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Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und Herrn Schuster (Deine Freunde): Lebendige Quartiere erhalten – Milieuschutzsatzung für das Stadtviertel Ehrenfeld-West

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Die Linke) AN/0775/2019 vom 12.06.2019

Stand: Am 17.06.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

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    SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke Herr Schuster (Deine Freunde) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Josef Wirges Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0775/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und Herrn Schuster (Deine Freunde): Lebendige Quartiere erhalten – Milieuschutzsatzung für das Stadtviertel Ehrenfeld-West Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir, die unterzeichnenden Fraktionen, bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 17. Juni 2019 aufzunehmen: Beschluss: (1) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für das Stadtviertel Ehren- feld-West umgehend eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine entsprechende Vorlage ist den entspre- chenden politischen Gremien bis zum 4. Quartal 2019 vorzulegen. (2) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Stadtentwicklungsausschuss, einen vorläu- figen Beschluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für alle bis dato beschlossenen Gebiete, zu treffen. Für die Dauer von einem Jahr werden alle Ge- nehmigungen für Bauvorhaben und Umnutzungen, die unter den Genehmigungsvor- behalt in einem Satzungsgebiet fallen würden, zurückgestellt. (3) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz der Ehrenfelder Quartiere zu unterstützen und durch die entsprechende politische Bechlussfassung die personellen und finanziellen Ressourcen – ggf. auch unter Hin- zu-ziehung externer Fachbüros – bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtung wei- terer Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich sind. (4) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Stadtvorstand auf, die seit Monaten über- fällige einheitliche Verwaltungsmeinung, die von Herrn Beigeordneten Greitemann für spätestens Mai angekündigt war, bezüglich des weiteren Vorgehens zum Erlass wei- terer Sozialer Erhaltungssatzungen unverzüglich herbeizuführen. (5) Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der Dauerbeobachtung im Rahmen der Offenen Daten Köln zur Verfügung zu stellen. - 2 - Begründung: Die so genannte „Ehrenfelder Mischung“ – die soziale Mischung, das Nebeneinander von Wohnen, Arbeiten und Kultur – macht die Vitalität und den Reiz von Ehrenfe ld aus.1 Diese Mischung beizubehalten ist Auftrag und Verpflichtung auch für die Immobilienwirtschaft. 2 Schließlich bewirbt sie ihre Hochpreisprojekte in Hochglanzbroschüren mit eben dieser l e- bendigen Mischung. Doch für ihren Erhalt und ihre Weiterentwicklung tut sie leider so gut wie nichts. Denn gegenwärtig kommen fast ausschließlich städtische, stadtnahe oder genossen- schaftliche Immobilienunternehmen den Erfordernissen nach, indem sie auf ihren Flächen mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum schaffen. Auch im Stadtviertel Eh- renfeld-West findet eine fast ausnahmslos profitorientierte Stadtentwicklungspolitik privater Akteur*innen statt. Hochpreisige Immobilienprojekte auf ehemaligen Brachen oder Mi n- dernutzungen wie beispielsweise an der Subbelrather Straße 436, Venloer Straße 525 oder auf dem ehemaligen Güterbahnhofgelände rufen Effekte der brownfield gentrification hervor, und führen zu rasant steigenden Mieten im Umfeld. Vielfach sind diese Effekte verknüpft mit geringen Investitionen in den Gebäudeunterhalt, um durch Entmietung und Verdrängung s- modernisierung, eine höhere Rendite zu erzielen – wie beispielsweise in der Subbelrather Straße 329-333. Mittlerweile werden nicht nur still und leise die Menschen aus ihren angestammten Veedeln verdrängt, die sich die Miete nicht mehr leisten können, sondern kapitalistische Inwertse t- zungsprozesse drohen auch sozio -kulturelle Orte wie Allerweltshaus, Cinenova und Jack in the Box geräuschvoll zu verdrängen. Hier heißt es gegensteuern! Die Stadtverwaltung geht mittlerweile davon aus, dass ehemalige Sanierungsgebiete beson- ders von Verdrängungs- und Aufwertungsprozessen betroffen sein können.3 Das Stadtviertel Ehrenfeld-West war in den 1980ern und 1990ern Ort verschiedener Stadterneuerungs - und Sanierungsmaßnahmen. Der Erlass sozialer Erhaltungssatzungen wird im Stadtentwicklungskonzept Wohnen als ver- einzelt zu priorisierende Maßnahme genannt (Maßnahme S2).4 Die Bezirksvertretungen sind für den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen anzuhören. Im Rahmen der Überarbeitung der Zuständigkeitsordnung, sollen Bezirksvertretungen zudem mehr Rechte bekommen. Schon deshalb ist es sinnvoll, die aufgrund der Dauerbeobachtung vorliegenden Daten, regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Petra Bossinger Christiane Martin SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Berndt Petri Harald Schuster Fraktion Die Linke Deine Freunde 1 https://ratsinformat ion.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=476022&type=do& , Zugriff: 22.02.2017. 2 http://blog.gueterbahnhof-ehrenfeld.de/ind ex.php/ 64-september-2016 /175-ehrenfeld-thema-auf-der-expo- real#disqus_thread , Zugriff: 28.02.2017. 3 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=597850&type=do& , Zugriff: 28.02.2017. 4 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15 /stadtentwicklungskonzept_wohnen_2015.pdf , S. 50, Zugriff: 13.03.2017.
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15 151/1 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0775/2019 Stand: 02.02.2022 Sachstandsbericht Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und Herrn Schuster (Deine Freunde): Lebendige Quartiere erhalten – Milieuschutzsatzung für das Stadtviertel Ehrenfeld-West 8.4 Lebendige Quartiere erhalten – Milieuschutzsatzung für das Stadtviertel Ehrenfeld- West Beschluss: (1) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für das Stadtviertel Ehrenfeld-West umgehend eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine entsprechende Vorlage ist den entsprechenden politischen Gremien bis zum 4. Quartal 2019 vorzulegen. (2) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Stadtentwicklungsausschuss, einen vorläufigen Be- schluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für alle bis dato beschlossenen Gebiete, zu treffen. Für die Dauer von einem Jahr werden alle Genehmigungen für Bauvorhaben und Umnutzun- gen, die unter den Genehmigungsvorbehalt in einem Satzungsgebiet fallen würden, zurückgestellt. (3) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz der Ehrenfelder Quartiere zu unterstützen und durch die entsprechende politische Bechlussfassung die personellen und finanziellen Ressourcen – ggf. auch unter Hinzu-ziehung externer Fachbüros – bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtung weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich sind. (4) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Stadtvorstand auf, die seit Monaten überfällige ein- heitliche Verwaltungsmeinung, die von Herrn Beigeordneten Greitemann für spätestens Mai ange- kündigt war, bezüglich des weiteren Vorgehens zum Erlass weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen unverzüglich herbeizuführen. (5) Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der Dauerbeobachtung im Rahmen der Offenen Daten Köln zur Verfügung zu stellen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand (01/2022): Mit Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen vom 11. Februar 2014 (3443/2013) hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, im Bedarfsfall das Instrument Soziale Erhaltungssatzung ver- mehrt zu nutzen. Die Verwaltung hat seitdem für folgende Gebiete die Aufstellung bzw. den Be- 2 schluss von Sozialen Erhaltungsgebieten vorbereitet und in die politischen Gremien eingebracht: - Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel (2017, 2019), siehe dazu den Sachstandsbericht Bezirksvertretung 1 0615/2021 - Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West (1524/2020 , 2912/2021 ) - Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Neustadt Süd-West (2975/2021 ) Nächste Schritte: Hinsichtlich der Prüfung und Aufstellung weiterer Satzungsgebiete orientiert sich die Verwaltung im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen an der politischen Beschlusslage der Bezirksver- tretungen und der unterstützenden Prüfung anhand statistischer Indikatoren. Entsprechend erfolgt die Bearbeitung und Prüfung der Beschlüsse der BV Ehrenfeld. Eine Darstellung der Voruntersuchung/Dauerbeobachtung anhand ausgewählter Indikatoren z. B. im Open Data–Portal der Stadt wird derzeit noch geprüft. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für Anfang 2023.

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2019

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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