2530/2017
Ausschreibung Rahmenvbertrag Catering mit Service im Rathaus
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Gerhardt, Martina Von: Steinberger, Anton Gesendet: Mittwoch, 12. Juli 2017 09:59 An: Gerhardt, Martina Cc: Schneider, Barbara; Kürten, Renate; Honrath, Xenia; Welzel, Stefan; Felder, Uwe; Meurer, Udo; Ulrich, Jana; Albrings, Heinz-Peter; Bartsch, Thomas Betreff: Ausschreibung "Catering mit Service im Rathaus" Sehr geehrte Frau Gerhardt, vor einigen Tagen hatten Sie mir telefonisch mitgeteilt, dass Sie beabsichtigen, die vorgenannte Leistung neu auszuschreiben. Das Auftragsvolumen überschreite zwar den Schwellenwert von zurzeit 209.000 €, die Leistung solle jedoch — wie bisher — nur national ausgeschrieben werden. Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass die in der Vergangenheit praktizierte Regelung auf $ 4 der Vergabeverordnung (VgV) basierte. Diese Vorschrift besagte, dass die Regelungen des 2. Abschnitts der VOLIJA nicht für Dienstleistungen gilt, die im Anhang IB der VOL/A aufgelistet sind. Demzufolge konnten diese Leistungen national ausgeschrieben werden. Im Rahmen der Vergaberechtsmodernisierung zum 18.04.2016 wurde die VgV geändert; die besagte Regelung ist seit diesem Zeitpunkt in dieser Vorschrift nicht mehr enthalten, so dass die Leistung nunmehr europaweit im Offenen Verfahren auszuschreiben sei. Ich habe versucht, in der VgV bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine abweichende Regelung zu finden und bin dabei auf folgende Bestimmungen gestoßen: Nach $ 106 Abs.2 GWB ergibt sich der jeweilige Schwellenwert für öffentliche Aufträge und Wettbewerbe, die von öffentlichen Auftraggebern vergeben werden sollen, aus Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/eu des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 in der jeweils geltenden Fassung. Nach Artikel 74 dieser Richtlinie werden öffentliche Aufträge, die soziale und andere in Anhang XIV aufgeführte besondere Dienstleistungen betreffen in Einklang mit den Bestimmungen dieses Kapitels vergeben, sofern ihr Wert dem in Artikel 4 Buchstabe d angegebenen Schwellenwert entspricht oder diesen übersteigt. Im besagten Anhang XIV der Richtlinie werden - u.a.- Dienstleistungen des Gaststätten- und > Beherbergungsgewerbes aufgeführt. Nach den dort angegebenen CPV-Nummern (Common Procurement - Vocabulary = Gemeinsames Vokabular zur Darstellung des Auftragsgegenstandesw in den Europäischen Gemeinschaften) handelt es sich dabei beispiels-weise um Restaurant- und Bewirtungsdienste, Zubereitung von Mahlzeiten, Servieren von Mahlzeiten, Servieren von Getränken, Ausschankdienste sowie Kantinen- und Verpflegungsdienste. Die in Rede stehende Dienstleistung dürfte einer - oder mehrerer — dieser CPV-Nummern zuzuordnen sein. Nach Artikel 4 Buchst. D der Richtlinie ergibt sich für öffentliche Dienstleistungsaufträge betreffend soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne von Anhang XIV ein Schwellenwert von 750.000 €. Demzufolge dürfte nach wie vor die Möglichkeit bestehen, das Catering im Rathaus national öffentlich auszuschreiben. Mit freundlichen Grüßen Anton Steinberger 14/141/2 Z 28506 Gerhardt, Martina Von: Gerhardt, Martina Gesendet: Freitag, 16. Juni 2017 10:38 An: Bartsch, Thomas Cc: Hemsing, Hans-Jochen; Offelder, Monique Dr. Betreff: RPA Nr. 141/31/05/17 Sehr geehrter Herr Bartsch, mit Verfügung RPA Nr. 141/31/05/17 vom 03.05.2017 haben Sie den Bedarf für den neuen Rahmenvertrag „Catering mit Service“ anerkannt. Zwischenzeitlich teilte 27 mit, dass die bisher geltende Ausnahmeregelung, die eine deutschlandweite Ausschreibung ermöglichte, durch die letzten Vergaberechtsänderungen nicht mehr besteht. Dementsprechend muss aufgrund der Gesamtsumme des Vertrages europaweit ausgeschrieben werden. Ich bitte, falls notwendig, die Bedarfsanerkennung anzupassen. Mit freundlichen Grüßen Martina Gerhardt OB/2-3 - Repräsentation und Protokoll R 26023 14 (5.05.2017 141/3 - Herr Bartsch 23550 E [stadt xöin _M OB/2-3 Einsans 05, Mai 2017 | 01/24 Bw und Protokoll Rahmenvertrag Catering mit Service für die Empfänge der Oberbürgermeisterin hier: Bedarfsprüfung OBI/2-3 vom 24.04.2017 über 220.000,- € brutto/ 184.873,95 € netto RPA Nr. 141/31/05/17 Sehr geehrte Damen und Herren, der bestehende Rahmenvertrag “Catering mit Service“ endet mit Ablauf des 02.05.2017. Mit o. a. Schreiben machen Sie den Bedarf zum Abschluss eines neuen Rahmenvertrages gel- tend. Die Laufzeit des Vertrages soll drei Jahre plus einer einseitigen einjährigen Verlänge- rungsoption durch den Auftraggeber betragen. Die auszuschreibenden Leistungen sollen für die Empfänge der Oberbürgermeisterin in den beiden Rathäusern einen kontinuierlichen Cateringservice sicherstellen. Bei kalkulierten Kosten pro Jahr von rd. 55.000 € brutto ist ausgehend von einer dreijährigen Laufzeit und einer einseitig nur durch den Auftraggeber zu ziehenden einjährigen Verlänge- rungsoption mit einer Gesamtsumme von rd. 220.000 € brutto zu rechnen. Die grundsätzlich sachliche Notwendigkeit für den Abschluss des Rahmenvertrages wird anerkannt. Mit frefirdlichen Grüßen m —
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/2-3 Vorlagen-Nummer 2530/2017 Freigabedatum 28.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausschreibung Rahmenvertrag Catering mit Service im Rathaus Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Der AVR/Vergabe/Internationales stimmt der Durchführung einer nationalen öffentlichen Ausschrei- bung zum Abschluss eines Rahmenvertrages für Catering in den Rathäusern zu. Er verzichtet da- rauf, einen Vergabevorbehalt auszusprechen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme brutto 220.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rahmenvertrag „Catering mit Service“ mit Lieselotte Dohmen GmbH ist abgelaufen. Zur Sicher- stellung eines kontinuierlichen Cateringservices bei den Empfängen der Oberbürgermeisterin ist neu auszuschreiben. Es soll gem. VOL/A i.V.m. § 106 Abs. 2 GWB und Artikeln 4 d und 74 der Richtlinie 2014/24/eu des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.02.2014 in der jeweils geltenden Fassung deutschlandweit ausgeschrieben werden. Die Laufzeit des Vertrages soll drei Jahre puls ein Jahr Ver- längerungsoption betragen. Die Auswertung der Bewirtungskosten und Empfangsstatistiken der ver- gangenen Jahre hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der üblichen inflationsausgleichenden jährlichen Preissteigerungen in Höhe von 3-4 in den kommenden Jahren von einem Jahresbedarf in Höhe von 55.000,- € auszugehen ist. Das Gesamtvolumen der Ausschreibung beläuft sich daher auf 220.000,- € (4 x 55.000,- €). Dem vorstehenden voraussichtlichen Bedarf hat 14 zugestimmt. Siehe Anlage: Bedarfsfeststellung RPA-Nr- 141/31/05/17
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2530/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.08.2017
- Erstellt
- 15.08.2017 11:23