kanalbaubeschluss
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Plot 11.04.2018 i. A.Tiefbauamt Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: Datum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :0ÝQVWHUGHQStadtteil SentrupBezirk WestF. Jaskowiak Dreyer12.201712.2017 0DÀVWDELageplan 1 : 800/ÅQJHQ+×KHQ VORABZUGGievenbeck -2[IRUG4XDUWLHU5R[HOHU6WUDÀH'LHFNPDQQVWUDÀH*LHYHQEHFNHU5HLKHNiedenstiege)Bebauungsplan Nr. 579 112_050We 107. 925$%=8*6WUDHQSODQXQJStand 16.10.2017,QJHQLHXUEUR+DQV7RYDU 3DUWQHUBeratende Ingenieure GbR:HLH%UHLWH2VQDEUFNTel: 0541 / 94003-38 Lageplan. RegenwasserkanalRegenwasserkanalKastenrinne (KR) W DN 300FH TelekommunikationsleitungenRWE - LeitungenDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanal StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO G DN 300 Gasleitung .DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX Sinkkasten (SK)Knotenpunkt (KP) KR 300/335 PBnKR 300/335 PBnKP 2KP 4KR 300/355 PBn KR 300/355 PBn KP 6KP 14 KR 300/355 PBn KR 300/330 PBnKR 300/355 PBn KP 7KP 8KP 10 KP 11KP 12KR 300/335 PBnKP 13KR 300/355 PBn KR 300/355 PBnKR 300/355 PBn KP 21 KP 16KR 300/355 PBn KP 17KP 20KP 19 KP 22 KP 28 KP 27 KP 26 KP 29 KR 300/355 PBn SK 2 500/980 KP 31 KP 30 KR 300/355 PBn KP 33KP 34KP 32KP 35 KR 300/335 PBnKR 300/355 PBn KR 300/355 PBnKP 39KP 36KP 37 KP 38 KR 300/355 PBnKR 300/335 PBnKR 300/355 PBn KR 300/375 PBnKP 40KP 41KR 300/355 PBn KR 300/375 PBnKP 42KP 43 KR 300/375 PBnKP 44 KR 300/335 PBn KP 25 KP 23 KR 300/335 PBn SK 1 500/980 KR 300/355 PBn KR 300/355 PBn Genehmigungsplanung
Anlage A
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Anlage A zur V/0706/2018 Kurzüberblick Neubau der entwässerungstechnischen Einrichtungen im Bebauungsplangebiet 579 (Oxford – Quartier) bestehend aus Schmutz- und Regenwasserkanälen, offenen Mulden und Kastenrinnen, ein Rückhaltebecken und ein Retentionsbodenfilter Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes“ Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 0 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 20JJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 20JJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge- setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße
- Gievenbecker Reihe
- Niedenstiege
- Potstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0706/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37