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AN/0347/2023

Genehmigung von Außengastronomie an der Dürener Straße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 28.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 13.03.2023, TOP 8.1.12

Antrag von der SPD-Fraktion

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Sachstandsbericht BV

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Antrag von der SPD-Fraktion

2874 Zeichen

SPD Bezirksfraktion 3  Aachener Straße 220  50931 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Cornelia Weitekamp  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Aachener Straße 220 
50931 Köln 
Telefon 0221-22193305 
  
 Köln, den 25.02.2023  
 
 
 
 
 
Genehmigung von Außengastronomie an der Dürener Straße  
 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende n Antrag der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung 3  auf die 
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.03.2023 zu setzen: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt , bislang ausstehende Geneh migungen für die Einrichtung von 
Außengastronomie an der Dürener Straße zu erteilen.    
 
 
Begründung 
 
 
Zur Sitzung der Bezirksvertretung am 02.05.2022 hatte die SPD-Bezirksfraktion eine Anfrage im 
Zusammenhang mit eine r Beschwerde über die unterschiedliche Behandlungen von Gastwirten  
bei der Genehmigung von Außenga stronomie a n der Dürener Straße eingereicht 
(AN/0917/2022). 
 
Demnach hatte eine dort ansässige Gaststätte die Genehmigung von Außengast ronomie auf 
einem Parkplatz  vor dem Lokal beantragt. Der Antragstellerin war in dies em Zusammenhang 
mitgeteilt worden, dass zwischen der Gaststätte und dem Parkplatz der Radweg verlaufe  und mit 
dem Betrieb der Außengastronomie eine Gefahr für den Ra d-  und Fußgängerverkehr sowie das 
Personal der Antragstellerin einhergehe. Der An trag hätte deshalb keine Aussicht auf Erfolg  und 
der Antragstellerin w urde geraten, von der Weiterverfolgung des Antrages abzuse - 
hen. Offenkundig findet jedoch einige Meter weiter bei mehreren anderen Gaststätten bei  - auf

den ersten Blick - identischer Verkehrssituation Außengastronomie auf entsprechenden 
Parkplätzen statt, was  auf eine Genehmigung du rch die Verwaltung schließen lässt.  In de r 
Anfrage wurde deshalb um Mitteilung der Kriterien für eine Genehmigung sowie der Gründe für 
eine ggfs. unterschiedliche  Behandlung bei der Genehmigung v on Außengastronomie auf der 
Dürener Straße gefragt. 
  
In ihrer am 29.08.2022 veröffentlichten  Antwort auf die A nfrage teilte die Verwaltung mit, dass 
entsprechende Flächen genehmigungsfähig werden können, we nn die Verwaltung ih rer 
Verkehrssicherungspflicht nachkommen kann . Wie diese aussehen könnte, sei in der finalen 
verwaltungsinternen Abstimmung.  
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 29.08.2022 wurde anlässlich des Besuchs von 
Verkehrsdezernent Egerer daraufhin noch mal  ausdrücklich betont, dass eine 
Ungleichbehandlung in diesem Fall nicht nachvollzogen werden kann und insgesamt eine kulante 
Lösung zugunsten der Außengastronomie an der Dürener Straße wünschenswert ist.   
 
 
 
 
 
 
 gez. Friedhelm Hilgers                                                                               Holger Fiedler     
                 Fraktionsvorsitzender

Sachstandsbericht BV

1389 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-3/0 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0347/2023
Stand: 02.05.2023 
Sachstandsbericht  
Genehmigung von Außengastronomie an der Dürener Straße 
Antrag von der SPD-Fraktion vom 25.02.20.23 zur Sitzung am 13.03.2023 
 
Die Verwaltung hat im Jahr 2022 die Sachlage zur Querung eines Radweges zum 
Betrieb einer Außengastronomie geprüft. Dabei wurde insbesondere das angetragene 
Schild „Kellner kreuzen“ rechtlich eingeordnet. Die Verwaltung lehnt diese Verkehrs-
zeichen aber auf der Grundlage von § 33 Absatz 2 StVO  („Einrichtungen, die Zeichen 
oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder de-
ren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwen-
det werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können.“) ab. Darüber hinaus ha-
ben diese Schilder keinen rechtlichen Hintergrund und somit auch keinen rechtlichen 
Regelungscharakter. Außerdem wurden dort weitere alternative Lösungsansätze ge-
prüft, die aus rechtlichen Gründen sachlogisch verworfen wurden. 
 
Eine abschließende Lösung konnte noch nicht erarbeitet werden. Die Verwaltung wird 
daher zunächst die Genehmigungswünsche der betroffenen Gewerbetreibenden be-
rücksichtigen. Hinsichtlich der in Rede stehenden Gaststätte wurde bereits Kontakt zu 
der Betreiberin aufgenommen, so dass auch sie bereits eine Außengastronomie be-
treiben kann.

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Dürener Straße
  • Aachener Straße 220
  • Straße 22

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Details

Aktenzeichen
AN/0347/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
28.02.2023
Erstellt
28.02.2023 09:47