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0190/2020

Tennishallenplätze in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.01.2020

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 19.03.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3912 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/2 
 
Vorlagen-Nummer 31.01.2020 
 0190/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 19.03.2020 
 
Tennishallenplätze in Köln 
In der Sitzung des Sportausschusses am 28.11.2019 bittet die Linke.-Fraktion um Beantwortung ver-
schiedener Fragen zum Angebot von Tennishallenplätze in Köln. 
 
Frage 1: 
Wie hat sich der Bestand an Hallenplätzen im Gebiet der Stadt Köln in den vergangenen zehn Jahren 
entwickelt und wie viele Plätze werden heute noch zu welchen Konditionen vorgehalten? 
 
Antwort: Laut Tennisverband Mittelrhein spielen im Wettbewerb 51 Tennisvereine. Die Wettbewerbe 
werden im Winter in 16 Tennishallen durchgeführt. Davon sind sechs Hallen gewerblich betriebene 
Hallen. Insgesamt stehen dem Tennisverband Mittelrhein und den Angehörigen Vereinen für Spiele 
und Training 55 Tennishallenplätze zur Verfügung.  
In der Regel werden von allen Tennishallenbetreibern im Durchschnitt für Einzelstunden pro Platz 
20,-- € bis 40,-- € verlangt. 
 
Frage 2: 
Warum hat es die Sportentwicklungsplanung, die im Frühjahr vom Rat der Stadt Köln verabschiedet 
wurde, versäumt, die oben skizzierte Entwicklung zu problematisieren, bzw. Lösungsansätze aufzu-
zeigen? 
 
Antwort: Nutzungsprobleme entstehen überwiegend in den Tageszeiten zwischen 17 Uhr und 22 Uhr. 
Dies betrifft dann überwiegend den Vereinssport, da die genannten Zeiten von den organisierten 
Sportlern bevorzugt werden. Freizeitspieler können bzw. müssen durchaus auf die übrigen Zeiten, 
also vor 17 Uhr und nach 22 Uhr, zurückgreifen. 
Der Tennissport erlebte in den letzten Jahren immer wieder Höhen und Tiefen, je nach Beliebtheit 
bzw. je nach Erfolgen der bekannten Tennisprofis und Spitzenspielerinnen und –spieler. Eine drama-
tische Problemsituation hinsichtlich der Tennishallennutzungen in den letzten Jahren ist der Sport-
verwaltung nicht bekannt. 
 
Frage 3: 
Wie bewertet die Verwaltung den Umstand, dass erst kürzlich sämtliche Hallentennisplätze in der 
Wilhelm-Mauser-Straße (Bell’s Tennishalle) einem Basketball-Leistungszentrum weichen mussten, 
was sowohl die hiesigen Vereine als auch Privatspieler vor enorme Probleme stellt? 
 
Antwort: Die Bell-Halle wurde auf dem freien Immobilienmarkt zum Verkauf angeboten. Es ist als gro-
ßes Glück für den Kölner Sport anzusehen, dass diese Halle von der Rheinstars Basketball GmbH 
gekauft wurde und zukünftig dem Partnerverein SG Rheinstars Köln, derzeitig der drittgrößte Basket-
ballverein Deutschlands mitsamt seinen 45 Mannschaften (überwiegend Jugendmannschaften, 
männlich und weiblich) eine Vereinsheimat bietet.

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Frage 4: 
Wie schätzt die Verwaltung, die damit einhergehende Zurücksetzung des Amateursportbereichs ge-
genüber dem semi-professionellen und kommerziellen Bereich ein? 
 
Hier ist keine Zurücksetzung des Amateursports zu erkennen. Im Gegenteil bietet die neue Basket-
ballhalle hervorragende Voraussetzungen insbesondere den Jugendbasketball zu fördern und gleich-
zeitig an manchen Stellen beengte Hallennutzungszeiten in städtischen Hallen zu entspannen. 
 
Gleichwohl ist festzustellen, dass durch die Schließung des Tennisangebotes der Bell-Halle, betroffe-
ne Tennisspieler eine andere Halle aufsuchen müssen. 
 
Frage 5: 
Wie wird die Stadt Köln dem offensichtlichen Mangel an Tennishallenplätzen begegnen und in wel-
chem Zeitraum ist mit einer Besserung zu rechnen? 
 
Antwort: Auf die Bereitstellung von Tennishallenplätze durch gewerblich orientierte Anbieter hat die 
Sportverwaltung der Stadt Köln keine Einflussnahme. Sollte ein eingetragener Tennisverein, Mitglied 
im StadtSportBundKöln e.V. und Mitglied im Tennisfachverband, ambitioniert sein, Hallenkapazitäten 
zu schaffen, hat er die Möglichkeit, eine Baubeihilfe nach den einschlägigen Fördervoraussetzungen 
zu beantragen. 
 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

19.03.2020 Sportausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0190/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.01.2020
Erstellt
20.01.2020 13:59