1311/2020
Ausstiegs-Szenarien aus den Corona-Beschränkungen entwickeln – schrittweise Betreuung ausweiten
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 13.05.2020 1311/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 Ausstiegs-Szenarien aus den Corona-Beschränkungen entwickeln – schrittweise Betreuung ausweiten Beantwortung der Anfrage AN/0539/2020 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 1. Welche Konzepte erarbeitet die Verwaltung in Vorbereitung auf weitere Öffnungen von Kin- dertagesstätten, um beispielsweise Inklusionskinder und solche mit besonderem Sprachför- derbedarf baldmöglichst eine Betreuung zukommen zu lassen? Die Verwaltung befindet sich seit Beginn der Corona-Krise in enger Abstimmung mit den Kinderta- geseinrichtungen. Für die Betreuung der Kinder wurden Hygienekonzepte ebenso entwickelt wie fachliche und organisatorische und personelle Maßnahmen. Die Verwaltung orientiert sich dabei an Fachempfehlungen des MKFFI. Die bisherigen Kriterien für die Aufnahme in die Notbetreuung basier- ten auf dem Bedarf der Eltern (Schlüsselberufe) und dem Kinderschutz. Der Verwaltung ist bisher nicht bekannt, welche Entscheidung das MKFFI zur weiteren Aufnahme von Kindern trifft. Die fachliche und pädagogische Beratung sowohl für Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf als auch für Kinder mit Eingliederungshilfe ist auch für die Kinder, die derzeit keine Kindertageseinrich- tung besuchen, sichergestellt. Die Kindertageseinrichtungen halten den Kontakt zu den Familien auf- recht. 2. Welche Vorbereitungen trifft die Verwaltung, um die Betreuung der Kinder an Grundschulen und im Offenen Ganztag wieder aufzunehmen, insbesondere der Inklusionskinder, für die eine Betreuung in Kleingruppen mit Sonder-Pädagoginnen dringend ermöglicht werden sollte? Die hygienerechtlichen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs sind geschaffen. Die aktuelle Entscheidungslage des Schulministeriums sieht vor, am 7.5.2020 die Schulen im Primar- bereich für die Viertklässler zu öffnen. Danach sollen voraussichtlich im rollierenden System auch die übrigen Jahrgänge Präsenzunterricht erhalten. Dies hat zur Folge, dass jeweils nur ein Jahrgang vor Ort sein wird. Somit stehen Räume und Personal zur Verfügung, um die jeweiligen Klassen in ihrer Stärke zu reduzieren und somit die geforderten Abstandsregeln einzuhalten. Mit den daraus entste- henden kleineren Gruppen wird auch den Bedürfnissen der Schüler und Schülerinnen mit sonderpä- dagogischem Förderbedarf Rechnung getragen werden können. Die Gruppen des Offenen Ganztags werden ebenfalls in geringerer Stärke gebildet. Derzeit finden Gespräche mit Unterer Schulaufsicht und Ganztagsträgern statt, um insbesondere den weiteren Ausbau des Schulbetriebs vorzubereiten und abzustimmen. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung derzeit, um zukünftig nicht von landesministeri- ellen Erlassen überrascht zu werden, wie dies bei der Wiederöffnung der Schulen – und wie oben dargestellt – geschehen ist? Aus Sicht der Jugendverwaltung gab es hier kaum Überraschungen. Nur in den ersten Tagen der Pandemie gab es (aus nachvollziehbaren Gründen) sehr kurzfristige Änderungen, diese sind aber 2 mittlerweile in einen guten Ablauf gebracht worden. Die Verwaltung ist auf jede Situation vorbereitet und steht im engen Austausch mit den Landesbehörden und den Trägern. Im Bereich der Schulverwaltung erfolgen die jeweils aktualisierten Anpassungen und Regelungen in Form sogenannter Schulmails, herausgegeben durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB). Die Schulmails erreichen den Schulträger häufig sehr kurzfristig, so dass die Umsetzung nur mit größter Anstrengung gewährleistet werden kann. Bisher ist dies jedoch unter Beteiligung und mit Unterstützung der Akteure immer gelungen. Schulen und Träger des Offenen Ganztags haben dabei stets ein hohes Maß an Flexibilität bewiesen, so konnte z. B. die Notbetreuung auch an Wochenen- den und während der Osterferien sichergestellt werden. Die unerwarteten und kurzfristig festgelegten Änderungen der Hygienestandards (Einsatz von Desinfektionsmitteln) waren mit Unterstützung der Feuerwehr der Stadt Köln umsetzbar. Ein Abweichen von der bisherigen, bundesweit geltenden Vor- gehensweise, nämlich Handeln nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, hat eine große logistische Herausforderung dargestellt, aber auch eine Verunsicherung bei vielen hervorgerufen. Die engen Abstimmungen zwischen Schulverwaltung, Unterer Schulaufsicht und Ganztagsträgern sowie die dabei getroffenen Regelungen führen dazu, dass eine gute Basis der schulischen und au- ßerschulischen Versorgung stattfindet und gewährleistet ist. Auf dieser Basis sind die Planungen – räumlich, personell und konzeptionell - für die weitere Schulöffnung erfolgt, so dass die Verwaltung davon ausgeht, dass sie für die in dieser Woche erwartete 19. Schulmail bestmöglich vorbereitet ist. 4. Nach welchen Parametern plant die Verwaltung eine schrittweise Öffnung von Spiel- plätzen, beispielsweise in der Nachbarschaft von Kindertagesstätten, so dass die Kinder au- ßerhalb ihrer Betreuungseinrichtung Bewegungsfreiräume mit den vorgeschriebenen Mindest- Abständen gewinnen, oder von Jugendeinrichtungen für die älteren Kind? Eine Teilöffnung der Spielplätze halten wir nicht für sinnvoll, da sie aufgrund der Summe der Plätze in der Stadt Köln nicht umsetzbar wäre. Die Öffnung aller Spielflächen für Kinder und Jugendliche ein- schließlich der Fitness-, BMX- und Skateanlagen wird einen „Spielplatztourismus“ vermeiden und eine Entzerrung von großen Gruppenansammlungen mit sich bringen. 5. Welche Rolle könnten Erzieher/innen oder andere städtische Mitarbeitende bei der Be- treuung und Beaufsichtigung von Kleingruppen zur Wahrung der nötigen Abstandsflächen und Hygieneregeln in Kitas, Schulen und auf öffentlichen Spielplätzen übernehmen, die derzeit durch die Corona-Beschränkungen ihren eigentlichen Aufgaben nicht oder nur zeitweise nachgehen dürfen? Erzieher*innen, die derzeit nicht ihre eigentlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen, können hier nicht unterstützend tätig werden, da sie einer Risikogruppe angehören. Der Einsatz wäre ggfls. gesund- heitsgefährdend. Gleiches trifft auf den Bereich Schule und Offenen Ganztag zu. Im Übrigen ist derzeit aufgrund der schrittweisen Öffnung und der damit verbundenen nur teilweisen Präsenz der Schüler und Schülerin- nen davon auszugehen, dass sowohl auf Seiten der Lehrkräfte als auch auf Seiten der Trägervereine die Personalausstattung ausreichend ist, um die aufgrund der Abstandsregelungen verkleinerten Gruppen unterrichten und betreuen zu können. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1311/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.05.2020
- Erstellt
- 05.05.2020 12:15