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3743/2016

Aufwertung des Erscheinungsbildes der Marzellenstr.

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 16.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.05.2017, TOP 11.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4794 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 
 3743/2016 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 
 
Aufwertung des Erscheinungsbildes der Marzellenstraße 
Antrag der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 15.09.2016, 
AN/1384/2016 
 
Text des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 15.09.2016: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie das Erscheinungsbild des südlichen Abschnitts der Marzellen-
straße zwischen Komödienstraße und An den Dominikanern einschließlich des südlichen Bereichs des dortigen 
Kreisverkehrs verbessert werden kann. 
Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt zu prüfen, ob die erteilten behördlichen Erlaubnisse 
und Genehmigungen insbesondere baurechtlicher und straßennutzungsrechtlicher Art seitens der Gewerbetrei-
benden eingehalten werden. Im Falle von Verstößen wird die Verwaltung beauftragt, die Missstände schleunigst 
zu beseitigen. 
Unabhängig davon soll die Verwaltung prüfen, ob das Erscheinungsbild des o.g. Straßenabschnitts durch die 
Verschärfung der behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse durch den Erlass einer Werbesatzung oder 
Änderungen des Bauplanungsrechts verbessert werden kann. 
Das Ergebnis der detaillierten Prüfung ist der Bezirksvertretung bis zur Sitzung am 10.11.2016 vorzulegen. 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Am 16.08.2016 hat der Ordnungsdienst der Stadt Köln eine ordnungsbehördliche Kontrolle in zwei Gewerbe-
betrieben (Kiosken) in der Marzellenstraße in der Kölner Innenstadt vorgenommen. In diesem Zusammenhang 
wurde insbesondere die Einhaltung des Straßen- und Wegegesetzes NRW und der Kölner Sondernutzungssat-
zung überprüft. Warenauslagen und Werbeträger dürfen grundsätzlich bis zu 50 cm erlaubnisfrei vor Gewer-
bebetrieben auf Gehwegen aufgestellt werden, sofern eine ausreichende Restgehwegbreite verbleibt. Im 
Rahmen der o. g. Kontrolle wurde die weitere Aufstellung einer Kühltruhe und eines Warenautomaten gegen-
über einem Gewerbebetrieb untersagt. Einem benachbarten Kiosk wurden die weitere Aufstellung von Waren-
trägern, die über 0,50 m in den Verkehrsraum ragten, untersagt. Die festgestellten Verstöße wurden mündlich 
(Verwarnung ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes) geahndet. Die Einhaltung der Bestimmungen hinsicht-
lich der Inanspruchnahme des Straßenlandes wird weiterhin überwacht. 
 
Im betroffenen Bereich der Marzellenstraße zwischen Komödienstraße und Kreisverkehr sind zudem zwei 
Gaststätten ansässig. Verstöße gegen die Außengastronomie sind nicht aktenkundig, allerdings ist ein Verstoß 
gegen das Ladenöffnungsgesetz bekannt. 
 
Insgesamt konnten als Tatort "Marzellenstraße" im Bußgeldfachverfahren des Amtes für öffentliche Ordnung 
("SC-Owi") insgesamt 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren ermittelt werden. Es handelt sich im Einzelnen um 
folgende Tatbestände:  
2 x Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG), 1 x Spucken, 1 Verstoß gegen Meldegesetz, 2 x weggeworfene 
Zigarettenkippen, 4 x Urinieren, 1 x Ladenöffnungsgesetz, 1 x § 14 GewO, 1 x unerlaubtes Plakatieren, 2 x

2 
 
Lärm, 2 x Verteilen von Flyern und das Anbieten von Rosenkränzen (hier wurde eine unerlaubte Sondernut-
zung angezeigt) und 1 x das unerlaubte Rosenverkaufen (ohne Reisegewerbekarte und Sondernutzungserlaub-
nis). Weiterhin konnten noch zwei bezahlte Verwarnungen ermittelt werden. Hier ging es ebenfalls um weg-
geworfene Zigarettenkippen. 
 
Der Verwaltung sind keine Verstöße gegen öffentliches Baurecht durch Werbeanlagen in der Marzellenstraße 
bekannt.  
 
Insgesamt ist zu bestätigen, dass das Erscheinungsbild der südlichen Marzellenstraße den gestalterischen An-
sprüchen der Verwaltung nicht gerecht wird. Mit Hilfe des geltenden Baurechts und der stadtweiten Son-
dernutzungsverordnung sind hier allerdings keine strukturellen Aufwertungen möglich. Der Erlass einer Wer-
besatzung oder die Aufstellung eines Bebauungsplanes würden das Thema nicht lösen können, da diese sich 
rechtlich nicht auf die beanstandeten Sachverhalte beziehen können. 
 
Es gibt allerdings seit längerem Bemühungen seitens der Verwaltung, das Erscheinungsbild der Innenstadt – 
insbesondere der Domumfelds, so also auch der Marzellenstraße - aufzuwerten. Hierzu ist bereits ein langer 
Austausch vorausgegangen. Die exakten Inhalte und Herangehensweisen sollen in einem Prozess gemeinsam 
mit einem Konsultationskreis, welcher u.a. die zuständigen Verbände einbezieht, in Absprache mit lokalen 
Akteuren und unter aktiver Beteiligung der Anlieger entwickelt werden. Mit einigen Verbänden haben bereits 
entsprechende Vorgespräche stattgefunden. Zudem wurde ein fachlicher Austausch zu Kommunen aufgebaut, 
welche entsprechende Instrumente umgesetzt haben.

Beratungsverlauf (1)

04.05.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Komödienstraße
  • Marzellenstraße
  • An den Dominikanern

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Details

Aktenzeichen
3743/2016
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
16.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27