AN/0126/2017
Verkehrskreisel Rodenkirchen Barbarastraße
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0126/2017 Stand: 06.07.2022 Sachstandsbericht Verkehrskreisel Rodenkirchen Barbarastraße Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 8.1.16 Verkehrskreisel Rodenkirchen Barbarastraße; Antrag der CDU Fraktion AN/0126/2017 Frau von Dewitz (SPD Fraktion) stellt den Antrag auf Ende der Debatte. 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beendet die Debatte über den TOP. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit 5 Stimmen der CDU Fraktion und einer Stimme der FDP Fraktion gegen 3 Stimmen der SPD Fraktion und Herrn Bronisz bei Enthaltung von Herrn Ilg und 3 Stimmen der Fraktion Die Grünen abgelehnt. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert die Verwaltung auf, die Verträge zu den geplanten Arbei- ten zur Erstellung eines Verkehrskreisels Barbarastraße /Ecke Hauptstraße Rodenkirchen nach § 8 VOB / Teil B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sofern die Kosten durch Regressverfahren 75.000 € nicht übersteigen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit 4 Stimmen der SPD Fraktion, 3 Stimmen der Fraktion Die Grünen, 2 Stimmen der FDP Fraktion und Herrn Bronisz gegen 5 Stimmen der CDU Fraktion und Herrn Ilg abge- lehnt.
Dringlichkeitsantrag (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0126/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2017 Verkehrskreisel Rodenkirchen Barbarastraße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Dringlickeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 23. Januar 2017 zu setzen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Verträge zu den geplanten Arbeiten zur Erstellung e i- nes Verkehrskreisels Barbarastraße /Ecke Hauptstraße Rodenkirchen nach § 8 VOB / Teil B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) mit sofortiger Wirkung zu kündigen , so- fern die zu erwartende Vergütung für den Auftragnehmer für Wagnis und Gewinn 75000 E u- ro nicht überschreitet. Begründung: Die Verwaltung hat per Mit teilung an die Bezirksvertretung (Vorlagen -Nummer 4147/2016) den zuständigen Bezirksvertretern eine Erhöhung der Kosten der Baumaßnahme um einen sehr erheblichen Anteil mitgeteilt. Die geschätzte Kostenerhöhung beläuft sich in etwa auf die Hälfte der ursprünglich durch die Bezirksvertretung beschlossenen Mittel (von 670.000 € zu 935.000 €). Des Weiteren wird lapidar mitgeteilt, dass sich die Kostenänderung auf die Höhe der festz u- legenden Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) auswirken CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln Aachener Str. 220 50931 Köln (Braunsfeld) CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen wird. Ob dies der Fall ist – und wenn in w elcher Höhe – kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.' Die Straßenbaubeiträge werden von den Anliegern getragen und ste l- len somit eine erheblich gestiegene Belastung für diese dar. Angesichts der genannten Entwicklung ist eine Neubewertung de r gesamten Verkehrsma ß- nahme in der Bezirksvertretung erforderlich. Hinzu kommt, dass die Kostenerhöhung der Bezirksvertretung lediglich mitgeteilt wurde, die Bezirksvertretung in der Sitzung vom 02.11.2015 jedoch nur einen Kostenbeschluss von 670.000 € vorsah. Aus diesem Grund entsteht neuer Beratungs- und Entscheidungsbedarf in der Bezirksvertretung (und nicht bloß eine Kenntnisnahme). Begründung der Dringlichkeit : Der Beginn der Bauarbeiten steht unmittelbar bevor und liegt vor der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Pavegos
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0126/2017
- Typ
- Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU)
- Datum
- 24.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27