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V/0898/2013

Öffentliche Toilette auf oder im Umfeld des Hamannplatzes

Vorlagen 25.11.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 21.01.2014, TOP 3.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6451 Zeichen

V/0898/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Öffentliche Toilette auf oder im Umfeld des Hamannplatzes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sitzung am 18.06.2013 einstimmig b eschlossen:  
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher  Form auf oder im Umfeld des H ama-
nnplatzes in Coerde eine öffentliche Toilette eingerichtet werden kann. Die möglichen Vorg e-
hensweisen sind der Bezirksvertretung unter Angabe der entstehenden Kosten vorzulegen.“ 
 
 
1. Lösungsansätze 
 
Eine öffentliche Toilet te im Bereich des Hamannplatzes kann als freistehende Toilettenanlage 
oder als integrierter Bestandteil eines Gebäudes errichtet werden.  
 
Eine freistehende Toilettenanlage würde als eigenständiger Baukörper aufgestellt. Sie würde als 
Mindestanforderung einen WC-Raum haben, welcher barrierefrei zugänglich sein sollte. Daneben 
kann ein separater Urinalraum geplant werden. Außerdem ist ein Technikraum notwendig. Für 
eine freistehende Toilettenanlage müsste ein geeigneter Standort gefunden werden, der gut z u-
gänglich und einsehbar ist, damit die Toilette als solche erkennbar ist. Bei der Standortsuche zu 
beachten sind evtl. Bedenken von Anliegern, weil erfahrungsgemäß niemand eine öffentliche 
Toilette vor seinem Haus bzw. seinem Geschäft haben möchte. 
 
Wenn die vorhandene oder ggf. geplante Bebauung des Standortes es zulässt, kann eine öffen t-
liche Toilette auch in ein Gebäude integriert werden. Der Zugang sollte separat über einen eig e-
nen Eingang in der Fassade erfolgen. Die technische Ausstattung ist vergleichba r mit der freiste-
henden Lösung, der Aufwand für das umgebende Bauwerk ist jedoch geringer, außerdem fügt 
sich eine in ein Gebäude integrierte Toilette häufig stimmiger in das Gesamtbild am Standort ein. 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0898/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Ahlmann 
Ruf: 
492-3222 
E-Mail: 
Ahlmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.11.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

- 2 - 
V/0898/2013 
 
 
2. Kosten 
 
Im Falle der Errichtung einer öffentlichen Toilette entstehen Kosten für den Erwerb/die Errichtung 
der Toilettenanlage, den Anschluss an das Strom -, Wasser - und Abwassernetz, die laufende 
Bewirtschaftung und Instandhaltung sowie die Beseitigung von Vandalismusschäden. 
 
Bezüglich der Bewirtsc haftung wird es seitens der Verwaltung für sinnvoll erachtet, eine neue 
Toilette in das Bewirtschaftungssystem der bestehenden öffentlichen Toiletten zu integrieren. Die 
Bewirtschaftung der bereits vorhandenen öffentlichen Toiletten wird derzeit von der Wa ll AG auf 
vertraglicher Grundlage vorgenommen. Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von 15 Jahren langfri s-
tig angelegt und endet mit Ablauf des 31.12.2023. Bestandteil des Bewirtschaftungsvertrages ist 
die Betreuung eines definierten Bestandes öffentlicher Toiletten. Eine zusätzlich errichtete Toilet-
tenanlage müsste separat vergütet werden. Damit das Bewirtschaftungsbudget nicht für nur eine 
Toilettenanlage jährlich neu bereitgestellt werden muss, wird es seitens der Verwaltung für sin n-
voll angesehen, die ent stehenden Kosten bei Errichtung bis zum Ende der Vertragslaufzeit in 
einer Summe zu berücksichtigen. 
 
Die Aufstellung der Kosten soll hier am Beispiel einer Wall City Toilette modulare (CTM 300) e r-
folgen, wie sie auch im Wienburgpark und im Südpark aufgestellt wurde. 
 
Kaufpreis Wall City Toilette modulare (CTM 300)       96.116,00 € 
Lieferung und Montage (ohne Hausanschlüsse)         8.400,00 € 
Servicepaket (2014 bis 2023)       151.363,00 € 
 
Zwischensumme         255.879,64 € 
 
zzgl. gesetzl. MwSt.           48.617,13 € 
 
Gesamtbetrag          304.496,77 € 
 
In dieser Aufstellung noch nicht enthalten sind Kosten für die Heranführung und den Anschluss 
an das Wasser-, Abwasser- und Stromnetz, Kosten für Verkehrssicherung und Sperrungen. 
 
Kostenmindernd in Ansatz gebracht werden können Einnahmen, welche durch die Erhebung 
eines Nutzungsentgeltes erlöst werden könnten. Bei einem Nutzungsentgelt von 0,50 € wären 
Erlöse in der Größenordnung von ca. 5.000 € im Jahr möglich. Hier ist jedoch abzuwägen, ob ein 
Nutzungsentgelt in dieser Größenordnung am geplanten Standort von potenzi ellen Nutzeri n-
nen/Nutzern akzeptiert wird. Auf die Restlaufzeit des Bewirtschaftungsvertrages würden sich so 
ca. 50.000 € an Einnahmen ergeben, welche die Gesamtkosten für die Toilettenanlage auf ca. 
250.000 € reduzieren würden. 
 
Die Kosten für eine in ein Gebäude integrierte Toilette müssen anhand eines konkreten Beispiels 
kalkuliert werden. Hier sind die entstehenden Kosten abhängig davon, ob ein bestehendes G e-
bäude umgebaut oder ein Neubau entsprechend geplant werden kann und ob sich das Gebäude 
im Eigentum der Stadt oder ggf. im Eigentum eines privaten Investors befindet. Denkbar wäre z. 
B. auch eine öffentlich zugängliche Toilette, welche von einem privaten Investor errichtet, berei t-
gestellt und betrieben wird. Eine solche Lösung könnte im Verhandlungsw ege bei der Planung 
größerer Bauvorhaben am Standort erfolgen. 
 
 
3. Vorgehensweise 
 
Die Bewirtschaftung der öffentlichen Toiletten wurde, einem Vorschlag aus dem Rödl -Gutachten 
folgend, an ein privates Unternehmen vergeben. Im Rahmen der Vergabe der Werber echte auf 
öffentlichen Flächen wurden der Wall AG auch der Betrieb und die Instandhaltung des Bestandes

- 3 - 
V/0898/2013 
 
an öffentlichen Toiletten in Münster übertragen. Vor Übergabe wurde der Toilettenbestand eval u-
iert, Standorte wurden geschlossen und neue begründet. 
 
Folge der Privatisierung und privaten Finanzierung des Toilettenwesens ist, dass die Stadt Müns-
ter für den Betrieb und die Errichtung öffentlicher Toilettenanlagen regelmäßig keine Mittel in den 
Haushalt einstellt. Für Toilettenanlagen, deren Betrieb und Errichtung nicht Gegenstand des Ver-
trages mit der Wall AG ist, müssen Mittel im Einzelfall bereitgestellt werden. 
 
Im vorliegenden Falle müssten somit Finanzmittel in der Größenordnung von 250.000, - bis 
300.000,- € für Errichtung und Betrieb bis zum Ende des laufenden Bewirtschaftungsvertrages 
(bis 2023) aufgewendet werden. Als Alternative käme die Bereitstellung einer  öffentlichen z u-
gänglichen Toilette durch einen privaten Investor (z. B. Betreiber eines Einkaufsmarktes) in B e-
tracht. 
 
I. V.  
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0898/2013
Typ
Vorlagen
Datum
25.11.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37