AN/0654/2022
Stadtbezirk Kalk lebenswerter gestalten durch Begrünung und Entsiegelung in den Stadtteilen - Rath/Heumar
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Anfrage (Die Linke BV8)
4361 Zeichen
Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.03.2022 AN/0654/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022 TOP 9.2.1 Stadtbezirk Kalk lebenswerter gestalten durch Begrünung und Entsiegelung in den Stadtteilen - Rath/Heumar. Anfrage bezüglich B-Plan_74439.03.000.00 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 10. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 07.04.2022, 17:00 Uhr, Bürgerhaus Kalk, Großer Saal zunehmen. Bereits in unserem Antrag AN/0086/2021 „Stadtbezirk Kalk lebenswerter gestalten durch Begrünung und Entsiegelung in den Stadtteilen – Merheim“ vom 13.01.2021 hatten wir auf fünf ausgewählte Anfragen und Beschlüsse zum Thema Entsiegelung und Begrünung verwiesen und dass sich keine erkennbare Tätigkeit feststellen ließ. Daran hat sich leider bisher noch nichts geändert. Die Verwunderung darüber – nicht die Verärgerung – ließ aber schlagartig nach, als wir uns den im Betreff genannten und auf der Internetseite der Stadt Köln abrufbaren (Danke!) Bebauungsplan 74439.03.000.00 anschauten. (siehe Anlage: 74439.03.000.00) Im B-Plan_74439.03.000.00 mit Rechtsverbindlichkeit vom 4.5.1992, 02:00 ist unter anderem im süd-westlichen Bereich eine Fläche mit „Erstbepflanzung von Wald“ geplant. (siehe Anlage: Auszug aus B-Plan_74439.03.000.00) Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - In der textlichen Festsetzung des Bebauungsplans heißt es: VIII. 1. Auf den im Bebauungsplan gekennzeichneten Teilflächen der Flurstücke Nr. 1482, 1483, 1453 und 1454 werden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. 2. Auf den bezeichneten Grundstücksflächen ist eine Erstbepflanzung von Wald durchzuführen. 3. Die Erstbepflanzungsfläche für Wald setzt sich zusammen aus den Pflanzbereichen (1) Krautschichtstreifen, (2) Wald-Gehölzsaum-Streifen und (3) Hauptpflanzung 4. Die Erstbepflanzung der mit (1), (2) und (3) bezeichneten Pflanzbereiche ist in der nachstehenden Artenzusammensetzung durchzuführen: (1 ) Krautschichtstreifen Wildrasenmischung (2) Wald-Gehölzsaum-Streifen min. 1000 Stk. Schlehe (Prunus spirosa) min. 1000 Stk. Haselnuss (Carylus avellana) min. 1000 Stk. Wildrose (Rosa) min. 750 Stk. Feldahorn (Acer campestre) min. 750 Stk. Hainbuche (Carpinus betulus) min. 500 Stk. Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) An Hand der Pflanzliste und des Vorhabens lässt sich erkennen, dass unsere Vorgängerinnen bereits sehr bedacht auf eine klimaaktive Begrünung und teilweise sogar auf die Pflanzung essbarer Pflanzen waren. Wenn man sich heute zum 30. Geburtstag der Rechtsverbindlichkeit den jungen Wald einmal anschaut, ist man mehr als enttäuscht, denn es hat bis heute nicht mal zur Wildrasenmischung gereicht. - 3 - Unter der Voraussetzung, dass dieser online abrufbare Bebauungsplan mit seinen beiden Änderungen nach wie vor gültig ist (andernfalls bitten wir darum diesen mit dem gültigen auszutauschen), stellen sich uns und wir Ihnen einige Fragen um deren fristgerechte Beantwortung wir bitten. 1. Warum ist die Erstbepflanzung bis heute nicht erfolgt und wann ist damit zu rechnen? 2. Müssen die Pflanzlisten unter Berücksichtigung der Erderhitzung und dem Konzept der essbaren Stadt nicht überarbeitet werden und wäre dafür eine weitere Änderung des Bebauungsplans notwendig? 3. Gibt es eventuell zwischenzeitlich andere Planungen für das genannte Gebiet und müsste dann nicht ein Ausgleich für Wald (geplant) statt Ackerfläche (tatsächlich) erfolgen? 4. Welches ist die verantwortliche Stelle in der Stadtverwaltung, welche die Einhaltung und Durchführung solcher Planungen überprüft? 5. Welche weiteren Grünanlagen und Wälder sind seit Jahren in den Bebauungsplänen vorgesehen, aber noch nicht realisiert? Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0654/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV8 (Linke)
- Datum
- 24.03.2022
- Erstellt
- 22.03.2022 19:33