1910/2022/1
Baustellenverkehr im Zusammenhang mit dem Abriss und Neubau des Bezirksrathauses in Köln-Rodenkirchen - Nachfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung vom 29.08.2022 zu 1910/2022
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3546 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1910/2022/1 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 Baustellenverkehr im Zusammenhang mit dem Abriss und Neubau des Bezirksrathauses in Köln-Rodenkirchen - Nachfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung vom 29.08.2022 zu 1910/2022 Im Nachgang zur Sitzung vom 29. August 2022 stellte die FDP-Fraktion folgende Nachfragen zur Antwort 1910/2022: Text der Nachfrage 1. Wie gestaltet sich der Sachstand der Prüfung im Hinblick auf eine bürgerfreundliche und von der Bezirkspolitik vor acht Monaten beschlossene Öffnung des Parkplatzes? 2. Inwieweit ist der in der Antwort geschilderte unverhältnismäßig hohe Aufwand bezüglich der Ver- kehrssicherung und Instandhaltung des Parkplatzes in Verbindung mit einer (Wieder-) Eröffnung des Parkplatzes zu verstehen? Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der nur schwerlich erkennbaren Differenzierung der begehrten (Wieder-) Eröffnung im Vergleich zu der vormaligen jahrelangen Öffnung bei damaliger bekanntermaßen nur mäßigen Instandhaltung des im Zuge der Abrissarbeiten ohnehin abzutragen- den Parkplatzes. 3. Zu welchem Stichtag wird es zum Beginn der Abrissarbeiten des alten Rathauses kommen, so dass der Parkplatz sodann definitiv nicht mehr als solcher genutzt werden kann? Antwort der Verwaltung Zu 1 und 2) Das Grundstück des Parkplatzes hinter dem Rathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, befindet sich im Sondereigentum der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Solange das Gebäude genutzt wurde, hat diese es an die darin untergebrachten städtischen Dienst- stellen vermietet. Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Parkplatz. Die Verwaltung öffentlicher Parkplätze im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung erfolgt regelmäßig durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung. Während der Zeit der Parkraumbewirtschaftung müsste das Grundstück wegen der Zuständigkeits- zuweisungen vorübergehend aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in das allgemeine Liegenschaftsvermögen übertragen werden. Sobald der Abriss des Gebäudes beginnt ist eine Rückübertragung des Grundstücksteiles in das Sondervermögen erforderlich. Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, den Abriss des Gebäudes zu beginnen. Laut Bauzeitenplan muss das Gebäude bis zum 22. Februar 2023 medienfrei sein. Im Anschluss könnten erste Arbeiten im Haus beginnen. Auch eine vorübergehende Widmung als öffentliche Verkehrsfläche kommt aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für zugehörige verkehrsrechtliche Anordnungen und Übertragungen der Reinigungs- pflichten sowie Organisation der Kontrollen entsprechend der Verkehrssicherungspflichten nicht in Frage. 2 Die Regelungen müssten in absehbarer Zeit entsprechend mit hohem Aufwand zurückgeführt wer- den, weil das Grundstück beim Abriss des Gebäudes nicht weiter als Parkraum genutzt werden kann. Eine Durchführung in dem zur Verfügung stehenden Zeitintervall erscheint ausgeschlossen. Auch wenn die Flächen ohne Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt würden, verbleibt die Haftung für Verkehrssicherungsfragen bei der Stadt Köln (hier vertreten durch die Gebäudewirtschaft). Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Vorschlag nicht umzusetzen. Zu 3.) Nach aktuellem Terminplan sollen die Baumfällungen Anfang Januar 2023 erfolgen. Der rückwärtige Parkplatz kann ab dann nicht mehr genutzt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Hauptstraße 85
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Details
- Aktenzeichen
- 1910/2022/1
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.11.2022
- Erstellt
- 26.09.2022 09:28