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AN/0654/2022

Stadtbezirk Kalk lebenswerter gestalten durch Begrünung und Entsiegelung in den Stadtteilen - Rath/Heumar

Anfrage nach § 4 BV8 (Linke) 24.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.04.2022, TOP 9.2.1

Anfrage (Die Linke BV8)

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74439.03.000.00

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Auszug_aus_BPlan_74439.03.000.00

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Anfrage (Die Linke BV8)

4361 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.03.2022 
AN/0654/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022 
TOP 9.2.1 
 
Stadtbezirk Kalk lebenswerter gestalten durch Begrünung und Entsiegelung in den 
Stadtteilen - Rath/Heumar. 
Anfrage bezüglich B-Plan_74439.03.000.00 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie die folgende Anfrage auf die 
Tagesordnung der 10. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am 
Donnerstag, dem 07.04.2022, 17:00 Uhr, Bürgerhaus Kalk, Großer Saal zunehmen. 
 
Bereits in unserem Antrag AN/0086/2021 „Stadtbezirk Kalk lebenswerter gestalten durch 
Begrünung und Entsiegelung in den Stadtteilen – Merheim“ vom 13.01.2021 hatten wir auf fünf 
ausgewählte Anfragen und Beschlüsse zum Thema Entsiegelung und Begrünung verwiesen und 
dass sich keine erkennbare Tätigkeit feststellen ließ. Daran hat sich leider bisher noch nichts 
geändert. Die Verwunderung darüber – nicht die Verärgerung – ließ aber schlagartig nach, als 
wir uns den im Betreff genannten und auf der Internetseite der Stadt Köln abrufbaren (Danke!) 
Bebauungsplan 74439.03.000.00 anschauten. (siehe Anlage: 74439.03.000.00) 
 
Im B-Plan_74439.03.000.00 mit Rechtsverbindlichkeit vom 4.5.1992, 02:00 ist unter anderem im 
süd-westlichen Bereich eine Fläche mit „Erstbepflanzung von Wald“ geplant. (siehe Anlage: 
Auszug aus B-Plan_74439.03.000.00) 
 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
In der textlichen Festsetzung des Bebauungsplans heißt es: 
VIII.  
1. Auf den im Bebauungsplan gekennzeichneten Teilflächen der Flurstücke Nr. 
1482, 1483, 1453 und 1454 werden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und 
Landschaft festgesetzt.  
 
2. Auf den bezeichneten Grundstücksflächen ist eine Erstbepflanzung von Wald 
durchzuführen. 
 
3. Die Erstbepflanzungsfläche für Wald setzt sich zusammen aus den 
Pflanzbereichen 
(1) Krautschichtstreifen, 
(2) Wald-Gehölzsaum-Streifen und 
(3) Hauptpflanzung 
 
4. Die Erstbepflanzung der mit (1), (2) und (3) bezeichneten Pflanzbereiche ist in der 
nachstehenden Artenzusammensetzung durchzuführen: 
(1 ) Krautschichtstreifen 
  Wildrasenmischung  
(2) Wald-Gehölzsaum-Streifen 
  min. 1000 Stk. Schlehe (Prunus spirosa)  
  min. 1000 Stk. Haselnuss (Carylus avellana)  
  min. 1000 Stk. Wildrose (Rosa) 
  min. 750 Stk. Feldahorn (Acer campestre) 
  min. 750 Stk. Hainbuche (Carpinus betulus) 
  min. 500 Stk. Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) 
 
An Hand der Pflanzliste und des Vorhabens lässt sich erkennen, dass unsere Vorgängerinnen 
bereits sehr bedacht auf eine klimaaktive Begrünung und teilweise sogar auf die Pflanzung 
essbarer Pflanzen waren.  
 
Wenn man sich heute zum 30. Geburtstag der Rechtsverbindlichkeit den jungen Wald 
einmal anschaut, ist man mehr als enttäuscht, denn es hat bis heute nicht mal zur 
Wildrasenmischung gereicht.

- 3 - 
Unter der Voraussetzung, dass dieser online abrufbare Bebauungsplan mit seinen beiden 
Änderungen nach wie vor gültig ist (andernfalls bitten wir darum diesen mit dem gültigen 
auszutauschen), stellen sich uns und wir Ihnen einige Fragen um deren fristgerechte 
Beantwortung wir bitten. 
 
1. Warum ist die Erstbepflanzung bis heute nicht erfolgt und wann ist damit zu rechnen? 
 
2. Müssen die Pflanzlisten unter Berücksichtigung der Erderhitzung und dem Konzept der 
essbaren Stadt nicht überarbeitet werden und wäre dafür eine weitere Änderung des 
Bebauungsplans notwendig? 
 
3. Gibt es eventuell zwischenzeitlich andere Planungen für das genannte Gebiet und 
müsste dann nicht ein Ausgleich für Wald (geplant) statt Ackerfläche (tatsächlich) 
erfolgen? 
 
4. Welches ist die verantwortliche Stelle in der Stadtverwaltung, welche die Einhaltung und 
Durchführung solcher Planungen überprüft? 
 
5. Welche weiteren Grünanlagen und Wälder sind seit Jahren in den Bebauungsplänen 
vorgesehen, aber noch nicht realisiert? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsvorsitzender     Stellvertretender  Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0654/2022
Typ
Anfrage nach § 4 BV8 (Linke)
Datum
24.03.2022
Erstellt
22.03.2022 19:33