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3018/2020

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Bewachung Heinrich-Böll-Platz

Beschlussvorlage Ausschuss 02.11.2020

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 07.12.2020, TOP 5.1

Anlage - Stellungnahme 14 - Bewachung Heinrich-Böll-Platz 2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage - Stellungnahme 14 - Bewachung Heinrich-Böll-Platz 2021

985 Zeichen

14   03.11.2020 
141/4 
 
 
 
Stellungnahme zur Bedarfsprüfung Bewachung Heinrich-Böll-Platz 
 
 
 
II/2-1 
 
 
 
Stellungnahme zur Bedarfsprüfung Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2021; 
voraussichtliche Auftragssumme 273.322,78 € netto; Vorlagen-Nr. 3018-2020 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
am 03.11.2020 haben Sie mir die o. g. Bedarfsprüfung zur Bewachung des Heinrich-Böll-
Platzes im Jahr 2021 zur Stellungnahme vorgelegt. 
Sie rechnen mit Kosten in Höhe von 273.322,78 € netto. Es besteht Vorsteuerabzugsberech-
tigung. 
Die Vergabe der Bewachungsleistungen soll wie in den Vorjahren an die Kölner Gesellschaft 
für Arbeits- und Berufsförderung mbH erfolgen. 
Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen hat die Inhouse-Fähigkeit der KGAB am 
16.10.2020 erneut bestätigt. Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Inhouse-Vergabe haben Sie 
ebenfalls bestätigt. 
Gegen das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Hemsing

Beschlussvorlage Ausschuss

3904 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3018/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Bewachung Heinrich-Böll-Platz 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2021 
mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von rd. 273.000 Euro an die Kölner Gesellschaft für 
Arbeits- und Berufsförderung mbH zu. 
 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 07.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Heinrich-Böll-Platz bildet die Decke des unterirdisch gelegenen Konzertsaales der Kölner Phil-
harmonie und gehört damit zum Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal-
tungszentrum Köln. Der Schallschutz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein stö-
rungsfreier Konzert- und Probenbetrieb ist daher nicht gewährleistet. Alle Bemühungen, durch bauli-
che Maßnahmen einen ausreichenden Schallschutz und die Befahrbarkeit der Platzfläche durch Ret-
tungsfahrzeuge sicherzustellen, sind bisher gescheitert. Es ist daher weiterhin erforderlich, durch ge-
eignete Bewachungsmaßnahmen die uneingeschränkte Nutzung der Philharmonie zu gewährleisten. 
Diese Maßnahmen werden seit dem 01.04.1999 zu Lasten des Wirtschaftsplans der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung von der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) 
durchgeführt. 
Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beabsichtigt, auch für das Jahr 2021 den 
Bewachungsauftrag an die KGAB zu vergeben. Nach dem Angebot der KGAB beläuft sich der Grund-
Stundensatz auf 19,00 Euro zzgl. MwSt. Da der Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in 
NRW für 2021 bei Einholung des Angebotes noch nicht ausgehandelt war, wurde in der Kalkulation 
eine Tarifsteigerung von 5% unterstellt. Die tatsächliche Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis 
des dann gültigen Tarifvertrages.  
Auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus dem Jahr 2019 ergeben sich unter Berücksichtigung der 
tariflichen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen folgende Kosten: 
Stunden 2019 Stunden Preis/Stunde Kosten
Normalstunden 10.260,14      19,00 €               194.942,66 €       
Normalstunden mit Nachtarbeit 457,15           20,50 €               9.371,58 €          
Sonntage 2.050,45        26,53 €               54.398,44 €         
Sonntag mit Nachtzuschlag 56,15             28,03 €               1.573,88 €          
Feiertag 370,05           34,07 €               12.607,60 €         
Feiertag mit Nachtzuschlag 12,05             35,57 €               428,62 €             
Gesamt 13.205,99      20,70 €              273.322,78 €       
 
Auf dieser Basis beläuft sich die voraussichtliche Netto-Auftragssumme (zzgl. 7% MwSt) auf rd. 
273.000 Euro. Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, beschränkt sich die 
tatsächliche Belastung auf den Nettowert. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist anzumerken, dass 
dieser sich durch das für 2021 geplante Programm sowohl erhöhen als auch verringern kann. 
Nachdem die bisher vom Caritasverband für die Stadt Köln und dem Evangelischen Kirchenverband 
Köln und Region gehaltenen Geschäftsanteile am Stammkapital der KGAB von der Stadt Köln erwor-
ben wurden, sind die Voraussetzungen für ein Inhouse-Geschäft gegeben. 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Vorlage beigefügt.

3 
Laut Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung muss bei Verträgen, die den Wert von 125.000 
€ übersteigen, der Betriebsausschuss seine Zustimmung erteilen.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Heinrich-Böll-Platz 14

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Details

Vorlagen-Nr.
3018/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.11.2020
Erstellt
15.10.2020 09:05