Aufwertung des Erscheinungsbildes der Marzellenstr.
Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 3743/2016 vom 16.03.2017
Stand: Am 04.05.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 3743/2016 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 Aufwertung des Erscheinungsbildes der Marzellenstraße Antrag der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 15.09.2016, AN/1384/2016 Text des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 15.09.2016: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie das Erscheinungsbild des südlichen Abschnitts der Marzellen- straße zwischen Komödienstraße und An den Dominikanern einschließlich des südlichen Bereichs des dortigen Kreisverkehrs verbessert werden kann. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt zu prüfen, ob die erteilten behördlichen Erlaubnisse und Genehmigungen insbesondere baurechtlicher und straßennutzungsrechtlicher Art seitens der Gewerbetrei- benden eingehalten werden. Im Falle von Verstößen wird die Verwaltung beauftragt, die Missstände schleunigst zu beseitigen. Unabhängig davon soll die Verwaltung prüfen, ob das Erscheinungsbild des o.g. Straßenabschnitts durch die Verschärfung der behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse durch den Erlass einer Werbesatzung oder Änderungen des Bauplanungsrechts verbessert werden kann. Das Ergebnis der detaillierten Prüfung ist der Bezirksvertretung bis zur Sitzung am 10.11.2016 vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Am 16.08.2016 hat der Ordnungsdienst der Stadt Köln eine ordnungsbehördliche Kontrolle in zwei Gewerbe- betrieben (Kiosken) in der Marzellenstraße in der Kölner Innenstadt vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die Einhaltung des Straßen- und Wegegesetzes NRW und der Kölner Sondernutzungssat- zung überprüft. Warenauslagen und Werbeträger dürfen grundsätzlich bis zu 50 cm erlaubnisfrei vor Gewer- bebetrieben auf Gehwegen aufgestellt werden, sofern eine ausreichende Restgehwegbreite verbleibt. Im Rahmen der o. g. Kontrolle wurde die weitere Aufstellung einer Kühltruhe und eines Warenautomaten gegen- über einem Gewerbebetrieb untersagt. Einem benachbarten Kiosk wurden die weitere Aufstellung von Waren- trägern, die über 0,50 m in den Verkehrsraum ragten, untersagt. Die festgestellten Verstöße wurden mündlich (Verwarnung ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes) geahndet. Die Einhaltung der Bestimmungen hinsicht- lich der Inanspruchnahme des Straßenlandes wird weiterhin überwacht. Im betroffenen Bereich der Marzellenstraße zwischen Komödienstraße und Kreisverkehr sind zudem zwei Gaststätten ansässig. Verstöße gegen die Außengastronomie sind nicht aktenkundig, allerdings ist ein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz bekannt. Insgesamt konnten als Tatort "Marzellenstraße" im Bußgeldfachverfahren des Amtes für öffentliche Ordnung ("SC-Owi") insgesamt 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren ermittelt werden. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Tatbestände: 2 x Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG), 1 x Spucken, 1 Verstoß gegen Meldegesetz, 2 x weggeworfene Zigarettenkippen, 4 x Urinieren, 1 x Ladenöffnungsgesetz, 1 x § 14 GewO, 1 x unerlaubtes Plakatieren, 2 x 2 Lärm, 2 x Verteilen von Flyern und das Anbieten von Rosenkränzen (hier wurde eine unerlaubte Sondernut- zung angezeigt) und 1 x das unerlaubte Rosenverkaufen (ohne Reisegewerbekarte und Sondernutzungserlaub- nis). Weiterhin konnten noch zwei bezahlte Verwarnungen ermittelt werden. Hier ging es ebenfalls um weg- geworfene Zigarettenkippen. Der Verwaltung sind keine Verstöße gegen öffentliches Baurecht durch Werbeanlagen in der Marzellenstraße bekannt. Insgesamt ist zu bestätigen, dass das Erscheinungsbild der südlichen Marzellenstraße den gestalterischen An- sprüchen der Verwaltung nicht gerecht wird. Mit Hilfe des geltenden Baurechts und der stadtweiten Son- dernutzungsverordnung sind hier allerdings keine strukturellen Aufwertungen möglich. Der Erlass einer Wer- besatzung oder die Aufstellung eines Bebauungsplanes würden das Thema nicht lösen können, da diese sich rechtlich nicht auf die beanstandeten Sachverhalte beziehen können. Es gibt allerdings seit längerem Bemühungen seitens der Verwaltung, das Erscheinungsbild der Innenstadt – insbesondere der Domumfelds, so also auch der Marzellenstraße - aufzuwerten. Hierzu ist bereits ein langer Austausch vorausgegangen. Die exakten Inhalte und Herangehensweisen sollen in einem Prozess gemeinsam mit einem Konsultationskreis, welcher u.a. die zuständigen Verbände einbezieht, in Absprache mit lokalen Akteuren und unter aktiver Beteiligung der Anlieger entwickelt werden. Mit einigen Verbänden haben bereits entsprechende Vorgespräche stattgefunden. Zudem wurde ein fachlicher Austausch zu Kommunen aufgebaut, welche entsprechende Instrumente umgesetzt haben.
Beratungsverlauf
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04.05.2017
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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