2531/2020
Eigenbetriesbähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Bericht zum Risikomanagement
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Anlage 1 - Bericht zum Risikomanagement II 2020
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B ericht zum Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln II/2020 Vorbemerkungen: Grundsätzlich können sich für das Veranstaltungszentrum aus folgenden Bereichen Risiken ergeben: - Risiken aus den Beteiligungen an der Koelnmesse GmbH und der KölnMusik Be- triebs- und Servicegesellschaft mbH - Risiken aus dem Geschäftsbetrieb - Risiken bei Gebäuden, Geländen, technischen Anlagen, Umweltschutz - Risiken aus Geld, Kapital, und Liquidität - EDV-Risiken - Rechtliche Risiken Risikobericht: Risiken aus den Beteiligungen an der Koelnmesse GmbH und der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 war bestimmt von den Entwicklungen im Zu- sammenhang mit der Corona-Pandemie. Insbesondere der Veranstaltungs- und Kongressbe- reich war bzw. ist von den Auswirkungen besonders hart betroffen. So musste in den Betriebs- gesellschaften der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Veranstaltungsbetrieb bereits Mitte März komplett eingestellt werden. Das Veranstaltungszentrum selbst ist als reine Besitzgesell- schaft von diesen Auswirkungen nur indirekt betroffen. Da alle Tochtergesellschaften ihre jähr- liche Pacht für die Betriebsobjekte und die Erbbaurechtsgrundstücke bereits zu Jahresbeginn leisten und die Verlustübernahmeverpflichtung für die KölnKongress GmbH nach der Anteils- veräußerung an die Koelnmesse GmbH nicht mehr besteht, sind die Folgen der Veranstal- tungsverbote bislang einzig aus der Ergebnisentwicklung der KölnMusik GmbH zu erwarten. Der Wirtschaftsplan der Koelnmesse GmbH sah für das Geschäftsjahr 2020 als turnusbedingt schwächeres Veranstaltungsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.472 Tsd. Euro vor. Die Corona-Pandemie hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, die zu deutlichen Abweichungen von den Wirtschaftsplanungen führt. Verlegungen und Absagen von Veranstaltungen im In- und Ausland zwischen März und Juni haben bereits stattgefunden und sind weiterhin möglich. Es ist derzeit nicht absehbar, wann sich das Messegeschäft wieder normalisieren wird. Die Gesellschaft hat ab April Kurz- arbeit eingeführt. Nach den Darstellungen der Gesellschaft wird auf Basis des gegenwärtigen Kenntnisstandes für das Geschäftsjahr 2020 für die Koelnmesse GmbH ein Verlust von rd. 120 Mio. € erwartet. Maßnahmen zur Bewältigung der coronabedingten , finanziellen Auswirkungen auf den Koelnmesse Konzern, zu dem seit dem 01.01.2020 auch die KölnKongress GmbH zählt, wurden seitens der Stadt Köln im Wesentlichen durch die Einrich-tung eines gemeinsamen Cash Poolings zur Sicherung der Liquidität der Koelnmesse GmbH ergriffen. Da der Liquiditätsverbund mit der Stadt Köln eingegangen wird und nicht mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, ergeben sich für das Veranstaltungszentrum hieraus keine wirtschaftlichen Auswirkungen. Ferner hat die Stadt Köln im Rahmen der Auszahlung eines verbürgten Investitionsdarlehens einen Dividendenverzicht bis einschließlich zum Jahre 2024 erklärt. Auch hieraus ergeben sich keine Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan der ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung, da über den gesamten Planungszeitraum keine Ausschüt- tungen der Koelnmesse vorgesehen waren. Beide Maßnahmen wurden vom Rat der Stadt Köln in der Sitzung am 14.05.2020 beschlossen. Die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen seitens der Gesellschafter kann nicht ausgeschlossen werden. Liquiditätsmaßnahmen für die KölnMusik GmbH sind derzeit nicht erforderlich, jedoch zeichnet sich eine deutliche Ergebnisverschlechterung ab, die sich in voller Höhe auf das Ergebnis der ei-genbetriebsähnlichen Einrichtung auswirkt. Aufgrund der weltweiten Corona-Krise und der vom Land NRW im März 2020 erlassenen Schutzverordnung musste der Konzertbetrieb ab dem 10.03.2020 eingestellt und alle Veranstaltungen ab diesem Zeitpunkt abgesagt werden. Obwohl mit Wirkung vom 20.05.2020 Veranstaltungen bis zu einer Besucherzahl von 100 Per-sonen unter strengen Auflagen genehmigt werden konnten, war ein Konzertbetrieb nicht mög-lich. Ab September können unter sehr strengen Hygieneauflagen und Schutzmaßnahmen wie-der kleinere Konzerte stattfinden, die jedoch bei unverändert hohen Fixkosten zu deutlich ver-ringerten Umsatzerlösen führen. Derzeit kalkuliert die Gesellschaft mit einem um 1,9 Mio. Euro höheren Verlust. Risikoverantwortliche ist die Leiterin der Sonderkasse. Risikoquantifizierung: 8 Risiken aus dem Geschäftsbetrieb U S-Lease D ie aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH am 19. September 2002 im Zusammen- hang mit der US Cross-Border Transaktion mit dem amerikanischen Investor abgeschlosse- nen Leasing-Gesamtvereinbarung auch für das Veranstaltungszentrum als Vertragspartner resultierenden Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Vorjahr unverändert fort. Von be- sonderer Bedeutung ist hier die Verpflichtung der beiden Vertragsparteien Koelnmesse GmbH und Stadt Köln - eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum, bei Eintritt bestimmter Ereignisse (im Vertrag “Equity Collateral Trigger Event“ genannt) weitere Sicher- heiten stellen zu müssen. In diesem Zusammenhang sieht der Vertrag z.B. das Absinken des Ratings der Bundesrepublik unter AA bei Standard & Poor’s oder Aa2 bei Moody’s oder den Eintritt einer wesentlichen Vertragsverletzung als mögliches, eine Sicherheit auslösen- des Ereignis vor. Im Jahre 2004 ist mit der Herabstufung der Bonität des Landes Nordrhein- Westfalen ein solches “Trigger Event“ eingetreten, das den Investor berechtigt, eine Dienst- barkeit im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgte 2008. Auswirkungen auf das Veranstaltungszentrum und den operativen Messebetrieb ergeben sich hieraus nicht. Darüber hinaus verpflichten die abgeschlossenen Verträge die Stadt Köln, im Falle einer In- solvenz der Koelnmesse GmbH ihr in den Erbbaurechtsverträgen abgesichertes Heimfall- recht auszuüben. Weiterhin bestehen Berichtspflichten bei Änderungen und Umstrukturierun- gen der den Verträgen zugrundeliegenden Rahmenbedingungen. Dem Investor, dem Trus- tee und den Darlehensgebern sind jährlich Pflichterfüllungsbescheinigungen nebst Anlagen (Auszug aus dem Haushaltsplan, Jahresabschluss der GmbH) vorzulegen. Für die sich hie- raus ergebenden Verpflichtungen in den Folgejahren wurde bereits im Jahresabschluss 2002 eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die bestehenden Berichts- und Verhaltenspflichten werden in enger Abstimmung mit der Koelnmesse GmbH nach und eingehalten. Bisher sind keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Risiken aus der Cross-Border-Transak- tion für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung entstanden und momentan auch nicht ersicht- lich. Vielmehr konnte in 2019 der Fremdkapitalanteil der Transaktion (A-Payment Underta- king Agreement und B-Payment-Undertaking Agreement) vorzeitig vorfälligkeitsentschädi- gungsfrei vollständig getilgt werden. Dies führt zu einer dauerhaften Minimierung etwaiger Risiken aus dem US-Lease-Geschäft. Risikoquantifizierung: 4 Risiken bei Gebäuden, Geländen, technischen Anlagen, Umweltschutz Der Zustand der Anlagen, die sich im Vermögen des Veranstaltungszentrums befinden, wird von der KölnKongress GmbH (Gürzenich, Flora, Tanzbrunnen) sowie von der KölnMusik GmbH bzw. der städtischen Gebäudewirtschaft überwacht. Handlungsbedarf wird von dort dem Veranstaltungszentrum gemeldet. Investitions-/Instandhaltungsbedarf, der nicht im Wirtschaftsplan vorgesehen wurde, ist der- zeit nicht erkennbar. Risikoverantwortlich ist die Betriebsleitung. Risikoquantifizierung: 1 Risiken aus Geld, Kapital, und Liquidität Risiken hinsichtlich der Finanzierung des Veranstaltungszentrums sind derzeit nicht erkenn- bar, solange die Stadt Köln ausreichende Zuschüsse bzw. Verlustausgleich leistet. Nur damit kann das Veranstaltungszentrum in seiner derzeitigen Struktur seinen Verpflichtungen dau- erhaft nachkommen. Werden Jahresfehlbeträge wie bisher durch Entnahmen aus der Kapi- talrücklage ausgeglichen, sinkt das Eigenkapital kontinuierlich. Die Thematik ist in Abstim- mung mit der Stadt Köln zu überwachen. Risikoverantwortlich ist die Betriebsleitung. Risikoquantifizierung: 1 EDV-Risiken Di e Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF hat im November 2014 die IT-Risikoindikatoren des Veranstaltungszentrums überprüft und lediglich in wenigen Teilbereichen Risiken in nicht sig- nifikanter Größenordnung festgestellt, die jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis des Veranstaltungszentrums haben. Trotz Einbettung der IT des Veranstaltungszentrums in die IT-Struktur der Stadt Köln sind al- lerdings kurzzeitige Ausfälle mit geringfügigen finanziellen Auswirkungen nicht grundsätzlich auszuschließen. Risikoverantwortliche ist die Leiterin der Sonderkasse. Risikoquantifizierung: 1 Rechtliche Risiken Rechtliche Risiken sind derzeit nicht erkennbar.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 31.08.2020 2531/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 07.09.2020 Eigenbetriesbähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Bericht zum Risikomanagement Die Betriebsleitung hatte dem Ausschuss in der Sitzung am 07.09.2015 über das neu eingerichtete Risikomanagement unterrichtet (Vorlage-Nr. 2442/2015). Seitdem erfolgt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich eine Berichterstattung über die Einschätzung potenzieller Risiken. Mit der als Anlage 1 beigefügten Dokumentation wird die Risikolage zum Stichtag 30.06.2020 abge- bildet. Wesentliche Änderungen in den Risiken haben sich im Vergleich zur letztjährigen Berichter- stattung insbesondere infolge der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Veranstaltungs- und Kongressbereich ergeben. Zum besseren Verständnis wurde als Anlage 2 der Leitfaden zum Risikomanagement der eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln nochmals beigefügt. Gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage 2 - Leitfaden Risikomanagement Veranstaltungszentrum
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Leitfaden zum Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln“ Juni 2015 Anforderungen an ein Risikomanagementsystem: Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist der Betrieb der Kölner Phil- harmonie, des Gürzenichs der Stadt Köln, des Veranstaltungsgebäudes Flora Köln sowie des Tanzbrunnens und des Theaters am Tanzbrunnen auf dem Gelände des Rheinparks im Wege von Gesamt- und Einzelverpachtungen. Dabei ist bei dem be- trieb dieser Veranstaltungen vorrangig einer an den Interessen aller Bevölkerungs- kreise orientierten Nutzung Rechnung zu tragen. Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist des Weiteren auf dem Mes- segelände in Köln-Deutz und Köln-Mülheim: 1. Die Anmietung und der Betrieb der nördlichen Messehallen Nr. 6 bis 9 im Wege der Gesamt- und Einzelverpachtung bzw. -vermietung, 2. der Betrieb der südlichen Messehallen 1 bis 5 sowie 10 und 11 im Wege der Ein- räumung von Erbbaurechten an den für den Betrieb dieser Hallen benötigten Grundstücken Die Stadt Köln kann sich über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung an Gesellschaf- ten beteiligen, die die in Abs. 3 und 4 bezeichneten Veranstaltungsstätten und Mes- sehallen betreiben. Im Rahmen dieses Gesellschaftszwecks hält das Veranstaltungszentrum Anteile an der Koelnmesse GmbH, der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH und der KölnKongress GmbH. Es vermietet bzw. verpachtet Immobilien an KölnKongress (Gürzenich, Flora, Tanz- brunnen) und an KölnMusik (Philharmonie). Außerdem überlässt das Veranstal- tungszentrum der Koelnmesse durch Einräumung von Erbbaurechten die Grundstü- cke der südlichen Messehallen. Die wirtschaftliche Betätigung des Veranstaltungszentrums als „Besitzgesellschaft“ erstreckt sich somit lediglich auf die Vermietung und Verpachtung der von den „Be- triebsgesellschaften“ bewirtschafteten Grundstücke und Gebäude. In Anbetracht des Gegenstandes des Veranstaltungszentrums und der kommunalpolitischen Ausrich- tung der Betriebsgesellschaften ist das Veranstaltungszentrum eine dauerdefizitäre Einrichtung und aufgrund seiner Struktur auf Zuschüsse der Stadt Köln angewiesen. Auch in Anbetracht dieser Rahmenbedingungen kommt einem konsistenten Risiko- managementsystem eine hohe Bedeutung zu. Zweck des Risikomanagements ist die frühzeitige Erkennung risikobehafteter Entwicklungen und damit die Verbesserung von Möglichkeiten zur Gegensteuerung. Wesentliches Ziel des Risikomanagements ist die bestmögliche Erhaltung des Wertes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln. Risikodefinition Im Verständnis des Veranstaltungszentrums sind Risiken alle Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Ver- anstaltungszentrums, die sich negativ auf die Erreichung der Ziele des Veran- staltungszentrums auswirken können. Risikopolitische Grundsätze - Identifikation Die Risiko-Identifikation ist Teil der täglichen Arbeitsabläufe. Die Gewinnung der Ri- sikoinformationen muss in regelmäßigen Abständen erfolgen, mindestens jedoch einmal jährlich. Bei aktuellen Entwicklungen ist außerhalb des Turnus die Betriebslei- tung zu informieren (adhoc). Bezüglich der Beteiligungsgesellschaften sind deren Risikoinformationen regelmäßig auszuwerten. - Bewertung Die Risiken müssen bewertet werden mit der Wahrscheinlichkeit ihres Eintreffens sowie ihrer möglichen Schadenshöhe. Danach können sie in wichtige und weniger wichtige Risiken eingestuft werden, so dass auch eine effiziente Risikobearbeitung möglich ist. Um dies zu ermöglichen, werden die Risiken in folgende Bewertungs- matrix eingeordnet: Das Bewertungskriterium „Höhe der Auswirkung“ orientiert sich an den Folgen für das im Wirtschaftsplan prognostizierte Jahresergebnis des Veranstaltungszentrums. Als „gering“ einzustufen sind demnach Risiken, die sich auf das Jahresergebnis mit unter 200 T€ auswirken können, „mittel“ sind Risiken mit einem Abweichungspotenti- al von 500 T€ und „hoch“ sind solche, die das Jahresergebnis mit mehr als 500 T€ belasten können. - Steuerung Soweit Risiken nicht vermeidbar sind, müssen ihnen entsprechende Gegensteue- rungsmaßnahmen zugeordnet werden, um ihre Auswirkungen zu reduzieren. Die Mechanismen aus Satzung, Dienstanweisungen etc. zur Überwachung insbesondere des Wirtschaftsplans sind wichtige Elemente des Risikomanagements. - Verantwortung Verantwortlich für die Umsetzung des Risikomanagementprozesses ist der ge- schäftsführende Betriebsleiter des Veranstaltungszentrums. Er wird dabei unterstützt durch die kaufmännische Leitung. Für einzelne Risiken werden darüber hinaus ver- antwortliche Personen benannt, denen die laufende Beobachtung und bedarfsweise Kommunikation obliegt. - Kommunikation Der Betriebsausschuss ist über Risiken, die einen akuten Handlungsbedarf auslösen, nach deren Identifikation in seiner nächsten Sitzung, ggf. auch außerhalb von Sit- zungen kurzfristig (adhoc), in geeigneter Form zu unterrichten. - Dokumentation Das Risikomanagement muss transparent sein. Sowohl die Verfahren zur Risikoer- kennung sowie die Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation gilt auch als Nachweis gegenüber dem Betriebsausschuss und dem Wirtschaftsprüfer. - Aktualisierung Das Risikomanagement-System ist in regelmäßigen Abständen dahingehend zu überprüfen, ob es den Bedingungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbe- dingungen des Veranstaltungszentrums noch angemessen ist und ggf. angepasst oder verbessert werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2531/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 31.08.2020
- Erstellt
- 17.08.2020 09:48