AN/0280/2026
Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur „Ächtung des N-Wortes“ und zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Köln – Konsequenzen aus fortbestehenden rassistischen Angriffen und wirksame Bekämpfung – 0743/2020 (Rat), AN/0240/2020 (Integrationsrat)
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Anfrage von Eli Abeke zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Ächtung des N-Wortes UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Köln
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Datum: 15.02.2026 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Herr Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Frau Dr. Gülşen Dikbaş An den Oberbürgermeister der Stadt Köln Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur „Ächtung des N -Wortes“ und zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Köln – Konsequenzen aus fortbestehenden rassistischen Angriffen und wirksame Bekämpfung – 0743/2020 (Rat), AN/0240/2020 (Integrationsrat) Sehr geehrter Herr Vorsitzender T ayfun Keltek, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister T orsten Burmester, der Rat der Stadt Köln hat am 14. Mai 2020 einen bedeutsamen und historisch wichtigen Beschluss gefasst: Die Verwaltung soll die Ziele der UN -Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft umsetzen und insbesondere anerkennen, dass jegliche Verwendung des sogenannten N-Wortes rassistisch ist. Köln hat sich damit klar positioniert – als weltoffene Stadt, als Mitglied der Europäischen Koalition der Städte gegen Rassismus (ECCAR) und als Kommune die für Vielfalt, Respekt und Menschenwürde steht. Stadt Köln wurde für ihre Bemühungen gegen Rassismus sogar ausdrücklich gewürdigt. Diese Anerkennung ehrt uns – sie verpflichtet uns aber zugleich. Denn, trotz dieser politischen Selbstverpflichtung erleben Menschen afrikanischer Herkunft, Queere Menschen, Opfer des NSU-T errors, Rom*nja und Sinti*zze etc. in Köln weiterhin rassistische Anfeindungen und Angriffe. Der Initiator des Antrags zur Ächtung des N -Wortes wurde selbst im Juni 2023 in Köln - Nippes im Beisein seines minderjährigen Sohnes und Schulkameraden Opfer eines offenen rassistischen Angriffes. Der Betroffene erstattet Strafanzeige. E in Gerichtstermin fand im Oktober 2023 statt, wurde jedoch nach einer fünfminutigen Verhandlungsdauer vertagt, da die zuständige Richterin die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens zur mutmaßlichen Täterin anordnete. Die Pflichtverteidigerin der Angeklagte plädierte auf Schuldunfähigkeit, da I hre Mandantin an dem Tag einen manisch -depressiven Schub gehabt habe. In der Vergangenheit war sie bereits wegen anderer Delikte angeklagt worden, darunter ebenfalls Beleidigung. Die Klage wurde seither nicht weiterverfolgt. Zu den Vorfällen liegen Presseberichte vor. Ebenso wurden im Jahr 2025 U12-Nachwuchsspieler des TuS Ehrenfeld 1865 in Köln - Ehrenfeld wiederholt rassistisch beleidigt, siehe AN 0040/2026. Diese Vorfälle sind keine Einzelfälle – sie sind Ausdruck einer Realität, die der politischen Selbstverpflichtung unserer Stadt widerspricht. Zwischen Beschlusslage und gelebter Realität klafft eine Lücke. Diese Lücke verunsichert Betroffene, untergräbt das Vertrauen in kommunale Strukturen und schwächt die Glaubwürdigkeit unserer Antirassismus Politik. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche konkreten, überprüfbaren Maßnahmen haben die Politik und Stadtverwaltung seit dem R atsbeschluss vom 20.05.2020 zur Umsetzung der Ächtung des N-Wortes und der Ziele der UN -Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft tatsächlich ergriffen, und wie wird deren Wirksamkeit evaluiert? 2. Welche verbindlichen dienstrechtlichen oder ordnungsrechtlic hen Konsequenzen bestehen im Verantwortungsbereich der Stadt, wenn es im öffentlichen Raum, in städtischen Einrichtungen, Schulen, Jugendzentren oder durch Mitarbeitende der Stadt , während ihrer Dienstzeit zu rassistischer Sprache oder zu entsprechenden Vorfällen kommt? 3. Welche spezifischen Schutz- und Unterstützungsstrukturen (z. B. Meldewege, Beratungsangebote, psychosoziale Begleitung) stehen Betroffenen rassistischer Angriffe und Opfern des NSU-T errors in Köln aktuell zur Verfügung und wie werden diese aktiv bekannt gemacht? 4. Welche zusätzlichen präventiven Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendarbeit (z.B. in Schulen, Schulsozialarbeit, Jugendzentren), um Kinder und Jugendliche vor rassistischer Diskriminierung zu schützen und antirassistische Bildungsarbeit systematisch zu verankern? 5. Ist die Stadtverwaltung bereit, dem Rat zeitnah einen konkreten Maßnahmenkatalog mit verbindlichem Zeitplan und Ressourcenplanung vorzulegen, um die Umsetzung des Ra tsbeschlusses messbar, transparent und nachhaltig sicherzustellen? Köln versteht sich als Stadt der Vielfalt. Doch Vielfalt ist kein Selbstläufer, sondern braucht Schutz, Haltung und Konsequenz. Die Glaubwürdigkeit unserer internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen der ECCAR und Städtepartnerschaften, bemisst sich nicht an Urkunden, sondern am tatsächlichen Schutz vor rassistischer Gewalt und Diskriminierung. Köln kann nicht zugleich internationale Anerkennung für die Antirassismusarbeit beanspruchen und rassistische Vorfälle im Alltag als bedauerliche Einzelfälle behandeln. Glaubwürdigkeit entsteht nicht durch Mitgliedschaften oder Gratulationen, sondern durch spürbaren Schutz für die Betroffenen . Kinder dürfen nicht lernen, dass rassistische Beleidigungen folgenlos bleiben. Wir bitten daher um eine klare, transparente und zukunftsorientierte Antwort. Nicht als symbolische Geste, sondern als Grundlage für verbindliche Umsetzungsschritte. Mit freundlichen Grüßen Eli Abeke
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0280/2026
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 18.02.2026
- Erstellt
- 17.02.2026 15:26