1238/2017
Vermietung von Atelierräumen, 0643/2017
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1238-2017 - Anlage mdl. Anfrage zu Vermietung von Atelierräumen
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 18.04.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 21.03.2017 öffentlich 10.1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Sörries betreffend "Vermietungen von Atelierräumen" 0643/2017 Herr Sörries weist darauf hin, dass die Stadt Köln für die Vermietung von Atelierräu- men renommierte Künstler mit einbinden wollte. Hierfür seien extra deren Lehrtätig- keiten als Kriterien in das Atelierkonzept aufgenommen worden. In diesem Zusam- menhang fragt er, ob dies verwirklicht worden sei. Kulturamtsleiterin Foerster zeigt auf, dass sich sowohl junge als auch etablierte Künstler für die Ateliers bewerben. Herr Sörries bittet darum, zur nächsten Sitzung entsprechende Informationen, bei- spielsweise in Form von Zahlen oder Namen, vorzulegen. Der Ausschuss Kunst und Kultur nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 25.04.2017 1238/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017 Vermietung von Atelierräumen, 0643/2017 Bezüglich der Vermietung von Atelierräumen fragte Herr Sörries im Ausschuss für Kunst und Kultur am 21.03.2017 an, inwieweit die seit 2007 zeitlich befristet vermieteten Ateliers auch an renommierte Künstlerinnen und Künstler vermietet werden. Er bittet, um eine Information in Form von Zahlen oder Namen. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: In erster Linie werden die Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Qualität ihrer Arbeiten und ihrer Ausstellungstätigkeit ausgewählt – laut Atelierförderkonzept. Der Kriterienkatalog des Atelierbeirates soll hier Anhaltspunkte geben, sowohl für den Beirat als auch für die Bewerberinnen und Bewerber. Darüber hinaus sollen eher die Künstler unterstützt werden, die sich ein Atelier auf dem freien Markt nicht leisten können. Auf eine Abfrage des Einkommens wurde bisher aber bewusst verzichtet. Hierzu gibt es auch keine aussagekräftigen Unterlagen. Derzeit haben 74 Künstlerinnen und Künstler einen zeitlich befristeten Mietvertrag in einem städti- schen Atelier. Ob einer der ausgewählten Künstlerinnen und Künstler dauerhaft einer „auskömmli- chen“ Lehrtätigkeit nachgeht, wird nicht vertieft nachgehalten. Den Erstbewerbungen nach kann man von derzeit zwei Künstlerinnen und Künstlern mit längerfristigen Lehraufträgen ausgehen, wobei Um- fang und Honorierung unbekannt sind. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1238/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27