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Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, betr.: Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre für den Bereich Leyendeckerstraße 25-27, Flurstück 4962-74-24/1

Dringlichkeitsantrag BV4 (SPD) AN/1869/2023 vom 23.10.2023

Stand: Am 23.10.2023 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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  • Dringlichkeitsantrag (SPD BV4)

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    SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1869/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.10.2023 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, betr.: Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre für den Bereich Leyendeckerstraße 25-27, Flurstück 4962-74-24/1 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, ergänzend zum TOP 12.10, den folgenden Dringlichkeitsantrag als Tischvorlage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 23.10.2023 zu setzen. Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für den Bereich Leyendeckerstraße 25 - 27 (Flurstück 4962-74-24/1) einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre vorzunehmen. Der Beschluss der BV-Ehrenfeld ist dem Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 30.11.2023 vorzulegen. Begründung Aktuell besteht die Gefahr, dass auf dem besagten Flurstück, auf Basis zweier zeitlich gestaffelter Bauanträge des Eigentümers, ein zusammengehöriges Bauvorhaben unter Umgehung des Kooperativen Baulandmodells genehmigt werden soll. Flächengröße und Art der Ausführung werden in der Mitteilung VN 3354/2023 dargestellt. Die Vorhaben stehen, nach Auffassung der BV- Ehrenfeld, in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang. Sie überschreiten zusammengenommen die Bedingungen für die Anwendung des §34 BauGB und weisen die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 8 BauGB, ersatzweise nach § 13 BauGB, auf, um eine städtebauliche Fehlentwicklung zu verhindern. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

Beratungsverlauf

  1. 23.10.2023

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.9, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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