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AN/0280/2026

Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur „Ächtung des N-Wortes“ und zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Köln – Konsequenzen aus fortbestehenden rassistischen Angriffen und wirksame Bekämpfung – 0743/2020 (Rat), AN/0240/2020 (Integrationsrat)

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 18.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 24.02.2026, TOP 4.6

Anfrage von Eli Abeke zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Ächtung des N-Wortes UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Köln

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Anfrage von Eli Abeke zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Ächtung des N-Wortes UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Köln

5519 Zeichen

Datum: 15.02.2026 
 
An den Vorsitzenden  
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
Herr Tayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle  
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
Frau Dr. Gülşen Dikbaş 
 
An den Oberbürgermeister der Stadt Köln 
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester 
 
Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 
 
Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur „Ächtung des N -Wortes“ und zur  UN-Dekade 
für Menschen afrikanischer Herkunft in Köln – Konsequenzen aus fortbestehenden 
rassistischen Angriffen und wirksame Bekämpfung  – 0743/2020 (Rat), 
AN/0240/2020 (Integrationsrat) 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender T ayfun Keltek, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister T orsten Burmester, 
der Rat der Stadt Köln hat am 14. Mai 2020 einen bedeutsamen und historisch wichtigen 
Beschluss gefasst: Die Verwaltung soll die Ziele der UN -Dekade für Menschen 
afrikanischer Herkunft umsetzen und insbesondere anerkennen, dass jegliche 
Verwendung des sogenannten N-Wortes rassistisch ist. 
Köln hat sich damit klar positioniert – als weltoffene Stadt, als Mitglied der Europäischen 
Koalition der Städte gegen Rassismus (ECCAR) und als Kommune die für Vielfalt, 
Respekt und Menschenwürde steht.  Stadt Köln wurde für ihre Bemühungen gegen 
Rassismus sogar ausdrücklich gewürdigt. Diese Anerkennung ehrt uns – sie verpflichtet 
uns aber zugleich. 
Denn, trotz dieser politischen Selbstverpflichtung erleben Menschen afrikanischer 
Herkunft, Queere Menschen, Opfer des NSU-T errors, Rom*nja und Sinti*zze etc. in Köln 
weiterhin rassistische Anfeindungen und Angriffe.  
Der Initiator des Antrags zur Ächtung des N -Wortes wurde selbst im Juni 2023 in Köln -
Nippes im Beisein seines minderjährigen Sohnes und Schulkameraden Opfer eines 
offenen rassistischen Angriffes. Der Betroffene erstattet Strafanzeige. E in Gerichtstermin 
fand im Oktober 2023 statt, wurde jedoch nach einer fünfminutigen Verhandlungsdauer

vertagt, da die zuständige Richterin die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens zur 
mutmaßlichen Täterin anordnete. Die Pflichtverteidigerin der Angeklagte plädierte auf 
Schuldunfähigkeit, da I hre Mandantin an dem Tag einen manisch -depressiven Schub 
gehabt habe. In der Vergangenheit war sie bereits wegen anderer Delikte angeklagt 
worden, darunter ebenfalls Beleidigung. Die Klage wurde seither nicht weiterverfolgt. Zu 
den Vorfällen liegen Presseberichte vor.  
Ebenso wurden im Jahr 2025 U12-Nachwuchsspieler des TuS Ehrenfeld 1865 in Köln -
Ehrenfeld wiederholt rassistisch beleidigt, siehe AN 0040/2026. Diese Vorfälle sind keine 
Einzelfälle – sie sind Ausdruck einer Realität, die der politischen Selbstverpflichtung 
unserer Stadt widerspricht. 
Zwischen Beschlusslage und gelebter Realität klafft eine Lücke. Diese Lücke verunsichert 
Betroffene, untergräbt das Vertrauen in kommunale Strukturen und schwächt die 
Glaubwürdigkeit unserer Antirassismus Politik. 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Welche konkreten, überprüfbaren Maßnahmen  haben die Politik und 
Stadtverwaltung seit dem R atsbeschluss vom 20.05.2020 zur Umsetzung der 
Ächtung des N-Wortes und der Ziele der UN -Dekade für Menschen afrikanischer 
Herkunft tatsächlich ergriffen, und wie wird deren Wirksamkeit evaluiert? 
2. Welche verbindlichen dienstrechtlichen oder ordnungsrechtlic hen 
Konsequenzen  bestehen im Verantwortungsbereich der Stadt, wenn es im 
öffentlichen Raum, in städtischen Einrichtungen, Schulen, Jugendzentren oder 
durch Mitarbeitende der Stadt , während ihrer Dienstzeit  zu rassistischer Sprache 
oder zu entsprechenden Vorfällen kommt? 
3. Welche spezifischen Schutz- und Unterstützungsstrukturen (z. B. Meldewege, 
Beratungsangebote, psychosoziale Begleitung) stehen Betroffenen rassistischer 
Angriffe und Opfern des NSU-T errors in Köln aktuell zur Verfügung und wie werden 
diese aktiv bekannt gemacht? 
4. Welche zusätzlichen präventiven Maßnahmen  plant die Stadtverwaltung, um 
insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendarbeit (z.B. in Schulen, 
Schulsozialarbeit, Jugendzentren), um Kinder und Jugendliche   vor rassistischer 
Diskriminierung zu schützen und antirassistische Bildungsarbeit systematisch zu 
verankern? 
5. Ist die Stadtverwaltung bereit, dem Rat zeitnah einen konkreten 
Maßnahmenkatalog mit verbindlichem Zeitplan und Ressourcenplanung  
vorzulegen, um die Umsetzung des Ra tsbeschlusses messbar, transparent und 
nachhaltig sicherzustellen? 
Köln versteht sich als Stadt der Vielfalt. Doch Vielfalt ist kein Selbstläufer, sondern braucht 
Schutz, Haltung und Konsequenz. Die Glaubwürdigkeit unserer internationalen 
Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen der ECCAR und Städtepartnerschaften, 
bemisst sich nicht an Urkunden, sondern am tatsächlichen Schutz vor rassistischer 
Gewalt und Diskriminierung.

Köln kann nicht zugleich internationale Anerkennung für die Antirassismusarbeit 
beanspruchen und rassistische Vorfälle im Alltag als bedauerliche Einzelfälle behandeln. 
Glaubwürdigkeit entsteht nicht durch Mitgliedschaften oder Gratulationen, sondern durch 
spürbaren Schutz für die Betroffenen . Kinder dürfen nicht lernen, dass rassistische 
Beleidigungen folgenlos bleiben. 
Wir bitten daher um eine klare, transparente und zukunftsorientierte Antwort. Nicht als 
symbolische Geste, sondern als Grundlage für verbindliche Umsetzungsschritte. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Eli Abeke

Beratungsverlauf (1)

24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 4.6 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0280/2026
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
18.02.2026
Erstellt
17.02.2026 15:26