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0387/2024

Beantwortung einer Anfrage (BV) zum Thema "Bebauungsplan Haus Wolle"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 30.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.02.2024

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4525 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 0387/2024 
Freigabedatum 25.01.2024  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage (BV) zum Thema "Bebauungsplan Haus Wolle" 
Bezüglich der Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr: Beschwerde gegen einen Bebauungsplan 
in Haus Wolle in Köln Porz-Elsdorf, Aktenzeichen 180/23 B (Vorlage-Nr. 3517/2023) hat die 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV 7 folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet 
(AN/1503/2023): 
 
1. Ist der Informationspflicht an die Bezirksvertretung durch die Verwaltung zeitgerecht 
genüge getan? 
a) Falls dem nicht so ist, warum? 
b) Wie wird in diesem Falle zukünftig sichergestellt, dass die Bezirksvertretung 
rechtzeitig über dringend einzuhaltende Fristen informiert wird? 
 
2. Welche Genehmigungen hinsichtlich des aktuellen Bauvorhabens stehen noch aus? 
a) Wie können diese angehalten und durch die Bezirksvertretung beraten wer-
den? 
b) Welche Einflussnahme-Möglichkeiten auf das Bauvorhaben hat die Bezirks-
vertretung noch (z.B. Verkehrsregelung, Wasserrechtliche Erlaubnis, …)? 
 
 
Antworten der Verwaltung 
 
Zu 1.) 
Zum Zeitpunkt des Eingangs des Bauantrags im Dezember 2022 bestand aufgrund des seit 
1974 rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 173 der Stadt Porz (siehe Vorlage-Nr. 
3517/2023) und dem sich aus der rechtsverbindlichen Anwendung dieses Bebauungsplanes 
ergebenden Baurechts für das betroffene Grundstück für die Verwaltung kein Anlass, eine Be-
schlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplanes in die entsprechenden politischen Gre-
mien einzubringen. 
 
Es ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass eine Änderung des Bebauungsplanes keine Aus-
wirkungen auf das laufende Baugenehmigungsverfahren hätte. 
 
Darüber hinaus wurde in Bezug auf die in Rede stehende Bürgereingabe vom 10.10.2023 der 
Bezirksvertretung Porz in Abstimmung mit der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwer-
den an Rat und Bezirksvertretungen eine Beschlussvorlage (Vorlage-Nr. 3517/2023) zu dieser 
Bürgereingabe zeitgerecht vorgelegt.

2 
 
Zu 2.) 
Ein Bauvorhaben benötigt zur zulässigen tatsächlichen Umsetzung u.U. aus dem gesamten 
deutschen Rechtssystem die verschiedensten Genehmigungen (also auch aus dem Privat-
recht oder dem Baustellenrecht u. ä.), welche vom jeweiligen Bauvorhabeninhalt und dessen 
individueller Umsetzung formaljuristisch abhängig sind. Für die gesamte Verifizierung dessen 
und Beachtung sind letztlich alle am Bau Beteiligten selbst verantwortlich.  
 
Aus dem laufenden Bauantragsverfahren heraus welches nur eines der möglichen nötigen 
Genehmigungen darstellt, ist zunächst anzumerken, dass es sich bei diesem noch laufenden 
Verfahren um ein sog. vereinfachtes Verfahren gemäß § 64 BauO NRW handelt. Die Bauauf-
sichtsbehörde hat dabei gesetzlich nur eingeschränkt ausgewählte öffentliche-rechtlichen As-
pekte zu prüfen bzw. bei anderen Stellen zur Prüfung abzufragen. Nach dem Willen des Ge-
setzgebers ist dies so bestimmt worden um eine Erleichterung des formellen Rechts und zu-
gleich ein Abbau staatlicher Bauaufsicht vorzunehmen. Auf der anderen Seite ist damit eine 
bewusste Verstärkung der Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten festgelegt worden. So 
wurde auch diese Außenverantwortlichkeit der umfassenden eigenen vollständigen Gesetzes-
beachtung im § 60 Abs. 2 BauO NRW festgeschrieben. 
 
Daher kann zur Frage 2 nur mitgeteilt werden, dass aus dem vereinfachten Bauantragsverfah-
ren heraus noch eine Baumfällgenehmigung, eine straßenrechtliche Genehmigung des Lan-
desbetriebs Straßenbau NRW sowie Genehmigung von Baulasten zu Zuwegungs- bzw. Lei-
tungszwecken als bislang fehlend genannt werden können. 
 
Zu 2.a) 
Ein Bauantragsverfahren ist ein formales Verwaltungsrechtsverfahren innerhalb des Ge-
schäfts der laufenden Verwaltung. Nach dem Verwaltungsrecht sowie dem Kommunalverfas-
sungsrecht sind keine Normen bekannt für ein Recht zum Anhalten von Bauantragsverfahren 
bzw. Recht auf Detail(mit)beratung dieser durch die Bezirksvertretung. Zum Baumfällantrag 
gibt es ein spezielles Prozedere, dessen Gang wohl schon vom zuständigen Fachamt gegen-
über der Bezirksvertretung gestartet sein dürfte. 
 
Zu 2.b) 
Wie in Antwort zu Frage 2 schon dargestellt, kann aus dem gesamten Rechtssystem u.U. Ein-
fluss auf das Bauvorhaben bestehen. Die Verwaltung kann wegen schon genannter Rechts-
kenntniseinschränkungen nur inhaltlich auf die Antwort zu Frage 2a verweisen.

Beratungsverlauf (1)

01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Haus Wolle
  • Elsdorf

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Details

Aktenzeichen
0387/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
30.01.2024
Erstellt
24.01.2024 10:31