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Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Supermarkt und Skatepark in Köln-Immendorf, Aktenzeichen 22/24

Mitteilung BV 2149/2024 vom 15.07.2024

Stand: Am 16.09.2024 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2149/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Supermarkt und Skatepark in Köln- Immendorf, Aktenzeichen 22/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
  • Anlage 1 Eingabe

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    Von: Gesendet: Montag, 12. Februar 2024 23:05 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Immendorfer unsozialität Guten Tag, ich lebe in dieser Zeit in Immendorf. Der ganze Ort beschwert sich die ganze Zeit, keinen Supermarkt oder Skateplatz zu haben. Immendorf ist ein wunderschöner Ort, aber ist unsozial und keiner will >1km fahren ,nur um z.B Shampoo oder Milch zu kaufen.Wir wollen nicht, dass immendorf ein lauter Ort wird, sondern dass immendorfer Bürger nicht überall fahren sollen, oder Skater zu rondorf fahren sollen. Falls sie diesen Fall beheben, vielen Dank. LG.
  • Anlage 2 Antwortschreiben

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    Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 22/24 02.07.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Supermarkt und Skatepark in Köln-Immendorf“ Akten- zeichen 22/24 S Sehr geehrter Herr , mit Schreiben vom 26.02.2024 habe ich Ihnen den Eingang Ihrer obengenannten Bürgerein- gabe bestätigt. Leider kann ich erst heute auf Ihr Anliegen zurückkommen und Ihnen Folgen- des mitteilen: Zu dem Thema - Einrichten einer Skateanlage, berichtet das Amt für Kinder, Jugend und Fa- milie, dass „der Bau einer Skateanlage sich zurzeit in Planung befindet. Dieser soll voraus- sichtlich auf dem Gelände der Großsportanlage im Bezirk Rodenkirchen entstehen. Eine wei- tere Skateanlage im Bezirk Rodenkirchen ist von Seiten der Kinder- und Jugendverwaltung in nächster Zeit nicht geplant. Insbesondere die sehr gute Flächenversorgung in Immendorf und die Tatsache, dass dort auf Grundlage eines Bebauungsplans ein weiterer Spielplatz entste- hen wird, sprechen für diese Entscheidung. Die Versorgungsquote in Immendorf liegt bei gut 5 m²/Einwohner, zum Vergleich hierzu liegt sie im Stadtteil Rodenkirchen bei knapp 1,25 m²/Einwohner (Stand 12.2021). Der Spielraumbedarf in ganz Köln liegt bei 2 m²/Einwohner.“ Für die Eröffnung eines Supermarktes in Immendorf, hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik die Situation geprüft und gibt hier zu folgende Stellungnahme ab: „Immendorf wird durch die Lebensmittelmärkte in den benachbarten Nahversorgungszentren Meschenich und Rondorf sowie im Sonderstandort Godorf mitversorgt. Derzeit gibt es kein ausreichendes Bevölkerungs- und Kaufkraftpotenzial, das für die Ansied- lung eines Lebensmittelmarktes in zeitgemäßer Größe in Immendorf tragfähig wäre. Daher kann aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept keine Handlungsmöglichkeit zur Ansied- lung eines großen Lebensmittelmarktes abgeleitet werden. Die Ansiedlung eines kleinflächi- gen Nahversorgungsangebotes ist, vorausgesetzt der Verfügbarkeit einer geeigneten Fläche, jedoch möglich.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fach- liche Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an Frau oder mich wenden. Seite 2/2 Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre- tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf

  1. 16.09.2024

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 2.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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