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V/0706/2018

Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) (B-Plan Nr. 579)

Vorlagen 07.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 09.10.2018, TOP 6.5

Beschlussvorlage

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20180827 Anlage zum Kanalbaubeschluss

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5124 Zeichen

V/0706/2018 
V/0706/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / 
Niedenstiege) (B-Plan Nr. 579) 
- Baubeschluss Kanalbau im Quartier - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   09.10.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster  aufgestellten Planung ( Lageplan Nr. WE 107 / 1 vom 
19.07.2018) und der baulichen Umsetzung wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Ausbau der öffentlichen Entwässe-
rungseinrichtungen keine Baukosten entstehen, die Finanzierung der Baumaßnahmen erfolgt durch 
die KonvOY GmbH. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Die Baukosten für die Einrichtungen der Stadtentwässerung werden auf 6,52 M io. € geschätzt. G e-
mäß dem Entwurf der vertraglichen Regelungen übernimmt das Tiefbauamt alle öffentlichen Entwä s-
serungseinrichtungen kostenfrei von der KonvOY GmbH. 
Als Folge lasten für die Stadtentwässerung fallen zusätzlich jährlich e Unterhaltungskosten von 
rd. 65.000 € an. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
  
Der Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gie-
venbecker Reihe / Niedenstiege) wird mit der Vorlage V/0362/2018 am 10.10.2018 in der Sitzung des 
Tiefbauamt 
 
19.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0706/2018 
Rates abschließend beraten, er wird voraussichtlich am 19.10.2018 mit der Veröffentlichung im 
Amtsblatt in Kraft treten.  
 
Grundlage für die Erschließungsmaßnahme werden der städtebauliche Vertrag zwischen der KonvOY 
GmbH und der Stadt Münster und  die vertraglichen Voraussetzungen zwischen den Beteiligten im 
Stadtkonzern. 
 
Korrespondierend zur Entwässerungsplanung wird der Baubeschluss der Straßen - und Freiraumpla-
nung in der separaten Vorlage V/0606/2018 in der Sitzung am 04.10.2018 der Bezirksvert retung 
Münster-West zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplans und der Unterschrift des Ko n-
zernvertrages und des städtebaulichen Vertrages. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Mit der geplanten Entwässerung (Trennsystem) wird die Konzeption der Fachhochschule Münster zur 
Regenwasserableitung - als Teil der städtebaulichen Planung - weiter umgesetzt.  
Die Vorgaben aus dem Bebauungsplan und den textlichen Festsetzungen wurden berücksichtigt. 
 
Das Schmutzwasser-Pumpwerk Potstiege ist ausreichend leistungsstark, die Schmutzwassermengen 
weiter zur Hauptkläranlage zu leiten. 
 
Das gesammelte Niederschlagswasser wird weitestgehend oberflächennah in Mulden und Kastenri n-
nen abgeleitet und an zwei Stellen in den östlich verlaufenden Gievenbach eingeleitet. Sollten die 
Boden- und Grundwasserverhältnisse es zulassen, kann das Niederschlagswasser auch versickert 
werden. 
Nordöstlich der Straßeneinmündung Gievenbecker Reihe / Roxeler Straße ist e in Regenrückhaltebe-
cken (RRB) zur Abflussdrosselung vorgesehen. Neben dem RRB ist ein Retentionsbodenfilter g e-
plant, um das verschmutzte Niederschlagswasser von der Haupterschließungsstraße im Quartier und 
von der Roxeler Straße zu reinigen. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Koordination der Ausschreibung aller Gewerke und des Baus erfolgt durch die KonvOY GmbH. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Beiträge Dritter fallen nicht an.  
 
Das Tiefbauamt hat in Zusammenarbeit  mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit 
einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung  aus dem Förderprogramm „Kommunaler Klim a-
schutzNRW“ zur wassersensiblen Stadtentwicklung im Oxford-Quartier in Höhe von 2,40 Mio. € g e-
stellt. Die Förderquote kann davon maximal 80% betragen. Über den Antrag wurde noch nicht b e-
schieden. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Der Neubau der Schmutz - und Regenwasserkanalisation (inkl. Regenrückhaltebecken) ist wasser-
rechtlich nach § 57 LWG NRW anzuzeigen.  
Für den Retentionsbodenfilter ist die Genehmigung nach § 57.2 LWG NRW einzuholen.  
Die Einleitungen in den Gievenbach sind nach § 8 WHG genehmigungspflichtig. 
Die Wasserrechtsanträge sind gestellt bzw. sind in der Bearbeitung. Die wasserwirtschaftlichen Pl a-
nungen sind mit der Unteren Wasserbehörde vorabgestimmt. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen

- 3 - 
V/0706/2018 
 
Die liegenschaftlichen Regelungen werden durch die KonvOY GmbH abgewickelt. 
Für die geplanten baulichen Maßnahmen an der Roxeler Straße zwischen Dieckmannstraße und 
Gievenbecker Reihe / Gievenbach (Straßen - und Kanalbau) ste ht noch der Planungsbeschluss im 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen aus. Dem Planungsbeschluss 
folgt nach der Anhörung in der Bezirksvertretung Münster -West der Baubeschluss im Ausschuss für 
Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen voraussichtlich im 1. Quartal 2019. 
 
 
 
i. V.   
 
 
gez. 
Denstorff   
Stadtbaurat       
 
Anlage 
Anlage A

20180827 Anlage zum Kanalbaubeschluss

1594 Zeichen

Plot 11.04.2018 i. A.Tiefbauamt
Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 
Datum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :0ÝQVWHUGHQStadtteil SentrupBezirk WestF. Jaskowiak Dreyer12.201712.2017
0DÀVWDELageplan 1 : 800/ÅQJHQ+×KHQ
VORABZUGGievenbeck -2[IRUG4XDUWLHU5R[HOHU6WUDÀH'LHFNPDQQVWUDÀH*LHYHQEHFNHU5HLKHNiedenstiege)Bebauungsplan Nr. 579
112_050We 107.
925$%=8*6WUD‰HQSODQXQJStand 16.10.2017,QJHQLHXUEUR+DQV7RYDU	3DUWQHUBeratende Ingenieure GbR:HL‰H%UHLWH2VQDEUFNTel: 0541 / 94003-38
Lageplan.
RegenwasserkanalRegenwasserkanalKastenrinne (KR)
W DN 300FH
TelekommunikationsleitungenRWE - LeitungenDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanal
StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO
G DN 300 Gasleitung
.DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX
Sinkkasten (SK)Knotenpunkt (KP)
KR 300/335 PBnKR 300/335 PBnKP 2KP 4KR 300/355 PBn
KR 300/355 PBn
KP 6KP 14
KR 300/355 PBn
KR 300/330 PBnKR 300/355 PBn
KP 7KP 8KP 10
KP 11KP 12KR 300/335 PBnKP 13KR 300/355 PBn
KR 300/355 PBnKR 300/355 PBn
KP 21
KP 16KR 300/355 PBn
KP 17KP 20KP 19
KP 22
KP 28
KP 27
KP 26
KP 29
KR 300/355 PBn
SK  2  500/980
KP 31
KP 30
KR 300/355 PBn
KP 33KP 34KP 32KP 35
KR 300/335 PBnKR 300/355 PBn
KR 300/355 PBnKP 39KP 36KP 37
KP 38
KR 300/355 PBnKR 300/335 PBnKR 300/355 PBn
KR 300/375 PBnKP 40KP 41KR 300/355 PBn
KR 300/375 PBnKP 42KP 43
KR 300/375 PBnKP 44
KR 300/335 PBn
KP 25
KP 23
KR 300/335 PBn
SK  1  500/980
KR 300/355 PBn
KR 300/355 PBn
Genehmigungsplanung

Anlage A

1574 Zeichen

Anlage A zur V/0706/2018 
Kurzüberblick 
Neubau der entwässerungstechnischen Einrichtungen im Bebauungsplangebiet 579 (Oxford – 
Quartier) bestehend aus Schmutz- und Regenwasserkanälen, offenen Mulden und Kastenrinnen, 
ein Rückhaltebecken und ein Retentionsbodenfilter 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes“ 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2022 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 0 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 20JJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 20JJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Rechtliche Grundlagen:  
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 
 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht. 
 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (2)

04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Roxeler Straße
  • Dieckmannstraße
  • Gievenbecker Reihe
  • Niedenstiege
  • Potstiege

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Details

Aktenzeichen
V/0706/2018
Typ
Vorlagen
Datum
07.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37