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AN/1047/2026

Tempo 30 auf der Gleueler Straße das Teilstück von der Freiligrathstraße bis zur Mommsenstraße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 16.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.06.2026, TOP 8.1.4

Gemeinsamer Antrag von CDU-Fraktion und FDP/Volt Fraktion

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Gemeinsamer Antrag von CDU-Fraktion und FDP/Volt Fraktion

2139 Zeichen

CDU-Fraktion  
FDP/Volt FrakƟon 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
KleƩenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf 
Herr Bezirksbürgermeister 
Roland Schüler 
Herr Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Köln, den 14.6.2026 
Antrag: Tempo 30 auf der Gleueler Straße das Teilstück von der Freiligrathstraße bis 
zur Mommsenstraße  
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag zur auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Lindenthal am 29.06.2026 zu setzen: 
 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung auf dem Teilstück von der 
Freiligrath Straße bis zur Mommsenstraße auf der Gleueler Straße umgehend die 
Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 festzusetzen. 
 
Begründung 
Vor einiger Zeit wurde aus Lärmschutzgründen auf der Gleueler Straße für den 
Streckenabschnitt kurz hinter dem Miltärring bis zur Freiligrathstraße Tempo 30 eingeführt. 
Die lärmerzeugende Situation auf der Gleueler Straße stellt sich überall auf der Gleueler von 
der Bachemer Straße bis zur Decksteiner Straße gleich dar:  
• Der Bus fährt zumeist alle 10 Minuten pro Richtung 
• Die Feuerwehr ist in unmittelbarer Nähe gelegen 
• 2 -3 Krankenhäuser werden rund um die Uhr mit Notarztwagen angefahren (Uniklinik, 
Elisabethkrankenhaus Hohenlind) 
 
Die Lärmbelastung ist auf dem Teilstück zwischen Mommsenstraße und der Freiligrath 
Straße  - wo kurioserweise Tempo 50 ausgewiesen wird - in mindestens gleichem Maße

gegeben, wie im Verlauf Richtung Deckstein, wo Tempo 30 „aus Lärmschutzgründen“ 
ausgewiesen wurde. 
Es gibt keinen logischen Sachgrund für die Festsetzung von einmal Tempo 30 hier und  
Tempo 50 dort. 
Im Gegenteil: An der Freiligrathstraße/Gleueler Straße liegen 3 Kindergärten, 2 
Grundschulen. Gerade hier ist auch aus diesem Grund doch Tempo 30 geradezu zwingend 
anzuordnen, um die Gefährdung der Kinder und Jugendlichen zu verringern. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez.     Gez.      
Michael Olligschläger   Klaus Reinartz    
CDU-Fraktion    FDP/Volt Fraktion

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Gleueler Straße
  • Freiligrathstraße
  • Mommsenstraße
  • Bachemer Straße
  • Decksteiner Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1047/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
16.06.2026
Erstellt
16.06.2026 12:14