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0219/2023

Beantwortung der Anfrage AN/2282/2022 betreffend „Beziehungen zwischen der Stadt Köln und dem Festkomitee Kölner Karneval"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 06.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2023

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage 2 Anfrage 2282_2022

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Anlage 1 Auflistung Zuschüsse an das Festkomitee Kölner Karneval von 1823 e.V.

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2381 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4518 
 
Vorlagen-Nummer            06.02.2023 
 0219/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 09.02.2023 
 
Beantwortung der Anfrage AN/2282/2022 der AfD-Fraktion betreffend „Beziehungen 
zwischen der Stadt Köln und dem Festkomitee Kölner Karneval" 
1. Frage: Welche Zuwendungen hat das Festkomitee von der Stadt Köln seit 2017 erhalten? 
Wir bitten um Aufschlüsselung nach Art der Zuwendung, den Zweck und dem jeweiligen 
Jahr. 
Antwort der Verwaltung: Verwiesen wird auf Anlage 1: „Auflistung der Zuschüsse an das 
Festkomitee des Kölner Karnevals von 1823 e.V. und die Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH“. 
 
2. Frage: Welche Konditionen (Rabatte etc.) erhält das Festkomitee bei städtischen Liegen-
schaften, z.B. der Flora oder dem Gürzenich? 
Antwort der Verwaltung: Die Veranstaltungsräume in den Liegenschaften Flora und der 
Gürzenich werden von der Koelncongress GmbH betrieben. Die zwischen der Koelncon-
gress GmbH und dem Festkomitee abgeschlossenen Verträge liegen der Stadtverwaltung 
nicht vor. 
 
3. Frage: Welche Abreden hat die Stadt Köln mit dem Festkomitee über die Einladung von 
Personen in der Vergangenheit getroffen, z.B. über die Einladung von Bundestagsabge-
ordneten, Mitgliedern des Rates, anderer Würdenträger etc.? Die Frage richtet sich aus-
drücklich auch auf mündliche und schriftliche Absprachen zwischen dem Präsidenten des 
Festkomitees und der Oberbürgermeisterin. 
Antwort der Verwaltung: Keine. Die Prinzenproklamation ist eine Veranstaltung des Fest-
komitees, nicht der Stadtverwaltung. Das Festkomitee lädt traditionell die Oberbürgermeis-
terin, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Beigeordneten ein. „Abreden“ 
oder „Absprachen “ zum Einladungskreis gibt es nicht. 
 
4. Frage: In welcher Form hat die Stadt Köln das Festkomitee in der Vergangenheit bei der 
Organisation seiner Veranstaltung unterstützt? 
Antwort der Verwaltung: Die Oberbürgermeisterin proklamiert das Dreigestirn. Bei Bedarf 
bestätigt die Verwaltung Kontaktdaten der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie 
der Beigeordneten.  
 
5. Frage: Welche Vorgaben werden bei der Zusammenarbeit zwischen Stadt Köln und dem 
Festkomitee Kölner Karneval (z.B. parteipolitische Neutralität) formuliert? 
Antwort der Verwaltung: Keine. 
 
gez. Reker

Anlage 2 Anfrage 2282_2022

2203 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt  
Köln  
 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.12.2022 
AN/2282/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 08.12.2022 
 
Beziehungen zwischen der Stadt Köln und dem Festkomitee Kölner Karneval 
 
Der Kölner Karneval ist Brauchtum pur. Allein deshalb ist in fast allen seiner Facetten erhaltens- und 
schützenswert. Das Festkomitee übernimmt dabei eine zentrale Rolle als Dachverband der Kölner 
Karnevalsgesellschaften. Es organisiert u.a. auch den Rosenmontagszug. Unweigerlich  bestehen 
zwischen der Stadt Köln und dem Festkomitee verschiedene Berührungspunkte. Das Festkomitee 
nutzt die Räumlichkeiten der Messe Köln, einem städtischen Unternehmen, z.B. für die Prinzenpro-
klamation des Kölner Dreigestirns 2023 am 06. Januar 2023 im Gürzenich. 
 
Die nachstehenden Fragen gelten für das Festkomitee, seine Tochterunternehmen und Gesellschaf-
ten, an denen es eine Beteiligung hält, sowie für dessen Vorstandsmitglieder persönlich.  
 
 
1. Welche Zuwendungen hat das Festkomitee von der Stadt Köln seit 2017 erhalten? Wir bitten 
um Aufschlüsselung nach Art der Zuwendung, den Zweck und dem jeweiligen Jahr.  
2. Welche Konditionen (Rabatte etc.) erhält das Festkomitee bei städtischen Liegenschaften 
z.B. der Flora oder dem Gürzenich?  
3. Welche Abreden hat die Stadt Köln mit dem Festkomitee über die Einladung von Personen 
in der Vergangenheit getroffen z.B. über die Einladung von Bundestagsabgeordneten, Mit-
glieder des Rates, anderer Würdenträger etc. Die Frage richtet sich ausdrücklich auch auf 
mündliche und schriftliche Absprachen zwischen dem Präsidenten des Festkomitees und der 
Oberbürgermeisterin.   
4. In welcher Form hat die Stadt Köln das Festkomitee in der Vergangenheit bei der Organisa-
tion seiner Veranstaltung unterstützt? 
5. Welche Vorgaben werden bei der Zusammenarbeit zwischen Stadt Köln und dem Festkomi-
tee Kölner Karneval (z.B. Parteipolitische Neutralität) formuliert? 
 
  
Gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Anlage 1 Auflistung Zuschüsse an das Festkomitee Kölner Karneval von 1823 e.V.

3506 Zeichen

Auflistung der Zuschüsse an das Festkomitee des Kölner Karnevals von 1823 e.V., die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner 
Karnevals mbH.  
Zuschüsse an einzelne eigenständige Karnevalsgesellschaften bzw. Vereine werden nicht aufgeführt.
JAHR BETRAG EMPFÄNGER Zweck 
2017 Zuschuss in Höhe von 127.825,00 EUR 
als Festbetragsfinanzierung 
Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH 
Zuschuss für die Durchführung des 
Rosenmontagszuges 
2017 Zuschuss in Höhe von 25.600,00 EUR 
als Festbetragsfinanzierung 
Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH 
Zuschuss für die Straßendekoration entlang des 
Rosenmontagszugweges mit der Aufstellung 
historischen Leuchtfiguren 
2018 Zuschuss in Höhe von 127.825,00 EUR 
als Festbetragsfinanzierung 
Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH 
Zuschuss für die Durchführung des 
Rosenmontagszuges 
2018 Zuschuss in Höhe von 25.600,00 EUR 
als Festbetragsfinanzierung 
Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH 
Zuschuss für die Straßendekoration entlang des 
Rosenmontagszugweges mit der Aufstellung 
historischen Leuchtfiguren 
2019 Zuschuss in Höhe von 127.825,00 EUR 
als Festbetragsfinanzierung 
Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH 
Zuschuss für die Durchführung des 
Rosenmontagszuges 
2019 Zuschuss in Höhe von 25.600,00 EUR 
als Festbetragsfinanzierung 
Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH 
Zuschuss für die Straßendekoration entlang des 
Rosenmontagszugweges mit der Aufstellung 
historischen Leuchtfiguren 
2020 Zuschuss in Höhe von 127.825,00 EUR 
als Festbetragsfinanzierung 
Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH 
Zuschuss für die Durchführung des 
Rosenmontagszuges 
2020 Zuschuss in Höhe von 25.600,00 EUR 
als Festbetragsfinanzierung 
Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH 
Zuschuss für die Straßendekoration entlang des 
Rosenmontagszugweges mit der Aufstellung 
historischen Leuchtfiguren 
2021 Zuschuss in Höhe von 127.825,00 EUR 
als Festbetragsfinanzierung 
Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH  
Zuschuss für die Durchführung des 
Rosenmontagszuges mit dem Hänneschen Theater

2021 Zuschuss in Höhe von 22.590,00 EUR 
als Festbetragsfinanzierung 
Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH 
Zuschuss für die Straßendekoration entlang des 
Rosenmontagszugweges mit der Aufstellung 
historischen Leuchtfiguren 
2022 Zuschuss in Höhe von 127.825,00 EUR 
als Festbetragsfinanzierung 
Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH 
Zuschuss für den Karnevalsumzug an Rosenmontag 
im RheinEnergieStadion in Köln Müngersdorf und die 
anschließende Aufstellung der Persiflagewagen an 
Kölner Plätzen entlang des Rosenmontagszugweges 
2022 Zuschuss in Höhe von 25.600,00 EUR 
als Festbetragsfinanzierung 
Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH 
Zuschuss für die Straßendekoration entlang des 
Rosenmontagszugweges mit der Aufstellung 
historischen Leuchtfiguren 
2022 Zuschuss in Höhe von 250.000,00 EUR 
als Festbetragsfinanzierung 
Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals mbH 
Zuschuss für Projekte: 
- Jubiläumsbuch „200 Jahre Karneval“, 
Gemeinschaftsprojekt mit den Kölsche Funke 
rut-wieß vun 1823 e.V. 
- Verlängerung des 
Rosenmontagszuges/Jubiläumsweg 
- Kostüme für den Festzug+ 
- Jubiläums-Fahnenwimpel zum 200. Jubiläum 
des Festkomitee des Kölner Karnevals von 
1823 e.V. 
- Jubiläumsorden zum 200. Jubiläum des 
Festkomitee des Kölner Karnevals von 1823 
e.V. 
- Schriftzug ALAAF

Beratungsverlauf (1)

09.02.2023 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
0219/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
06.02.2023
Erstellt
16.01.2023 16:27