0290/2021
Bezug: Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Mülheim
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
4275 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/2 Vorlagen-Nummer 0290/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 01.02.2021 Bezug: Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Mülheim Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Mülheim Süd-West Stellungnahme der Verwaltung: Die Fraktion DIE LINKE bittet um Beantwortung folgender Fragen. 1. Wurden alle Anwohner*innen des Gebietes Mülheim Süd-West über den Aufstellungsbeschluss informiert und gibt es Anlaufstellen für sie, um sich beraten zu lassen? Die Verwaltung hat die Öffentlichkeit mit einer Pressemitteilung über die Einbringung in die politischen Gremien und die Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungssatzung informiert. Im Anschluss an die öffentliche Beratung in der Bezirksvertretung Mülheim und dem Stadtentwicklungsausschuss hat die Presse über die Zusammenhänge berichtet. Die Verwaltung hat schließlich am 22.07.2020 den Be- schluss über die Aufstellung der Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim im Amtsblatt veröffentlicht. Zentrale Anlaufstelle für alle Anwohner*innen ist das Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Auf der Internetseite der Stadt Köln finden sich weitere Erläuterungen zur Sozialen Erhaltungssatzung und eine FAQ-Liste. Diese Seite steht derzeit noch unter der Überschrift der Sozialen Erhaltungssatzung für das Severinsviertel, wird aber sukzessive um die weiteren Satzungsgebiete ergänzt (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/soziale-erhaltungssatzung- severinsviertel). 2. Wie sieht das mehrstufige Verfahren zur Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzung aus und wann ist mit dem Beginn der vertieften sozialräumlichen Untersuchung des Gebietes zu rechnen? Nach der ortsüblichen Bekanntmachung des Besc hlusses zur Aufstellung der Sozialen Erhaltungs- satzung im Amtsblatt kann die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten zurückgestellt bzw. vorläufig untersagt werden (§ 172 Abs. 2 BauGB in Verbin- dung mit § 15 A bs. 1 BauGB). Die Zuständigkeit für die erhaltungsrechtliche Beurteilung von Vorha- ben liegt beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Die vertiefte sozialräumliche Untersuchung des Gebietes, die Voraussetzung für den Erlass der Sozi- alen Erhaltungssatzung ist, beginnt im Februar 2021 und wird voraussichtlich Mitte des Jahres abge- schlossen sein. Durch Bekanntmachung des Beschlusses über den Erlass der Sozialen Erhaltungssatzung tritt die Satzung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt obliegen Vorhaben wie Rückbau, Änderung oder Nutzungsän- derung baulicher Anlagen einem gesonderten Genehmigungsvorbehalt. 2 3. Welcher Zeitraum wird erforderlich sein, um die Ergebnisse der vertieften sozialräumlichen Unter- suchung vorliegen zu haben? Nach derzeitiger Planung werden die Ergebnisse der vertieften sozialräumlichen Untersuchung im Sommer 2021 vorliegen, so dass sie nach der Sommerpause den politischen Gremien mit einem Be- schlussvorschlag vorgelegt werden können. 4. Wurde seit dem Aufstellungsbeschluss im Juni 2020 von der Möglichkeit der vorläufigen Rückstel- lung bzw. der vorläufigen Untersagung von Vorhaben wie Rückbau, Änderung oder Nutzungsände- rung baulicher Anlagen für einen Zeitraum von zwölf Monaten Gebrauch gemacht? Nein, bis Ende Januar wurde von der Möglichkeit der vorläufigen Rückstellung bzw. der vorläufigen Untersagung von Vorhaben noch kein Gebrauch gemacht. 5. Nach welchen Kriterien werden bauliche Änderungsvorhaben aufgrund des Aufstellungsbeschlus- ses bewertet, genehmigt oder abgelehnt? Die Beurteilung orientiert sich an der Vorgehensweise des Erhaltungsgebiets Severinsviertel. Zentra- les Prüfkriterium ist das Verdrängungspotenzial eines Vorhabens, bzw. ob eine Maßnahme die Erhal- tung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet. Bei Bauvorhaben sind vo r allem die Auswirkungen auf die Struktur des Wohnungsbestandes, zum Beispiel Größe der Wohnungen, An- zahl der Räume, die Ausstattung des vorhandenen Wohnraums sowie die daraus resultierende Miet- höhe entscheidend.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0290/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 27.01.2021
- Erstellt
- 27.01.2021 07:34