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2530/2017

Ausschreibung Rahmenvbertrag Catering mit Service im Rathaus

Beschlussvorlage Ausschuss 28.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 18.09.2017, TOP 10.2

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Bedarfsfeststellung

4997 Zeichen

Gerhardt, Martina

Von: Steinberger, Anton

Gesendet: Mittwoch, 12. Juli 2017 09:59

An: Gerhardt, Martina

Cc: Schneider, Barbara; Kürten, Renate; Honrath, Xenia; Welzel, Stefan; Felder,
Uwe; Meurer, Udo; Ulrich, Jana; Albrings, Heinz-Peter; Bartsch, Thomas

Betreff: Ausschreibung "Catering mit Service im Rathaus"

Sehr geehrte Frau Gerhardt,

vor einigen Tagen hatten Sie mir telefonisch mitgeteilt, dass Sie beabsichtigen, die vorgenannte Leistung
neu auszuschreiben. Das Auftragsvolumen überschreite zwar den Schwellenwert von zurzeit 209.000 €,
die Leistung solle jedoch — wie bisher — nur national ausgeschrieben werden.

Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass die in der Vergangenheit praktizierte Regelung auf $ 4 der
Vergabeverordnung (VgV) basierte. Diese Vorschrift besagte, dass die Regelungen des 2. Abschnitts der
VOLIJA nicht für Dienstleistungen gilt, die im Anhang IB der VOL/A aufgelistet sind. Demzufolge konnten
diese Leistungen national ausgeschrieben werden.

Im Rahmen der Vergaberechtsmodernisierung zum 18.04.2016 wurde die VgV geändert; die besagte
Regelung ist seit diesem Zeitpunkt in dieser Vorschrift nicht mehr enthalten, so dass die Leistung nunmehr
europaweit im Offenen Verfahren auszuschreiben sei.

Ich habe versucht, in der VgV bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine
abweichende Regelung zu finden und bin dabei auf folgende Bestimmungen gestoßen:

Nach $ 106 Abs.2 GWB ergibt sich der jeweilige Schwellenwert für öffentliche Aufträge und Wettbewerbe,
die von öffentlichen Auftraggebern vergeben werden sollen, aus Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/eu des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 in der jeweils geltenden Fassung.

Nach Artikel 74 dieser Richtlinie werden öffentliche Aufträge, die soziale und andere in Anhang XIV
aufgeführte besondere Dienstleistungen betreffen in Einklang mit den Bestimmungen dieses Kapitels
vergeben, sofern ihr Wert dem in Artikel 4 Buchstabe d angegebenen Schwellenwert entspricht oder
diesen übersteigt.

Im besagten Anhang XIV der Richtlinie werden - u.a.- Dienstleistungen des Gaststätten- und

> Beherbergungsgewerbes aufgeführt. Nach den dort angegebenen CPV-Nummern (Common Procurement
- Vocabulary = Gemeinsames Vokabular zur Darstellung des Auftragsgegenstandesw in den Europäischen
Gemeinschaften) handelt es sich dabei beispiels-weise um Restaurant- und Bewirtungsdienste,
Zubereitung von Mahlzeiten, Servieren von Mahlzeiten, Servieren von Getränken, Ausschankdienste sowie
Kantinen- und Verpflegungsdienste.

Die in Rede stehende Dienstleistung dürfte einer - oder mehrerer — dieser CPV-Nummern zuzuordnen
sein.

Nach Artikel 4 Buchst. D der Richtlinie ergibt sich für öffentliche Dienstleistungsaufträge betreffend
soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne von Anhang XIV ein Schwellenwert von
750.000 €.

Demzufolge dürfte nach wie vor die Möglichkeit bestehen, das Catering im Rathaus national öffentlich
auszuschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Anton Steinberger
14/141/2

Z 28506

Gerhardt, Martina

Von: Gerhardt, Martina

Gesendet: Freitag, 16. Juni 2017 10:38

An: Bartsch, Thomas

Cc: Hemsing, Hans-Jochen; Offelder, Monique Dr.
Betreff: RPA Nr. 141/31/05/17

Sehr geehrter Herr Bartsch,

mit Verfügung RPA Nr. 141/31/05/17 vom 03.05.2017 haben Sie den Bedarf für den neuen Rahmenvertrag
„Catering mit Service“ anerkannt.

Zwischenzeitlich teilte 27 mit, dass die bisher geltende Ausnahmeregelung, die eine deutschlandweite
Ausschreibung ermöglichte, durch die letzten Vergaberechtsänderungen nicht mehr besteht.
Dementsprechend muss aufgrund der Gesamtsumme des Vertrages europaweit ausgeschrieben werden.

Ich bitte, falls notwendig, die Bedarfsanerkennung anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Gerhardt

OB/2-3 - Repräsentation und Protokoll
R 26023

14 (5.05.2017

141/3 - Herr Bartsch
23550

E [stadt xöin _M

OB/2-3 Einsans 05, Mai 2017

|
01/24 Bw und Protokoll

Rahmenvertrag Catering mit Service für die Empfänge der Oberbürgermeisterin
hier: Bedarfsprüfung OBI/2-3 vom 24.04.2017 über 220.000,- € brutto/ 184.873,95 € netto
RPA Nr. 141/31/05/17

Sehr geehrte Damen und Herren,

der bestehende Rahmenvertrag “Catering mit Service“ endet mit Ablauf des 02.05.2017. Mit
o. a. Schreiben machen Sie den Bedarf zum Abschluss eines neuen Rahmenvertrages gel-
tend. Die Laufzeit des Vertrages soll drei Jahre plus einer einseitigen einjährigen Verlänge-
rungsoption durch den Auftraggeber betragen.

Die auszuschreibenden Leistungen sollen für die Empfänge der Oberbürgermeisterin in den
beiden Rathäusern einen kontinuierlichen Cateringservice sicherstellen.

Bei kalkulierten Kosten pro Jahr von rd. 55.000 € brutto ist ausgehend von einer dreijährigen
Laufzeit und einer einseitig nur durch den Auftraggeber zu ziehenden einjährigen Verlänge-
rungsoption mit einer Gesamtsumme von rd. 220.000 € brutto zu rechnen.

Die grundsätzlich sachliche Notwendigkeit für den Abschluss des Rahmenvertrages wird
anerkannt.

Mit frefirdlichen Grüßen

m —

Beschlussvorlage Ausschuss

2469 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/2-3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2530/2017 
Freigabedatum 
28.08.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausschreibung Rahmenvertrag Catering mit Service im Rathaus 
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der AVR/Vergabe/Internationales stimmt der Durchführung einer nationalen öffentlichen Ausschrei-
bung zum Abschluss eines Rahmenvertrages  für Catering in den Rathäusern zu. Er verzichtet da-
rauf, einen Vergabevorbehalt auszusprechen. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  brutto 220.000,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Rahmenvertrag „Catering mit Service“ mit Lieselotte Dohmen GmbH ist abgelaufen. Zur Sicher-
stellung eines kontinuierlichen Cateringservices bei den Empfängen der Oberbürgermeisterin ist neu 
auszuschreiben. 
 
Es soll gem. VOL/A i.V.m. § 106 Abs. 2 GWB und Artikeln 4 d und 74 der Richtlinie 2014/24/eu des 
Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.02.2014 in der jeweils geltenden Fassung 
deutschlandweit ausgeschrieben werden. Die Laufzeit des Vertrages soll drei Jahre puls ein Jahr Ver-
längerungsoption betragen. Die Auswertung der Bewirtungskosten und Empfangsstatistiken der ver-
gangenen Jahre hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der üblichen inflationsausgleichenden 
jährlichen Preissteigerungen in Höhe von 3-4  in den kommenden Jahren von einem Jahresbedarf in 
Höhe von 55.000,- € auszugehen ist. Das Gesamtvolumen der Ausschreibung beläuft sich daher auf 
220.000,- € (4 x 55.000,- €). Dem vorstehenden voraussichtlichen Bedarf hat 14 zugestimmt. 
 
Siehe Anlage: Bedarfsfeststellung RPA-Nr- 141/31/05/17

Beratungsverlauf (1)

18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2530/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.08.2017
Erstellt
15.08.2017 11:23