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BV8/017/2026

Tempo 30 Gubener Straße / Nach den Mauresköthen

Bezirksvertretung Informationsvorlage 20.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 29.01.2026, TOP 22

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

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BV8/017/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Informationsvorlage
Betrifft:
Tempo 30 Gubener Straße / Nach den Mauresköthen
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 8
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 29.01.2026 Kenntnisnahme
 
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 25.09.2025 folgenden Beschluss
gefasst:
 
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das auf der Gubener Straße
angeordnete Tempo 30 aus Lärmschutzgründen auf die Straße Nach den
Mauresköthen bis nördlich der Einmündung Zamenhofweg in beide Richtungen
ausgeweitet werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, das
erste „30“-Schild auf der Gubener Straße in FR Süd besser zu platzieren, da es
aktuell von Grünbewuchs verdeckt ist.
 
Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen
aus Gründen des Lärmschutzes nur nach Maßgabe der Richtlinien für
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm
(Lärmschutzrichtlinien - StV) angeordnet werden dürfen. Die räumliche Abgrenzung
der verkehrsrechtlichen Anordnung von Tempo 30 auf der Gubener Straße basiert
auf der aktuellen Lärmkartierung des Lärmaktionsplanes IV, beschlossen durch den
Rat der Stadt am 10.04.2025.
Die aktuelle Straßenverkehrsordnung ermöglicht - zur Verstetigung des
Verkehrsflusses - eine Absenkung der Geschwindigkeit zwischen zwei in der
Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten. Da jedoch zwischen der
reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Zamenhofweg und der
Gubener Straße kein inhaltlicher bzw. räumlicher Zusammenhang besteht, kann die
Verwaltung einer Erweiterung der Tempo 30-Regelung auf Basis VwV StVO §39 XII
zu Zeichen Vz 274 nicht zustimmen.
Die Wahrnehmbarkeit der Beschilderung wird überprüft.

Seite 2

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 8
TOP 22 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV8/017/2026
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
20.01.2026
Erstellt
20.01.2026 13:03