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1238/2017

Vermietung von Atelierräumen, 0643/2017

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 25.04.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 02.05.2017, TOP 10.2

1238-2017 - Anlage mdl. Anfrage zu Vermietung von Atelierräumen

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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1238-2017 - Anlage mdl. Anfrage zu Vermietung von Atelierräumen

1044 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 18.04.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 20. Sitzung des 
Ausschusses Kunst und Kultur vom 21.03.2017 
öffentlich 
10.1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Sörries betreffend 
"Vermietungen von Atelierräumen" 
0643/2017 
Herr Sörries weist darauf hin, dass die Stadt Köln für die Vermietung von Atelierräu-
men renommierte Künstler mit einbinden wollte. Hierfür seien extra deren Lehrtätig-
keiten als Kriterien in das Atelierkonzept aufgenommen worden. In diesem Zusam-
menhang fragt er, ob dies verwirklicht worden sei. 
Kulturamtsleiterin Foerster zeigt auf, dass sich sowohl junge als auch etablierte 
Künstler für die Ateliers bewerben. 
Herr Sörries bittet darum, zur nächsten Sitzung entsprechende Informationen, bei-
spielsweise in Form von Zahlen oder Namen, vorzulegen. 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1663 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  25.04.2017 
 1238/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017 
 
Vermietung von Atelierräumen, 0643/2017 
Bezüglich der Vermietung von Atelierräumen fragte Herr Sörries im Ausschuss für Kunst und Kultur 
am 21.03.2017 an, inwieweit die seit 2007 zeitlich befristet vermieteten Ateliers auch an renommierte 
Künstlerinnen und Künstler vermietet werden. Er bittet, um eine Information in Form von Zahlen oder 
Namen. 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
In erster Linie werden die Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Qualität ihrer Arbeiten und ihrer 
Ausstellungstätigkeit ausgewählt – laut Atelierförderkonzept. Der Kriterienkatalog des Atelierbeirates 
soll hier Anhaltspunkte geben, sowohl für den Beirat als auch für die Bewerberinnen und Bewerber. 
 
Darüber hinaus sollen eher die Künstler unterstützt werden, die sich ein Atelier auf dem freien Markt 
nicht leisten können. Auf eine Abfrage des Einkommens wurde bisher aber bewusst verzichtet. Hierzu 
gibt es auch keine aussagekräftigen Unterlagen. 
 
Derzeit haben 74 Künstlerinnen und Künstler einen zeitlich befristeten Mietvertrag in einem städti-
schen Atelier. Ob einer der ausgewählten Künstlerinnen und Künstler dauerhaft einer „auskömmli-
chen“ Lehrtätigkeit nachgeht, wird nicht vertieft nachgehalten. Den Erstbewerbungen nach kann man 
von derzeit zwei Künstlerinnen und Künstlern mit längerfristigen Lehraufträgen ausgehen, wobei Um-
fang und Honorierung unbekannt sind. 
 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

02.05.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1238/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27