AN/1633/2017
Kriminalitätsentwicklung in Nippes
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2327 2017
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2327/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Nippes - Anfrage von Pro Köln zur Sitzung der BV Nippes am 29.06.2017 - Pro Köln fragt an: 1. Wie ist die Kriminalitätsentwicklung in den vier Schwerpunkten für den Bezirk Nippes/Chorweiler im Jahre 2016 gewesen? 2. Wie sind die absoluten Zahlen 2016 in den bereits für 2013-2015 vorgestellten Bereichen Ein- bruch, Diebstahl, Raub und Körperverletzung? 3. Ist erneut eine Abnahme der Delikte in den einzelnen Bereichen zu verzeichnen oder gab es eine Zunahme/Stagnation? Des Weiteren wurde über Aufklärungsquote in den einzelnen Bereichen in der BV Sitzung im Novem- ber keinerlei Angaben gemacht. Daher die Fragen: 4. Wie hoch ist die Aufklärungsquote im Jahr 2016 gewesen in den einzelnen Bereichen bzw. bei den Gesamtdelikten? 5. Und in wie vielen Fällen hat die Strafjustiz ein Verfahren eröffnet zur Strafverfolgung in den einzel- nen Bereichen bzw. bei den Gesamtdelikten? Antwort der Verwaltung: Die Antwort der Polizei liegt als Anlage bei. Zu Frage 5 teilte ferner das Amtsgericht mit, dass eine entsprechende Statistik nicht geführt wird. Ebenfalls teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass bei den dortigen Verfahren als Tatort lediglich Köln erfasst werde und eine Differenzierung nach Stadtteilen nicht erfolge.
Anfrage (pro Köln BV5)
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Bürgerbewegung p Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 13.11.2017 AN/1633/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Kriminalitätsentwicklung in Nippes Sehr geehrter Frau Oberbürgermeister, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Bezugnehmend auf die Anfrage 2327/2017 „Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Nippes“ möchte ich, die von der Polizei nicht beantwortete und mit dem Verweis begründete, „ die Frage 5. kann von polizeilicher Seite nicht beantwortet werden; diese Frage ist an die zuständige Dienststellen der Justiz zu richten.“, Frage 5. erneut stellen, mit der Bitte sie an die entsprechende Stelle der Justiz weiterzulei- ten. Frage: In wie vielen Fällen hat die Strafjustiz ein Verfahren eröffnet zur Strafverfolgung in den einzelnen Bereichen? Kriminalstatistik bzw. Antwort von polizeilicher Seite zu Anfrage 2327/2017 anbei. Mit freundlichen Grüßen, Michael Gabel PRO KÖLN Michael Gabel Telefon: 0221 / 221 – 9 15 12 Telefax: 0221 / 221 – 9 15 15 Mail: nippes@pro-koeln.org
Polizei
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Polizeipräsidium Köln en] Engang 4 3, JULI 2017 Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln Bezirksbürgermeister Nippes Sekretariat Neusser Straße 450 50733 Köln Bezirksvertretung Nippes Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 29.06.2017 Anfrage AN/0825/2017 der Bürgerbewegung Pro Köln Ihre E-Mail vom 16.06.2017 Sehr geehrte Frau Moog, nach mehrwöchiger Abwesenheit von der Dienststelle habe ich Ihre E- Mail erst am 03.07.2017 zur Kenntnis nehmen können. Ich bitte insofern um Verständnis für die späte Antwort. Zu den Fragen 1. bis 4. in der Anfrage von Pro Köln nehme ich wie folgt Stellung: Die Delikthäufigkeit gesamt und in den vier Schwerpunkten im Jahr 2016, deren Entwicklung in Bezug auf das Vorjahr (2015) und die Auf- klärungsquote sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Anzahl Veränderung zu ' Aufklärungs Straftaten gesamt - 3,37 % Raub 0,00 % Körperverletzung 1.614 +6,46 % Taschendiebstahl 512 -8,90 % Wohnungseinbruch 800 -2,56 % Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 11. Juli 2017 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: bei Antwort bitte angeben Thomas Schwarz, EPHK Telefon 0221-229-4410 Telefax 0221-229-4402 thomas02.schwarz @polizei.nrw.de Raum 203 Dienstgebäude: 50735 Köln-Niehl, Niehler Str. 308-310 Telefon 0221-229-0 Telefax 0221-229-2002 poststelle.koeln@polizei.nrw.de www.koein.polizei.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn-Linien 12, 13, 15 Haltestelle: Neusser Straße/Gürtel Bus-Linie 147 Haltestelle: Friedrich-Karl- Straße/Niehler Straße Zahlungen an Landeskasse Düsseldorf Kto-Nr.: 965 60 BLZ: 300 500 00 Helaba TV-Nr.: 03036316 IBAN: DE34300500000000096560 BIC: WELADEDDXXX Die Frage 5. kann von polizeilicher Seite nicht beantwortet werden; die- se Frage ist an die zuständigen Dienststellen der Justiz zu richten. Mit freundlichen Grüßen Vhwer Rohmer Polizeidirektor Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1633/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (pro Köln)
- Datum
- 16.11.2017
- Erstellt
- 13.11.2017 10:29