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V/0052/2025

Bestellung einer Schriftführerin und ihrer Vertretung für die Kulturausschuss-Sitzungen

Vorlagen 29.01.2025

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 18.02.2025, TOP 3.5

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1198 Zeichen

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V/0052/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung einer Schriftführerin und ihrer Vertretung für die Kulturausschuss-Sitzungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.02.2025 Kulturausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Frau Farah Heiß wird für die Sitzungen des Kulturausschusses zur Schriftführerin, Frau Scepanski 
als ihre Stellvertreterin bestellt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 58 Abs. 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der 
Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Gemäß §§ 52, 58 GO NRW sind die Beschlüsse vom 
Vorsitzenden und einem Schriftführer bzw. einer Schriftführerin, den/die der Ausschuss bestellt, zu 
unterzeichnen. Frau Farah Heiß wird in der Funktion als Schriftführerin für die Sitzungen des Kultur-
ausschusses Nachfolgerin von Herrn Jan Hirsch. Frau Kristina Scepanski bleibt weiterhin stellvertre-
tende Schriftführerin. 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage A  
Kulturamt 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Heiß 
Telefon: 492-4105 
Heiss@stadt-muenster.de

Anlage A

1300 Zeichen

Anlage A zur V/0052/2025 
Kurzüberblick 
Laut Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Nie-
derschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und einem Schriftführer bzw. einer Schriftführerin, 
den/die der Ausschuss bestellt, zu unterzeichnen ist. Frau Farah Heiß wird als Schriftführerin für 
die Sitzungen des Kulturausschusses benannt. Frau Kristina Scepanski bleibt stellvertretender 
Schriftführerin. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Das facettenreiche, vielfältige kulturelle Spektrum in Münster soll auf hohem Niveau in allen Kul-
tursparten aufrechterhalten werden. Diese grundsätzliche Zielsetzung soll sich in der Arbeit des 
Kulturamtes widerspiegeln. 
 
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beratungsverlauf (1)

18.02.2025 Kulturausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0052/2025
Typ
Vorlagen
Datum
29.01.2025
Erstellt
29.01.2025 17:13