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4167/2021

Stellungnahme zur mündlichen Anfrage bezüglich Tagesordnungspunkt 17.2 Offenlage Bebauungsplanentwurf-Nummer 63474/02 Subbelrather Straße 486-494 (3506/2021) im SteA am 28.10.2021

Mitteilung Ausschuss 02.12.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.12.2021, TOP 1.4

Anlage zur Stellungnahme Subbelrather Straße

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Anlage zur Stellungnahme Subbelrather Straße

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Mitteilung Ausschuss

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Wolf Az 
Vorlagen-Nummer  02.12.2021 
 4167/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 
 
Stellungnahme zur mündlichen Anfrage bezüglich Tagesordnungspunkt 17.2 Offenlage 
Bebauungsplanentwurf-Nummer 63474/02 Subbelrather Straße 486-494 (3506/2021) im StEA 
am 28.10.2021 
Anfrage 
 
 
Zu Tagesordnungspunkt 17.2 – Offenlage Bebauungsplanentwurf-Nummer 63474/02 
Subbelrather Straße 486-494 (3506/2021) – gab es im StEA am 28.10.2021 durch das beratende 
Mitglied und sachkundigen Einwohner, Herrn Jörg Beste, zwei Nachfragen: 
 
Zum einen erhielt die Verwaltung den Auftrag, den Erhalt der historischen Bausubstanz zu prüfen. 
 
Weiterhin gab es den Auftrag, das Projekt im Gestaltungsbeirat zu beraten nur mit dieser Maßgabe 
wurde auf die Forderung eines Wettbewerbs verzichtet.  
Herr Beste hatte die Info, dass die Beratung im GBR nicht erfolgt sei. 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.04.2018 über die Einleitung eines Bebau-
ungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 
in Köln-Ehrenfeld (3698/2017) wurde die Verwaltung beauftragt, im weiteren Verfahren die Einbezie-
hung der historischen, auf dem Gelände vorhandenen Gebäude sowie deren erhaltenswerte Bau-
substanz in die Neubebauung zu prüfen. Außerdem ist der Gestaltungsbeirat mit einzubeziehen. 
 
Mit Blick auf die Frage zur erhaltenswerten Bausubstanz (benachbartes Gebäude Subbelrather Stra-
ße 496) ist festzustellen, dass das Bauwerk erhalten bleibt und weiterhin zu Wohnzwecken genutzt 
wird. Mangels planerischen Erfordernisses ist das zweigeschossige Gebäude nicht in den Geltungs-
bereich des vorgenannten VB-Plans einbezogen worden.  
 
Im als Anlage beigefügten Schrägluftbild sind das erhaltene Gebäude (rot eingekreist) sowie die Ani-
mation des Neubauvorhabens dargestellt.  
 
Des Weiteren hat die Prüfung der auf dem Gelände des Neubauvorhabens vorhandenen Gebäude 
ergeben, dass weder die Wohn- und Geschäftshäuser zur Subbelrather Straße noch die durch mit 
Altlasten beeinträchtigte Industriehalle im hinteren Grundstücksteil erhaltenswert sind. Dies wurde 
auch im Rahmen der Fachdienststellenbeteiligung nach den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB durch das LVR 
– Amt für Denkmalpflege im Rheinland: "Von der Planung sind die Belange der Denkmalpflege nicht 
betroffen" bestätigt.

2 
 
Hinsichtlich der Frage zur Einbeziehung des Gestaltungsbeirates (GBR) ist der Sachstand, dass es in 
2019 eine intensive fachliche Abstimmung zwischen dem Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates, 
Herrn Jürgen Minkus, und dem für das Bauvorhaben entwurflich verantwortlichen Architekturbüro 
Steves Borsum, Köln, insbesondere über die Qualifizierung der Gebäudefassaden gegeben hat.  
Vorausgegangen waren bereits umfängliche Konzeptgespräche zwischen dem Architekturbüro und 
der vormaligen Leiterin des Stadtplanungsamtes, Frau Anne Luise Müller.  
 
Da die städtebauliche Setzung des Vorhabens in Form einer nach drei Seiten geschlossenen Wohn-
anlage aus Schallschutzgründen aufgrund der unmittelbaren Lage an der dort angrenzenden Skater-
Anlage nicht variabel war, erschien dieses Vorgehen als projektadäquate Herangehensweise zur 
Qualifizierung des Vorhabens.  
 
Die den Unterlagen zur gegenwärtigen Offenlage (3506/2021) des Planentwurfs beigefügten Gebäu-
deansichten bestätigen die Auffassung vom Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates sowie der Fach-
verwaltung. 
 
Aufgrund des nach bald 4-jähriger Planverfahrensdauer weit fortgeschrittenen Projektstandes und der 
erreichten überzeugenden Gestaltungs- und Funktionsqualität wäre insofern abzuwägen, ob es noch 
einer weiteren formellen Befassung im Gremium GBR bedarf. Nach Rücksprache mit Herrn Minkus 
würde sich der Gestaltungsbeirat im Bedarfsfall dem Projekt nochmals annehmen.  
 
 
gez. Greitemann 
 
 
Anlage 
Schrägluftbild Subbelrather Straße 486-494 und 496

Beratungsverlauf (1)

02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4167/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.12.2021
Erstellt
26.11.2021 08:47