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AN/1045/2023

Verbesserungsmöglichkeiten des Aufnahmeverfahrens und der Bildungsgerechtigkeit an Grundschulen

Die Linke. Anfrage nach § 4 22.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.01.2024, TOP 5.6

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3373 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung 
Herrn Dr. Helge Schlieben 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.05.2023 
AN/1045/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 
 
Verbesserungsmöglichkeiten des Aufnahmeverfahrens und der Bildungsgerechtigkeit an 
Grundschulen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die T agesordnung der nächsten 
Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung zu setzen. 
Bei den Anmeldungen an Grundschulen konnten Eltern und Kinder 2023 häufiger als 
zuvor keine Anmeldung an einer wohnortnahen Schule vornehmen. Wenn auch der 
Mangel an Schulplätzen, der seit Jahren andauernde Schulbaunotstand die Ursache dafür 
ist, so herrscht in Verwaltung und Rat Übereinstimmung, dass das Aufnahmeverfahren 
weiter verbessert werden muss. 
Ein Ansatz dazu könnte die Einführung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschulen 
in Köln sein, die § 84 des Schulgesetzes den Kommunen ermöglicht. Die Schulen müssen 
bei ihren Aufnahmeentscheidungen dann mit einer gesteigerten Verbindlichkeit als bisher 
Anmeldungen von Kindern aus ihrem Schuleinzugsbereich berücksichtigen. Zugleich 
können Schuleinzugsbereiche die in Köln fortgeschrittene soziale Auseinanderentwicklung 
und Entmischung der Schulen in Köln begrenzen.  
Die Fraktion DIE LINKE bitte die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender 
Fragen, die sich alle nur jeweils auf den Bereich der Grundschulen beziehen: 
1. Wie beurteilt die Verwaltung die verbesserten Bedingungen für die 
Schulentwicklungsplanung sowie das jährliche Aufnahmeverfahren bei Grundschulen 
(hinsichtlich der Vermeidung langer Schulwege für Schüler*innen) durch eine

Einführung von Schuleinzugsbereichen in Köln und welche Argumente sprechen 
jeweils dafür und dagegen? 
2. In zahlreichen Städten und Gemeinden in NRW kam es in den letzten Jahren zu 
Schulumwandlungsverfahren, bei denen katholische Grundschulen in 
Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt wurden. Wie beurteilt die Verwaltung 
Schulumwandlungsverfahren dieser Art im Hinblick auf die höhere Gewichtung des 
Kriteriums der Wohnortnähe bei der Aufnahme an Grundschulen? 
3. An welchen Kölner Grundschulen gab es in den vergangenen zehn Jahren 
Schulumwandlungsverfahren und welches Ergebnis hatten sie? 
4. Mehr als ein Fünftel der Kinder Kölns leben in Armut, wobei ihr Anteil an allen Kindern 
je nach Stadtteil zwischen 2% und 66 % schwankt. Zu welchen Ergebnissen kommt die 
Verwaltung hinsichtlich einer Beurteilung der sozialen Entmischung (Segregation) in 
der Grundschullandschaft Köln und auf welche Daten aus ihrem Bestand begründen 
diese? 
5. Können richtig festgelegte Schuleinzugsbereiche eines der Mittel sein, um – neben 
einer Verbesserung des Anmeldeverfahrens (Frage 1) - die soziale Segregation der 
Grundschulen in Köln einzugrenzen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

22.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1045/2023
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
22.05.2023
Erstellt
22.05.2023 11:36