AN/0412/2026
Geschwindigkeitsmessungen in den Nachtstunden auf der Vorgebirgstraße
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Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister Dr. Sabine Müller Torsten Burmester Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/0412/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 Geschwindigkeitsmessungen in den Nachtstunden auf der Vorgebirgstraße Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 16. März 2026 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah auf der Vorgebirgstraße zwischen der Kreuzung Gottes- weg und der Einmündung der Straße Am Vorgebirgstor verdeckte Geschwindigkeitsmessungen zwischen 21:00 Uhr und 07:00 Uhr durchzuführen. Die Ergebnisse sind der Bezirksvertretung Rodenkirchen mitzuteilen. Begründung: Es häufen sich die Klagen von Anwohnern über Fahrzeuge, die in den Abend- und Nachtstunden mit überhöhter Geschwindigkeit und entsprechender Lärmentwicklung die Vorgebirgstraße befah- ren. In dieser Zeit gibt es wenig Verkehr, so dass die breite, einspurige Straße offenbar einige Verkehrsteilnehmer zum Rasen einlädt. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Offene Geschwindigkeitsmessungen verfälschen den Eindruck der tatsächlichen Verhältnisse, da die meisten Autofahrer sich durchaus bewusst darüber sind, wenn sie zu schnell fahren und daher ihre Geschwindigkeit rechtzeitig vor der Messung reduzieren. Das endet aber, sobald die Ge- schwindigkeitsanzeigen wieder verschwunden sind. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Heinzlmeier
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0412/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 04.03.2026
- Erstellt
- 04.03.2026 11:47