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AN/0256/2017

TOP 6.2.1 Wiederaufbau des Roten Hauses

SPD Änderungsantrag nach § 13 09.02.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 09.02.2017, TOP 6.2.3

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

5477 Zeichen

An den Vorsitzenden 
des Stadtentwicklungsausschusses  
Herrn Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 09.02.2017 
 
AN/0256/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 
 
TOP 6.2.1 
Wiederaufbau des Roten Hauses 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Bemühungen um einen Wiederaufbau des Roten Hauses haben bereits eine 
lange Historie, die von der Suche nach einer städtebaulich ansprechenden Lö-
sung an dieser exponierten Stelle neben dem Historischen Rathaus geprägt ist 
und die gleichzeitig einen behindertengerechten Zugang zur Ebene des Rathaus-
platzes ermöglicht. Die Oberbürgermeisterin hat mit der aktuellen Vorlage einen 
Vorschlag in die Diskussion eingebracht, der zwar funktional eine Lösung für den 
behindertengerechten Zugang anbietet, jedoch stadtgestalterisch wenig über-
zeugt. 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt bittet Sie daher, folgenden Antrag in die Ta-
gesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 09.02.2017 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Der Rat lehnt die von der Verwaltung vorgelegten Überlegungen für einen 
Aufzug, der über einen außen liegenden Steg erschlossen wird, ab. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem potentiellen Investor eine inte-
grierte Aufzugslösung im Roten Haus zu erarbeiten. Dabei soll die Verbin-
dung hin zur Bürgerstraße entlang der Rathaustreppe, aber innerhalb der 
Kubatur des Roten Hauses, mit einem Abschluss an dessen Außenfassade

- 2 - 
 
geschaffen werden. Diese Verbindung soll offen, transparent und beleuch-
tet gestaltet sein, so dass hier kein Angstraum entsteht. 
Dadurch soll vor allem die derzeitige Breite der Rathaustreppe von 5,50 m 
erhalten bleiben. 
 
3. Sollte über diese Anforderungen kein Einvernehmen mit dem Investor her-
stellbar sein, ist von einem Verkauf dieses exponierten Grundstücks in 
unmittelbarer Nähe zum historischen Rathaus abzusehen. 
 
4. In diesem Falle wird die Verwaltung beauftragt, das Rote Haus zur eigenen 
Nutzung für städtische Dienststellen vorzusehen mit dem Ziel kosteninten-
sive Anmietungen im unmittelbaren Rathausumfeld zu reduzieren. In dem 
Fall wäre zudem zu prüfen, inwieweit die barrierefreie Verbindung auch 
durch eine innenräumliche Lösung hergestellt werden könnte. Um einen 
zeitnahen Wiederaufbau zu erreichen, soll dieser durch oder unter der Re-
gie einer städtischen Entwicklungsgesellschaft durchgeführt werden.  
 
  
 
Begründung: 
 
Der aktuell von der Verwaltung vorgelegte Vorschlag zu einem zweiten Aufzug 
mit einem außen befindlichen öffentlichen Steg hin zur Bürgerstraße stellt eine 
rein pragmatische Lösung dar, um einen behindertengerechten Zugang zur Rat-
hausebene zu realisieren. Diese wird jedoch in den verschiedenen Überlegungen 
zur Ausführung städtebaulich nicht ihrem Umfeld gerecht. Insbesondere entstün-
de hier ein erforderliches massives Podest, welches eine erhebliche Verengung 
der Rathaustreppe von derzeit 5,50 m auf nur noch 4,00 m mit sich bringen wür-
de.  
 
Dies wäre nach einem langjährigen Provisorium des holzverkleideten KVB-
Aufgangs die zweite städtebauliche Wunde, die man dem Alter Markt und dem 
direkten Umfeld des Historischen Rathauses dann dauerhaft zufügen würde. Eine 
wenn auch pragmatische, aber stadtgestalterisch unbefriedigende Lösung darf 
aber in der unmittelbaren Umgebung historischer Baudenkmäler und an einem 
zentralen öffentlichen historischen Platz nicht das Maß der Dinge sein.  
 
Es ist daher mit dem Investor eine Lösung zu entwickeln, die den behindertenge-
recht Zugang innerhalb der Grundrissfläche des Gebäudes ermöglicht. Um hier 
keinen Angstraum – wie durch die ursprünglich überlegte Passerelle – zu erzeu-
gen, soll sich die Verbindung hin zur Bürgerstraße an der Außenwand des Ge-
bäudes befinden, so dass hier eine öffentliche Einsehbarkeit gegeben ist. Eine 
Gestaltung ist dabei sowohl offen als auch mit Glas verkleidet denkbar. 
 
Sollte sich der Investor wegen fehlendem Einvernehmen von dem Vorhaben zu-
rückziehen, sollten in dem Gebäude Räumlichkeiten für städtische Dienststellen 
realisiert werden. Die Verwaltung mietet derzeit im Umfeld des Rathauses zu ho-
hen Kosten diverse Liegenschaften an, um den städtischen Raumbedarf zu de-
cken. Bei einigen dieser Objekte werden auf Grund der Innenstadtlage nicht un-
erhebliche Mietzahlungen geleistet. Ein eigenes städtisches Gebäude direkt ne-
ben dem historischen Rathaus könnte hier perspektivisch Entlastung bringen und

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im entsprechenden Umfang teure externe Anmietungen entbehrlich machen. Ein 
behindertengerechter Zugang zur Ebene des Rathausplatzes könnte dann reali-
siert werden, ohne wirtschaftliche Interessen eines Investors berücksichtigen zu 
müssen. Ggf. wäre in diesem Fall auch eine innenräumliche Lösung denkbar. 
Zwecks schneller baulicher Realisierung ist eine städtische Entwicklungsgesell-
schaft mit dem Wiederaufbau des Roten Hauses zu betrauen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

09.02.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/0256/2017
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
09.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27