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0437/2017

Beantwortung der Frage zur Sondernutzung einer landwirtschaftlichen Fläche an der Widdersdorfer Landstraße 103, L 12, Bezirk 3

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.02.2017

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 20.02.2017, TOP 2.1.1

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Wi Landstr.-Beantwortg

408 Zeichen

E 32347558 
N 5647381 
E 32347308 N 5647027 
(C) BLOM 2008 
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Auszug aus: Digitale Grundkarte, Abfrageebene 
Maßstab 1:1476   Datum: 08.2.2017 
KölnGIS 
100 m

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2978 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0437/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde  
 
Beantwortung der Frage zur Sondernutzung einer landwirtschaftlichen Fläche an der 
Widdersdorfer Landstraße 103, L 12, Bezirk 3 
Anfrage eines Beiratsmitglieds in der Sitzung vom 07.12.2015: 
 
Teilfrage: Herr Meder bittet um Klärung des Sachstandes der Sondernutzung einer landwirtschaftli-
chen Fläche durch die Firma La Cava (Herr A. Schroeter) an der Widdersdorfer Landstraße. 
 
Antwort der Verwaltung: Mit Schreiben vom 09.11.2016 gaben die beiden Gesellschafter Herr 
Schroeter und Herr Niehl die Auflösung der Baumschule zum 15.11.2016 bekannt. Sie führten aus, 
dass die Rückbauverpflichtung bereits teilweise erfüllt sei und die restlichen Maßnahmen zeitnah 
durchgeführt würden. Die Flächen (siehe Anlage) liegen im Landschaftsschutzgebiet. 
 
Teilfrage: Soweit er (Hr. Meder) sich erinnere gab es nur eine Genehmigung zur Sondernutzung als 
Baumschule mit Auflagen zum Rückbau. Nachdem dort jahrelang ein Pflanzenverkauf und Präsenta-
tions- und Lagerflächen für den Garten- und Landschaftsbau waren, ist seines Wissens der Betrieb 
La Cava an die Venloerstr. umgezogen. 
 
Antwort der Verwaltung: Die Baumschule La Cava hat sich im Jahr 2014 aus hier unbekannten Grün-
den in Baumschule belnatura (Abschrift Widdersdorfer Landstr. 103) umbenannt. Da weder die Ge-
sellschafter noch die Geschäftsführung oder Betriebsform verändert wurden, bestand kein Anlass 
einer Anpassung der vertraglichen Grundlagen (landschaftsrechtliche Befreiung und öffentlich-
rechtlicher Vertrag vom 19.01.2009).  
Das Unternehmen La Cava GmbH und Co KG (Anschrift Venloer Str.) beschreibt sein Haupttätig-
keitsfeld in der Gestaltung mit Natursteinen. Ob es zu einer Vermischung der Betriebe oder zu ande-
ren, nicht genehmigten Nutzungen als Materiallager gekommen ist wird noch geprüft. Der Landwirt 
Herr Niehl ist zur Sitzung eingeladen und kann möglicherweise ergänzende Angaben zum Sachstand 
beisteuern. 
 
Teilfrage: Wegen der von ihm (Herrn Meder) beobachteten unsachgemäßen starken Verwendung von 
Unkrautvernichtungsmitteln z.B. RoundUp/ Glyphosat ist insbesondere die erneute wirklich landwirt-
schaftliche Nutzung möglicherweise erst nach einer Sanierung möglich. 
 
Antwort der Verwaltung: Zum damaligen Zeitpunkt ist die Unteren Naturschutzbehörde leider nicht zu 
einer Verfolgung der Vorwürfe gekommen. Die Anzeige eines unsachgemäßen Ausbringens von 
Pflanzenschutzmitteln wäre ansonsten zur Prüfung des Vorliegens einer Ordnungswidrigkeit an die 
Landwirtschaftskammer (Sachbereich Pflanzenschutzdienst als Landesbeauftragter) weiter geleitet 
worden. 
Inzwischen ergibt eine Weiterverfolgung leider keinen Sinn mehr, da die Ermittlung des Verursachers 
auf Grund der verstrichenen Zeit nicht mehr gerichtsfest nachzuweisen ist.

Beratungsverlauf (1)

20.02.2017 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Widdersdorfer Landstraße 103

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Details

Vorlagen-Nr.
0437/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27