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AN/0775/2019

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und Herrn Schuster (Deine Freunde): Lebendige Quartiere erhalten – Milieuschutzsatzung für das Stadtviertel Ehrenfeld-West

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Die Linke) 12.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 17.06.2019, TOP 8.4

Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

5667 Zeichen

SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Fraktion Die Linke Herr Schuster (Deine Freunde) 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Josef Wirges Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0775/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019 
 
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
der Fraktion Die Linke und Herrn Schuster (Deine Freunde): Lebendige Quartiere 
erhalten – Milieuschutzsatzung für das Stadtviertel Ehrenfeld-West 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir, die unterzeichnenden Fraktionen, bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der 
Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 17. Juni 2019 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
(1) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für das Stadtviertel Ehren-
feld-West umgehend eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine entsprechende Vorlage ist den entspre-
chenden politischen Gremien bis zum 4. Quartal 2019 vorzulegen. 
(2) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Stadtentwicklungsausschuss, einen vorläu-
figen Beschluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für alle bis dato 
beschlossenen Gebiete, zu treffen. Für die Dauer von einem Jahr werden alle Ge-
nehmigungen für Bauvorhaben und Umnutzungen, die unter den Genehmigungsvor-
behalt in einem Satzungsgebiet fallen würden, zurückgestellt. 
(3) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz der 
Ehrenfelder Quartiere zu unterstützen und durch die entsprechende politische 
Bechlussfassung die personellen und finanziellen Ressourcen – ggf. auch unter Hin-
zu-ziehung externer Fachbüros – bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtung wei-
terer Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich sind. 
(4) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Stadtvorstand auf, die seit Monaten über-
fällige einheitliche Verwaltungsmeinung, die von Herrn Beigeordneten Greitemann für 
spätestens Mai angekündigt war, bezüglich des weiteren Vorgehens zum Erlass wei-
terer Sozialer Erhaltungssatzungen unverzüglich herbeizuführen. 
(5) Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der Dauerbeobachtung im Rahmen der 
Offenen Daten Köln zur Verfügung zu stellen.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
Die so genannte „Ehrenfelder Mischung“ – die soziale Mischung, das Nebeneinander von 
Wohnen, Arbeiten und Kultur – macht die Vitalität und den Reiz von Ehrenfe ld aus.1 Diese 
Mischung beizubehalten ist Auftrag und Verpflichtung auch für die Immobilienwirtschaft. 2 
Schließlich bewirbt sie ihre Hochpreisprojekte in Hochglanzbroschüren mit eben dieser l e-
bendigen Mischung. Doch für ihren Erhalt und ihre Weiterentwicklung tut sie leider so gut wie 
nichts. Denn gegenwärtig kommen fast ausschließlich städtische, stadtnahe oder genossen-
schaftliche Immobilienunternehmen den Erfordernissen nach, indem sie auf ihren Flächen 
mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum schaffen. Auch im Stadtviertel Eh-
renfeld-West findet eine fast ausnahmslos profitorientierte Stadtentwicklungspolitik privater 
Akteur*innen statt. Hochpreisige Immobilienprojekte auf ehemaligen Brachen oder Mi n-
dernutzungen wie beispielsweise an der Subbelrather Straße 436, Venloer Straße 525 oder 
auf dem ehemaligen Güterbahnhofgelände rufen Effekte der brownfield gentrification hervor, 
und führen zu rasant steigenden Mieten im Umfeld. Vielfach sind diese Effekte verknüpft mit 
geringen Investitionen in den Gebäudeunterhalt, um durch Entmietung und Verdrängung s-
modernisierung, eine höhere Rendite zu erzielen – wie beispielsweise in der Subbelrather 
Straße 329-333. 
Mittlerweile werden nicht nur still und leise die Menschen aus ihren angestammten Veedeln 
verdrängt, die sich die Miete nicht mehr leisten können, sondern kapitalistische Inwertse t-
zungsprozesse drohen auch sozio -kulturelle Orte wie Allerweltshaus, Cinenova und Jack in 
the Box geräuschvoll zu verdrängen. Hier heißt es gegensteuern! 
Die Stadtverwaltung geht mittlerweile davon aus, dass ehemalige Sanierungsgebiete beson-
ders von Verdrängungs- und Aufwertungsprozessen betroffen sein können.3 Das Stadtviertel 
Ehrenfeld-West war in den 1980ern und 1990ern Ort verschiedener Stadterneuerungs - und 
Sanierungsmaßnahmen. 
Der Erlass sozialer Erhaltungssatzungen wird im Stadtentwicklungskonzept Wohnen als ver-
einzelt zu priorisierende Maßnahme genannt (Maßnahme S2).4 Die Bezirksvertretungen sind 
für den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen anzuhören. Im Rahmen der Überarbeitung der 
Zuständigkeitsordnung, sollen Bezirksvertretungen zudem mehr Rechte bekommen. Schon 
deshalb ist es sinnvoll, die aufgrund der Dauerbeobachtung vorliegenden Daten, regelmäßig 
zur Verfügung zu stellen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Petra Bossinger      Christiane Martin 
SPD-Fraktion       Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
Berndt Petri  Harald Schuster 
Fraktion Die Linke  Deine Freunde 
 
 
 
                                                 
1 https://ratsinformat ion.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=476022&type=do& , Zugriff: 22.02.2017.  
2 http://blog.gueterbahnhof-ehrenfeld.de/ind ex.php/ 64-september-2016 /175-ehrenfeld-thema-auf-der-expo-
real#disqus_thread , Zugriff: 28.02.2017. 
3 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=597850&type=do& , Zugriff: 28.02.2017.  
4 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15 /stadtentwicklungskonzept_wohnen_2015.pdf , S. 50, 
Zugriff: 13.03.2017.

Sachstandsbericht BV

3476 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
151/1 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0775/2019 
 Stand: 02.02.2022 
Sachstandsbericht  
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der 
Fraktion Die Linke und Herrn Schuster (Deine Freunde): Lebendige Quartiere erhalten – 
Milieuschutzsatzung für das Stadtviertel Ehrenfeld-West 
8.4 Lebendige Quartiere erhalten – Milieuschutzsatzung für das Stadtviertel Ehrenfeld-
West 
 
Beschluss:  
 
(1)  Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für das Stadtviertel Ehrenfeld-West 
umgehend eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
aufzustellen. Eine entsprechende Vorlage ist den entsprechenden politischen Gremien bis zum 4. 
Quartal 2019 vorzulegen. 
 
(2)  Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Stadtentwicklungsausschuss, einen vorläufigen Be-
schluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für alle bis dato beschlossenen Gebiete, zu 
treffen. Für die Dauer von einem Jahr werden alle Genehmigungen für Bauvorhaben und Umnutzun-
gen, die unter den Genehmigungsvorbehalt in einem Satzungsgebiet fallen würden, zurückgestellt. 
 
(3)  Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz der Ehrenfelder 
Quartiere zu unterstützen und durch die entsprechende politische Bechlussfassung die personellen 
und finanziellen Ressourcen – ggf. auch unter Hinzu-ziehung externer Fachbüros – bereitzustellen, 
die für die zeitnahe Einrichtung weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich sind. 
 
(4)  Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Stadtvorstand auf, die seit Monaten überfällige ein-
heitliche Verwaltungsmeinung, die von Herrn Beigeordneten Greitemann für spätestens Mai ange-
kündigt war, bezüglich des weiteren Vorgehens zum Erlass weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen 
unverzüglich herbeizuführen. 
 
(5)  Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der Dauerbeobachtung im Rahmen der Offenen 
Daten Köln zur Verfügung zu stellen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand (01/2022): 
Mit Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen vom 11. Februar 2014 (3443/2013) hat 
die Verwaltung den Auftrag erhalten, im Bedarfsfall das Instrument Soziale Erhaltungssatzung ver-
mehrt zu nutzen. Die Verwaltung hat seitdem für folgende Gebiete die Aufstellung bzw. den Be-

2 
 
schluss von Sozialen Erhaltungsgebieten vorbereitet und in die politischen Gremien eingebracht: 
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel (2017, 2019), siehe 
dazu den Sachstandsbericht Bezirksvertretung 1 0615/2021   
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West (1524/2020 , 
2912/2021 ) 
- Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Neustadt Süd-West (2975/2021 ) 
 
Nächste Schritte: 
Hinsichtlich der Prüfung und Aufstellung weiterer Satzungsgebiete orientiert sich die Verwaltung im 
Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen an der politischen Beschlusslage der Bezirksver-
tretungen und der unterstützenden Prüfung anhand statistischer Indikatoren. Entsprechend erfolgt die 
Bearbeitung und Prüfung der Beschlüsse der BV Ehrenfeld. 
Eine Darstellung der Voruntersuchung/Dauerbeobachtung anhand ausgewählter Indikatoren z. B. im 
Open Data–Portal der Stadt wird derzeit noch geprüft.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für Anfang 2023.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Venloer Straße 419
  • Subbelrather Straße 436
  • Straße 4
  • Straße 5
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
AN/0775/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Die Linke)
Datum
12.06.2019
Erstellt
03.06.2019 11:35