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2149/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Supermarkt und Skatepark in Köln-Immendorf, Aktenzeichen 22/24

Mitteilung BV 15.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.09.2024, TOP 2.1.2

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

892 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2149/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Supermarkt und Skatepark in Köln-
Immendorf, Aktenzeichen 22/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

670 Zeichen

Von:  
Gesendet: Montag, 12. Februar 2024 23:05 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Immendorfer unsozialität 
 
Guten Tag, ich lebe in dieser Zeit in Immendorf. 
Der ganze Ort beschwert sich die ganze Zeit, keinen Supermarkt oder Skateplatz zu haben.  
Immendorf ist ein wunderschöner Ort, aber ist unsozial und keiner will >1km fahren ,nur um 
z.B Shampoo oder Milch zu kaufen.Wir wollen nicht, dass immendorf ein lauter Ort wird, 
sondern dass immendorfer Bürger nicht überall fahren sollen, oder Skater zu rondorf fahren 
sollen.  
Falls sie diesen Fall beheben, vielen Dank. 
LG.

Anlage 2 Antwortschreiben

3278 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 22/24 02.07.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Supermarkt und Skatepark in Köln-Immendorf“ Akten-
zeichen 22/24 S 
Sehr geehrter Herr    , 
mit Schreiben vom 26.02.2024 habe ich Ihnen den Eingang Ihrer obengenannten Bürgerein-
gabe bestätigt. Leider kann ich erst heute auf Ihr Anliegen zurückkommen und Ihnen Folgen-
des mitteilen:  
Zu dem Thema - Einrichten einer Skateanlage, berichtet das Amt für Kinder, Jugend und Fa-
milie, dass „der Bau einer Skateanlage sich zurzeit in Planung befindet. Dieser soll voraus-
sichtlich auf dem Gelände der Großsportanlage im Bezirk Rodenkirchen entstehen. Eine wei-
tere Skateanlage im Bezirk Rodenkirchen ist von Seiten der Kinder- und Jugendverwaltung in 
nächster Zeit nicht geplant. Insbesondere die sehr gute Flächenversorgung in Immendorf und 
die Tatsache, dass dort auf Grundlage eines Bebauungsplans ein weiterer Spielplatz entste-
hen wird, sprechen für diese Entscheidung. Die Versorgungsquote in Immendorf liegt bei gut 
5 m²/Einwohner, zum Vergleich hierzu liegt sie im Stadtteil Rodenkirchen bei knapp 1,25 
m²/Einwohner (Stand 12.2021). Der Spielraumbedarf in ganz Köln liegt bei 2 m²/Einwohner.“ 
Für die Eröffnung eines Supermarktes in Immendorf, hat das Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik die Situation geprüft und gibt hier zu folgende Stellungnahme ab: „Immendorf wird 
durch die Lebensmittelmärkte in den benachbarten Nahversorgungszentren Meschenich und 
Rondorf sowie im Sonderstandort Godorf mitversorgt. 
Derzeit gibt es kein ausreichendes Bevölkerungs- und Kaufkraftpotenzial, das für die Ansied-
lung eines Lebensmittelmarktes in zeitgemäßer Größe in Immendorf tragfähig wäre. Daher 
kann aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept keine Handlungsmöglichkeit zur Ansied-
lung eines großen Lebensmittelmarktes abgeleitet werden. Die Ansiedlung eines kleinflächi-
gen Nahversorgungsangebotes ist, vorausgesetzt der Verfügbarkeit einer geeigneten Fläche, 
jedoch möglich.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fach-
liche Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an Frau    oder mich wenden.

Seite 2/2 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur 
Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie 
dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre-
tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

16.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
2149/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
15.07.2024
Erstellt
09.07.2024 09:41