0337/2020
Sachstandsbericht zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Beschluss des Verwaltungsvorstandes zum Abschluss des Projektes
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/ 30/1 (bDSB) Vorlagen-Nummer 31.01.2020 0337/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 09.03.20 Sachstandsbericht zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Beschluss des Verwaltungsvorstandes zum Abschluss des Projektes Beschlusslage Der damalige Stadtvorstand hat in seiner Sitzung am 07.02.17 auf Vorschlag des Datenschutzbeauf- tragten u.a. die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der DSGVO bei der Stadt Köln beschlossen. Neben der Einrichtung einer den Transformationsprozess begleitenden interdiszip- linären Projektgruppe erfolgte die Umstellung auf die neue Verordnungslage durch die verantwortli- chen Fachdienststellen auf der Grundlage eines operativen Vorgehensmodells mit der standardisier- ten Dokumentation der Ergebnisse in einer eigens hierfür entwickelten Datenbank (Webanwendung DSGVO). In Zusammenhang liegen seitens des behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) folgende Gre- mieninformationen vor: Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln (Vorlage zum Stadtvorstand am 07.02.17; Session 0404/2017) Sachstandsbericht Datenschutz bei der Stadt Köln (Vorlage zum UdiKO am 13.03.17 und AVR am 27.03.17; Session 0565/2017 „Bericht zur Pilotphase im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“ (Vorlage zum Verwaltungsvorstand am 22.08.17; Session 2178/2017) Beantwortung einer Anfrage „Neue Datenschutz-Grundverordnung“ (AVR am 06.11.17; Session 3137/22017) Beantwortung einer Anfrage „Status neue Datenschutz-Grundverordnung zum 25. Mai 2018“ (AVR am 28.05.18; Session 1654/2018) Sachstandsbericht zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung zum 25.05.18 (Vorlage zum Verwaltungsvorstand am 29.05.18; Session 1681/2018) Mitteilung „Sachstandsbericht zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung zum 25.05.18“ (UdiKO am 11.06.18; Session 1680/2018) Sachstandsdarstellung zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Jahr nach Inkrafttreten (Vorlage zum Verwaltungsvorstand am 30.04.19; Session 1301/2019) 2 Aktueller Sachstand Nach Festlegung der organisatorischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Regelungen der DSGVO bei der Stadt Köln durch den seinerzeitigen Stadtvorstand haben die Fachdienststellen im Sept. 2017 mit der flächendeckenden Umsetzung des operativen Vorgehensmodells begonnen. Hier- bei erfolgte eine Prüfung aller umsetzungsrelevanten datenschutzrechtlichen Tatbestände auf der Grundlage von insgesamt fünf Prüfkategorien. Die Ergebnisse dieses gleichzeitig „datenschutzrechtlichen Hausputzes“ wurden durch die Verant- wortlichen der Fachdienststellen in der vom Amt für Informationsverarbeitung entwickelten Weban- wendung DSGVO als einheitliches Dokumentations- und Controllinginstrument festgehalten und der Verwaltungsvorstand über die operativen Zwischenergebnissen informiert. Abbildung 1 - Umsetzungsarchitektur: Die Umsetzungsarbeiten durch die städtischen Fachdienststellen sind im Zeitraum von Sept. 2017 bis heute soweit durchgeführt worden, dass der Umsetzungsprozess als abgeschlossen betrachtet wer- den kann. Die prozessbegleitende Projektgruppe DSGVO hat in ihrer insgesamt 13. Sitzung am 06.11.19 – vorbehaltlich des abschließenden Votums des Stadtvorstandes – beschlossen, das Pro- jekt zur DSGVO-Umsetzung abzuschließen und die Arbeit der Projektgruppe zu beenden. Daraufhin hat der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 17.12.19 Folgendes beschlossen: „Der Verwaltungsvorstand nimmt die Ausführungen zu dieser Vorlage zur Kenntnis und befür- wortet 1. den Transformationsprozess zur DSGVO-Umsetzung bei der Stadt Köln abzuschließen, 2. die Arbeit der Projektgruppe DSGVO zu beenden und 3. als Konsequenz aus den Ziffern zu 1. und 2. die in der Begründung beschriebenen Maßnahmen zum weiteren Vorgehen eigenverantwortlich durch die Dezernate und Fachdienststellen umsetzen zu lassen (s. dort Ziff. IV.). 3 Der Verwaltungsvorstand bedankt sich bei allen Beschäftigten in den Dezernaten und Fach- dienststellen, die an dem Prozess zur DSGVO-Umsetzung beteiligt waren, für ihre engagierte Mitarbeit. Dieser Dank umfasst hierbei auch die Beschäftigten, die in der Projektgruppe DSGVO im Verlauf ihres 2 ½ jährigen Bestehens mitgearbeitet haben sowie den Beauftragten für den Datenschutz und seinen Stellvertreter für die fachinhaltliche Steuerung des Umstellungsprozes- ses.“ Zu den durchzuführenden Nacharbeiten der städtischen Fachdienststellen (s. Ziff. 3. des v.g. Be- schlusses) zählen nunmehr lediglich noch aufgefallene IT-Fachanwendungen oder Auftragsverarbei- tungen, für die bisher aus verschiedenen Gründen keine datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsprüfung durchgeführt wurden. Ebenso sind noch offene bzw. zwischenzeitlich auffallende Maßnahmen bezüg- lich der Informationspflichten (Datenschutz- und Einwilligungserklärungen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten) abzuarbeiten. Unabhängig von der formalen Beendigung des bei der Stadt Köln etablierten Umsetzungsprozesses stehen der behördliche Datenschutzbeauftragte und sein Stellvertreter den Fachdienststellen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsaufgabe jederzeit unterstützend zur Verfügung. Die Stadt Köln ist somit in NRW und, bezogen auf die Art und Weise der Umsetzungstiefe, auch bun- desweit die erste Kommune, die den Anforderungen der DSGVO vollumfänglich nachkommt und die Einführung für umgesetzt erklären kann. gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0337/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 31.01.2020
- Erstellt
- 29.01.2020 15:21