1743/2020
Auswirkungen der Corona-Krise auf die Angebote des Amtes für Kinder, Jugend und Familie – Maßnahmen, aktueller Sachstand
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
15399 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 08.06.2020 1743/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 Auswirkungen der Corona-Krise auf die Angebote des Amtes für Kinder, Jugend und Familie – Maßnahmen, aktueller Sachstand Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat in den vergangenen Wochen tagesaktuell auf etwaige neue Regelungen und Infektionslagen reagiert und laufend sowohl Mitarbeitende als auch Kooperati- onspartner und Träger zeitnah informiert. In allen Bereichen wurden flexible Lösungen gefunden, um Leistungen gewohnt verlässlich erbringen zu können und passende Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien zu ermöglichen. Inzwischen befindet sich ein Großteil der Angebote wieder im (teilweise eingeschränkten) Regelbe- trieb. Die Regelungen zum Publikumsverkehr werden laufend den stadtweiten Regelungen ange- passt. 510 – Allgemeine Verwaltung Der Verwaltungsbereich befindet sich de facto wieder im Regelbetrieb. Der Publikumsverkehr in den Bereichen Elternbeiträge und Schüler-BAFöG erfolgt derzeit ausschließlich im Rahmen von indivi- duellen Terminvereinbarungen. Von den bestehenden Homeoffice-Angeboten wird Gebrauch ge- macht. Die Kommunalen Spitzenverbände und das Land haben sich am 27.05.2020 geeinigt, dass die Eltern für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in den Monaten Juni und Juli 2020 nur den halben Elternbeitrag bezahlen müssen. Hiervon trägt das Land die Hälfte. Eine diesbezügliche Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat der Stadt Köln befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Ausnahmeregelungen für Kinder in Notbetreuungen werden nicht getroffen, auch Sonderfälle mit hö- heren oder geringeren Stundenzahlen (s. Erläuterungen bei 513 – Kindertagesbetreuung) erhalten die hälftige Reduzierung. Teilt eine Einrichtung oder Kindertagespflegeperson eine Vertragsänderung mit, so werden die Beiträge auf der Basis der neu vereinbarten Wochenstunden hälftig erhoben. Mit dieser Reduzierung sind Wenigererträge von rund 6,6 Mio. € für die 2 Monate verbunden, von denen das Land 3,3 Mio. € erstatten wird. Eine Erstattung des Essensgelds für die städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgt für diesen Zeitraum nicht, weil allen Kindern ab 08.06.2020 die Betreuung und damit Teilnahme am Essen er- möglicht wird. Für die vier im Juni gegebenenfalls entfallenden Essenstage wird wegen des hohen Aufwands im Verhältnis zum geringen Betrag keine Erstattung vorgenommen. Die Eltern werden nach Anpassung der Beitragssoftware entsprechende Bescheide erhalten. 511 – Pädagogische und Soziale Dienste Die Arbeitsbereiche „Erstunterbringung von UMA und Ortsfremdenbetreuung“ sowie die „Amts- vormundschaft“ haben in der gesamten Zeit des „Lock Downs“ ihr Leistungsangebot aufrechterhalten. Der Publikumsverkehr in der Jugendgerichtshilfe und Adoptionsvermittlungsstelle ist mit vorheri- ger Terminvereinbarung seit dem 27.04.2020 wieder sichergestellt. Alle Träger von ambulanten Erziehungshilfen und Eingliederungshilfen nach SGB VIII wurden von Anfang an von der Verwaltung gebeten, Hilfefälle weiter zu bearbeiten. Statt persönlicher Kontak- te wurde zum Teil auf Telefonate und Videokontakte ausgewichen oder einzelne Termin fanden im 2 Freien statt. Schulbegleiter hielten zum Teil Kontakt über Besuche im häuslichen Umfeld um das Homeschooling zu unterstützen. Mit allen Trägern wurde für die Monate März, April und Mai 2020 über den AK § 80 eine Abstimmung zur Abrechnung vereinbarter Leistungen unter Einbezug des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (Sod-EG) vorgenommen. Die Abstimmungen zur Finanzierung der kommenden Monate laufen der- zeit. Zielsetzung ist die schnellstmögliche Rückkehr in das Abrechnungsverfahren vor Ausbruch der Pandemie. 512 – Kinderinteressen und Jugendförderung Alle Träger werden laufend tagesaktuell über die neuen Entwicklungen und Verordnungen im Rah- men der Jugendförderung umfassend und detailliert informiert. Während des „Lock Downs“ und den damit verbundenen Schließungen der Einrichtungen und dem Verbot von Angeboten haben viele Träger und Einrichtungen vielseitige digitale Angebote für ihre jeweiligen Zielgruppen vorgehalten. Während des langsamen Wiedereinstiegs in die Arbeit seit dem 11.05. werden zusätzlich digitale Ansätze weiter verfolgt. Jugendeinrichtungen, Jugendtreffs, Kulturpädagogische Facheinrichtungen, Angebote der Jugendverbandsarbeit und der Jugendberufshilfe haben seit dem 11.05. die Möglichkeit wie- der zu öffnen. Eine Empfehlung zur „Exit-Strategie“ ist dafür allen Trägern an die Hand gegeben worden. Die Abteilung steht jederzeit in allen Bereichen für Fragen der Träger und bei Unsicherheiten zur Ver- fügung. Die Öffnung der Spielplätze wurde von Seiten des Jugendamtes begleitet. Gemeinsam mit den Trägern ist eine Vorgehensweise in Bezug auf die Sommerferien entwickelt worden. Im Zuge der Gesamtplanung der Sommerferien wurde die neue Dachmarke für Ferien in Köln „Veedel Ferien Feez“ eingeführt. Diese gliedert sich in 3 Bausteine: 1. Ferienhilfswerk: Hier ist eine flexible Nutzung und Verteilung der schon ausgezahlten Mittel durch die Dach- und Wohlfahrtsverbände möglich. 2. Sonderförderung Stadtranderholung: Hier werden weitere 116.000 Euro aus Restmitteln zur Verfü- gung gestellt. Träger können hier direkt Anträge beim Jugendamt stellen. Diese Förderung ist vor allem für Jugendeinrichtungen und Treffs gedacht, die nicht von den Mitteln des Ferienhilfswerks par- tizipieren können. Die Förderung leitet sich von den regulären Förderstandards des Ferienhilfswerks ab: 14 Euro pro Tag und Teilnehmer 14 Euro pro Tag pro Betreuer Betreuerschlüssel: 1:5 (maximal) Mindestens 10 Teilnehmer 3. Ferien zuhause: Hier wird es eine dezentrale Aktionswoche in der 2. Sommerferienwoche, organi- siert vom Jugendamt auf 30 Spielplätzen geben.Am 04.06. gab es eine Pressekonferenz, die dazu diente, die Öffentlichkeit über die Ferienangebote für Kölner Familien zu informieren. 513 – Tagesbetreuung für Kinder Seit dem 16.03.2020 besteht für alle Kindertageseinrichtungen ein Betretungsverbot. Ausgenom- men waren zunächst nur die Kinder von Eltern, die im Gesundheitsbereich tätig waren. Die Inan- spruchnahme der Plätze lag bei ca. 2%. In der Folge wurde die Ausnahmeregelungen für unterschiedliche systemrelevante Berufsgruppen sukzessive erweitert. Die letzte Erweiterung erfolgte zum 28.05.2020. Neben den Systemrelevanten Berufsgruppen können nun alle Kinder, die zum 01.08.20 schulpflichtig werden, die Kita besuchen. Insgesamt wurden am 03.06.2020 (städtische und freie Träger und Tagespflege) 19.920 Kinder be- treut, dies entspricht 44% aller betreuten Kinder. Der Familienminister Nordrhein-Westfalens hat am 20.05.2020 darüber informiert, dass ab 08.06.2020 bis 31.08.2020 alle Kindertageseinrichtungen wieder mit einem „eingeschränkten Re- gelbetrieb“ öffnen werden. Alle Kinder dürfen wieder mit einem um 10 Wochenstunden reduzierten Betreuungsumfang in die Kita kommen. Kitas, die sich in der Lage sehen, auch ein höheres Stunden- angebot zu realisieren, können dies in Absprache mit der Aufsichtsbehörde ermöglichen. In Ausnah- 3 mefällen können Kitas, die wegen ihrer Personalsituation außer Stande sind, den eingeschränkten Betrieb anzubieten, in Absprache mit dem Jugendamt auch nach unten abweichen. Fälle des Kinder- schutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen. Für die Sommerferien sind die Kitas angehalten mit den Eltern mögliche Bedarfe über die Schlie- ßungszeiten hinaus zu erfragen und dann passgenaue Angebote anzubieten. Rund ein Fünftel der Beschäftigten aus den Kindertageseinrichtungen sind bisher der Gruppe der „Risikopersonen“ (über 60 Jahre als bzw. mit Vorerkrankung) zugerechnet worden und wurden daher so lange nicht in der Arbeit mit Kindern eingesetzt. Das Robert-Koch-Institut hat nun die allgemeingül- tige Definition der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe verändert. Demnach bedarf es künftig einer individuellen Betrachtung und Gefährdungsbeurteilung. Welche konkreten Auswirkungen dies auf die Einsetzbarkeit dieser Beschäftigten hat, kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Das Land NRW hat Schutzmasken zur Verfügung gestellt, die in einem großen Kraftakt des Jugend- amts und der Träger nun an alle Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Für Vorschulkinder wird es in der letzten Woche vor den Ferien ein Geschenk zum Wechsel von der Kita in die Schule geben. Eine Brotdose mit dem Aufdruck „Schulkind Köln“ soll sie, trotz der schwie- rigen letzten Wochen, an die schöne Kita-Zeit erinnern und sie während der Schulzeit begleiten. Den Kindern der Bezirke Lindenthal, Innenstadt und Kalk wird zusätzlich ein Kinderstadtplan für ihren Be- zirk ausgehändigt. Hiermit soll es ihnen leichter fallen, sich in ihrem Veedel zurecht zu finden und passende Angebote für ihre Altersgruppe zu finden (Spiel- und Bolzplätze, Museen, Bibliotheken, Jugendzentren etc.). Die Pläne sind unter Beteiligung von Kindern und Eltern entstanden. Die drei Bezirke wurden als „Pilotprojekt“ ausgewählt. Nach einer Auswertung sollen Kinderstadtpläne auch für alle weiteren Bezirke erstellt werden. 514 – Kita-Bau Die Abteilung 514 geht ihren Aufgaben größtenteils wie gewohnt nach, wobei persönliche Termine auf ein Minimum reduziert wurden und teilweise auch als Telefon- oder Videokonferenzen abliefen. Es wurden diverse Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter ergriffen, u.a. Desinfektionsmittel und „Spuckschutzwände“ für den Besprechungsraum angeschafft, sowie Festlegung einer maximalen Teilnehmerzahl für die Raumnutzung getroffen. Darüber hinaus fährt die Abteilung 514 bis vorerst 03.07. eine Kombination aus Homeoffice an zwei Tagen und Büro an drei Tagen pro Woche, zur Vermeidung der regulären Doppelnutzung der Büros. Mitarbeitende fahren dabei auch zu Ortsterminen aus dem Homeoffice heraus und kommen, soweit nötig, auch zu Terminen ins Büro. Mit Blick auf die weitere Entwicklung der Infektionszahlen und darauf gründenden Empfehlungen wird der Anwesenheitsplan durch die Leitungsebene für die Zukunft laufend angepasst. 515 - Bezirksjugendämter Für alle Arbeitsbereiche in der Abteilung Bezirksjugendämter gilt bisher, dass so viele Personen vor Ort in den Bezirksjugendämtern und im Pflegekinderdienst arbeiten wie nötig und so wenige wie mög- lich. Dabei werden einige Kernaufgaben auch im persönlichen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern durchgängig fortgeführt. Hierzu gehören insbesondere: - Erreichbarkeit bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung - rund um die Uhr - Abklärung akuter Kindeswohlgefährdung im Rahmen von Hausbesuchen und Einleitung von notwendigen Maßnahmen – rund um die Uhr - Inobhutnahmen – rund um die Uhr - Hilfeplangespräche in Gefährdungsfällen - Wahrnehmung von Gerichtsterminen - Beratungen in Erziehungsfragen, Trennung, Scheidung und Umgang (vornehmlich telefo- nisch), sowie Beratungen von Pflegeeltern - Durchführung von Anbahnungskontakten zur Unterbringung von Kindern in Vollpflege oder stationären Einrichtungen - Beratungen zur Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung in Notlagen Hierbei werden die Hygienevorschriften umfassend beachtet; Mundschutz, Gesichtsvisiere, Spuck- schutzwände und bei Bedarf Schutzanzüge und Handschuhe stehen zur Verfügung. Gespräche er- 4 folgen ausschließlich nach Terminvereinbarung in ausreichend großen Besprechungsräumen. Diese Regelungen haben für die Bürgerinnen und Bürger Wartezeiten zur Folge. Auf diese wird in den Ämtern und im Internet hingewiesen und um Verständnis gebeten. Die Mitarbeitenden sind gehalten, zur Verfügung stehende technische Kommunikationsmöglichkeiten, wie Telefon- und Videokonferenzen zu nutzen, wenn dies angemessen und möglich ist. Ein großer Teil der administrativen Aufgaben kann und wird im Home-Office bearbeitet. Ab dem 02.06.2020 wird die reguläre Arbeit und Präsenz der Mitarbeitenden in den Ämtern erweitert. Bis zum Beginn der Sommerferien am 29.06.2020 wird die Wieder-Aufnahme aller Aufgaben ange- strebt. Hierzu gehören u.a.: - Durchführung von Hausbesuchen im Leistungsbereich, einschl. Besuche von Pflegefamilien - Durchführung von Hilfeplangesprächen - Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen, sowie damit ver- bundene Beratungen Zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden und der Bürgerinnen und Bürger erfolgen auch zu- künftig persönliche Gespräche ausschließlich nach Terminvereinbarung in ausreichend großen Räu- men. Eine Überprüfung der Räumlichkeiten hinsichtlich der zulässigen Personenzahl erfolgt durch die Leitungskräfte. Die Durchführung von offenen Sprechstunden ist weiterhin nicht geplant; die telefoni- sche Erreichbarkeit ist gesichert. Insgesamt hat sich in den letzten Wochen gezeigt, dass die Meldungen von Kindeswohlgefährdungen nicht nennenswert gestiegen sind und phasenweise sogar rückläufig waren. Insbesondere die Anzahl der Fälle häuslicher Gewalt (Gewalt zwischen erwachsenen Personen, die von im Haushalt lebenden Kindern miterlebt wird), die dem Jugendamt gemeldet werden, ist bisher nicht gestiegen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Institutionen, wie Kitas und Schulen, die im Rahmen der Kooperation mit dem Jugendamt häufig entsprechende Mitteilungen machen, nur eingeschränkt geöffnet sind. In einer Telefonkonferenz des „Netzwerkes gegen häusliche Gewalt“ vom 19.05.2020 wurde von Sei- ten der Polizei und der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt ebenfalls von einem Fallrück- gang hinsichtlich Anzeigenerstattung und Anfragen von Opfern seit Beginn der Pandemie berichtet. In den letzten Tagen ist im ASD ein Anstieg der Meldungen durch die Institutionen zu verzeichnen. Da das Zusammenleben von Kinder, Jugendlichen und ihren Familien insbesondere in prekären Le- benslagen das Gefährdungspotential erhöhen kann, wurde zwischen Jugendamt und Kitas und Schu- len eine Vereinbarung für eine Notbetreuung in den bisher besuchten Einrichtungen getroffen. Das Verfahren hat sich eingespielt und trägt sehr zur Entspannung der familiären Situationen bei. 516 - Familienservice Seit dem 04.05. wurden Elternbüros und das Beratungsbüro der Kontaktstelle für Familien (als Ko- 5 operationspartner des Familienbüros) wieder geöffnet. Hierzu wurden in den Beratungsbereichen Spuckschutzwände aufgestellt. Seit dem 11.05. findet wieder eine Vergabe von städtischen Kitaplätzen sowie von Plätzen der Kin- dertagespflege statt. Mitarbeitende, die zum Kreis der gefährdeten Covid19 Personen gehören, ha- ben Einzelbüros erhalten. Die Fachberatungen der Tagespflege nehmen seit dem 03.06. die Räume der Tagespflegepersonen wieder ab. Ebenfalls werden in Teilen wieder Hausbesuche in Abwesenheit der Tagespflegekinder durchgeführt. Aktuell werden die Vorbereitungen getroffen, um die Eignungsfeststellungen wieder durchführen zu können (insbesondere Buchung von ausreichend großen Räumlichkeiten). Während der gesamten Zeit hat das Aufnahmeverfahren und das Stufenkonzept Brückenprojekte das Notfalltelefon sichergestellt sowie die Fachberatungen der Tagespflege die Betreuung der Kinder von systemrelevanten Personen organisiert. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1743/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.06.2020
- Erstellt
- 05.06.2020 12:09