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AN/1869/2023

Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, betr.: Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre für den Bereich Leyendeckerstraße 25-27, Flurstück 4962-74-24/1

Dringlichkeitsantrag BV4 (SPD) 23.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 23.10.2023, TOP 8.9

Dringlichkeitsantrag (SPD BV4)

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Ansehen

Dringlichkeitsantrag (SPD BV4)

2061 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
 
SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln  spd-bv4@stadt-koeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1869/2023 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.10.2023 
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, betr.: Aufstellung eines Bebauungsplanes mit 
Veränderungssperre für den Bereich Leyendeckerstraße 25-27, Flurstück 4962-74-24/1 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, ergänzend zum TOP 12.10, den folgenden Dringlichkeitsantrag als 
Tischvorlage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 23.10.2023 zu 
setzen. 
 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für den Bereich Leyendeckerstraße 25 -
27 (Flurstück 4962-74-24/1) einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre 
vorzunehmen. Der Beschluss der BV-Ehrenfeld ist dem Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung 
am 30.11.2023 vorzulegen.  
 
Begründung  
Aktuell besteht die Gefahr, dass auf dem besagten Flurstück, auf Basis zweier zeitlich gestaffelter 
Bauanträge des Eigentümers, ein zusammengehöriges Bauvorhaben unter Umgehung des 
Kooperativen Baulandmodells genehmigt werden soll. Flächengröße und Art der Ausführung werden 
in der Mitteilung VN 3354/2023 dargestellt. Die Vorhaben stehen, nach Auffassung der BV- Ehrenfeld, 
in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang. Sie überschreiten 
zusammengenommen die Bedingungen für die Anwendung des §34 BauGB und weisen die 
Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 8 BauGB, ersatzweise nach § 13 
BauGB, auf, um eine städtebauliche Fehlentwicklung zu verhindern. 
Mit freundlichen Grüßen  
Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger 
Fraktionsvorsitzende              Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

23.10.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Leyendeckerstraße 25
  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1869/2023
Typ
Dringlichkeitsantrag BV4 (SPD)
Datum
23.10.2023
Erstellt
23.10.2023 08:58