3018/2020
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Bewachung Heinrich-Böll-Platz
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Anlage - Stellungnahme 14 - Bewachung Heinrich-Böll-Platz 2021
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14 03.11.2020 141/4 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung Bewachung Heinrich-Böll-Platz II/2-1 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2021; voraussichtliche Auftragssumme 273.322,78 € netto; Vorlagen-Nr. 3018-2020 Sehr geehrte Damen und Herren, am 03.11.2020 haben Sie mir die o. g. Bedarfsprüfung zur Bewachung des Heinrich-Böll- Platzes im Jahr 2021 zur Stellungnahme vorgelegt. Sie rechnen mit Kosten in Höhe von 273.322,78 € netto. Es besteht Vorsteuerabzugsberech- tigung. Die Vergabe der Bewachungsleistungen soll wie in den Vorjahren an die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH erfolgen. Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen hat die Inhouse-Fähigkeit der KGAB am 16.10.2020 erneut bestätigt. Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Inhouse-Vergabe haben Sie ebenfalls bestätigt. Gegen das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen gez. Hemsing
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3018/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Bewachung Heinrich-Böll-Platz Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2021 mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von rd. 273.000 Euro an die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH zu. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 07.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Heinrich-Böll-Platz bildet die Decke des unterirdisch gelegenen Konzertsaales der Kölner Phil- harmonie und gehört damit zum Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln. Der Schallschutz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein stö- rungsfreier Konzert- und Probenbetrieb ist daher nicht gewährleistet. Alle Bemühungen, durch bauli- che Maßnahmen einen ausreichenden Schallschutz und die Befahrbarkeit der Platzfläche durch Ret- tungsfahrzeuge sicherzustellen, sind bisher gescheitert. Es ist daher weiterhin erforderlich, durch ge- eignete Bewachungsmaßnahmen die uneingeschränkte Nutzung der Philharmonie zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden seit dem 01.04.1999 zu Lasten des Wirtschaftsplans der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung von der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) durchgeführt. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beabsichtigt, auch für das Jahr 2021 den Bewachungsauftrag an die KGAB zu vergeben. Nach dem Angebot der KGAB beläuft sich der Grund- Stundensatz auf 19,00 Euro zzgl. MwSt. Da der Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW für 2021 bei Einholung des Angebotes noch nicht ausgehandelt war, wurde in der Kalkulation eine Tarifsteigerung von 5% unterstellt. Die tatsächliche Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis des dann gültigen Tarifvertrages. Auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus dem Jahr 2019 ergeben sich unter Berücksichtigung der tariflichen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen folgende Kosten: Stunden 2019 Stunden Preis/Stunde Kosten Normalstunden 10.260,14 19,00 € 194.942,66 € Normalstunden mit Nachtarbeit 457,15 20,50 € 9.371,58 € Sonntage 2.050,45 26,53 € 54.398,44 € Sonntag mit Nachtzuschlag 56,15 28,03 € 1.573,88 € Feiertag 370,05 34,07 € 12.607,60 € Feiertag mit Nachtzuschlag 12,05 35,57 € 428,62 € Gesamt 13.205,99 20,70 € 273.322,78 € Auf dieser Basis beläuft sich die voraussichtliche Netto-Auftragssumme (zzgl. 7% MwSt) auf rd. 273.000 Euro. Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, beschränkt sich die tatsächliche Belastung auf den Nettowert. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist anzumerken, dass dieser sich durch das für 2021 geplante Programm sowohl erhöhen als auch verringern kann. Nachdem die bisher vom Caritasverband für die Stadt Köln und dem Evangelischen Kirchenverband Köln und Region gehaltenen Geschäftsanteile am Stammkapital der KGAB von der Stadt Köln erwor- ben wurden, sind die Voraussetzungen für ein Inhouse-Geschäft gegeben. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Vorlage beigefügt. 3 Laut Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung muss bei Verträgen, die den Wert von 125.000 € übersteigen, der Betriebsausschuss seine Zustimmung erteilen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Heinrich-Böll-Platz 14
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 3018/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.11.2020
- Erstellt
- 15.10.2020 09:05