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2665/2023

Vergabe der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2023 im Stadtbezirk Rodenkirchen - 2. Runde

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 21.08.2023, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4736 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2665/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2023 im Stadtbezirk Rodenkirchen 
- 2. Runde  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 2 – Rodenkirchen beschließt die anteilige Verwendung 
der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NW für 2023 wie folgt: 
Nr. Eingang 
Antrag 
Antragsteller Maßnahme  Zuschuss  
zurückgestellt 
78/22 
23.10.22 Kölner Ruderver-
ein von 1877 e.V.  
Bootsrenovierungen 
2022 
zurückgestellt 
zurückgestellt 
36/23 
9.11.22 Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie 
Umsetzung der 
künstlerischen Ge-
staltung der Lärm-
schutzwand des 
Flüchtlingsheims an 
der Industriestraße 
in Köln-Sürth 
zurückgestellt 
64/23 29.5.23 Zollstock lääv e. V.  Herthastraßenfest 
2023 
     1.693,00 €  
73/23   Löstige Öhs 60-jähriges  
Jubiläum 
     1.200,00 €  
74/23 4.6.23 Kanu Club Grün-
Gelb Köln e.V.  
Jubiläum      1.400,00 €  
75/23 23.6.23 Seniorenvertretung 
Bezirk II  
Seniorentag 2023         900,00 €  
76/23 3.7.23 Jugendzentren 
Köln gGm - Jens 
Ockenfels 
gesunde Ernäh-
rung"-neue Elektro-
geräte 
     1.000,00 €  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023

2 
77/23 26.7.23 Förderfreunde der 
Kita Feldhamster-
straße 
St. Martinszug mit 
Kapelle und Pferd 
in der Nachbar-
schaft der Kita Feld-
hamsterstraße in 
Köln-Rodenkirchen 
        225,00 €  
78/23 12.08.2023 Festkomitee Kar-
neval Altgemeinde 
/ Rodenkirchen 
Seniorensitzung 
2024 des FK Ro-
denkirchen 
     3.000,00 €  
79/23 15.08.2023 Rhein-Kanu-Club 
Köln 1923 e.V.  
Zuschuss zum 
100jährigen Ver-
einsjubiläum 
     2.000,00 €  
         Summe: 11.418,00 €

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 11.418,00      
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass 
die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge-
stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils 
dieses Haushaltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt 
Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 05.05.2022 die 
Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbe-
zirke auf insgesamt 1.417.800 € - jeweils für die Haushaltsjahre 2023/2024 festgesetzt hat. 
 
Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk für die Haushaltsjahre 2023/2024 jeweils folgende 
Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2021): 
 
Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag gerundet 
2 108.941 1,07 € 116.567 € 30.000 € 146.567 € 146.600 €

4 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat am 13.06.2022 gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über 
die sachliche Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haus-
haltsrechtlichen Bestimmungen (Vorlage 1530/2022) entscheiden. 
 
Für die Haushaltsjahre 2023/2024 stehen für die Bezirksvertretung Rodenkirchen bezirksori-
entierte Haushaltsmittel jeweils somit in Höhe von 146.600,- € zur Verfügung. 
 
Über die Verwendung dieses Betrages hat die Bezirksvertretung Rodenkirchen zu entschei-
den.  
 
Zusätzlich stehen für 2023 insgesamt 5.555,55 € als „Sonstige Kulturmittel“ zur Verfügung. 
 
In einer Sonder-FVB am 23.05.2023 und einer Sonder-FVB am 01.06.2023 wurde über 72  
Anträge beraten und Einigkeit über die in der beigefügten Liste (Anlage 1) aufgeführten  
Zuschüsse in Höhe von 115.926,40 € erzielt.  
 
In der Sitzung am 05.06.2023 wurden die Anträge in Höhe von 115.926,40 € beschlossen. 
 
In der FVB am 17.08.2023 wurde über 10 Anträge beraten und Einigkeit über in der beigefüg-
ten Liste (Anlage 1) aufgeführten Zuschüsse in Höhe von 11.418 € erzielt. 
 
Anlage

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1385 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt 
auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Rodenkirchen festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für 
die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender 
Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

21.08.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Industriestraße
  • Brückenstraße 5

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Details

Aktenzeichen
2665/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.08.2023
Erstellt
17.08.2023 20:00