4330/2019
Wochenmarkt in Chorweiler
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2749 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/236 Vorlagen-Nummer 4330/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 Wochenmarkt in Chorweiler Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 14.11.2019 TOP 7.2.3 Anfrage der Fraktion Bündnis ′90 / Die Grünen, AN 1527/2019 Der Markt in Chorweiler hat auf seiner Ausweichfläche anscheinend ein Platz- oder Koordina- tionsproblem. Die für den Markt ausgewiesene Fläche reicht offensichtlich an manchen Tagen nicht aus, um alle Marktbuden aufzunehmen oder es bleiben Flächen im Zentrum des Platzes leer und der Rand wird ausgedehnt. Die Händler hatten daher auch schon einen Bereich des Willhelm-Ewald-Weges mit Fahrzeugen (Kleinlastern) und Marktbuden zugestellt. Hierbei handelte es sich um den direkt hinter der Brücke gelegenen Bereich in Seeberg, kurz vor dem Ärztehaus bzw. dem Zugang zur Ludwig-Gies-Straße. Fragen an die Verwaltung: 1) Wer legt die erlaubte nutzbare Fläche fest? 2) Wie oft wird das regelgerechte Aufstellen der Marktstände vom Marktamt kontrolliert und koordiniert? 3) Hat man den Händlern eine Sondergenehmigung für die Nutzung und Befahrung des Fuß- gängerbereiches (Willhelm-Ewald-Weg) erteilt? 4) Wann wird der Liverpooler Platz dem Markt in Chorweiler wieder zur Verfügung stehen? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1) Die erlaubte nutzbare Fläche wurde im Januar 2019 zwischen der Marktverwaltung, dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und der Berufsfeuerwehr festgelegt. Neben der aufgrund der Um- gestaltung des Liverpooler Platzes zur Verfügung gestellten provisorischen Marktfläche (ehemalige Grünfläche) wurde vereinbart, dass die dahinterliegende asphaltierte Fläche bis zur Brücke Willi-Suth- Allee ebenfalls genutzt werden kann. Hinsichtlich der Brücke selbst wurde festgehalten, dass diese einseitig für die Aufstellung von Marktständen genutzt werden kann. Die Feuerwehrzufahrten sind wie vorgeschrieben freizuhalten. Zu Frage 2) Das Aufstellen der Marktstände wird an jedem Markttag (donnerstags und samstags) in der Zeit von 2 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr von der Marktverwaltung koordiniert und kontrolliert. Zu Frage 3) Eine Sondergenehmigung für die Befahrung des Fußgängerbereichs Wilhelm-Ewald-Weg (Brücke über die Willi-Suth-Allee) wurde nicht erteilt. Nach derzeitigen Erkenntnissen der Marktverwaltung wird die Brücke von den Marktbeschickenden nicht mehr überfahren. Hinsichtlich der Sondergeneh- migung für die Nutzung der Brücke selbst wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu Frage 4) Der Markt findet ab dem 15.01.2020 wieder auf dem Liverpooler Platz statt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Ludwig-Gies-Straße
- Willi-Suth-Allee
- Liverpooler Platz
- Wilhelm-Ewald-Weg
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 4330/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.02.2020
- Erstellt
- 11.12.2019 21:16