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Genehmigung von Außengastronomie an der Dürener Straße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0347/2023 vom 28.02.2023

Stand: Am 13.03.2023 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag von der SPD-Fraktion

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    SPD Bezirksfraktion 3  Aachener Straße 220  50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221-22193305 Köln, den 25.02.2023 Genehmigung von Außengastronomie an der Dürener Straße Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende n Antrag der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.03.2023 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt , bislang ausstehende Geneh migungen für die Einrichtung von Außengastronomie an der Dürener Straße zu erteilen. Begründung Zur Sitzung der Bezirksvertretung am 02.05.2022 hatte die SPD-Bezirksfraktion eine Anfrage im Zusammenhang mit eine r Beschwerde über die unterschiedliche Behandlungen von Gastwirten bei der Genehmigung von Außenga stronomie a n der Dürener Straße eingereicht (AN/0917/2022). Demnach hatte eine dort ansässige Gaststätte die Genehmigung von Außengast ronomie auf einem Parkplatz vor dem Lokal beantragt. Der Antragstellerin war in dies em Zusammenhang mitgeteilt worden, dass zwischen der Gaststätte und dem Parkplatz der Radweg verlaufe und mit dem Betrieb der Außengastronomie eine Gefahr für den Ra d- und Fußgängerverkehr sowie das Personal der Antragstellerin einhergehe. Der An trag hätte deshalb keine Aussicht auf Erfolg und der Antragstellerin w urde geraten, von der Weiterverfolgung des Antrages abzuse - hen. Offenkundig findet jedoch einige Meter weiter bei mehreren anderen Gaststätten bei - auf den ersten Blick - identischer Verkehrssituation Außengastronomie auf entsprechenden Parkplätzen statt, was auf eine Genehmigung du rch die Verwaltung schließen lässt. In de r Anfrage wurde deshalb um Mitteilung der Kriterien für eine Genehmigung sowie der Gründe für eine ggfs. unterschiedliche Behandlung bei der Genehmigung v on Außengastronomie auf der Dürener Straße gefragt. In ihrer am 29.08.2022 veröffentlichten Antwort auf die A nfrage teilte die Verwaltung mit, dass entsprechende Flächen genehmigungsfähig werden können, we nn die Verwaltung ih rer Verkehrssicherungspflicht nachkommen kann . Wie diese aussehen könnte, sei in der finalen verwaltungsinternen Abstimmung. In der Sitzung der Bezirksvertretung am 29.08.2022 wurde anlässlich des Besuchs von Verkehrsdezernent Egerer daraufhin noch mal ausdrücklich betont, dass eine Ungleichbehandlung in diesem Fall nicht nachvollzogen werden kann und insgesamt eine kulante Lösung zugunsten der Außengastronomie an der Dürener Straße wünschenswert ist. gez. Friedhelm Hilgers Holger Fiedler Fraktionsvorsitzender
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer AN/0347/2023 Stand: 02.05.2023 Sachstandsbericht Genehmigung von Außengastronomie an der Dürener Straße Antrag von der SPD-Fraktion vom 25.02.20.23 zur Sitzung am 13.03.2023 Die Verwaltung hat im Jahr 2022 die Sachlage zur Querung eines Radweges zum Betrieb einer Außengastronomie geprüft. Dabei wurde insbesondere das angetragene Schild „Kellner kreuzen“ rechtlich eingeordnet. Die Verwaltung lehnt diese Verkehrs- zeichen aber auf der Grundlage von § 33 Absatz 2 StVO („Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder de- ren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwen- det werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können.“) ab. Darüber hinaus ha- ben diese Schilder keinen rechtlichen Hintergrund und somit auch keinen rechtlichen Regelungscharakter. Außerdem wurden dort weitere alternative Lösungsansätze ge- prüft, die aus rechtlichen Gründen sachlogisch verworfen wurden. Eine abschließende Lösung konnte noch nicht erarbeitet werden. Die Verwaltung wird daher zunächst die Genehmigungswünsche der betroffenen Gewerbetreibenden be- rücksichtigen. Hinsichtlich der in Rede stehenden Gaststätte wurde bereits Kontakt zu der Betreiberin aufgenommen, so dass auch sie bereits eine Außengastronomie be- treiben kann.

Beratungsverlauf

  1. 13.03.2023

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 8.1.12, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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