0745/2025
Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Einführung eines Online-Services zur Beantragung von Meldebescheinigungen" (AN/0149/2025)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
3098 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/34/341/1 AN/0149/2025 Vorlagen-Nummer 17.03.2025 0745/2025 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 24.03.2025 Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion betreffend „Einführung eines Online- Services zur Beantragung von Meldebescheinigungen„ (AN/0149/2025) Mit Antrag vom 30.01.2025 stellte die FDP-Fraktion des Rates einen Antrag gem. § 3 der Ge- schäftsordnung des Rates mit der sie die Verwaltung beauftragen möchte, „…die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit Bürgerinnen und Bürger Meldebe- scheinigungen vollständig online beantragen, direkt bezahlen und zu Hause ausdrucken kön- nen. …“ Stellungnahme der Verwaltung: In Köln werden derzeit einfache und erweiterte Meldebescheinigungen in den Kundenzentren ausgestellt. Es handelt sich um eine Dienstleistung, die während der Öffnungszeiten ohne vor- herige Terminvereinbarung an der Infotheke der Kundenzentren erledigt werden kann. Es wird eine Gebühr in Höhe von 9,00 Euro erhoben. Im Jahr 2024 wurden rund 42.000 Meldebe- scheinigungen ausgestellt. Das Zielbild der Stadt Köln stellen die Lösungen der Beispielstädte Düsseldorf und Berlin dar. In diesen Kommunen ist eine eindeutige Authentifizierung der anfragenden Person über die BundID möglich und es können sowohl die einfache als auch die erweiterte Meldebescheini- gung rund um die Uhr abgerufen werden. Zur Verhinderung von missbräuchlichen bzw. unbefugten Zugriffen oder auch von IT-Sicher- heitsvorfällen muss für das Melderegister der Stadt Köln ein Höchstmaß an entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden. An entsprechenden IT-technischen Maßnahmen arbeitet das Fachamt 12 für Digitalisierung und Informationstechnik aktuell. Daneben gibt es bereits seit 2023 verwaltungsinterne Planungen zu weiteren Einführungen verschiedener Online-Services im Meldewesen, darunter auch die Einführung der Online-Mel- debescheinigung. Hierzu sind die Vorbereitungsarbeiten ebenfalls bereits im Gange, so dass ein entsprechender Testbetrieb zeitnah nach der o. g. Umsetzung der technischen Sicher- heitsvorkehrungen beginnen kann. Im Anschluss kann die Produktivsetzung erfolgen. Im Zusammenhang mit dem verwaltungsseitig betriebenen Onlinedienst „Meldebescheini- gung“ ist auf die Kosten- und Gebührensituation hinzuweisen. Anders als die gebührenpflich- tige Meldebescheinigungsausstellung am Schalter ist die Online-Meldebescheinigung nach §18 Abs. 3 Bundesmeldegesetz entgeltfrei bei gleichzeitiger Erhöhung der Kosten für die IT-Infrastruktur. Die komplexe Einführung des für Köln neuen Dienstes der Online-Meldebescheinigung wird inklusive aller notwendigen technischen Voraussetzungen Zeit bis voraussichtlich mindestens Ende 2025 bzw. Anfang 2026 benötigen. 2 Die Verwaltung wird den Abschluss der Arbeiten und somit die Realisierung in den entspre- chenden politischen Gremien und im Anschluss öffentlichkeitswirksam an die Stadtgesell- schaft kommunizieren. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0745/2025
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 17.03.2025
- Erstellt
- 11.03.2025 12:16