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1980/2017

Wohnungsbau in Köln - Anzahl der Baugenehmigungen muss deutlich erhöht werden! Anfrage der SPD-Fraktion vom 11.05.2017, AN/0742/2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.07.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 06.07.2017, TOP 1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9337 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/153 
153/2 
Vorlagen-Nummer  05.07.2017 
 1980/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 
Wohnungsbau in Köln - Anzahl der Baugenehmigungen muss deutlich erhöht werden!  
Anfrage der SPD-Fraktion vom 11.05.2017, AN/0742/2017 
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat am 21.04.2017 die 
Baugenehmigungszahlen für das Jahr 2016 veröffentlicht. Danach stagniert in Köln die Anzahl der 
Wohnungen, für die Baugenehmigungen durch Neu-, Um- und Ausbau erteilt worden sind, bei 4.130, 
also quasi auf Vorjahresniveau. 
 
Laut Berechnung der Verwaltung liegt der Bedarf an zusätzlichen Wohnungen bis 2020 jährlich bei 
ca. 6.000 Wohneinheiten (vgl. Vorlage 1028/2015, Umsetzung StEK Wohnen, hier: Neue Flächen für 
den Wohnungsbau). Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen, auch in den letzten Jahren, hinkt 
dieser Bedarfsberechnung also deutlich hinterher. Dies lässt für die Baufertigstellungen in den nächs-
ten Jahren befürchten, dass eine für den Wohnraumbedarf zu geringe Anzahl an Wohneinheiten zur 
Verfügung steht. Die Wohnungssituation in Köln wird sich voraussichtlich weiter verschärfen. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen:  
 
Frage 1:  
Wie hoch ist die Anzahl der Wohneinheiten  
a) die jährlich durch Abriss, Umwandlung o.ä. wegfallen und damit dem Wohnungs-
markt nicht mehr zur Verfügung stehen? Die Verwaltung wird um eine Darstellung der 
Zahlen für 2010 bis 2016 und eine aktuelle Prognose für den Zeitraum bis 2020 gebeten. 
b) Wie hoch ist die Anzahl der Baufertigstellungen 2016, insbesondere bzgl. der dem 
Markt neu zur Verfügung gestellten Wohneinheiten? 
 
Antwort 1a: 
Im Zeitraum 2010 bis 2016 wurden in Köln rund 3.600, also im Jahresdurchschnitt rund 510 Wohnun-
gen abgerissen. Über 90 Prozent der Abbrüche erfolgte zur Schaffung neuen Wohnraumes. Die Zahl 
der durch Baumaßnahmen oder Umbau weggefallenen Wohnungen ist nicht ermittelbar. Eine Prog-
nose ist auf Basis der verfügbaren Daten nicht sinnvoll möglich. 
 
Antwort 1b: 
Im Jahr 2016 wurden rund 2.400 Wohnungen fertig gestellt und damit weniger als 2015 (rd. 4.000). 
Ein maßgeblicher Grund hierfür ist die länger als gewöhnlich andauernde Umsetzung von Bauvorha-
ben, die sich in dem sehr hohen Bauüberhang Ende 2016 zeigt. Von insgesamt 7.200 genehmigten 
und noch nicht fertig gestellten Wohnungen waren Ende 2016 fast 5.000 Wohnungen in der Baupha-
se oder bereits unter Dach. Es ist deshalb jetzt mit einer deutlich höheren Zahl an Fertigstellungen zu 
rechnen.

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Die in der Anfrage genannte Zahl von 4.130 Wohnungen, deren Bau im Jahr 2016 genehmigt wurden, 
entstammt der Amtlichen Statistik des Statistischen Landesamtes IT.NRW. Als Grundlage für die 
städtische Planungstätigkeit sind aber die Daten der Verwaltung vorzuziehen, weil sie genau nach 
Kalenderjahren abgegrenzt sind und weil sie adressscharf vorliegen. Der Beantwortung der Fragen 
1a und b liegt deshalb die Baustatistik der Verwaltung zugrunde. 
 
Frage 2: 
Wie hoch muss die Anzahl der jährlich erteilten Baugenehmigungen sein, um die gemäß StEK 
Wohnen gesetzten Zielzahlen zu erreichen und die bisher verfehlten Zielzahlen kurzfristig, 
spätestens aber bis zum Jahr 2020, aufzuholen? 
 
Antwort 2: 
Die für das StEK Wohnen ermittelte Zielzahl basiert im Wesentlichen auf der Bevölkerungsprognose 
2015 und auf der „normativen Wohnraumbedarfsberechnung“. Bei beiden handelt es sich um begrün-
dete, modellhafte Vorstellungen darüber, wie die zukünftige Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt 
von statten gehen kann. Sie unterstützen damit das planerische und politische Handeln der Stadt. Die 
ermittelten Zahlen eignen sich aber nicht als Prüfkriterium für ausreichende Bautätigkeit. 
 
Frage 3: 
Wie hoch ist die Anzahl der Wohneinheiten der eingereichten, aber noch nicht beschiedenen 
Bauanträge? Wie lange beträgt aktuell die durchschnittliche Bearbeitungszeit? 
 
Antwort 3: 
Derzeit werden diese Daten bei 63 / Bauaufsichtsamt nicht erhoben. Im Zuge der digitalen Bauakte 
und Prozessoptimierung arbeitet die Verwaltung an dieser Erfassung. Die durchschnittliche Bearbei-
tungszeit der Bauanträge für reine Wohnbauvorhaben beträgt 6 Monate. 
 
Frage 4: 
Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 
28.01.2016 zur Einführung der elektronischen Akte in Baugenehmigungsverfahren? 
 
Antwort 4: 
Im Rahmen der Geschäftsprozessoptimierung des Baugenehmigungsverfahrens wurden verschiede-
ne Optimierungsmaßnahmen betrachtet und hinsichtlich der Umsetzbarkeit geprüft. Als eine wesentli-
che Optimierungsmaßnahme wurde die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens betrachtet. 
Ein digitales Verfahren soll eine schnellere Bearbeitung ermöglichen sowie aufgrund einer parallelen 
Sachbearbeitung zu einer schnelleren Einbeziehung beziehungsweise zu einer leichteren Abstim-
mung aller relevanten Ämter in das Baugenehmigungsverfahren führen und somit einen reibungslo-
sen Prozessverlauf unterstützen. 
Ziel ist mithin ein durchgängiges, medienbruchfreies, performantes, ergonomisches und mit allen 
notwendigen Informationen ausgestattetes elektronisches System für die Bauaufsicht wie auch die 
am Baugenehmigungsverfahren Beteiligten zu realisieren. Die Digitalisierung des Verfahrens bezieht 
sich hierbei nicht allein auf die Einführung einer elektronischen Bauakte inklusive einer Vorgangsbe-
arbeitung, sondern auf eine vollständige digitalisierte Abbildung des Verfahrens - von der Antragstel-
lung bis zur Archivierung - inklusive der Bereitstellung erforderlicher Geoinformationen in digitaler 
Form.

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In den letzten Monaten wurden in diesem Kontext zahlreiche Maßnahmen als Zielvorstellung an ein 
zukunftsfähiges System erarbeitet. Aktuell wird geprüft, in wie weit diese Maßnahmen mit der jetzigen 
Software umgesetzt werden können. Die Prüfung soll Ende 10/2017 abgeschlossen sein.  
Der von 63 angedachte Lösungsansatz – eingescannte Anträge per E-Mail an alle beteiligten Ämter 
zu übermitteln –  konnte nicht gefolgt werden. Einem outlookbasierten Lösungsansatz wäre – vor dem 
Hintergrund der im Kontext eAkte und IT-gestützte Prozessoptimierung geleisteten Vorarbeiten – der 
bei der Stadt Köln bewährte dokumentenmanagementbasierte Ansatz über die Lösung „Köln-DMS“ 
vorzuziehen. Mit Blick auf eine Ressourcenschonung wurde auf diese Möglichkeit allerdings bis zum 
Abschluss der Entscheidung über die künftige Fachanwendung zurückgestellt. 
 
Frage 5: 
Zuletzt wurde die Leitung der bei Dezernat VI angesiedelten Wohnungsbauleitstelle durch eine 
interne Lösung aus dem Stadtplanungsamt besetzt. 
a) Welche Auswirkungen hat dies für die Arbeit des Stadtplanungsamtes? 
b) Welche Aufgaben und Befugnisse hat die Wohnungsbauleitstelle? Hat sie ein Durch-
setzungsrecht gegenüber den Dezernaten, Ämtern und Dienststellen der Stadtverwal-
tung? 
 
Antwort 5a: 
Das Planungsamt hat zwei Planer mit einer Befristung zur Wohnungsbauleitstelle abordnen lassen, 
um deren Start mit bekannten Ansprechpartnern als  – one face to the costumer – zu erleichtern und 
die Basis für die Leitstelle mitsamt Leistungsprofil und Kompetenzen zu erarbeiten und aufzubauen. 
Innerhalb einer Abordnung für einen befristeten Zeitraum müssen Aufgaben soweit priorisiert, verteilt 
und auch zurückgestellt werden, dass die fehlenden Personalressourcen aufgefangen werden kön-
nen. Dies ist für einen befristeten Zeitraum auch möglich, soweit alle verfügbaren Planstellen besetzt 
sind und keine anderen Unwägbarkeiten auftreten. Durch neue unvorhersehbare Tatbestände, z.B. 
Arbeitszeitreduzierungen, Elternzeiten oder aber auch Neuorientierung von Mitarbeitenden auf neue 
und andere Stellen kann die sehr knappe Personaldecke des Planungsamtes weiter geschwächt 
werden. Aus diesem Grunde muss es Ziel bleiben, die Aufgaben mit der  Abordnung in dem vorgese-
henen Rahmen zu erledigen. 
 
Antwort 5b: 
Aufgabenseitig soll die Wohnungsbauleitstelle (WBL) zentrale Anlaufstelle für Investoren und alle 
anderen Akteure des Wohnungsmarktes für Bauprojekte > 20 Wohneinheiten sein. Ziel ist die Aktivie-
rung von Flächenpotenzialen für den Wohnungsbau, die Beschleunigung von Planungs- und Geneh-
migungsprozessen und die Förderung von Projektentwicklungen von Externen. Die Wohnungsbau-
leitstelle soll auch als Clearingstelle bei konfliktbehafteten Wohnungsbauvorhaben fungieren. Bei 
problematischen Wohnungsbauvorhaben organisiert sie die Vermittlung zwischen den Beteiligten zur 
Lösung von Zielkonflikten und Beseitigung von Hemmnissen. Des Weiteren wird sich die WBL in en-
ger Abstimmung bzw. Zusammenarbeit mit den jeweiligen Dienststellen u.a. mit den Themen Boden-
politik (z.B. Konzeptausschreibung), Öffentlichkeitsarbeit / Medien und Controlling befassen. Eine 
Konkretisierung der genannten Aufgaben bzw. eine ggf. notwendige Aufgabenerweiterung erfolgt im 
Zuge der weiteren Strukturierung der WBL. 
Bezüglich ihrer Befugnisse und eines Durchsetzungsrechtes gegenüber den Dezernaten, Ämtern und 
sonstigen Dienststellen der Stadtverwaltung ist beabsichtigt, die Entscheidungskompetenzen der 
Wohnungsbauleitstelle in einer Vorlage des Verwaltungsvorstandes verbindlich zu regeln. 
 
Gez. Höing

Beratungsverlauf (1)

06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1980/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27