0529/2017
Ad hoc- Programm Außengastronomie auf Stellplätzen
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Fotodokumentation_Aussengastronomie_statt_Parkplaetzen_Ad hoc-Programm 2016
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Folie 1Stadtplanungsamt Übersicht Fotodokumentation Standorte Außengastronomie anstelle Parken 3 4 6 5 8 7 91 Stand: 24.08.2016 2 1 3 4 5 6 7 8 9 10 1 Deutzer Freiheit 78 in Köln-Deutz Folie 2Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: schecht • Ausstattung: Teppichboden, Jägerzaun, Auslegerschirm, • Ausrichtung d. Stühle: Teilweise zur Fahrbahn • Sonstiges: Privatisiert, Gartencharakter 2 Neuhöfferstraße 27-29 in Köln-Deutz Folie 3Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: durchgängige Markierung, • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: aufgeräumt 3 Große Budengasse 10 in Köln-Altstadt/Nord Folie 4Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: durchgängige Markierung, • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: aufgeräumt 4 Antwerpener Straße 15 in Köln-Neustadt/Nord Folie 5Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: durchgängige Markierung, • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: aufgeräumt 5 Maastrichter Straße 20 in Köln-Neustadt/Nord Folie 6Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: bedingt gut • Ausstattung: Regenschutzplane, Vorbildliche Markierung • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: unaufgeräumt 6 Brabanter Straße 8 in Köln-Neustadt/Nord Folie 7Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: durchgängige Markierung, • Ausrichtung d. Stühle: Falsche ausgerichtet (Unfallgefahr) • Sonstiges: aufgeräumt 7 Rathenauplatz 5 in Köln-Neustadt/Düd Folie 8Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: sehr gut • Ausstattung: , • Ausrichtung d. Stühle: • Sonstiges: aufgeräumt 8 Rathenauplatz 22 in Köln-Neustadt/Süd Folie 9Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: vorbildliche Markierung, • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: aufgeräumt 9 Im Ferkulum 10-14 in Köln-Altstadt/Süd Folie 10 Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: Durchgängige, gekreuzte Markierung, • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: aufgeräumt 10 Im Ferkulum 30 in Köln-Altstadt/Süd Folie 11 Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: vorbildliche Absperrung Unfallgefahr, • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: aufgeräumt Weidengasse 79 in Köln-Altstadt/Nord Folie 12 Stadtplanungsamt Bewertung: • Noch nicht möglich
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/11 Vorlagen-Nummer 0529/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 Ad hoc- Programm Außengastronomie auf Stellplätzen Das im Mai 2016 zwischen Verwaltung und Vertretern der Bezirksvertretung Innenstadt vereinbarte Ad hoc - Programm zur Genehmigung von Außengastronomie auf Stellplätzen wird für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.10.2017 analog zum Verfahren aus 2016 angewendet. Hier die Maßnahmen und der Ablauf des Ad hoc - Programms: 1. Grundsätzlich wird die Genehmigung von Außengastronomie weiterhin vom Amt für Öffentli- che Ordnung erteilt. Beim Amt für Öffentliche Ordnung wird geprüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Das Amt für Öffentliche Ordnung erhebt die übliche Sondernutzungsgebühr. Das Amt für Öffentliche Ordnung holt die Stellungnahmen betroffener Ämter ein. Die Genehmigung erfolgt nur an der Stätte der Leistung, d.h. nur auf Stellplätzen vor der Gebäudegrenze des beantragenden Unternehmens. Wenn erforderlich, muss vom Antragsteller ein Verkehrszeichenplan erstellt werden. Die Kosten für die Umsetzung vor Ort trägt der Antragsteller. 2. Die Genehmigung beschränkt sich auf Stellplätze vor dem Geschäft des Antragstellers. Taxi- stellplätze, Behindertenstellplätze und Ladezonenbereiche dürfen nicht in Außengastronomief- lächen umgewandelt werden. Dieser Top wurde entsprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 02.06.2016 angepasst. Eine Ausdehnung über mehr als 3 Stellplätze darf nicht unterstützt werden. 3. Die Genehmigung erfolgt nur dann, wenn das Unternehmen über keine Außengastronomie verfügt und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Alternative zur Realisierung der Au- ßengastronomie außerhalb des öffentlichen Stellplatzes besteht. 4. Auf der genehmigten Fläche ist ausschließlich folgende Möblierung erlaubt: Stühle, Tische und Schirme. Das genannte Mobiliar muss den gestalterischen Anforderungen an Außengast- ronomiebereiche entsprechen, sofern Gestaltungsvorgaben vorhanden sind. Die Möblierung soll während der Saison außerhalb der vor Ort üblichen Geschäftszeit stehen bleiben, um zwi- schenzeitliches Parken zu verhindern. 2 5. Eine Absicherung oder Absperrung des Außengastronomiebereichs ist im Ad- hoc-Programm nicht vorgesehen. Insbesondere Umzäunungen sind nicht erlaubt, ebenso wenig die Auslage des Gastronomiebereichs mit Bodenbelägen wie Kunstrasen, PVC usw. 6. Zum Schutz der Anwohner wird eine zeitliche Beschränkung der Außengastronomie auferlegt. Diese orientiert sich an der Gebietsstruktur und an allen bereits erteilten Genehmigungen be- nachbarter Unternehmen und gilt nur für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis zum 31.10.2017. 7. Vor der Genehmigung wird eine verkehrstechnische Einzelfallprüfung durchgeführt, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. 8. Ansprüche der Stadt Köln in Form von Begleichung der Einnahmeausfälle auf bewirtschafte- ten Stellplätzen werden an den Antragsteller vorerst nicht gestellt. Die Verwaltung erarbeitet parallel ein Regelwerk zur Genehmigung von Außengastronomie auf Stell- plätzen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit und des Schutzes der Außengastronomiebereiche gegenüber dem ggf. anschließenden Parkraum sowie dem fließenden Verkehr. Im Rahmen eines Arbeitskreisgespräches mit Vertretern der beteiligten Ämter sowie Vertretern der Bezirksvertretung Innenstadt soll das genannte Regelwerk von der Verwaltung vorgestellt und im Ar- beitskreis diskutiert, ggf. angepasst und im Konsens verabschiedet werden. Das Regelwerk wird an- schließend in Form einer Beschlussvorlage in die Politik eingebracht. Bilanz 2016 Im Jahr 2016 wurden im Rahmen des ad hoc-Programms „Sitzen statt Parken-Außengastronomie auf Stellplätzen“ im Bereich von bewirtschaftetem Parkraum 15 Anträge auf Außengastronomie auf Stell- plätzen genehmigt, davon 1 Wirtgemeinschaft mit 6 Gastronomen. In der Regel wurden 1-2 Stellplätze je Antrag aus der Bewirtschaftung herausgenommen. Resonanz aus der Bevölkerung zum ad hoc-Programm 2016: Zum ad hoc-Programm „Außengastronomie auf Stellplätzen“ 2016 gab es aus dem Stadtbezirk Eh- renfeld eine Anfrage per E-Mail, warum Stellplätze zu Außengastronomieflächen umgewandelt wor- den sind. Nach Verweis auf den Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld gab es keine weitere Re- aktion des Fragenden. Weitere Meinungsäußerungen, positiv oder negativ, gab es nicht. Anlage: Fotodokumentation „Außengastronomie auf Stellplätzen 2016“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0529/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 09.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27