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Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Digitale Einbürgerungsverfahren" (AN/0271/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0882/2025 vom 20.03.2025

Stand: Am 19.05.2025 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 20.03.2025 0882/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 24.03.2025 Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Digitale Einbürgerungsverfahren" (AN/0271/2025) Auf die schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion betreffend „Digitale Einbürgerungsverfahren“ (AN/0271/2025) antwortet die Verwaltung wie folgt: Die Verwaltung weist darauf hin, dass Anträge auf Einbürgerung jederzeit- auch ohne Termin- per Post oder E-Mail bzw. durch das sichere Kontaktformular über den städtischen Internet- auftritt eingereicht werden können. Im laufenden Einbürgerungsprozess ist es jedoch notwen- dig, Unterschriften und Urkunden zu überprüfen und/oder Identitäten zu klären. Häufig haben die Antragsteller*innen selbst noch Fragen. Manchmal sind Unterlagen nicht vollständig oder bedürfen der Klärung in einem Gespräch mit der antragstellenden Person. Hierfür dient das sog. Antragsklärungsgespräch, welches im aktuellen Verfahren vor der abschließenden Prü- fung und der Ausstellung der Einbürgerungsurkunde erfolgt. Auch nach Einführung einer digi- talen Antragstrecke wird das Antragsklärungsgespräch nicht in allen Fällen entfallen können. 1. Wie weit vorangeschritten sind die Vorbereitungen für die Einführung einer sogenann- ten „digitalen Antragstrecke“, die es den antragstellenden Personen ermöglicht, ihre Antragsunterlagen auch digital an die Verwaltung zu übermitteln. 2. Vor sechs Monaten befand sich der konkrete Zeitplan „noch in der Abstimmung“. In- wieweit ist der konkrete Zeitplan nun abgestimmt? 3. Wann genau wird die Einführung des digitalen Systems erfolgen? Die sog. digitale Antragstrecke für Einbürgerungsverfahren ist fertig entwickelt und kann von den Kommunen beim Land NRW abgerufen werden. Allerdings muss diese in die bestehende städtische digitale Landschaft eingebunden und mit dem Fachver- fahren Einbürgerung durch eine spezielle Schnittstelle verbunden und mit einem E- Payment-Verfahren versehen werden. Die Einführung der digitalen Antragsstrecke „Einbürgerung“ ist aktuell für den Zeitraum 01.09.2025- 31.12.2025 geplant. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 19.05.2025

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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