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4330/2019

Wochenmarkt in Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 05.03.2020, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2749 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/236 
 
Vorlagen-Nummer 
 4330/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 
 
Wochenmarkt in Chorweiler 
Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 14.11.2019 
TOP 7.2.3 
Anfrage der Fraktion Bündnis ′90 / Die Grünen, AN 1527/2019 
 
 
Der Markt in Chorweiler hat auf seiner Ausweichfläche anscheinend ein Platz- oder Koordina-
tionsproblem. Die für den Markt ausgewiesene Fläche reicht offensichtlich an manchen Tagen 
nicht aus, um alle Marktbuden aufzunehmen oder es bleiben Flächen im Zentrum des Platzes 
leer und der Rand wird ausgedehnt. Die Händler hatten daher auch schon einen Bereich des 
Willhelm-Ewald-Weges mit Fahrzeugen (Kleinlastern) und Marktbuden zugestellt. 
 
Hierbei handelte es sich um den direkt hinter der Brücke gelegenen Bereich in Seeberg, kurz 
vor dem Ärztehaus bzw. dem Zugang zur Ludwig-Gies-Straße. 
 
Fragen an die Verwaltung: 
 
1) Wer legt die erlaubte nutzbare Fläche fest? 
2) Wie oft wird das regelgerechte Aufstellen der Marktstände vom Marktamt kontrolliert und 
koordiniert? 
3) Hat man den Händlern eine Sondergenehmigung für die Nutzung und Befahrung des Fuß-
gängerbereiches (Willhelm-Ewald-Weg) erteilt? 
4) Wann wird der Liverpooler Platz dem Markt in Chorweiler wieder zur Verfügung stehen? 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Zu Frage 1) 
 
Die erlaubte nutzbare Fläche wurde im Januar 2019 zwischen der Marktverwaltung, dem Amt für 
Straßen und Verkehrsentwicklung und der Berufsfeuerwehr festgelegt. Neben der aufgrund der Um-
gestaltung des Liverpooler Platzes zur Verfügung gestellten provisorischen Marktfläche (ehemalige 
Grünfläche) wurde vereinbart, dass die dahinterliegende asphaltierte Fläche bis zur Brücke Willi-Suth-
Allee ebenfalls genutzt werden kann. Hinsichtlich der Brücke selbst wurde festgehalten, dass diese 
einseitig für die Aufstellung von Marktständen genutzt werden kann. Die Feuerwehrzufahrten sind wie 
vorgeschrieben freizuhalten. 
 
 
Zu Frage 2) 
 
Das Aufstellen der Marktstände wird an jedem Markttag (donnerstags und samstags) in der Zeit von

2 
 
06:00 Uhr bis 07:30 Uhr von der Marktverwaltung koordiniert und kontrolliert. 
 
 
Zu Frage 3) 
 
Eine Sondergenehmigung für die Befahrung des Fußgängerbereichs Wilhelm-Ewald-Weg (Brücke 
über die Willi-Suth-Allee) wurde nicht erteilt. Nach derzeitigen Erkenntnissen der Marktverwaltung 
wird die Brücke von den Marktbeschickenden nicht mehr überfahren. Hinsichtlich der Sondergeneh-
migung für die Nutzung der Brücke selbst wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 
 
 
Zu Frage 4) 
 
Der Markt findet ab dem 15.01.2020 wieder auf dem Liverpooler Platz statt.

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ludwig-Gies-Straße
  • Willi-Suth-Allee
  • Liverpooler Platz
  • Wilhelm-Ewald-Weg
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4330/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.02.2020
Erstellt
11.12.2019 21:16