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0519/2026

Beantwortung der Anfrage: Mutmaßlich nicht genehmigte Fällung eines Alleebaumes im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.06.2026

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 22.06.2026, TOP 2.1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3171 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0519/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 22.06.2026 
 
Beantwortung der Anfrage: Mutmaßlich nicht genehmigte Fällung eines Alleebaumes 
im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20) 
Die Untere Naturschutzbehörde nimmt zur Anfrage von Frau Hammer vom 03.06.2025 wie 
folgt Stellung: 
 
Frage von Frau Hammer:  
 
Am Hauptweg in Richtung Langel (linke Seite der Hochwasserschutzanlage, nahe der ehema-
ligen Rollschuhbahn, etwas hinter dem Kinderspielplatz „Piratenschiff“) wurde ein Alleebaum 
gefällt. Der Reststumpf befindet sich direkt an der Geländeoberkante, sodass der mutmaßli-
che Frevel bald unsichtbar werden wird. Unmittelbar dahinter befand sich während des Insel-
festes eine Kirmesbude (Foto vorhanden). Es besteht der Verdacht, dass die Fällung aus-
schließlich der Flächennutzung für den Wirtschaftsbetrieb diente, obwohl eine Nutzung auch 
mit dem Baum technisch möglich gewesen wäre. 
  
- Gab es für diese Fällung eine Genehmigung? 
     
- Wenn ja, wie wurde sie begründet? 
 
 
Antwort der Unteren Naturschutzbehörde 
  
Die Überprüfung des Standortes des Baumes hat ergeben, dass sich dieser innerhalb des 
Landschaftsschutzgebietes L 20 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis 
Langel rrh.“ und somit im Geltungsbereich des Landschaftsplanes befindet. Darüber hinaus 
handelt es sich nicht um einen nach § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW geschützten Allee-
baum, da die hierfür geltenden Kriterien des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Ver-
kehr NRW nicht zutreffen.  
 
Die Fläche mit dem genannten Baum befindet sich in der Verwaltung des Amtes für Land-
schaftspflege und Grünflächen. Die Pflege- und Kontrollmaßnahmen liegen somit im Aufga-
benbereich dieses Amtes. 
 
Nach einer Anfrage beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zum genannten Sach-
verhalt wurde der Unteren Naturschutzbehörde am 07.04.2026 mitgeteilt, dass am 09.05.2026 
eine Kontrolle durch den zuständigen Kollegen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä-
chen durchgeführt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass der dort gepflanzte Bergahorn (Acer 
pseudoplatanus, Stammumfang 31 cm, Stammdurchmesser 10 cm, Höhe 5 Meter) stark ge-
schädigt und in einigen Teilen bereits abgestorben war. Ein konkreter Verursacher hierfür ließ

2 
 
sich nicht ermitteln. 
 
Um die Verkehrssicherheit an der stark frequentierten Stelle wiederherzustellen wurde der 
Baum am 08.08.2025 so tief wie möglich abgesägt, um eine Gefährdung der Kölner Bürger*in-
nen auszuschließen. Im Anschluss wurde eine Ersatzpflanzung in Auftrag gegeben. Die Er-
satzpflanzung wurde mittlerweile durchgeführt, ein junger Bergahorn befindet sich nun an der 
betroffenen Stelle. 
 
Da es sich um eine Fällung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit handelt und zudem 
zeitnahe eine Ersatzpflanzung an derselben Stelle durchgeführt wurde, sind die Verbote des 
Landschaftsplans durch die Maßnahme nicht betroffen. Eine Genehmigung durch die Untere 
Naturschutzbehörde war somit nicht notwendig.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0519/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.06.2026
Erstellt
23.02.2026 16:46