0191/2022
Ersatzbeschaffung eines Radladers für den Friedhofsbereich
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/67/672/2 Vorlagen-Nummer 0191/2022 Freigabedatum 02.02.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung eines Radladers für den Friedhofsbereich Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die geplante Beschaffungsmaßnah- me fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 17.02.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 165.000,-€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 20.625,- € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Wie im Fahrzeug - und Maschinenkonzept des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen aufge- führt, werden insgesamt drei Radlader für Erd- und Bodenarbeiten auf den Friedhöfen zum Wegebau, für Ladetätigkeiten, zur Aufbereitung von Böden, Grünschnitt und Laub mit einem Gewicht von neun Tonnen eingesetzt. Die geplante Nutzungsdauer bzw. der Abschreibungszeitraum des neu zu beschaffenden Radladers ist erreicht, sodass die Ersatzbeschaffung im Jahr 2022 erfolgen soll. Diese ist bereits im Investitions- plan vorgesehen. Da der Radlad er auf mehreren Friedhöfen eingesetzt werden soll, unterliegt er auf Kölner Straßen enormen Vibrationen, die zu erhöhtem Verschleiß in allen Anlenkpunkten führen. Auch der hydrosta- tische Fahrantrieb verträgt die häufige Straßenfahrt leider nur bedingt. Ein e Nutzungsdauer von 8 Jahren ist daher angebracht. Alternativantriebe für diese Radladerklasse sind derzeit noch nicht für das benötigte Anforderungspro- fil auf dem Markt verfügbar. Zurzeit laufen verschiedene Forschungs- bzw. Pilotprojekte für umwelt- freundliche Antriebsvarianten der Hersteller, jedoch ist mit einer Marktreife dieser Antriebe in Kürze nicht zu rechnen. 3 Der Radlader ist im Fahrzeug - und Maschinenkonzept unter Kapitel 5.6, Fahrzeuge und Ar- beitsmaschinen für Transporte, Erdaufbereitung, Entsorgung, enthalten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Durch den Einsatz von neuer Motorentechnologie wird die Effizienz des Fahrzeugs gesteigert, was zu einer Reduktion der Emissionen führt. Eine neue Generatio n von Partikelfiltern wirkt sich ebenfalls positiv auf den Klimaschutz aus. Finanzierung: Die Kostenberechnung für die Beschaffung des Radladers beläuft sich aktuell auf 165.000,- € brutto. Die Finanzierung der Ersatzbeschaffung in Höhe dieser Summe ist im Teilfinanzplan 1303, Friedhöfe und Krematorium, bei Finanzstelle 0000 -1303-0-0002 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens (KFZ), vorbehaltlich der Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen aus dem Jahr 2021 in das Jahr 2022, gesichert. Die entstehenden Abschreibungsaufwendungen sind im Teilergebnisplan 1303, Friedhöfe und Kre- matorium, in Teilpanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen, Hpl. 2022 inklusive mittelfristiger Finanzpla- nung gesichert. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesic herten Aufwandsermächtigungen dar. Die über die Mittelfristplanung hinausgehenden Abschreibungsaufwendungen wird Dezernat VIII, Umwelt, Klima und Liegenschaften im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023 ff. inner- halb des dann zugewiesenen Budgets ggf. durch Umschichtungen vorsehen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Ersatzbeschaffung im Bereich Arbeitsmaschinen ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0191/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.02.2022
- Erstellt
- 14.01.2022 11:15