2256/2021
Statusbericht Schulbaumaßnahmenliste, Stand Ende 2020 - Nachfragen der SPD-Fraktion im ASW zu 0398/2021
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4796 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 11.06.2021 2256/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 14.06.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 Statusbericht Schulbaumaßnahmenliste, Stand Ende 2020 - Nachfragen der SPD-Fraktion im ASW zu 0398/2021 Zur Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 07.06.2021 gibt die SPD-Fraktion fol- gende Nachfrage zur Mitteilung TOP 5.2 „Statusbericht Schulbaumaßnahmenliste Stand Ende 2020“, 0398/2021, schriftlich zu Protokoll: Text der Anfrage 1. Lt. Mitteilung der Verwaltung werden 23 Maßnahmen in eine höhere Prioritätskategorie eingeordnet. Das bedeutet aber auch, dass 23 Maßnahmen, die in 2018 noch als „prioritär“ – also vor Ort dringend notwendig – eingeordnet wurden, nun zurückgestuft wurden. Um welche handelt es sich? 2. In 2018 wurde für Maßnahmen der Kategorie 0 und A sowie GI 1 ein Fertigstellungszeitraum von bis zu 5 Jahren genannt. Aus damaliger Sicht war dies 2023. Für die gleichen Maßnahmen wird nun erneut ein Fertigstellungs-zeitraum von 5-6 Jahren aufgerufen, dies ist nun 2027 – demnach sind alle diese Maßnahmen bereits verspätet! Heißt eine höhere Priorisierung, dass diese für 2023 vorgesehenen Maßnahmen jetzt schneller gebaut werden? Antwort der Verwaltung Zu 1) Die Schulbaumaßnahmenliste, die am 14.02.2019 (Vorlagen-Nummer 3648/2018) und 12.12.2019 (Fortschreibung, Vorlagen-Nummer 2905/2019) durch den Rat beschlossen wurde, enthält alle Schulbauprojekte, deren Durchführung zu zusätzlichen Schulplätzen führt, sowie alle General- oder Teilsanierungen, die im Fall einer Nichtdurchführung zu einem Verlust bestehender Schulplätze führen würden. Da der Schulbau vor enormen Herausforderungen steht, prüft die Verwaltung fortlaufend verschiedene Optionen mit dem Ziel, den Schulbau zu beschleunigen. Eine Beschleunigungsmög- lichkeit liegt in der Umsetzung eines 2. Maßnahmenpaketes von Schulbauprojekten durch Total- oder Generalunternehmer (TU/GU), das am 18.06.2020 (Vorlagen-Nummer 1474/2020) vom Rat beschlossen wurde und 20 Schulbaumaßnahmen umfasst. Bei den Maßnahmen handelt es sich überwiegend um solche, die in der priorisierenden Schulbau- maßnahmenliste den Prioritäten GI 1 oder A zugeordnet sind. Im Weiteren wurden zwei in der Prio GI 2, zwei in der Prio B sowie eine in Prio C verortete Maßnahme in das Paket aufgenommen. Im Schwerpunkt handelt es sich hierbei um solche Projekte die als nächste bau- und planungsrechtlich 2 so schnell umsetzbar sind, dass diese über das GU/TU-Paket rechtssicher ausgelobt und umgesetzt werden können. Mit Beschluss des 2. GU-TU-Pakets wurden diese 20 Maßnahmen der Priorität 0 (bereits im Bau oder Teil des Maßnahmenpakets) zugeordnet. Zwei weitere Maßnahmen wurden auf Grund frei werdender Personalkapazitäten personalisiert und damit ebenfalls der Priorität 0 zugeordnet. Die Asset-Maßnahme Zehnthofstraße (Auftragsnummern 90 und 129, Priorität A), bei der die Bündelung beider Baumaßnahmen am gleichen Schulstandort aus baulogistischen Gründen zuvor zusammen betrachtet wurde, wurde auf Grund neuer Erkenntnisse getrennt. Die Machbarkeitsstudie Erweiterungsbau (Auftragsnummer 90) ist entfallen (Priorität X), da die Errichtung des Erweiterungs- baus aktuell durch Pavillons und später in Modulbauweise erfolgt. Die Sanierung der Turnhalle wurde ihrer ursprünglichen Priorität GI 1 zugeordnet und damit höher priorisiert. Die Priorisierung der übrigen Maßnahmen wurde gegenüber der Fortschreibung der Schulbaumaßnahmenliste (Vorlagen-Nummer 2905/2019) nicht verändert. Zu2) Die Bedarfe an Neu- und Erweiterungsschulbauten sowie die Sanierungsbedarfe liegen über den Kapazitäten der Gebäudewirtschaft. In der Vorlage Priorisierende Schulbaumaßnahmenliste 2018 (Vorlagen-Nummer 3648/2018) wurde bereits darauf hingewiesen, dass 160 der seinerzeit 219 Maßnahmen nicht personalisiert sind. Um dennoch so viele Inbetriebnahmetermine wie möglich umsetzen zu können, wurden zur Beschleunigung des Schulbaus verschiedene Maßnahmen ergriffen; hierzu zählen unter anderem die politischen Beschlüsse zur Umsetzung von Projekten als GU/ TU-Vergaben. Trotz dieser Maßnahmen können nicht alle in der Schulbaumaßnahmenliste aufgeführten Maßnahmen der Kategorien A und GI 1 bis 2023 fertig gestellt beziehungsweise begonnen werden. Die Gebäudewirtschaft stellt für die GI 1 Maßnahmen jedoch weiterhin die Betriebssicherheit sicher. Die nicht fertig gestellten Maßnahmen der Kategorie A werden durch das Amt für Schulentwicklung weitestgehend durch schulorganisatorische Maßnahmen wie Mehrklassen kompensiert. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2256/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.06.2021
- Erstellt
- 09.06.2021 15:54