Mandari Insight

0529/2017

Ad hoc- Programm Außengastronomie auf Stellplätzen

Mitteilung BV 09.05.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 29.06.2017, TOP 10.3

Fotodokumentation_Aussengastronomie_statt_Parkplaetzen_Ad hoc-Programm 2016

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Fotodokumentation_Aussengastronomie_statt_Parkplaetzen_Ad hoc-Programm 2016

2970 Zeichen

Folie 1Stadtplanungsamt 
Übersicht Fotodokumentation Standorte Außengastronomie anstelle Parken 
3
4
6
5
8 7
91
Stand: 24.08.2016 
2
1
3
4
5
 6
7
8
9
10

1 Deutzer Freiheit 78 in Köln-Deutz 
Folie 2Stadtplanungsamt 
Bewertung: 
•
vorbildlich 
• zufriedenstel 
lend 
• nicht 
gewünscht 
Gesamtbild: 
schecht 
• Ausstattung: 
Teppichboden, 
Jägerzaun, 
Auslegerschirm, 
• Ausrichtung d. 
Stühle: 
Teilweise zur 
Fahrbahn 
• Sonstiges: 
Privatisiert, 
Gartencharakter

2 Neuhöfferstraße 27-29 in Köln-Deutz 
Folie 3Stadtplanungsamt 
Bewertung: 
•
vorbildlich 
• zufriedenstel 
lend 
• nicht 
gewünscht 
Gesamtbild: 
gut 
• Ausstattung: 
durchgängige 
Markierung, 
• Ausrichtung d. 
Stühle: 
richtig 
• Sonstiges: 
aufgeräumt

3 Große Budengasse 10 in Köln-Altstadt/Nord 
Folie 4Stadtplanungsamt 
Bewertung: 
•
vorbildlich 
• zufriedenstel 
lend 
• nicht 
gewünscht 
Gesamtbild: 
gut 
• Ausstattung: 
durchgängige 
Markierung, 
• Ausrichtung d. 
Stühle: 
richtig 
• Sonstiges: 
aufgeräumt

4 Antwerpener Straße 15 in Köln-Neustadt/Nord 
Folie 5Stadtplanungsamt 
Bewertung: 
•
vorbildlich 
• zufriedenstel 
lend 
• nicht 
gewünscht 
Gesamtbild: 
gut 
• Ausstattung: 
durchgängige 
Markierung, 
• Ausrichtung d. 
Stühle: 
richtig 
• Sonstiges: 
aufgeräumt

5 Maastrichter Straße 20 in Köln-Neustadt/Nord 
Folie 6Stadtplanungsamt 
Bewertung: 
•
vorbildlich 
• zufriedenstel 
lend 
• nicht 
gewünscht 
Gesamtbild: 
bedingt gut 
• Ausstattung: 
Regenschutzplane, 
Vorbildliche 
Markierung 
• Ausrichtung d. 
Stühle: 
richtig 
• Sonstiges: 
unaufgeräumt

6 Brabanter Straße 8 in Köln-Neustadt/Nord 
Folie 7Stadtplanungsamt 
Bewertung: 
•
vorbildlich 
• zufriedenstel 
lend 
• nicht 
gewünscht 
Gesamtbild: 
gut 
• Ausstattung: 
durchgängige 
Markierung, 
• Ausrichtung d. 
Stühle: 
Falsche ausgerichtet 
(Unfallgefahr) 
• Sonstiges: 
aufgeräumt

7 Rathenauplatz 5 in Köln-Neustadt/Düd 
Folie 8Stadtplanungsamt 
Bewertung: 
• vorbildlich 
•
zufriedenstel 
lend 
• nicht 
gewünscht 
Gesamtbild: 
sehr gut 
• Ausstattung: 
,
• Ausrichtung d. 
Stühle: 
• Sonstiges: 
aufgeräumt

8 Rathenauplatz 22 in Köln-Neustadt/Süd 
Folie 9Stadtplanungsamt 
Bewertung: 
• vorbildlich 
•
zufriedenstel 
lend 
• nicht 
gewünscht 
Gesamtbild: 
gut 
• Ausstattung: 
vorbildliche 
Markierung, 
• Ausrichtung d. 
Stühle: 
richtig 
• Sonstiges: 
aufgeräumt

9 Im Ferkulum 10-14 in Köln-Altstadt/Süd 
Folie 10 Stadtplanungsamt 
Bewertung: 
•
vorbildlich 
• zufriedenstel 
lend 
• nicht 
gewünscht 
Gesamtbild: 
gut 
• Ausstattung: 
Durchgängige, 
gekreuzte 
Markierung, 
• Ausrichtung d. 
Stühle: 
richtig 
• Sonstiges: 
aufgeräumt

10 Im Ferkulum 30 in Köln-Altstadt/Süd 
Folie 11 Stadtplanungsamt 
Bewertung: 
•
vorbildlich 
• zufriedenstel 
lend 
• nicht 
gewünscht 
Gesamtbild: 
gut 
• Ausstattung: 
vorbildliche 
Absperrung 
Unfallgefahr, 
• Ausrichtung d. 
Stühle: 
richtig 
• Sonstiges: 
aufgeräumt

Weidengasse 79 in Köln-Altstadt/Nord 
Folie 12 Stadtplanungsamt 
Bewertung: 
• Noch nicht 
möglich

Mitteilung BV

4650 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
661/11 
Vorlagen-Nummer 
 0529/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 
 
Ad hoc- Programm Außengastronomie auf Stellplätzen 
Das im Mai 2016 zwischen Verwaltung und Vertretern der Bezirksvertretung Innenstadt vereinbarte 
Ad hoc - Programm zur Genehmigung von Außengastronomie auf Stellplätzen wird für den Zeitraum 
vom 01.04.2017 bis 31.10.2017 analog zum Verfahren aus 2016 angewendet. 
 
Hier die Maßnahmen und der Ablauf des Ad hoc - Programms: 
 
1.  Grundsätzlich wird die Genehmigung von Außengastronomie weiterhin vom Amt für Öffentli-
che Ordnung erteilt.  
 
 
Beim Amt für Öffentliche Ordnung wird geprüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind. 
Das Amt für Öffentliche Ordnung erhebt die übliche Sondernutzungsgebühr. 
 
Das Amt für Öffentliche Ordnung holt die Stellungnahmen betroffener Ämter ein. 
 
Die Genehmigung erfolgt nur an der Stätte der Leistung, d.h. nur auf Stellplätzen vor 
der Gebäudegrenze des beantragenden Unternehmens. 
 
Wenn erforderlich, muss vom Antragsteller ein Verkehrszeichenplan erstellt werden. 
Die Kosten für die Umsetzung vor Ort trägt der Antragsteller. 
 
2. Die Genehmigung beschränkt sich auf Stellplätze vor dem Geschäft des Antragstellers. Taxi-
stellplätze, Behindertenstellplätze und Ladezonenbereiche dürfen nicht in Außengastronomief-
lächen umgewandelt werden. 
Dieser Top wurde entsprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 
02.06.2016 angepasst. Eine Ausdehnung über mehr als 3 Stellplätze darf nicht unterstützt 
werden. 
 
3. Die Genehmigung erfolgt nur dann, wenn das Unternehmen über keine Außengastronomie 
verfügt und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Alternative zur Realisierung der Au-
ßengastronomie außerhalb des öffentlichen Stellplatzes besteht. 
 
4. Auf der genehmigten Fläche ist ausschließlich folgende Möblierung erlaubt: Stühle, Tische 
und Schirme. Das genannte Mobiliar muss den gestalterischen Anforderungen an Außengast-
ronomiebereiche entsprechen, sofern Gestaltungsvorgaben vorhanden sind. Die Möblierung 
soll während der Saison außerhalb der vor Ort üblichen Geschäftszeit stehen bleiben, um zwi-
schenzeitliches Parken zu verhindern.

2 
 
5. Eine Absicherung oder Absperrung des Außengastronomiebereichs ist im Ad- hoc-Programm 
nicht vorgesehen. Insbesondere Umzäunungen sind nicht erlaubt, ebenso wenig die Auslage 
des Gastronomiebereichs mit Bodenbelägen wie Kunstrasen, PVC usw. 
 
6. Zum Schutz der Anwohner wird eine zeitliche Beschränkung der Außengastronomie auferlegt. 
Diese orientiert sich an der Gebietsstruktur und an allen bereits erteilten Genehmigungen be-
nachbarter Unternehmen und gilt nur für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis zum 31.10.2017. 
 
7. Vor der Genehmigung wird eine verkehrstechnische Einzelfallprüfung durchgeführt, um einen 
sicheren Betrieb zu gewährleisten. 
 
8. Ansprüche der Stadt Köln in Form von Begleichung der Einnahmeausfälle auf bewirtschafte-
ten Stellplätzen werden an den Antragsteller vorerst nicht gestellt. 
 
 
Die Verwaltung erarbeitet parallel ein Regelwerk zur Genehmigung von Außengastronomie auf Stell-
plätzen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit und des Schutzes der Außengastronomiebereiche 
gegenüber dem ggf. anschließenden Parkraum sowie dem fließenden Verkehr. 
 
Im Rahmen eines Arbeitskreisgespräches mit Vertretern der beteiligten Ämter sowie Vertretern der 
Bezirksvertretung Innenstadt soll das genannte Regelwerk von der Verwaltung vorgestellt und im Ar-
beitskreis diskutiert, ggf. angepasst und im Konsens verabschiedet werden. Das Regelwerk wird an-
schließend in Form einer Beschlussvorlage in die Politik eingebracht. 
 
Bilanz 2016 
 
Im Jahr 2016 wurden im Rahmen des ad hoc-Programms „Sitzen statt Parken-Außengastronomie auf 
Stellplätzen“ im Bereich von bewirtschaftetem Parkraum 15 Anträge auf Außengastronomie auf Stell-
plätzen genehmigt, davon 1 Wirtgemeinschaft mit 6 Gastronomen. In der Regel wurden  
1-2 Stellplätze je Antrag aus der Bewirtschaftung herausgenommen. 
 
Resonanz aus der Bevölkerung zum ad hoc-Programm 2016: 
 
Zum ad hoc-Programm „Außengastronomie auf Stellplätzen“ 2016 gab es aus dem Stadtbezirk Eh-
renfeld eine Anfrage per E-Mail, warum Stellplätze zu Außengastronomieflächen umgewandelt wor-
den sind. Nach Verweis auf den Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld gab es keine weitere Re-
aktion des Fragenden. 
 
Weitere Meinungsäußerungen, positiv oder negativ, gab es nicht. 
 
 
Anlage: Fotodokumentation „Außengastronomie auf Stellplätzen 2016“

Beratungsverlauf (2)

12.06.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 10.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0529/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
09.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27