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AN/1168/2024

Antrag der SPD-Fraktion "Erläuterung zur Einführung von reduzierten Geschwindigkeiten"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 03.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 17.09.2024, TOP 8.7

Antrag SPD - Erläuterung zur Einführung von reduzierten Geschwindigkeiten

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Sachstandsbericht BV

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Antrag SPD - Erläuterung zur Einführung von reduzierten Geschwindigkeiten

3049 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
 
Köln-Porz, 01.09.2024 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 17.09.2024 
hier:  Erläuterung zur Einführung von reduzierten G eschwindigkeiten 
Die Bezirksvertretung erneuert ihren einstimmig gefassten Beschluss aus der Sitzung 
vom 01.09.2022 (AN/1432/2022), in dem die Verwaltung gebeten wurde, die Ableh- 
nungen des Beschlusses zu Verkehrsreduzierungen in Porz-Mitte und Zündorf zu be- 
gründen. Die Bezirksvertretung erwartet seitens der Verwaltung nunmehr eine aus- 
führliche Stellungnahme in einer der letzten Sitzungen der BV Porz im Jahre 2024. 
Im Vortrag möge die Verwaltung beispielhaft anhand anderer Kölner Straßen erläu- 
tern, warum die von der Bezirksvertretung beschlossenen Reduzierungen auf Tempo 
30 in Zündorf und Porz-Mitte nicht möglich sein sollen. 
Auf folgenden Straßen wurden geringere Geschwindigkeiten eingeführt, obwohl die 
örtliche Situation teilweise klarer ist und es sich auch bei diesen um überörtliche Stra- 
ßen handelt: 
• Bergisch-Gladbacher Straße aus „Lärmschutzgründen“ 
• Venloer Straße als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ 
• Luxemburger Straße 
• Komplette Kölner Ringe 
Die Verwaltung möge darlegen, warum die dort gewählten Argumente nicht auch für 
Porz und Zündorf gelten dürfen, zumal auch dort Radwege in beiden Richtungen, zum 
Teil gegenläufig, vorhanden sind oder Porz-Mitte betreffend bereits seit Jahren geplant 
sind (siehe Mitteilung 1199/2022). Zu berücksichtigen ist auch, dass die Lärmbelas- 
tung extrem hoch ist, ganz besonders im Bereich der Adelenhütte.

Begründung: 
Bereits am 04.03.2021 hat die Bezirksvertretung auf Antrag der SPD mit deutlicher 
Mehrheit beschlossen, die Geschwindigkeiten in Porz-Zündorf zu vereinheitlichen und 
dabei an bestimmten Gefahrenstellen zu reduzieren (Vorlage AN/0321/2021). Die Ver- 
waltung hat diesen Beschluss als Prüfauftrag aufgefasst und mit der Begründung ab- 
gelehnt, die Reduzierung auf Tempo 30 würde der StVO widersprechen. 
Am 09.12.2021 hat die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob 
Tempo 30 auf der Hauptstraße in Porz von der Steinstraße bis zur Adelenhütte einzu- 
führen. Mit der Mitteilung 1199/2022 wurde dies von der Verwaltung mit der Begrün- 
dung abgelehnt, dass dort nicht genug Unfälle passieren, um Tempo 30 zu rechtferti- 
gen. 
Es ist nicht akzeptabel, dass in anderen Kölner Bereichen aus verschiedenen Gründen 
Geschwindigkeitsreduzierungen eingeführt werden, die im Stadtbezirk Porz jedoch 
nicht möglich sein soll. Schon gar nicht ist nachzuvollziehen, dass es der Verwaltung 
über 24 Monate nicht möglich ist, die Fragen zu erläutern. 
 
Jutta Komorowski  Lutz Tempel 
Fraktionsvorsitzende  Bezirksvertreter

Sachstandsbericht BV

4781 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1168/2024
Stand: 28.10.2024 
Sachstandsbericht  
Antrag der SPD-Fraktion "Erläuterung zur Einführung von reduzierten 
Geschwindigkeiten" 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung erneuert ihren einstimmig gefassten Beschluss aus der Sitzung 
vom 01.09.2022 (AN/1432/2022), in dem die Verwaltung gebeten wurde, die Ableh-
nungen des Beschlusses zu Verkehrsreduzierungen in Porz-Mitte und Zündorf zu be-
gründen. 
Die Bezirksvertretung erwartet seitens der Verwaltung nunmehr eine ausführliche 
Stellungnahme in einer der letzten Sitzungen der BV Porz im Jahre 2024. 
Im Vortrag möge die Verwaltung beispielhaft anhand anderer Kölner Straßen erläu-
tern, warum die von der Bezirksvertretung beschlossenen Reduzierungen auf Tempo 
30 in Zündorf und Porz-Mitte nicht möglich sein sollen. 
Auf folgenden Straßen wurden geringere Geschwindigkeiten eingeführt, obwohl die 
örtliche Situation teilweise klarer ist und es sich auch bei diesen um überörtliche Stra-
ßen handelt: 
· Bergisch-Gladbacher Straße aus „Lärmschutzgründen“ 
· Venloer Straße als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ 
· Luxemburger Straße 
· Komplette Kölner Ringe 
Die Verwaltung möge darlegen, warum die dort gewählten Argumente nicht auch für 
Porz und Zündorf gelten dürfen, zumal auch dort Radwege in beiden Richtungen, zum 
Teil gegenläufig, vorhanden sind oder Porz-Mitte betreffend bereits seit Jahren ge-
plant sind (siehe Mitteilung 1199/2022). Zu berücksichtigen ist auch, dass die Lärmbe-
lastung extrem hoch ist, ganz besonders im Bereich der Adelenhütte. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt.

2 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung hat in den Wohnquartieren im Kölner Stadtgebiet zum Schutz der Wohnbevöl-
kerung nahezu flächendeckend Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche eingerich-
tet. Auf Hauptverkehrsstraßen dagegen, die im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln liegen und auf-
grund ihrer verkehrlichen Merkmale eine wichtige Verkehrsbedeutung und -funktion für die Er-
schließung der Stadtteile und den öffentlichen Personennahverkehr haben, gilt die innerörtli-
che Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Hier werden lediglich punktuell, beispielsweise im Be-
reich sog. schützenswerter Einrichtungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h an-
geordnet. Eine Ausweitung auf alle Straßen des Stadtgebiets ist auf Grundlage der geltenden 
Straßenverkehrs-Ordnung unzulässig.  
 
Eine Ungleichbehandlung gegenüber anderer Stadtbezirke erfolgt nicht. Die genannten Stra-
ßen und Straßenabschnitte weisen - anders als die Hauptstraße in Porz - jeweils Umstände 
auf, die eine vorübergehende oder dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung begründen. So 
ist die vorübergehende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bergisch 
Gladbacher Straße auf der Grundlage umfangreicher Verkehrsgutachten erfolgt. Sie ist vo-
raussichtlich nach einem Umbau der Straße zurückzunehmen. 
Die Anordnung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs auf der Venloer Straße im Rahmen 
eines mehrstufigen Verkehrsversuchs wurde zwischenzeitlich durch eine andere Regelung 
(Einbahnstraße) ersetzt. Entlang der Kölner Ringe wurde aufgrund der Unfalllagen eine Um-
gestaltung mit begleitender Geschwindigkeitsbeschränkung vorgenommen.  
 
Für die Hauptstraße in Köln-Porz sind keine solchen Umstände gegeben, die eine Beschrän-
kung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorübergehend oder dauerhaft sachlich begrün-
den könnten. Im Rahmen einer künftigen Überplanung würden die gesetzlichen Möglichkeiten 
jedoch erneut überprüft. 
 
Die Verwaltung ist durchaus der Auffassung, dass die Reduzierung der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen helfen kann, Lebensqualität zu schaf-
fen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv 
zu erhöhen. Grundsätzlich sollte den Kommunen daher mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf 
die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, um eine Entwicklung in Richtung mehr 
Lebendigkeit, mehr Lebensqualität und mehr Nachhaltigkeit zu eröffnen. Aus diesem Grund ist 
die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkei-
ten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr – beigetreten. Die Initia-
tive bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzun-
gen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 
bestimmten Straßen anordnen können, soweit sie es für notwendig halten. Zurzeit ist die Ver-
waltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingun-
gen einzuhalten.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Venloer Straße
  • Luxemburger Straße
  • Steinstraße
  • Gladbacher Straße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/1168/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
03.09.2024
Erstellt
03.09.2024 13:37