Antrag der SPD-Fraktion "Erläuterung zur Einführung von reduzierten Geschwindigkeiten"
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1168/2024 vom 03.09.2024
Stand: Am 17.09.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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Antrag SPD - Erläuterung zur Einführung von reduzierten Geschwindigkeiten
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Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 01.09.2024 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 17.09.2024 hier: Erläuterung zur Einführung von reduzierten G eschwindigkeiten Die Bezirksvertretung erneuert ihren einstimmig gefassten Beschluss aus der Sitzung vom 01.09.2022 (AN/1432/2022), in dem die Verwaltung gebeten wurde, die Ableh- nungen des Beschlusses zu Verkehrsreduzierungen in Porz-Mitte und Zündorf zu be- gründen. Die Bezirksvertretung erwartet seitens der Verwaltung nunmehr eine aus- führliche Stellungnahme in einer der letzten Sitzungen der BV Porz im Jahre 2024. Im Vortrag möge die Verwaltung beispielhaft anhand anderer Kölner Straßen erläu- tern, warum die von der Bezirksvertretung beschlossenen Reduzierungen auf Tempo 30 in Zündorf und Porz-Mitte nicht möglich sein sollen. Auf folgenden Straßen wurden geringere Geschwindigkeiten eingeführt, obwohl die örtliche Situation teilweise klarer ist und es sich auch bei diesen um überörtliche Stra- ßen handelt: • Bergisch-Gladbacher Straße aus „Lärmschutzgründen“ • Venloer Straße als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ • Luxemburger Straße • Komplette Kölner Ringe Die Verwaltung möge darlegen, warum die dort gewählten Argumente nicht auch für Porz und Zündorf gelten dürfen, zumal auch dort Radwege in beiden Richtungen, zum Teil gegenläufig, vorhanden sind oder Porz-Mitte betreffend bereits seit Jahren geplant sind (siehe Mitteilung 1199/2022). Zu berücksichtigen ist auch, dass die Lärmbelas- tung extrem hoch ist, ganz besonders im Bereich der Adelenhütte. Begründung: Bereits am 04.03.2021 hat die Bezirksvertretung auf Antrag der SPD mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Geschwindigkeiten in Porz-Zündorf zu vereinheitlichen und dabei an bestimmten Gefahrenstellen zu reduzieren (Vorlage AN/0321/2021). Die Ver- waltung hat diesen Beschluss als Prüfauftrag aufgefasst und mit der Begründung ab- gelehnt, die Reduzierung auf Tempo 30 würde der StVO widersprechen. Am 09.12.2021 hat die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob Tempo 30 auf der Hauptstraße in Porz von der Steinstraße bis zur Adelenhütte einzu- führen. Mit der Mitteilung 1199/2022 wurde dies von der Verwaltung mit der Begrün- dung abgelehnt, dass dort nicht genug Unfälle passieren, um Tempo 30 zu rechtferti- gen. Es ist nicht akzeptabel, dass in anderen Kölner Bereichen aus verschiedenen Gründen Geschwindigkeitsreduzierungen eingeführt werden, die im Stadtbezirk Porz jedoch nicht möglich sein soll. Schon gar nicht ist nachzuvollziehen, dass es der Verwaltung über 24 Monate nicht möglich ist, die Fragen zu erläutern. Jutta Komorowski Lutz Tempel Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/1168/2024 Stand: 28.10.2024 Sachstandsbericht Antrag der SPD-Fraktion "Erläuterung zur Einführung von reduzierten Geschwindigkeiten" Beschluss: Die Bezirksvertretung erneuert ihren einstimmig gefassten Beschluss aus der Sitzung vom 01.09.2022 (AN/1432/2022), in dem die Verwaltung gebeten wurde, die Ableh- nungen des Beschlusses zu Verkehrsreduzierungen in Porz-Mitte und Zündorf zu be- gründen. Die Bezirksvertretung erwartet seitens der Verwaltung nunmehr eine ausführliche Stellungnahme in einer der letzten Sitzungen der BV Porz im Jahre 2024. Im Vortrag möge die Verwaltung beispielhaft anhand anderer Kölner Straßen erläu- tern, warum die von der Bezirksvertretung beschlossenen Reduzierungen auf Tempo 30 in Zündorf und Porz-Mitte nicht möglich sein sollen. Auf folgenden Straßen wurden geringere Geschwindigkeiten eingeführt, obwohl die örtliche Situation teilweise klarer ist und es sich auch bei diesen um überörtliche Stra- ßen handelt: · Bergisch-Gladbacher Straße aus „Lärmschutzgründen“ · Venloer Straße als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ · Luxemburger Straße · Komplette Kölner Ringe Die Verwaltung möge darlegen, warum die dort gewählten Argumente nicht auch für Porz und Zündorf gelten dürfen, zumal auch dort Radwege in beiden Richtungen, zum Teil gegenläufig, vorhanden sind oder Porz-Mitte betreffend bereits seit Jahren ge- plant sind (siehe Mitteilung 1199/2022). Zu berücksichtigen ist auch, dass die Lärmbe- lastung extrem hoch ist, ganz besonders im Bereich der Adelenhütte. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt. 2 Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung hat in den Wohnquartieren im Kölner Stadtgebiet zum Schutz der Wohnbevöl- kerung nahezu flächendeckend Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche eingerich- tet. Auf Hauptverkehrsstraßen dagegen, die im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln liegen und auf- grund ihrer verkehrlichen Merkmale eine wichtige Verkehrsbedeutung und -funktion für die Er- schließung der Stadtteile und den öffentlichen Personennahverkehr haben, gilt die innerörtli- che Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Hier werden lediglich punktuell, beispielsweise im Be- reich sog. schützenswerter Einrichtungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h an- geordnet. Eine Ausweitung auf alle Straßen des Stadtgebiets ist auf Grundlage der geltenden Straßenverkehrs-Ordnung unzulässig. Eine Ungleichbehandlung gegenüber anderer Stadtbezirke erfolgt nicht. Die genannten Stra- ßen und Straßenabschnitte weisen - anders als die Hauptstraße in Porz - jeweils Umstände auf, die eine vorübergehende oder dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung begründen. So ist die vorübergehende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bergisch Gladbacher Straße auf der Grundlage umfangreicher Verkehrsgutachten erfolgt. Sie ist vo- raussichtlich nach einem Umbau der Straße zurückzunehmen. Die Anordnung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs auf der Venloer Straße im Rahmen eines mehrstufigen Verkehrsversuchs wurde zwischenzeitlich durch eine andere Regelung (Einbahnstraße) ersetzt. Entlang der Kölner Ringe wurde aufgrund der Unfalllagen eine Um- gestaltung mit begleitender Geschwindigkeitsbeschränkung vorgenommen. Für die Hauptstraße in Köln-Porz sind keine solchen Umstände gegeben, die eine Beschrän- kung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorübergehend oder dauerhaft sachlich begrün- den könnten. Im Rahmen einer künftigen Überplanung würden die gesetzlichen Möglichkeiten jedoch erneut überprüft. Die Verwaltung ist durchaus der Auffassung, dass die Reduzierung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen helfen kann, Lebensqualität zu schaf- fen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Grundsätzlich sollte den Kommunen daher mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, um eine Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, mehr Lebensqualität und mehr Nachhaltigkeit zu eröffnen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkei- ten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr – beigetreten. Die Initia- tive bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzun- gen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts auf bestimmten Straßen anordnen können, soweit sie es für notwendig halten. Zurzeit ist die Ver- waltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingun- gen einzuhalten.
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