AN/1013/2025
ÄA zu TOP 5.2 - Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss); Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neubrück
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Linke Änderungsantrag nach § 13
3588 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.06.2025 AN/1013/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 ÄA zu TOP 5.2 - Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss); Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neubrück Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 34. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 26.06.2025, zu setzen. Beschluss: 1. Die Leitlinien selbst sind wie folgt zu ändern beziehungsweise zu ergänzen bevor sie der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt werden: a. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Städtebau/Nutzungen“ der 5. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): Schaffung eines vielfältigen, generationenübergreifenden Wohnraumangebotes in überschaubaren Nachbarschaften mit min. 75% öffentlich gefördertem und preisgedämpftem Wohnungsbau. Dabei wird eine freiwillige Erhöhung des nach KoopBLM vorgegebenen Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau von 30 % geprüft Es wird keine Ein- bzw. Zweifamilien- oder Reihenhäuser geben. b. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Städtebau/Nutzungen“ der 6. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): Berücksichtigung sozialer Infrastruktur (voraussichtlich zwei Kindertagesstätten und eine Grundschule) sowie lokaler Bedarfe für unterschiedliche Zielgruppen und besondere Wohnformen wie z.B. Seniorenwohnen, Wohngruppen, Servicewohnen. Die Eignung des Standorts für die Realisierung einer Feuerwache wird untersucht. Die Zulässigkeit einer Pflegeeinrichtung im Plangebiet wird vor dem Hintergrund der einwirkenden Lärmimmissionen geprüft. Begründung: Boden ist zu wertvoll als ihn für Kleinsteinheiten wie Ein- bzw. Zweifamilien- und Reihenhäuser zu verschwenden. Auf der gleichen Fläche kann durch Etagenbau eine höhere Ausnutzung entstehen. Gleichzeitig ist zu beachten, dass dieser nur bis zur 5. oder 6. Etagen wirtschaftlich darstellbar ist. Man darf Fehler machen, aber nicht mehrfach die gleichen. So ist auch bei diesem Madausentwicklungsprojekt erneut keine Grundschule vorgesehen. Dieser Fehler wurde bereits in den so genannten Merheimer Gärten begangen. Dort haben die ersten da geborenen Kinder mittlerweile Berufsabschlüsse oder Abitur ohne dass es dort eine Grundschule gibt. Anfang der so genannten Nuller Jahre begann die Gebietsentwicklung und beim Einzug der ersten Familien bereits das Problem der Grundschulversorgung. Alle später anvisierten Flächen wurden entweder aus Investoreninteresse oder wegen der Eigentumsverhältnisse der Grundstücke verworfen. Dieser Fehler ist nicht zu wiederholen, weshalb von Beginn an, eine Grundschule mitzuplanen ist. Ideologische Pläne aus der überdimensionierten Hauptschule in Neubrück eine weitere Grundschule, statt der dringend benötigten Gesamtschule zu machen, müssen hier bereits im Planungsstadium unterbunden werden. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Neubrücker Ring
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1013/2025
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 25.06.2025
- Erstellt
- 25.06.2025 14:44