3491/2024
Evaluierung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeiträgen der Stadt Köln (kurz „Stellplatzsatzung“ genannt)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 17.06.2025 3491/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 24.06.2025 Mobilitätsausschuss 02.12.2025 Evaluierung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeiträgen der Stadt Köln (kurz „Stellplatzsatzung„ genannt) Die Verwaltung gibt im Folgenden einen Sachstand zur aktuell in Arbeit befindlichen Evaluie- rung der so genannten Stellplatzsatzung. Grundlage ist die am 17.03.2022 neu beschlossene Satzung (3388/2021), die am 29.06.2022 im Amtsblatt der Stadt Köln veröffentlicht wurde (Amtsblatt der Stadt Köln). Mit der neuen Satzung verfolgt die Stadt Köln das Ziel, einen aktiven Beitrag zur Mobilitäts- wende und damit zum Klimaschutz zu leisten. Erreicht werden soll dies durch eine Reduzie- rung und/oder einen kompletten Verzicht von Kfz-Stellplätzen bei neuen Wohnbauvorhaben. Gleichzeitig sollen neue, innovative Mobilitätskonzepte durch entsprechende Anreize für In- vestoren innerhalb der Satzung einen nachhaltigen Beitrag für dieses Ziel leisten. Vereinbart wurde mit dem ersten Beschluss zur Stellplatzsatzung in 2021 (3217/2019), dass nach einer Dauer von frühestens drei Jahren damit begonnen werden soll, die Wirkungen der neuen Satzung zu überprüfen. Diesen Prozess hat die Verwaltung nun gestartet. Geplant ist, auf Basis dieser gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen eine optimierte Fassung der Stellplatzsatzung zu erarbeiten. Diese neue Fassung soll voraussichtlich in 2026 zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt werden. Dies vorausgeschickt, kommt die Verwaltung seit Inkrafttreten der Stellplatzsatzung im Jahr 2022 zu vielfachen Erkenntnissen. Wesentliche Einsichten und Erfahrungen werden aufge- führt: Aufgrund der anfänglichen Schwierigkeiten auf Seiten der Anwender*innen bei der In- terpretation der neuen Regelungen hatte die Verwaltung in der Startphase eine inten- sive Kommunikation mit Architekten, Investoren und Bauherren betrieben. Erstmalig wurde eine interaktive Karte für eine mögliche Reduktion von Stellplätzen eingerichtet, um entsprechende Anfragen zu Reduktionsmöglichkeiten auf Basis der ÖPNV-Anbin- dung nutzerfreundlich darzulegen. Das zur Beratung und Unterstützung von Bauherren eigens eingerichtete Postfach wurde und wird weiterhin außerordentlich gut frequen- tiert. Bis heute konnten auf diese Weise rd. 1.000 Anfragen zu Stellplatzberechnungen vorabgestimmt werden. Baugenehmigungsverfahren ließen und lassen sich dadurch beschleunigt bearbeiten. Viele der Fragen bezogen sich anfangs auf die Berechnung der Reduktionsmöglichkei- ten von Kfz-Stellplätzen. Dabei spielte insbesondere die Erstellung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten eine zentrale Rolle. Für jedes größere Bauvorhaben ab 100 2 Wohneinheiten ist es mit Vorlage eines Mobilitätskonzeptes möglich, zu einer Stell- platzreduzierung zu kommen. Investoren und Bauherren haben von diesem Instrument rege Gebrauch gemacht, weil hierdurch der erforderliche monetäre Ablösebedarf nicht nur bei gefördertem Wohnungsbau in Teilen entfallen kann. Lediglich in Ortsrandlagen wurde vereinzelt der so genannte „ÖPNV-Reduktionsfak- tor“, der mit der neuen Satzung eingeführt wurde, nicht in Anspruch genommen, weil Investoren in diesen Randlagen befürchten, dass die Chancen auf eine gute Vermiet- barkeit nach Herstellung der Immobilie leiden könnten, wenn zu wenig Kfz-Stellplätze zur Verfügung stünden. Inzwischen ist teilweise eine kreative Auslegung der Satzung seitens der Bauträger zu beobachten, die versuchen, eine deutliche Reduktion notwendiger Kfz-Stellplätze bei ihren Vorhaben zu erlangen. Aus Sicht der Verwaltung spricht dieses Handeln dafür, die Stellplatzsatzung tatsächlich an bestimmten Stellen nach zu justieren. Aktuell be- stehende Möglichkeiten der Fehlinterpretation lassen sich in einer nächsten novellier- ten Satzung ausräumen. Die so genannte Stellplatzablöse ist ein viel diskutierter Punkt zwischen dem Bauträ- ger und der Verwaltung, da Bauträger inzwischen selbst bei Neubauten mit sehr gro- ßen Außenanlageflächen von der Stellplatzablöse Gebrauch machen wollen, weil die Stellplatzherstellung i.d.R. teurer ist als die Ablöse. Die Verwaltung empfiehlt eine re- gelmäßige Anpassung der Ablösehöhe in Anlehnung an Baupreissteigerungen (z. B. Baupreisindex). Da Wohnungsraum in Köln knapp ist, versucht die Verwaltung im Rahmen der aktuell gültigen Satzung bei besonders komplexen Fällen pragmatische Lösungen zusammen mit den Bauträgern zu finden. Dazu ein Beispiel: Derzeit sind, wenn besondere städte- bauliche und/oder verkehrliche Schwierigkeiten vorliegen, gemäß Satzung in Einzelfäl- len bereits bis zu 100 Prozent Ablöse nach eingehender Prüfung durch das zuständige Fachamt möglich (z. B. bei Baulückenschließungen in Blockrandbebauung). Von die- ser Regelung macht die Verwaltung in Einzelfällen bereits Gebrauch. Eine weitere Erkenntnis stellt der Mangel in der Herstellung attraktiver Fahrradabstell- anlagen dar. Die Verwaltung beobachtet, dass solche Abstellanlagen meistens nicht von Anfang an mitgeplant werden, sondern oft erst am Ende der fertigen Gebäude- und Freiraumplanung auf den verbleibenden Restflächen in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück platziert werden. Dies erscheint aus Sicht der Verwaltung häufig we- nig durchdacht. Dadurch entstehen Abstellanlagen für Fahrräder, die unattraktiv in ver- winkelten Ecken und oft ohne Wetterschutz ausgestattet und gerade auch für hoch- wertige Räder ungeeignet sind. Die Nutzung des Fahrrades als umweltfreundliche Al- ternative zum eigenen Pkw in der Stadt wird damit nicht oder nur wenig gefördert. Das ist aber in den nächsten Jahren ein erklärtes Ziel der Stadt Köln im nachhaltigen Mobi- litätsplan „Besser durch Köln“ (SUMP) und der Stadtstrategie 2030Plus. Aus dem Ratsbeschluss „Wohnungsbau stärken“ vom 12.12.2024 (1015/2024) sind weitere Anregungen formuliert worden, die berücksichtigt werden sollen. Weiterhin ist die Verwaltung an zwei Forschungsprojekten beteiligt, deren Erkenntnisse bei der Überarbeitung der neuen Stellplatzsatzung berücksichtigt werden: NaMoLi: Im Projekt „Nachhaltige Mobilität Lincoln“ wurde beim Bau der Lincoln-Sied- lung in Darmstadt die Wirkung einer Einschränkungs- und Verzichtssatzung auf das Mobilitätsverhalten der Mieter*innen untersucht. Die Investoren werden dazu verpflich- tet, nachhaltige Mobilitätsangebote dauerhaft zu finanzieren und hierfür die Mietein- nahmen der Stellplätze zweckgebunden zu verwenden. Im Gegenzug werden wesent- lich weniger (Quartiers-)Stellplätze errichtet. Insgesamt konnte empirisch belegt wer- den, dass das Ziel des innovativen Mobilitätskonzeptes der Lincoln-Siedlung, das Mo- bilitätsverhalten durch vielfältige Mobilitätsangebote in eine nachhaltige Richtung zu lenken, erfüllt wurde. Im darauf aufbauenden Projekt NaMoLi2 wurde unter anderem am Beispiel des Kölner Entwicklungsgebietes Mülheimer Süden untersucht, inwieweit 3 dies für die Investor*innen eine Option darstellen könnte und wie solche Konzepte per- spektivisch andernorts implementiert werden könnten. Im Projekt NaMoLi3 wird in ei- nem umfassenden Rechtsgutachten die Darmstädter Einschränkungs- und Verzichts- satzung auf das NRW-Recht übertragen. Dies böte perspektivisch auch für die Stadt Köln die Möglichkeit, eine solche Satzung zu beschließen. PaNaMo: Gegenstand und Anliegen des vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Projektes „Parkraum und nachhaltige Mobilität in Wohnquartieren“ (PaNaMo) ist es, anhand realer Beispiele in unterschiedlichen Quartieren in Nordrhein-Westfalen zu er- mitteln, wie hoch die Stellplatznachfrage in Wohnsiedlungen tatsächlich ist. Die Ver- waltung hat dieses Forschungsvorhaben begleitet, sodass auch Quartiere in Köln un- tersucht wurden. Der besondere Nutzwert des Projekts liegt dabei darin, nicht nur die vorhandene Nachfrage zu erheben, sondern auch den Einfluss von Rahmenbedingun- gen wie der verkehrlichen Lagegunst, der Anbindungsqualität im ÖPNV, dem (kosten- losen) Stellplatzangebot im öffentlichen Raum oder dem Niveau der Stellplatzmieten auf die Nachfrage zu bestimmen. Produkt des Projekts ist ein einfach handhabbares und als Software-Tool anwendbares Modell der Parkraumnachfrage, mit dessen Hilfe der situationsspezifische Parkraumbedarf zuverlässiger abgeschätzt werden kann als mit pauschalen Richtwerten gängiger Stellplatzsatzungen. Auf Basis dieser und weiterer Erkenntnisse, die im laufenden Jahr noch gesammelt werden, wird die Verwaltung einen Entwurf für eine in Teilen zu ändernde Stellplatzsatzung erarbeiten und diese nach jetziger Planung im Jahr 2026 zur Beratung sowie zur Beschlussfassung vor- legen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3491/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.11.2025
- Erstellt
- 05.11.2024 08:57