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Verbesserungsmöglichkeiten des Aufnahmeverfahrens und der Bildungsgerechtigkeit an Grundschulen
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/1045/2023 vom 22.05.2023
Stand: Am 22.01.2024 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Helge Schlieben Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.05.2023 AN/1045/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 Verbesserungsmöglichkeiten des Aufnahmeverfahrens und der Bildungsgerechtigkeit an Grundschulen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die T agesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung zu setzen. Bei den Anmeldungen an Grundschulen konnten Eltern und Kinder 2023 häufiger als zuvor keine Anmeldung an einer wohnortnahen Schule vornehmen. Wenn auch der Mangel an Schulplätzen, der seit Jahren andauernde Schulbaunotstand die Ursache dafür ist, so herrscht in Verwaltung und Rat Übereinstimmung, dass das Aufnahmeverfahren weiter verbessert werden muss. Ein Ansatz dazu könnte die Einführung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschulen in Köln sein, die § 84 des Schulgesetzes den Kommunen ermöglicht. Die Schulen müssen bei ihren Aufnahmeentscheidungen dann mit einer gesteigerten Verbindlichkeit als bisher Anmeldungen von Kindern aus ihrem Schuleinzugsbereich berücksichtigen. Zugleich können Schuleinzugsbereiche die in Köln fortgeschrittene soziale Auseinanderentwicklung und Entmischung der Schulen in Köln begrenzen. Die Fraktion DIE LINKE bitte die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen, die sich alle nur jeweils auf den Bereich der Grundschulen beziehen: 1. Wie beurteilt die Verwaltung die verbesserten Bedingungen für die Schulentwicklungsplanung sowie das jährliche Aufnahmeverfahren bei Grundschulen (hinsichtlich der Vermeidung langer Schulwege für Schüler*innen) durch eine Einführung von Schuleinzugsbereichen in Köln und welche Argumente sprechen jeweils dafür und dagegen? 2. In zahlreichen Städten und Gemeinden in NRW kam es in den letzten Jahren zu Schulumwandlungsverfahren, bei denen katholische Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt wurden. Wie beurteilt die Verwaltung Schulumwandlungsverfahren dieser Art im Hinblick auf die höhere Gewichtung des Kriteriums der Wohnortnähe bei der Aufnahme an Grundschulen? 3. An welchen Kölner Grundschulen gab es in den vergangenen zehn Jahren Schulumwandlungsverfahren und welches Ergebnis hatten sie? 4. Mehr als ein Fünftel der Kinder Kölns leben in Armut, wobei ihr Anteil an allen Kindern je nach Stadtteil zwischen 2% und 66 % schwankt. Zu welchen Ergebnissen kommt die Verwaltung hinsichtlich einer Beurteilung der sozialen Entmischung (Segregation) in der Grundschullandschaft Köln und auf welche Daten aus ihrem Bestand begründen diese? 5. Können richtig festgelegte Schuleinzugsbereiche eines der Mittel sein, um – neben einer Verbesserung des Anmeldeverfahrens (Frage 1) - die soziale Segregation der Grundschulen in Köln einzugrenzen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
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