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2317/2025

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/1316/2023 in der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 21.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.09.2025, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5447 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2317/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/1316/2023 in 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 21.08.2023 
Rückbau und Ausbau von Radwegen im Stadtbezirk Rodenkirchen 
 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen ist kaum ein Ausbau von Fahrradwegen bzw. Fahrradspuren zu 
beobachten. Dagegen finden Entwidmungen von Radwegen aufgrund mangelnder Verkehrs-
sicherheit durch ausbleibende Sanierung, langjährige Baustelleneinrichtungen usw. statt. (Nur 
drei Beispiele aus den Stadtteilen Bayenthal/Marienburg: Schönhauser Straße, Bonner 
Straße, Bayenthalgürtel). 
 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen, Anfrage AN/1316/2023:  
 
Frage 1:  
Welche Radwege bzw. Radspuren im Stadtbezirk Rodenkirchen sind innerhalb 
der letzten zehn Jahren rückgebaut oder entwidmet worden?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden im Stadtbezirk Rodenkirchen in den letzten 
Jahren keine Radwege bzw. Radspuren zurückgebaut.  
In einigen Abschnitten wurde die Benutzungspflicht durch die Straßenverkehrsbe-
hörde im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäfts aufgehoben. In diesem Zuge 
wird vor Ort die Beschilderung angepasst. Das Abhängen von Beschilderung an Rad-
wegen hat keinen Einfluss auf die Infrastruktur. Das Befahren von nicht benutzungs-
pflichtigen Radwegen in der jeweiligen Fahrtrichtung ist erlaubt. Wenn keine durch 
Verkehrszeichen angeordnete Benutzungspflicht besteht, darf nach Wahl auch auf der 
Fahrbahn gefahren werden. 
In den letzten Jahren wurden leider keine Daten zur Aufhebung der Benutzungspflicht 
gepflegt. Die nachfolgende Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

2 
 
 
Straße zwischen Abschnitt zwischen Abschnitt 
Bödingerstraße Kapellenstraße Kolberger Straße 
Schönhauser Straße Bonner Straße Gustav-Heinemann-Ufer 
Weißer Straße Grüngürtelstraße Heinrichstraße 
Brückenstraße Rodenkirchener Brücke Frankstraße 
Alteburger Straße Schönhauser Straße Bahnunterführung 
Unter den Birken Judenpfad Am Eichenwäldchen 
Godorfer Straße Dauner Straße Friedhof Godorf 
Grüngürtelstraße Sürther Straße Weißer Straße 
Kalscheurer Weg Zollstockgürtel Kendenicher Straße 
Am neuen Forst Bonner Landstraße Im Meisengrund 
Bayenthalgürtel Bonner Straße Oberländer Ufer 
Brühler Landstraße Am Kölnberg Am Magerhof 
Bonner Landstraße Friedrich-Ebert-Straße Kiesgrubenweg 
 
Im Großraum der Bonner Straße finden die Arbeiten zum Bau der 3. Baustufe der Nord-Süd 
Stadtbahn statt. Die Nord-Süd Stadtbahn wird von der Haltestelle Marktstraße über die Bon-
ner Straße bis zum Verteilerkreis Süd verlängert. Weitere Informationen sind der Internetseite 
3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn - Stadt Köln zu entnehmen. Durch den Bau einer Stadtbahn 
ergeben sich längerfristige Baustelleneinrichtungen. Eine Übersicht über die Benutzungs-
pflicht auf den Radwegen im Bereich Bayenthalgürtel bis Zollstockgürtel enthält die Mitteilung 
0630/2025. 
 
Frage 2:  
Welche Fahrradstraßen, Radwege oder Fahrradspuren wurden in den letzten 
zehn Jahren neu geschaffen? (Sanierungen sind bitte nicht hier sondern ggf. 
gesondert aufzuführen.) 
 
Antwort der Verwaltung:  
In den letzten zehn Jahren konnten im Bezirk Rodenkirchen im Rahmen des Radwegesanie-
rungsprogrammes die großen Radsanierungsmaßnahmen im Vorgebirgspark, auf dem Militär-
ring zwischen Brühler Landstraße und Verteilerkreis, sowie am Weißer Bogen realisiert wer-
den. In den letzten fünf Jahren wurden zudem im Zuge der Erneuerung der so genannten Lin-
demauer in Sürth, der Leinpfad saniert und verbreitet. Des Weiteren wurden die Wurzelschä-
den auf dem Radweg im Vorgebirgspark zwischen Raderthalgürtel und Markusstraße auf ei-
ner Länge von 500 m beseitigt und der Radweg in Asphaltbauweise erneuert. Darüber hinaus 
wurde die Radwege im Bereich der Vorgebirgsstraße zwischen der Einmündung am Bischofs-
weg und „Am Vorgebirgstor“ saniert. Weitere Sanierungen wurden in den Fahrradachsen „Hei-
dekaul“ und auf dem „Unterer Weißer Weg“ durchgeführt. Eine Übersicht über die gesamte 
Radverkehrsförderung im Stadtbezirk Rodenkirchen zwischen 2020-2025 gibt die Mitteilung 
1966/2025. 
 
Frage 3:  
Welche Maßnahmen werden verbindlich in den nächsten drei Jahren umgesetzt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Runden Tisch Radverkehr wurde eine Projekt-Priorisierung in Abstimmung zwischen Ver-
waltung und Bezirksvertretung für die Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen in Rodenkir-
chen getroffen. Hier wurde festgelegt, dass die erste Priorität die Umwandlung der rechten 
Fahrspuren in eine Radverkehrsanlage auf der Vorgebirgstraße haben soll. Im Weiteren sol-
len die Fahrradstraße Goethestraße zwischen Gürtel und Südpark umgesetzt werden, bevor 
die Ausweisung von Fahrradstreifen auf der Fahrbahn auf dem Bayenthalgürtel zur Umset-
zung kommt.

3 
 
Auf der Vorgebirgstraße sind die Markierungsarbeiten abgeschlossen. Aktuell laufen die Be-
schilderungsarbeiten, sowie das Montieren der Fahrradabstellanlagen. Bis Mitte dieses Jahres 
wird die Maßnahme „Mehr Verkehrssicherheit auf der Vorgebirgstraße“ komplett abgeschlos-
sen sein. Die Umsetzung der Maßnahme „Umwandlung der Goethestraße in eine Fahr-
radstraße auf dem Abschnitt zwischen Gürtel und Südpark“ ist für den Sommer 2025 einge-
plant.

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2317/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.07.2025
Erstellt
17.07.2025 15:49