V/0333/2023
Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Münster GmbH und Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V_0333_2023_Anlage 2_SWMS_JAP_2022_Kurztestat-E-Kopie
192569 Zeichen
Jahresabschluss und Lagebericht
zum 31. Dezember 2022
Bestätigungsvermerk
Stadtwerke Münster GmbH
Münster
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG
Wirtschaft sprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsges ellschaft
Handelsregister: AG Dortmund HRA 13590
UStIdNr.: DE 121104786
Sitz der Gesellschaft:
44141 Dortmund
Feldstraße 61-63
www.bkp-wp.de
Telefon: +49 231 952035-0
Telefax: +49 231 952035-9
Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0333/2023
Anlage 1
Bilanz der Stadtwerke Münster GmbH
zum 31.12.2022
Aktivseite Stand Stand Passivseite Stand Stand
31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021
EUR TEUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 51.200.000,00 51.200.000,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Kapitalrücklage 112.951.874,43 109.068.418,41
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.410.084,00 6.073.248,00
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 79.128.657,02 76.908.657,02
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten IV. Bilanzgewinn 6.500.000,00 0,00
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 41.191.737,64 41.485.145,64 249.780.531,45 237.177.075,43
2. Verteilungsanlagen 2.983.969,00 4.710.289,00
3. Glasfaseranlagen 22.029.758,00 20.601.004,61 B. Rückstellungen
4. Sonstige technische Anlagen und Maschinen 33.674.083,00 35.409.765,00 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 50.842.521,00 48.134.171,00
5. Fahrzeuge für Personenverkehr 12.449.491,00 11.156.711,00 2. Steuerrückstellungen 11.918.538,38 7.320.615,54
6. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.542.335,87 8.171.046,04 3. Sonstige Rückstellungen 37.025.847,62 29.400.910,90
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 21.439.536,93 13.900.829,47 99.786.907,00 84.855.697,44
142.310.911,44 135.434.790,76
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 185.819.761,54 193.086.400,05 C. Verbindlichkeiten
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 57.129.086,00 58.583.629,00 1. Genussscheinkapital 1.250.000,00 1.400.000,00
3. Beteiligungen 8.133.400,73 8.333.035,65 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 169.473.261,75 188.211.173,58
4. Ausleihungen an Unternehmen, 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 52.314.295,63 51.735.083,63
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 9.641.399,58 7.110.126,46 4. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 30.534.013,18 1.108.997,86
5. Sonstige Ausleihungen 1.010.766,54 1.176.809,06 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 172.533,03 68.467,00
261.734.414,39 268.290.000,22 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.095.752,55 913.968,94
409.455.409,83 409.798.038,98 7. Sonstige Verbindlichkeiten 21.694.655,28 14.224.289,30
Davon aus Steuern 4.234.309,65 €
B. Umlaufvermögen (i. Vj. 3.966.190,22 €)
Davon im Rahmen der
I. Vorräte sozialen Sicherheit 0,00 €
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.655.656,78 6.560.119,90 (i. Vj. 0,00 €)
2. Unfertige Leistungen 1.443.889,41 1.095.072,25 276.534.511,42 257.661.980,31
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 259.158,34 103.521,93
4. Emissionsrechte 2.849.845,25 2.059.910,48
12.208.549,78 9.818.624,56 D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.502.022,04 2.678.253,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 56.538.383,44 65.424.209,95
2. Forderungen gegen den Gesellschafter 4.653.159,63 3.581.425,99
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 51.863.988,07 21.389.987,13
4. Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.398.473,84 3.246.871,73
5. Sonstige Vermögensgegenstände 25.536.452,05 23.559.525,55
142.990.457,03 117.202.020,35
III. Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten 62.378.079,28 45.059.082,76
217.577.086,09 172.079.727,67
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.571.475,99 495.240,51
628.603.971,91 582.373.007,16 628.603.971,91 582.373.007,16
Münster, 5. Mai 2023
Stadtwerke Münster GmbH
Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2022 (01.01.-31.12.)
2022 2021
EUR EUR
Brutto-Umsatzerlöse 780.532.738,89 593.431.315,09
Strom- und Energiesteuern -34.597.039,24 -34.978.588,46
1. Umsatzerlöse 745.935.699,65 558.452.726,63
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 348.817,16 -256.648,54
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 350.684,51 856.010,52
4. Sonstige betriebliche Erträge 22.189.365,85 21.575.559,02
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren 446.782.916,58 300.863.091,86
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 188.473.020,14 174.877.746,53
635.255.936,72 475.740.838,39
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 47.228.150,17 47.015.286,30
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung 14.788.551,96 14.458.131,93
Davon für Altersversorgung 5.492.605,81 € 62.016.702,13 61.473.418,23
(i. Vj. 5.283.583,81 €)
7. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen 16.251.855,20 15.154.175,96
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Konzessionsabgaben 5.886.985,77 5.834.220,84
b) Übrige betriebliche Aufwendungen 36.861.754,80 32.327.734,03
42.748.740,57 38.161.954,87
9. Erträge aus Beteiligungen 4.583.206,58 5.050.721,67
Davon aus verbundenen Unternehmen 3.407.000,00 €
(i. Vj. 3.798.000,00 €)
10. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 19.837.690,56 20.692.019,58
11. Erträge aus anderen Wertpapieren
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.612.031,23 1.580.664,30
Davon aus verbundenen Unternehmen 1.494.103,60 €
(i. Vj. 1.505.594,48 €)
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 394.544,50 62.289,81
Davon aus verbundenen Unternehmen 394.544,50 €
i. Vj. 18.043,06 €)
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen 11.324.094,53 2.090.093,01
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.579.310,07 4.087.241,27
Davon an verbundene Unternehmen 0,00 €
(i. Vj. 0,00 €)
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11.539.509,01 1.659.633,94
16. Ergebnis nach Steuern 10.535.891,81 9.645.987,32
17. Sonstige Steuern 1.815.891,81 1.435.987,32
18. Jahresüberschuss 8.720.000,00 8.210.000,00
19. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 2.220.000,00 1.710.000,00
20. Vorabgewinnausschüttung 0,00 6.500.000,00
21. Bilanzgewinn 6.500.000,00 0,00
Münster, 5. Mai 2023
Stadtwerke Münster GmbH
Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen
Anlage 3
TEUR TEUR TEUR
01. Jahresüberschuss 8.720 8.210 510
02. Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 27.540 17.244 10.296
03. Zunahme (im Vorjahr Abnahme) der Rückstellungen 6.045 -3.156 9.201
04. Verluste (im Vorjahr Gewinne) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 1.380 -1.587 2.967
05. Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht
der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -28.742 -18.505 -10.237
06. Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 24.950 2.182 22.768
07. Zinsaufwendungen/Zinserträge 3.573 2.444 1.129
08. Sonstige Beteiligungserträge -4.583 -5.051 468
09. Ertragsteueraufwand/-ertrag 11.540 1.660 9.880
10. Ertragsteuerzahlungen -4.103 -7.083 2.980
11. Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 46.320 -3.642 49.962
12. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -719 -809 90
13. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 714 1.772 -1.058
14. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -32.835 -35.379 2.544
15. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 2.341 2.266 75
16. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -7.110 -5.214 -1.896
17. Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 16.350 11.800 * 4.550
18. Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition -33.250 -33.700 * 450
19. Erhaltene Zinsen** 1.703 1.628 75
20. Erhaltene Dividenden 4.432 5.051 -619
21. Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -48.374 -52.585 4.211
22. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen des Gesellschafters 3.883 2.090 1.793
23. Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 47.663 100.000 -52.337
24. Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten -36.541 -9.421 -27.120
25. Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen*** 9.031 3.879 5.152
26. Gezahlte Zinsen -4.663 -2.767 -1.896
27. Gezahlte Dividenden an Gesellschafter - -6. 500 -
28. Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 19.373 87.281 -67.908
29. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 17.319 31.054 -13.735
30. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 45.059 14.005 31.054
31. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 62.378 45.059 17.319
Der Finanzmittelfonds besteht im Berichtsjahr aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten (62.378 T€)
* Erläuterung Anpassung Vorjahreswerte:
An die Stelle der im Vorjahr saldiert angegebenen Ein- und Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
in Höhe von -21.900 T€ treten für das Vorjahr Einzahlungen von 11.800 T€ und Auszahlungen von -33.700 T€.
** Hier inbegriffen sind die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens.
*** Hierbei handelt es sich lediglich um erhaltene Investitionszuschüsse
Münster, 5. Mai 2023
Stadtwerke Münster GmbH
Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen
Vorsitzender der Geschäftsführung Geschäftsführer Mobilität
Geschäftsführer Energie
Posten
Kapitalflussrechnung
Lfd.
Nr.
Kapitalflussrechnung der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2022 (01.01. - 31.12.)
2022 2021 Veränderung
Anlage 4
Seite 1
Anhang der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2022 (01.01. - 31.12.)
Handelsregister B des Amtsgerichts Münster, Handelsregisternummer HRB 343
I. A ngaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurde entsprechend dem Gese llschaftsvertrag
nach den für große Kapitalgese llschaften maßgeb lichen Rechnungslegung svorschriften
des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes sowie de s Energiewirt schaftsgesetzes
(EnWG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgese llschaft gemäß § 267 HGB. Sie ist verpf lichtet,
den Jahresabschluss und den Lagebericht nach § 316 ff. HGB sowie die Ordnungsmäßig-
keit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG prüfen zu lassen.
Unter Berücksichtigung der aus der Art des Betriebs folgenden Besonde rheiten wurde die
Darstellung der Sachanlagen in der Bilanz (§ 265 Abs. 5 HGB) um die Posten
- Verte ilungsanlagen
- Glasfaseranlagen
- Fahrzeuge für Personenverkehr,
die Darstellung der Vorräte um den Posten
- Emi ssionsrechte,
die Darste llung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um den Posten
- Forderungen gegen den Gese llschafter
und die Darstellung der Verbindlichkeiten um den Posten
- Verbind lichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
erweitert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Anlage 4
Seite 2
II. Erläuter ungen zu Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Stadtnetze Münster GmbH (Stadtnetze Münster) ist durch einen Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag (Teilbeherrschungsvertrag für den regulierten Bereich) mit
der Stadtwerke Münster GmbH (Stadtwerke Münster) organschaftlich verbunden und ist
Eigentümerin der Strom-, Gas-, Wärme- und Wa sserversorgungsnetze. Zwischen den
Gesellschaften bestehen Verträge zu kaufmänni schen Dienstleistungen und zu techni-
schen Dienstleistungen, insbesondere zu Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der
bei den Stadtwerken Münster angesiedelten Bereiche Breitband und Straßenbeleuch-
tung.
Das Ergebnis der Stadtnetze Münster zum 31. Dezembe r 2022 in Höhe von
19,8 Mio. EUR (Vorjahr: 20,7 Mio. EUR) wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabfüh-
rungsvertrags von der Stadtwerke Münster übernommen.
Die Zinserträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden im Berichtsjahr
zur besseren Darstellung unter dem Posten Erträge aus anderen Wertpapieren und Aus-
leihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen, ausge-
wiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter sonst ige Zinsen und ähn liche Erträge,
davon aus verbundenen Unternehmen. Der Vorjahresbetrag wurde entsprechend ange-
passt.
1. B ilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Soweit Ansatzwahlrechte ausgeübt wurden, sind diese bei den Angab en zu Posten der
Bilanz erläutert.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen
sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden.
Die Herstellungskosten für selbst erste llte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren
Einzelkosten sowie Lagergemeinkosten. Der durch schnittliche Lagergemeinkostenzu-
schlag betrug 23,0 % auf Lagermaterialentnahmen. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die
Herstellungskosten eingegangen. Erhaltene Zuschüsse sind von den Anschaffungs- und
Herstellungskosten abgesetzt worden.
Bei den planmäßigen Ab schreibungen werden grundsätzlich die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Zugänge werden seit dem Geschäftsjahr 2011 linear
(zuvor degressiv) abgeschrieben.
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei:
Immateriellen Vermögensgegenständen 3 - 7 Jahre
Grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken 7 - 50 J ahre
Verteilungsanlagen 20 - 55 Jahre
Glasfaseranlagen 10 - 20 Jahre
Technischen Anlagen und Maschinen 5 - 22 Jahre
Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 14 Jahre
Anlage 4
Seite 3
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden unmittelbar als Aufwand
gebucht. Geringwertige Wirt schaftsgüter mit An schaffungskosten zwi schen 251 EUR
und 800 EUR werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben und inventarisiert.
Von den Finanzanlagen wurden die sonstigen Ausleihu ngen, soweit es sich um unver-
zinsliche oder niedrigverzins liche Darlehen handelt, zum Nennwert bewertet. Die übr i-
gen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Wertbe-
richtigungen ausgewiesen. Soweit die Gründe für die Wertberichtigungen zum B ilanz-
stichtag nicht mehr bestehen, ist entsprechend § 25 3 Abs. 5 HGB zugeschrieben wor-
den.
Zum 28. Dezember 2017 wurde der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Lönin-
gen, ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10.182 TE UR gewährt. Dieses wird unter
Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen. Der Restwert des Darlehens
nach planmäßiger Tilgung beträgt zum 31. Dezember 2022 2.909 TEUR.
Im Zusammenhang mit der Ausg liederung des Te ilbetriebs Versorgungsnetze auf die
Stadtnetze Münster wurden der Stadtnetze zum 1. Jan uar 2020 ein Gesellschafterdar-
lehen in Höhe von 54.220 TE UR gewährt. Dieses wird unter Ausleihungen an verbun-
dene Unternehmen ausgewiesen. Der Darlehensstand beträgt zum 31. Dezember 2022
unverändert 54.220 TEUR.
Die Roh-, H ilfs- und Betriebsstoffe sind unter Berü cksichtigung von Ab schreibungen
gemäß § 253 Abs. 4 HGB zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Anschaffungskosten
oder zum niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet.
Die unfertigen Leistungen werden zu Herste llungskosten (Einzelkosten und angemes-
sene Teile der Gemeinkosten) bewertet. Die unter den Waren ausgewiesenen Wasser-
vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die den Stadtwerken Münster unent-
geltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 TEHG (Treibhausgas-Emissionshand els-
gesetz) i. V. m. § 8 TEHG i. V. m. § 7 ZuG 2012 (Zu teilungsgesetz) sind mit dem Wert
von EUR 1 ausgewiesen. Erworbene Emissionsrechte werden zu An schaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag ausgewie-
sen.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert
oder - soweit erforderlich - unter Berü cksichtigung des erkennbaren Ausfa llrisikos
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichti-
gung gebildet.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei werden alle Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten ausreichend berücksichtigt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem ver-
sicherungsmathematischen Verfahren der "Projected unit credit method" (Me thode der
laufenden Einmalprämie) ermittelt. Gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die Rückstel-
lungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden dur chschnittlichen Marktzinssatz ab-
gezinst, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt. Dementsprechend
wurde in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung der für Ende Dezem-
ber 2022 veröffentlichte Wert der Bundesbank in Höhe von 1,78 % bei einer Restlaufzeit
von 15 Jahren einbezogen. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck. Bei der Berechnung der Pen sionsrückstellungen wurde eine
Anlage 4
Seite 4
Rentendynamik von 2,00 % p. a. in die versicherungsm athematischen Berechnungen
einbezogen.
Die unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiese-
nen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen werden nach dem versicherungsmathe-
matischen Verfahren der "Projected Unit Credit Method" (M ethode der laufenden Ein-
malprämie) ermittelt. Gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die Rückstellungen mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durch schnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich
aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt. Dementsprechend wurde in Verbin-
dung mit der Rü ckstellungsabzinsungsverordnung der für Ende Dezember 2022 veröf-
fentlichte Wert der Bundesbank in Höhe von 1,78 % bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren
einbezogen. Weiterhin wurden eine Kostensteigerung von 2,5 % p. a. und eine Fluktua-
tionsrate von bis zu 2 % p. a. in die versicherungs mathematischen Berechnungen ein-
bezogen. Als Rechnungsgrundlage dienten die Rich ttafeln 2018 G v on Prof. Dr. Klaus
Heubeck.
Jubiläumsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnitt-
lichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlauf zeit von 15
Jahren (1,44 %) unter Berücksichtigung eines Gehaltstrends von 2,0 % p. a. sowie einer
Fluktuationsrate von bis zu 2,0 % p. a. versicherungsmathematisch ergibt.
Die Altersteilzeitrückstellung ist gemäß IDW RS HFA 3 geb ildet; die Abzins ung erfolgt
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durch schnittlichen Marktzinssatz unter Be-
rücksichtigung eines Gehaltstrends von 2 % p. a. Der vertrag lichen Ausgestaltung der
Altersteilzeitverpflichtung liegt ausschließlich das Blockmodell zu Grunde.
Die Rückstellung zur Abdeckung der aus einer möglichen Unterdeckung der Kommuna-
len Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster, ( KVW) resultierenden Verpflichtun-
gen wurde auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum 31. Dezem-
ber 2022 (Rechnungszins 1,78 %, Gehaltstrend 1,50 % p. a., Rententrend 1,00 % p. a.)
bewertet. Unter Berücksichtigung der durchschnittlich noch zu leistenden Arbeit szeiten
bis zum Eintritt der Verpf lichtung wird die Rückste llung ante ilig dotiert. Zum Stichtag
31. Dezember 2022 betrug der Umlagesatz 4,5 % zuzüg lich eines Sanierungsgeldes in
Höhe von 3,25 %. Umlagesatz und Sanierungsgeld werd en von der Gesellschaft allein
getragen. Die Su mme der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter für das Jahr 2022
beträgt 42,6 Mio. EUR (Vorjahr: 41,2 Mio. EUR). Zur Abde ckung der aus einer mög li-
chen Unterdeckung der KVW folgenden Verpflichtungen wurde zum 31. Dezember 2022
ein Wert von 84.090 TEUR ermittelt. Aus der stetigen anteiligen Dotierung besteht zum
Stichtag eine Rüc kstellung von 40.342 TEUR. Die verbleibende Unterdeckung b eträgt
43.748 TEUR. Es ist vorgesehen, diese Deckungslü cke weiterhin durch ratier liche
Zuführungen in den kommenden Jahren systematisch zu schließen.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Zur Sicherung von Bankdarlehen werden derivative Fi nanzinstrumente eingesetzt, die
mit den Schuldposten zu handelsrecht lichen Bewertungseinheiten zusa mmengefasst
werden.
Anlage 4
Seite 5
Die Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge (Strom und Gas) werden in An-
wendung des IDW RS ÖFA 3 abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung zu Ver-
tragsportfolien zusammengefasst.
Es besteht ein angemessenes energiewirtschaftliches Steuerungssystem, aus dem die
gebildeten Vertragsportfo lien nach der Homogenität der Risiken abgeleitet wurd en.
Daran orientiert sich der Aufbau der Mengen-, Preis - und Ergebnisplanung der Portfo-
lien. Die konkreten Bescha ffungs- und Vermarktungsproze sse sowie der en Überwa-
chung setzen die Vorgaben des Steuerungssystems um.
Die durch den Ab schluss von Verträgen mit Kunden zu liefernden Mengen an Strom
oder Gas werden durch das Portfo liomanagement je Kundenvertrag einzeln (ba ck – to
– back) oder zusammengefasst beschafft. Ebenso werden vom Portfo liomanagement
die für die Energieerzeugung in der Gas-und-Dampftu rbinen-Anlage (GuD-Anlage) und
den weiteren Erzeugungseinheiten (Blo ckheizkraftwerke, BHKW) benötigten Mengen
Gas beschafft sowie der erzeugte Strom vermarktet. Das Portfoliomanagement struktu-
riert die Be schaffung und den Absatz der Energiemengen Strom oder Gas jewe ils
getrennt in Bücher, das Vertriebsbuch, das Erzeugungsbuch und das Hedgebuch sowie
den darin geführten Portfolien.
Das implementierte Risikomanagementsystem erfasst d ie aggregierten Positionen im
Hedgebuch auf Basis von vorgegebenen Risiko limiten, die ebenso wie die zur Ange-
botskalkulation und zur Bewertung verwendeten Preiskurven täg lich durch das Risi-
kocontrolling überwacht werden.
Die implementierte Deckungsbeitragsrechnung erfasst jedes gebildete Vertragsportfolio.
Dabei werden interne Ge schäfte zwi schen den Vertragspor tfolien zu marktüb lichen
Bedingungen abgeschlossen und in die jewe ilige Deckungsbeitragsrechnung einbezo-
gen. Zurechenbare Gemeinkosten werden angemessen berücksichtigt.
Die Bewertungszeiträume bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Siche-
rungstransaktionen für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind Zeiträume bis zum
Lieferjahr 2027 betroffen.
Bei einem negativen De ckungsbeitrag eines Vertragsportfo lios wird ei ne Drohverlust-
rückstellung gebildet. Zum Bilanzstichtag wurden entsprechend Drohverlustrückstellun-
gen von insgesamt 4,2 Mio. EUR gebildet.
Latente Steuern werden für zeit liche, sich in Zukunft voraussichtlich umkehrende Diffe-
renzen zwi schen den handels- und steue rrechtlichen B ilanzansätzen geb ildet (§ 274
HGB). Im Rahmen des Organschaft sverhältnisses mit der Stadtnetze Münster (Organ-
gesellschaft) werden diese einheitlich bei den Stadtwerken Münster ermittelt. Das Wahl-
recht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wird nicht ausgeübt.
Anlage 4
Seite 6
2. A ngaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage gezeigt.
Die auf die Verm ögensgegenstände der stromerzeugenden Bestandte ile der GuD-An-
lage Standort HKW Hafen im Jahr 2013 vorgeno mmene außerplanmäßige Ab schrei-
bung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von 13,9 Mio. EUR wurde beibehalten.
Die Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungsnetze auf die Stadtnetze Münste r zum
01.01.2020 erfolgte gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Gesellschafterdar-
lehen. Mit der Gewährung der Gese llschaftsrechte erhöhte sich 2020 der B ilanzansatz
der Beteiligung an den Stadtnetzen auf 159,2 Mio. EUR.
Auf die Beteiligung an der Westfälischen Bauindustrie, Münster, wurde eine außerplan-
mäßige Abschreibung in Höhe von 7.441 TEUR nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorge-
nommen. Bei der Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, (WLE), wurde ei ne
außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 297 TEUR vorgenommen. In die Flughafen
Münster/Osnabrück GmbH, Greven, (FMO) wurde eine Einlage in Höhe von 3.587 TEUR
geleistet. Auf die Bete iligung wurde eine außerplanmäßige Ab schreibung in gleicher
Höhe vorgenommen. In Höhe der außerplanmäßigen Ab schreibung der Kapitaleinlage
in den FMO beziehungsweise in die WLE hat die Stadt Mü nster im Berichtsjahr jeweils
eine belastungsausgleichende Einzahlung in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Müns-
ter geleistet.
Der FMO erhielt aufgrund eines von dessen Gesellschaftern in 2014 beschlossenen Fi-
nanzierungskonzepts im Dezember 2015 ein Darlehen in Höhe von 5.890 TEUR. Im Jahr
2021 sowie 2022 erhielt der FMO auf Grundlage des s o genannten Finanzierungskon-
zepts 2.0. jeweils ein weiteres Darlehen in Höhe von 2.511 TEUR. Die Darlehen weisen
vertraglich verei nbarte, marktgerechte Zins- und T ilgungsregelungen auf. Bis zur
Corona-Pandemie zeigte sich eine positive Entwi cklung des FMO. Die Corona-beding-
ten Unterstützungsmaßnahmen in Form von Eigenkapita lzuführungen zugunsten des
FMO sichern die Werthaltigkeit der Darlehen in der aktuellen Lage.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betragen 57.129 TEUR. Davon sind
54.220 TEUR Gesellschafterdarlehen aus der Ausgliederung der Versorgungsnetze auf
die Stadtnetze in 2020.
Die nicht abgerechneten Aufträge an Dritte (unferti ge Leistungen) in Höhe von
1.444 TEUR (im Vorjahr 1.095 TEUR) werden unter den Vorräten bilanziert.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i st auch der abgegrenzte
Verbrauch der Kunden der Energie- und Wa sserversorgung zwi schen Ablese- und
Bilanzstichtag enthalten, der mit den aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurde.
Die Forderungen gegen den Gesellschafter enthalten hauptsächlich (abgegrenzte) Ener-
gie- und Wasserlieferungen, die mit Abschlagszahlungen verrechnet wurden.
Den Forderungen gegen verbundene Unternehmen liegen im Wesentlichen an die Stadt-
netze Münster ausgereichte Liquiditätshilfen, Energie- und Wasserlieferungen sowie die
Gewinnübernahme der Stadtnetze Münster zu Grunde. D ie Forderungen gegen Unter-
nehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen hauptsächlich Energie-
Anlage 4
Seite 7
und Wasserlieferungen sowie Kostenerstattungen. Die Forderungen und Verbindlichkei-
ten wurden soweit zulässig zum Bilanzausweis zusammengefasst.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten als wesentliche Posten Forderungen
aus der Erstattung von Strom- und Energiesteuern in Höhe von 8.605 TEUR, noch nicht
abziehbare Vorsteuer in Höhe von 6.373 TEUR sowie die Vorauszahlung des Anteilser-
werbs der Ge schäftsanteile der Wes tfälischen Fernwärme GmbH an die Stadtwerke
Dinslaken in Höhe von 4,5 Mio. EUR.
Zur Absicherung von Bürgschaften wurden Festgelder in Höhe von 0,81 Mio. EUR ver-
pfändet. Diese sind daher entsprechend ihrer Fristigkeit unter den sonstigen Ausleihun-
gen ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 51,2 Mio. EUR.
Der Kapitalrücklage sind aus Gesellschaftermitteln 3,9 Mio. EUR zugeführt worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge schäftsjahr 2022 weist einen Jahresüber-
schuss von 8,7 Mio. EUR aus. Nach Einste llung in die anderen Gewinnrü cklagen in
Höhe von 2,2 Mio. EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn von 6,5 Mio. EUR.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Rückstel-
lung für Pensionsverpflichtungen einschließlich KVW (42,9 Mio. EUR) und Rückstellun-
gen für Deputatverpflichtungen (7,9 Mio. EUR). Der Unter schiedsbetrag zwischen dem
Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durch schnittlichen Marktzinssatzes der
vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durch-
schnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre be trägt insgesamt
7,9 Mio. EUR. Der Betrag ist zur Ausschüttung gesperrt. Es steht genügend frei verfüg-
bares Eigenkapital zur Ausschüttung zur Verfügung.
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf Rückstellungen für Drohver-
luste (11,5 Mio. EUR), Altlastenverpflichtungen (4,1 Mio. EUR), Zuschussrückzahlungen
(4,0 Mio. €), die (mit Abschlagszahlungen saldierten) ungewissen Verbindlichkeiten des
Verkehrsbetriebs (1,9 Mio. EUR) , Rückbauverpflichtungen (1,4 Mio. EUR), für den Kauf
von Emi ssionsrechten (1,3 Mio. EUR) und die ATZ-Rü ckstellung (1,1 Mio. E UR). Zur
Absicherung der Ansprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund der Verein-
barung zur Altersteilzeit wurde eine Bürgschaft abgeschlossen.
Die Verbind lichkeiten gegenüber Genu ssrechtsinhabern bestehen in Höhe von
1.250 TEUR (im Vorjahr 1.400 TEUR). Die Genussrechte wurden zur Finanzierung von
Photovoltaikanlagen ausgegeben. Das gezeichnete Kap ital wird ab dem Tag der Ein-
zahlung in Abhängigkeit der Sonneneinstrahlung verz inst. Es handelt sich um folgende
Projekte:
Weicon in Münster, Inbetriebnahme 2010 50 TEUR
Deponie Coerde in Münster, Inbetriebnahme 2010 1.20 0 TEUR
Summe 1.250 TEUR
Anlage 4
Seite 8
Die Verbi ndlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren insbesond ere aus dem
zur Finanzierung der Strategie 2020 aufgenommenen Schuldscheindarlehen, deren Er-
füllungsbetrag zum Bilanzstichtag 28,0 Mio. EUR beträgt. Für die Finanzierung der Stra-
tegie 2030 wurden neue Namens schuldverschreibungen und Schuld scheindarlehen in
Höhe von 115,0 Mio. EUR aufgenommen. Die letzte Tranche wurde in 2022 in Höhe von
15,0 Mio. EUR ausgezahlt. Insgesamt beträgt die Res tschuld dieser Darlehen zum
31.12.2022 143,0 Mio. EUR.
Durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten bestehen in
Höhe von 11.445 TE UR. Davon entfallen 1.488 TEUR auf eine Grundschuld zur Besi-
cherung von Verbind lichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie 9.957 TE UR auf
Sicherungsübereignungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Mit einer In-
anspruchnahme ist nicht zu rechnen.
Zur preislichen Absicherung von Dieselbezügen im Bereich ÖPNV wurden Swaps abge-
schlossen.
Zur Zinsabsicherung von variabel verzins lichen Darlehen werden folgende Zin sswaps
eingesetzt. Hierfür wurden Mikro-Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet.
Nr. Produkt Laufzeit Betrag in TEUR Marktwert in TEUR
1. Zinsswap 22.11.13 - 22.11.24 3.000 -
2. Zinsswap 22.10.17 - 22.10.27 2.550 7
3. Zinsswap 30.03.12 - 30.12.26 5.300 28
4. Zin sswap 01.09.17 - 30.06.37 6.800 536
Die Grundge schäfte (Darl ehen) und die Sicherungsge schäfte (Zinsswaps) weisen
neben der Betragsidentität auch die gleiche Laufzei t auf. Nach bankinternen Berech-
nungsmodellen beträgt der Marktwert der Zinsswaps per 31.12.2022 571 TEUR.
Die Verbi ndlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfa llen hauptsäch lich auf
Strom- und Gasbezugsrechnungen in Höhe von 30.301 TEUR und Kosten für die Errich-
tung einer PV-Anlagen im Solarpark „Rotenburg“ in Höhe von 7.834 TEUR.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betreffen im Wesentlichen zwei ge-
währte Nachrangdarlehen der Stadt Münster in Höhe von insgesamt 30,0 Mio. EUR so-
wie Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Jahresverbrauchsabrechnungen in Höhe
von 534 TEUR. Forderungen wurden sofern zulässig verrechnet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich inf olge einer
Aufrechnung aus Forderungen und Verbind lichkeiten aus Netzentgelten auf 173 TE UR
verringert.
Die Verbind lichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Bete iligungsverhältnis
besteht, betreffen insbesondere IT-Dienstleistungen.
Anlage 4
Seite 9
Für Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
31.12.2022
Bilanz
TEUR
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
Genussscheinkapital 1.250 150 750 350
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
169.473
5.772
24.417
139.284
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
52.314
51.801
420
93
Verbindlichkeiten gegenüber
dem Gesellschafter
30.534 534
-
30.000
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
173
173
-
-
Verbindlichkeiten gegenüber Un-
ternehmen, mit denen ein Betei-
ligungsverhältnis besteht
1.096
1.096
-
-
Sonstige Verbindlichkeiten 21.695 21.296 - 399
Summe 276.535 80.822 25.587 170.126
Anlage 4
Seite 10
31.12.2021
Bilanz
TEUR
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
Genussscheinkapital 1.400 150 750 500
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
188.211
34.148
12.315
141.748
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
51.735
51.640
2
93
Verbindlichkeiten gegenüber
dem Gesellschafter
1.109
1.109
-
-
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
68
68
-
-
Verbindlichkeiten ge genüber Unter-
nehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
914
914 -
-
Sonstige Verbindlichkeiten 14.225 13.826 - 399
Summe 257.662 101.855 13.067 142.740
Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf erhaltene und noch nicht
abgerechnete Zuschüsse (7,5 Mio. EUR, Vorjahr 4,0 Mio. EUR), Guthaben aus Jahres-
verbrauchsabrechnungen (6,1 Mio. E UR, Vorjahr 3,7 Mio. EUR), auf Steuern
(4,2 Mio. EUR; Vorj ahr 4,0 Mio. E UR) und auf Rü ckzahlungsverpflichtungen aus dem
Label Grüner Strom (1,7 Mio. EUR; Vorjahr 1,1 Mio. EUR).
Der passivische Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesent lichen Telekom-
munikationsmieten in Höhe von 0,9 Mio. EUR, Vorauszahlungen für das Semesterticket
in Höhe von 0,8 Mio. EUR, für das goCARD-Abo in Höhe von 0,4 Mio. EUR und Mietvo-
rauszahlungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR.
Es besteht ein nicht bilanzierter Überhang aktiver latenter Steuern, denen insbesondere
Bewertungsunterschiede bei Rü ckstellungen für Pensionen und ähn liche Verpflichtun-
gen und den sonstigen Rückstellungen zugrunde liegen. Diesen stehen passive latente
Steuern, insbesondere aus Bewertungsunter schieden beim Sachanlagevermögen, ge-
genüber. Bewertungsunterschiede der ertragsteuerlichen Organgesellschaft Stadtnetze
Münster werden bei der Ermittlung einbezogen. Der b etriebsindividuelle Steuersatz be-
trägt 31,9 %.
Anlage 4
Seite 11
Die nachfolgende Übersicht stellt die Bewertungsdifferenzen und die daraus resultieren-
den latenten Steuern dar:
Latente Steuern zum 31.12.20 22 (in EUR)
Wertansatz- Steuer- Latente
differenzen satz Steuern
Aktive latente Steuern
Immaterielle Vermögensgegenstände 16.616 31,9% 5.305
Finanzanlagen
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 3.684.529 31,9% 1.176.286
Beteiligungen an Personengesell schaften 2.339.463 15,8% 370.220
Umlaufvermögen 86.000 31,9% 27.434
Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 58.679.897 31,9% 18.733.557
Sonstige Rückstellungen 19.842.146 31,9% 6.334.605
Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten 1.608.167 31,9% 513.407
Rechnungsabgrenzungsposten 12.358.792 31,9% 3.945.544
Zwischensumme 98.615.610 31.106.358
Verlustvortrag (Körperschaftsteuer) 0 15,8% 0
Verlustvortrag (Gewerbesteuer) 0 16,1% 0
Summe aktiver latenter Steuern 98.615.610 31.106.358
Passive latente Steuern
Sachanlagen -26.607.546 31,9% -8.494.459
Sonderposten mit Rücklageanteil -1.724.167 31,9% -550.440
Summe passiver latenter Steuern - 28.331.713 -9.044.899
Überhang aktiver latenter Steuern 22.061.459
3. A ngaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse werden vorrangig im Einzugsgebiet von Münster erwirtschaftet. Sie wer-
den vermindert um die darin enthaltene Strom- und Erdgassteuer ausgewiesen und betra-
gen im Berichtsjahr 745.936 TEUR. Davon entfallen (unter Berücksichtigung von Installati-
onsleistungen und sonstigen Nebengeschäften der Sparten) 361.585 TEUR auf die Strom-
versorgung, 225.360 TEUR auf die Ga sversorgung, 39.216 TEUR
auf die Wa sserversor-
gung, 50.125 TEUR auf die Fernwärmeversorgung, 32.388 TEUR auf den Verkehrsbetrieb
und 34.147 TEUR auf die übrigen Aktivitäten.
Die aktivierten Eigenleistungen betragen 0,4 Mio. E UR (Vorj ahr: 0,9 Mio. EUR) und
beinhalten insbesondere die Leistungen im Breitbandnetz.
Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 22,2 Mio. E UR um 0,6 Mio. EUR höher als
im Vorjahr. Sie enthalten im Wesent lichen Schadenersatzleistungen (16,5 Mio. EUR), ins-
besondere aus dem ÖPNV-Re ttungsschirm, und periodenfremde Erträge aus der Aufl ö-
sung von Rückstellungen (3,1 Mio. EUR).
Anlage 4
Seite 12
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sind im We-
sentlichen geprägt durch Bezugsaufwendungen für Energie- u nd
Wasserlieferungen (396.080 TEUR, EEG-Zahlungen an Übertragungsn etzbetreiber
(21.730 TEUR)) und dem Verbrauch von BEHG-Zertifikaten (10.020 TEUR). Die Aufwen-
dungen für bezogene Leistungen betreffen hauptsäch lich die an die Stadtnetze Münster
und fremde Netzbetreiber abgeführten Netzentgelte ( 148.480 TEUR), bezogene Leistun-
gen für die Planung des Stadthaus IV (5.409 TEUR) sowie Bau- und Betriebsleistungen der
Stadtnetze Münster (3.442 TEUR). Periodenfremde Bezugsaufwendungen für Energie- und
Wasserlieferungen betragen 98 TEUR und sind im Betrag von 396.080 TEUR enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen IT-Dienstleistungen
(8,2 Mio. EUR), Konzessionsabgaben (5,9 Mio. E UR), Wartung und Pflege von Software
(4,2 Mio. EUR), Werbe- und Inserationskosten (3,0 Mio. EUR), Provisionen (2,6 Mio. EUR),
Aufwendungen für Vertrieb, Sponsoring und Werbung (2,8 Mio. EUR), Porto, Fernsprech-
gebühren und Frachten (2,1 Mio. E UR), Rechts-, Prüf ungs- und Beratung skosten
(2,0 Mio. EUR), Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen (1,7 Mio. EUR), Versicherun gs-
beiträge (1,4 Mio. EUR), und Gebühren und Abgaben (0,4 Mio. EUR).
Der Zinsaufwand besteht großenteils aus Zinsen für Fremddarlehen (4.069 TEUR; Vorjahr:
2.851 TEUR) und wurde des Weiteren durch Aufzinsung von Rü ckstellungen
gemäß § 277 Abs. 5 HGB in Höhe von 926 TEUR (Vorjahr: 1.001 TEUR) belastet. Letztere
entfallen im Wesent lichen auf Rü ckstellung Unterde ckung KVW ( 702 TEUR; Vorjahr:
691 TEUR), Rückstellungen für Deputate (142 TEUR; Vorjahr: 173 TEUR), P ensionsrück-
stellungen (48 TEUR; Vorjahr: 60 TEUR) und Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
(8 TEUR; Vorjahr: 51 TEUR).
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe von 11.324 TEUR. Diese betreffen die Wertberic htigungen der Beteiligungen an der
Westfälischen Bauindustrie (7.440 TE UR) u nd am Flughafen Münster Osnabrück
(3.587 TEUR) sowie der Westfälischen Landeseisenbahn (297 TEUR).
Die sonstigen Steuern in Höhe von 1.816 TEUR (Vorjahr 1. 436 TEUR) entfallen im We-
sentlichen auf Erdgassteuer (683 TEUR; Vorjahr 768 TEUR), Grundsteuer (410 TEUR; Vor-
jahr 411 TEUR) und Stromsteuer (101 TEUR; Vorjahr 136 TEUR). Als periodenfremde Auf-
wendungen entfallen auf Stromsteuer (6 TE UR; Vorjahr 77 TEUR) und auf Erdgassteuer
(5 TEUR; Vorjahr -57 TEUR) für das Jahr 2021.
III. A ngaben zum Jahresergebnis
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschä ftsjahr 2022 weist einen Jahresüber-
schuss von 8,7 Mio. E UR aus. Unter Anrechnung der Einste llung in die anderen
Gewinnrücklagen von 2,2 Mio. EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn von 6,5 Mio. EUR.
Anlage 4
Seite 13
IV. Ergänze nde Angaben
1. Ha ftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2022 bestehen drei (Vorjahr drei) Bürgschaften zugunsten der FMO
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanz-
stichtag in Höhe von insgesamt 1.360 TE UR (Vorjahr 1. 888 TEUR). Der FMO wur de
aufgrund eines von den Gesellschaftern in 2014 beschlossenen Finanzierungskonzepts
durch Erhöhung des Eigenkapitals und durch Gesellschafterdarlehn in seiner Finanzkraft
gestärkt. Von den bürgscha ftsgesicherten Darlehen wurden su kzessive einzelne Dar-
lehn planmäßig abgelöst bzw. werden noch abgelös t. Die Gese llschafterversammlung
der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH hat zum Au sgleich des Corona-beding-
ten Schadens weitere Eigenkapitalzuführungen in Höhe von insgesamt 10 Mio. EUR für
2022 beschlossen. Eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften ist bei Umsetzung der
Beschlüsse und Fortsetzung der positiven Entwicklungsprognose, trotz der Auswirkun-
gen der Covid-19-Pandemie, nicht zu erwarten.
Des Weiteren bestehen drei Bürgschaften zugunsten der Wes tfälischen Landes-Eisen-
bahn GmbH, Lippstadt, mit einer Bürgschaft svaluta zum B ilanzstichtag in H öhe von
535 TEUR (Vorjahr: 597 TEUR) für drei Darlehen. Die Westfälische Landes-Eisenbahn
GmbH, Lippstadt, hat 2014 ein Darlehen über 2.700 TEUR mit einer Laufzeit von 15 Jah-
ren, im Jahr 2015 ein Darlehen über 2.000 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren und
im Jahr 2018 ein weiteres Darlehen über 1.300 TE UR mit einer Laufzeit von 20 Jahren
aufgenommen. Diese Darlehen werden durch die drei Hauptgesellschafter Kreis Waren-
dorf, Kreis Soest und Stadtwerke Münster verbürgt. Aufgrund eines Ergebnisübernah-
mevertrages ist das Risiko einer Inanspruchnahme nahezu auszuschließen.
Die Verpf lichtungen aus Beste llungen für Investitionen be liefen sich zum 31. Dezem-
ber 2022 auf 16,7 Mio. EUR. Aus Leasing-Verträgen m it einer Laufzeit zwischen einem
und fünf Jahren resultieren jährliche Verpflichtungen von 483 TEUR.
Zur Absicherung von Lieferverpf lichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sonderver-
trags- und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unterneh-
merischer Risikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie
im Wert von 808,7 Mio. EUR geschlossen worden.
2. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe
Die Geschäftsführung besteht aus:
Sebastian Jurczyk
Frank Gäfgen
Die Geschäftsführer übten und üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus.
Anlage 4
Seite 14
Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:
Walter von Göwels
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Ratsherr
Selbst. Versicherungsfachmann
Maria Winkel
Ratsfrau
Erste stellvertretende Vorsitzende
Kauffrau in der Grundstücks-
und Wohnungswirtschaft
Guido Gringel
Arbeitnehmervertreter
Abteilungsleiter Einkauf
Anneliese Szcepanek
Arbeitnehmervertreterin
Kaufmännische Angestellte
Wayne Pike
Arbeitnehmervertreter
Busfahrer
Sylvia Rietenberg
Ratsfrau
Sozialarbeiterin
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Dr. Robin Korte
Ratsherr
Lebensmittelchemiker
Dr. Ulrich Möllenhoff
Ratsherr
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Steuerrecht
Astrid Bühl
Ratsfrau
Schulleiterin
Jörg Berens
Ratsherr
Social Media Manager
Dominic Röhricht
2. Stellvertretender Vorsitzender
Arbeitnehmervertreter
Freigestelltes Betriebsratsmitglied
Marcus Vorholt
Arbeitnehmervertreter
Freigestelltes Betriebsratsmitglied
(bis 31.03.2022)
Verkehrsmeister
Ines Ludorf
Arbeitnehmervertreterin
Kaufmännische Angestellte
Hugo Hölken
Sachkundiger Bürger
Landwirt und Kaufmann
Carsten Peters
Ratsherr
Geschäftsführer GEW Münsterland
Ludger Steinmann
Ratsherr
Dipl.-Geograf,
Dipl.-Umweltwissenschaftler
Ulrich Thoden
Ratsherr
Lehrer am Berufskolleg
Anlage 4
Seite 15
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen für das Berichtsjahr 585 TEUR und
setzten sich wie folgt zusammen:
Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen
TEUR TEUR
Festvergütung* 258 197
Leistungsorientierte Vergütung 50 50
Arbeitgeberfinanzierte
Beiträge zur Altersversorgung 15 15
Gesamt 323 262
*inkl. geldwertem Vorteil
Pensionsverpflichtungen für ehemalige Geschäftsführer und deren Hinterbliebenen be-
stehen in Höhe von 2.595 TEUR.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für die Te ilnahme an den Sitzungen ein Sit-
zungsgeld. Die Bezüge für den Aufsichtsrat betrugen insgesamt E UR 52,4 TEUR. Die
Bezüge setzen sich wie folgt zusammen:
Berens, Jörg 2,6 TEUR
Bühl, Astrid 2,4 TEUR
Gringel, Guido 2,4 TEUR
Hugo, Hölken 2,4 TEUR
Korte, Robin 2,4 TEUR
Ludorf, Ines 2,4 TEUR
Möllenhoff, Ulrich 2,4 TEUR
Peters, Carsten 2,4 TEUR
Pike, Wayne 2,4 TEUR
Rietenberg, Sylvia 2,4 TEUR
Röhricht, Dominic 4,2 TEUR
Szcepanek, Anneliese 2,4 TEUR
Steinmann, Ludger 2,4 TEUR
Thoden, Ulrich 2,4 TEUR
Von Göwels, Walter 9,6 TEUR
Vorholt, Marcus 2,4 TEUR
Winkel, Maria 4,8 TEUR
Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer können nach den in einer Betriebsvereinbarung
festgelegten Kriterien Darlehen erhalten. Arbeitnehmervertreterin und Arbeitnehmerver-
treter haben vor oder während ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrates aufgrund
dieser Betriebsvereinbarung Darlehen erhalten; deren Wert betrug zum 31 . Dezember
2022 TEUR 3,5 bei Zinssätzen von 0,5 % bis 2,5 %. Von den bestehenden Darlehe n
wurden TEUR 4,84 getilgt. Lohn- und Gehaltsvorschüsse wurden nicht gewährt.
Anlage 4
Seite 16
3. Beleg schaft
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer im Geschäftsjahr
2022 beträgt 885 nach 875 im Vorjahr. Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 661
(Vorjahr 660) vollzeitbeschäftigten und 223 (Vorjahr: 215) teilzeitbeschäftigten Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern. Der Anstieg des Personal bedarfs ist zurückzuführen auf zu-
kunfts- und marktorientierte Umstrukturierungsmaßnahmen. Insbesondere ist das gene-
relle Wachstum durch neue Priorisierungen und erhöhte Anforderungen (u. a. durch die
Energiekrise) geprägt.
Die Gesellschaft ist Mitglied der KVW. Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- und
Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Gesellschaft hat sich bei Begründung der
Mitgliedschaft verpflichtet, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu versichern, die
nach dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbei tnehmerinnen und Arbeitnehmer
kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Vers. TV-G) zu versichern sind. Der derzeitige
Umlagesatz beträgt 4,5 % + 3,25 % Sanierungsgeld und wird von der Gesellschaft allein
getragen.
4. A ngaben gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Von der Stadtnetze Münster wurden folgende wesent liche Leistungen bezogen: Netz-
entgelte 111.354 TEUR, Bau- und Betriebsleistungen 11.577 TEUR, Wasserlieferungen
8.486 TEUR und Mindermengen Strom/Gas 6.464 TEUR; a n die Stadtnetze Münster
wurden im Wesent lichen folgende Leistungen abgerechnet: Dienstleistung en im Rah-
men der Servicevereinbarungen 13.963 T€, Stromeinspeisung und KWK-Vergütung de-
zentraler Anlagen 3.967 T€, Miete Betriebsgrundstü cke 3. 956 T€, Energiebezug der
Netze 3.352 T€, Net zverluste 5.148 T€, Mehrmengen Strom/Gas 7.300 T€, Entgelt für
dezentrale Einspeisung 1.459 T€ sowie Bau- und Betriebsleistungen 1.512 T€.
5. H onorar des Abschlussprüfers
Das Honorar des Ab schlussprüfers wird im A nhang zum Konzernab schluss der Stadt-
werke Münster genannt. Auf eine Angabe wird hier daher nach § 285 Nr. 17 HGB ver -
zichtet.
6. Geschäfte mit nahestehe nden Personen, die nicht zu marktüblichen
Bedingungen zustande gekommen sind
Im Geschäftsjahr 2022 wurden weiterhin keine Geschäfte mit nahestehenden Personen
abgeschlossen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind.
7. Ei nbeziehung in Konzernabschluss
Der Jahresab schluss der Gese llschaft wird in d en Konzernab schluss der St adtwerke
Münster, Münster, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Kon-
zernabschluss wird im elektr onischen Bundesanzeiger verö ffentlicht. Der K onzernab-
schluss der Gesellschaft wird ferner in den NKF-Gesamtabschluss der Stadt Münster
einbezogen.
Anlage 4
Seite 17
8. N achtragsbericht
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 haben die Stadtwerke Münster ihren Anteil an der West-
fälischen Fernwärmeversorgung von 50 % durch Erwerb der Geschäftsanteile der Stadt-
werke Dinslaken auf 100 % erhöht. Zum gleichen Stic htag wird die Wes tfälische Fern-
wärmeversorgung auf die Stadtwerke Münster ver schmolzen. Das Fernwärmenetz der
auf die Stadtwerke Münster verschmolzenen Westfälischen Fernwärmeversorgung wird
sodann auf die Stadtnetze Münster ausgeg liedert. Die beiden Umwandlungsvorgänge
sollen im Juni bzw. August 2023 beurkundet werden
Für die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine verweisen wir auf die Ausführungen im
Lagebericht.
Münster, den 5. Mai 2023
Stadtwerke Münster GmbH
............................................. .................... .........................
Sebastian Jurczyk Fr ank Gäfgen
(Geschäftsführer Energie) (Geschäftsführer Mob ilität)
Anlage 1 zum Anhang
Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am Stand am Zugänge Abgänge Zuschreibungen Umbuchungen Stand am Stand am Stand am
01.01.2022 31.12.2022 01.01.2022 31.12.2022 01.01.2022 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
€ € € € € € € € € € € € € € € € €
I.
Entgeltlich erworbene Konzessionen, 47.662.438,60 719.099,81 825.088,64 49.206.627,05 3.961.378,44 169.552,37 - 4.130.930,81 37.627.812,16 pA 2.041.837,08 4.037,00 39.665.612,24 5.410.084,00 6.073.248,00
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
II.
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Ba 160.346.839,86 1.565.176,83 2.840.740,27 164.752.756,96 427.196,28 427.196,28 118.434.497,94 pA 4.699.325,10 123.133.823,04 41.191.737,64 41.485.145,64
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
2. Verteilungsanlagen 11.617.434,01 322.269,48 406.968,60 11.532.734,89 2.787.704,35 1.425.825,77 4.213.530,12 4.119.440,66 pA 292.382,89 62.355,76 14.232,02 4.335.235,77 2.983.969,00 4.710.289,00
3. Glasfaseranlagen 21.626.867,98 3.994.418,38 2.326.520,18 27.947.806,54 3.844.168,72 3.844.168,72 1.025.863,37 pA 1.048.016,45 2.073.879,82 22.029.758,00 20.601.004,61
4. Sonstige technische Anlagen und 190.307.784,73 1.258.934,51 186.932,44 1.026.834,73 192.406.621,53 3.060.800,76 13.800,00 3.074.600,76 151.837.218,97 pA 3.985.347,71 164.628,91 155.657.937,77 33.674.083,00 35.409.765,00
Maschinen
5. Fahrzeuge für Personenverkehr 41.668.654,58 4.456.678,71 3.744.141,12 2.560.816,31 44.942.008,48 14.534.391,15 3.528.447,87 1.306.559,13 16.756.279,89 15.977.552,43 pA 2.196.267,15 2.437.581,99 15.736.237,59 12.449.491,00 11.156.711,00
6. Andere Anlagen, Betriebs- 43.380.629,77 1.185.552,17 185.582,92 1.231.159,04 45.611.758,06 4.249.671,26 48.911,30 4.298.582,56 30.959.912,47 pA 1.763.516,67 160.563,36 17.188,30 32.770.839,63 8.542.335,87 8.171.046,04
und Geschäftsausstattung gA 225.162,15
7. Geleistete Anzahlungen und 13.900.829,47 20.051.577,18 1.701.710,55 10.811.159,17 - 21.439.536,93 - - 21.439.536,93 13.900.829,47
Anlagen im Bau
Summe II. 482.849.040,40 32.834.607,26 6.225.335,63 825.088,64 - 508.633.223,39 25.059.763,80 8.861.153,66 1.306.559,13 - 32.614.358,33 322.354.485,84 14.210.018,12 2.825.130,02 31.420,32 - 333.707.953,62 142.310.911,44 135.434.790,76
Summe I. und II. 530.511.479,00 33.553.707,07 6.225.335,63 0,00 557.839.850,44 29.021.142,24 9.030.706,03 1.306.559,13 - 36.745.289,14 359.982.298,00 16.251.855,20 2.825.130,02 35.457,32 - 373.373.565,86 147.720.995,44 141.508.038,76
III.
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 193.086.400,05 174.000,00 193.260.400,05 - apA 7.440.638,51 7.440.638,51 185.819.761,54 193.086.400,05
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 58.583.629,00 1.454.543,00 57.129.086,00 57.129.086,00 58.583.629,00
3. Beteiligungen 72.602.795,83 3.883.456,02 199.634,92 76.286.616,93 - - 64.269.760,18 apA 3.883.456,02 68.153.216,20 8.133.400,73 8.333.035,65
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen - -
ein Beteiligungsverhältnis besteht 7.110.126,46 3.041.409,96 510.136,84 9.641.399,58 9.641.399,58 7.110.126,46
5. Sonstige Ausleihungen 1.176.809,06 11.039,20 177.081,72 1.010.766,54 1.010.766,54 1.176.809,06
Summe Finanzanlage 332.559.760,40 7.109.905,18 2.341.396,48 - 337.328.269,10 - - - - - 64.269.760,18 11.324.094,53 - - - 75.593.854,71 261.734.414,39 268.290.000,22
G e s a m t 863.071.239,40 40.663.612,25 8.566.732,11 0,00 895.168.119,54 29.021.142,24 9.030.706,03 1.306.559,13 - 36.745.289,14 424.252.058,18 27.575.949,73 2.825.130,02 35.457,32 - 448.967.420,57 409.455.409,83 409.798.038,98
pA 16.026.693,05
Erläuterung der Abkürzungen: apA 11.324.094,53
gA 225.162,15
pA = planmäßige Abschreibungen
gA = geringwertige Anlagegüter/Vollabschreibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG
apA = außerplanmäßige Abschreibungen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Entwicklung des Anlagevermögens 2022
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Abschreibungen / Wertberichtigungen Buchwerte
vor Abrechnung von Zuschüssen erhaltene Zuschüsse
Anlage 2 zum Anhang
Name und Sitz der Gesellschaft
Höhe des Anteils am
Kapital am 31.12.2022
%
Eigenkapital am
31.12.2022
TEUR
Jahresergebnis 2022
TEUR
Stadtnetze Münster GmbH* 100 159.272 0
Bauwerke Münster GmbH ***** 100 108 ./. 114
Westfälische Bauindustrie Münster mbH 99 28.020 3.434
items managemen t GmbH 29 6. 042 ./. 700
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH *** 50 2. 859 567
smart OPTIMO Verwalt ungs- GmbH 50 257 9
smart OPTIMO GmbH & Co. KG 32 8. 438 ./. 364
Nederlands-Duits Internet Exchange B.V.**** 50 1. 670 141
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH*/ **** 49,9 110 0
FMO Flughafen Münster / Osnabrück GmbH *** 35 52.144 ./. 4.277
Lokalradio Münster Betriebsgese llschaft mbH & Co. KG** 25 0 0
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co . KG 100 7.195 1.094
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH 100 6 1
Bädermanagemen t Münster GmbH 100 127 ./. 19
Westfälische Landeseisenbahn GmbH **** 14,13 3.860 ./. 2.097
Tarifgemeinschaft Münsterland -Ruhr-Lippe GmbH**** 3,57 50 6
Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG **** 7,75 35.816 2.974
Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH *** 29 110 80
* Zwischen der Stadtwerke Münster und der hier genannten Gesellschaft besteht ein Gewinnabführungsvertrag, weshalb eine Betragsangabe beim
Jahresergebnis gemäß § 264 Abs. 2 S. HGB entfällt.
** Die Angabe des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses ist in Anwendung der Ausnahmeregelung gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB unterblieben.
*** vorläufiges Ergebnis (vor Prüfung / vor Gremienbeschluss).
**** 31. Dezember 2021
Anlage 5
Seite 1
Lagebericht der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2022 (01.01.-31.12.)
Grundlagen des Unternehmens
Die St adtwerke Münster GmbH (Stadtwerke Münster), Münster , ist als 100-prozentige
Tochter der Stadt Münster in der Versorgung von Kundinnen und Kunden mit Energie und
Wasser, im öffentlichen Personennahverkehr und weiteren kommunalen Dien stleistungen
für Bürgerinnen und Bürger in Münster und der Region tätig. Zweigniederlassungen außer-
halb Münsters bestehen nicht.
Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke Münster gliedert sich in die Geschäftsfelder
Energie- und Wasservertrieb, Versorgungsnetze, Energieerzeugung, Verkehr und Glasfa-
ser. Das Ge schäftsfeld Versor gungsnetze sowie die Wa ssergewinnung wird durch die
Stadtnetze Münster GmbH (Stadtnetze Münster) verant wortet, die eine 100-prozentige
Tochter der Stadtwerke Münster ist. Das Geschäftsfeld Glasfaser befindet sich im Aufbau.
Der Lagebericht stellt die Geschäftsfelder entsprechend den betrieb lichen Strukturen dar.
Die Stadtwerke Münster haben im Geschäftsjahr 2022 energiespezifische Dienstleistungen
für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung gegenüber dem verbun-
denen Netzbetreiber, Stadtnetze Münster, erbracht und stellen insofern einen Tätigkeitsab-
schluss nach § 6b Abs. 3 EnWG auf.
Im Laufe des Jahres 2020 haben die Stadtwerke Münster eine umfassende Strategie ent-
wickelt, deren zeitliche Perspektive sich bis zum Jahr 2030 erstreckt und die für die lang-
fristige Ausgestaltung des Unternehmens in den nächsten Jahren maßgeblich sein wird.
Die Kernelemente der Strategie werden im Prognosebericht dargestellt.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das Bruttoinl andsprodukt ist im Jahr 2022 nach ersten Berechnung en des statisti schen
Bundesamts um 1,9% gegenüber Vorjahr gestiegen. Die Nettostromerzeugung stieg laut
Bundesnetzagentur um 0,4% auf 506,8 TWh (2021: 505,0 TWh). Der Anteil des aus erneu-
erbaren Energien erzeugten Stroms am Verbrauch lag im Jahr 2022 bei 48,3 Prozent (2021:
42,7 Prozent). Den größten Beitrag dazu leisteten W indkraftanlagen – vor allem an Land.
On- und Offshore-Anlagen kamen gemeinsam auf einen Anteil von 25,9 Prozent.
Das Vertriebs- und Versorgungsgebiet der Stadtwerke Münster ist stark vom Handels- und
Dienstleistungssektor sowie von Privatkundinnen und -kunden geprägt. Die konjunk turelle
Entwicklung wirkt sich daher grundsätzlich nur in begrenztem Maße auf die Geschäftsent-
wicklung aus. Lediglich der Absatz an unsere Geschäftskundinnen und -kunden zeigt eine
stärkere Abhängigkeit von der Konjunkturentwicklung.
Der Absatz von Gas und Wärme hängt in starkem Maße von der Witterung in der Heizpe-
riode ab. Einsparungen durch Kundinnen und Kunden i nfolge der gestiegenen Energie-
preise wirken sich in allen Versorgungssparten aus.
Anlage 5
Seite 2
Geschäftsverlauf und Leistungsindikatoren
Im Geschäftsjahr 2022 wurde mit einem Jahresüberschuss von 8,7 Mio. EUR das gesteckte
Ziel des Wirtschaftsplans übertroffen. Zu beachten ist, dass das Ergebnis eine außerplan-
mäßige Belastung aus einer Eigenkapitalzuführung in Höhe von rd. 3,6 Mio. EU an den
Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) zur Kompensati on der finanzie llen Schäden durch
die Coronakrise beinhaltet. Die Zuführung war aufgr und der dauerhaften Verlustsituation
des FMO auf Seiten der Stadtwerke Münster unmi ttelbar abzuschreiben. Die Belastung
wurde aber durch eine betragsgleiche Zuführung in d ie Kapitalrü cklage der Stadtwerke
Münster durch die Gesellschafterin Stadt Münster liquiditätsmäßig ausgeglichen. Ohne die
Abschreibung läge das bereinigte Ergebnis entsprechend höher. Durch aktives Kostenma-
nagement, durch die erfolgreiche Beantragung von Mitteln aus dem ÖPNV-Rettungsschirm,
durch die inte lligente Fahrweise und Vermarktung des Kraftwerks, abe r auch durch ei ne
risikoadjustierte Beschaffungsstrategie konnten die Herausforderungen im operativen Ge -
schäft, insbesondere infolge der extremen Entwi cklungen der Energiepreise, insgesamt
sehr gut bewältigt werden.
Folgende zentrale finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden zur Darstel-
lung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft herangezogen:
Finanzielle
Indikatoren
Ist
2022
Plan
2022
Relative
Veränderung
Jahresüberschuss 8,7 Mio. EUR 8,4 Mio. EUR + 3,8%
Umsatzerlöse 745,9 Mio. EUR 527,3 Mio. EUR + 41,5%
Investitionen* 24,5 Mio. EUR 50,3 Mio. EUR - 51,3%
* Investitionen in Sachanlagevermögen inkl. immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse
Nicht-finanzielle
Indikatoren
Ist
2022
Plan
2022
Relative
Veränderung
Stromabsatz 1.297 Mio. kWh 1.356 Mio. kWh - 4,4%
Erdgasabsatz 2.057 Mio. kWh 2.243 Mio. kWh - 8,3%
Wärmeabsatz 554 Mio. kWh 614 Mio. kWh - 9,8%
Wasserabsatz 16,8 Mio. m 3 17,5 Mio. m 3 - 4,0%
Stromerzeugung 323 Mio. kWh 429 Mio. kWh - 24,7%
Fahrgäste 46,8 Mio. 45,8 Mio. + 2,2%
Die Umsatzerlöse lagen insgesamt um + 41,5% über dem Planansatz. Die Erhöhung ergibt
sich weitestgehend aus den gestiegenen Preisen für Strom und Gas. Im Strommarkt haben
sich die abgesetzten Mengen insgesamt um 6,7% gegenüber dem Vorjahr erhöht und lagen
um 4,4% unter der geplanten Menge. Der gestiegene Absatz resultiert im Wesentlichen aus
Anlage 5
Seite 3
Lieferungen an Gewerbekunden. Das Privatkundenge schäft in Münster konnte stab il ge-
halten werden. Bei den Ökostromprodukten wurde erne ut eine höhere Menge gegenüber
dem Vorjahr abgesetzt.
Im Gasmarkt hat sich die abgesetzte Menge deutlich um 14,5% gegenüber dem Jahr 2021
reduziert. Der geminderte Absatz resultiert im Wesentlichen aus der warmen Witterung so-
wie den deut lichen Einsparungen durch Kundinnen und Kunden infolge der Energiekrise.
Im Wärmemarkt ergab sich, bei nahezu konstanter Kundenzahl, eine gegenüber dem Vor-
jahr um 14,5% niedrigere Absatzmenge, die aus dense lben Gründen die geplante Menge
um 9,8% unterschritten hat.
Die abgesetzte Menge Wasser liegt etwas unterhalb der geplanten Menge, was ebenfa lls
durch einen sparsamen Verbrauch durch Kundinnen und Kunden zurückzuführen ist.
Die Stromerzeugung der GuD-Anlage blieb hinter der für das Jahr 2022 angesetzten Plan-
menge zurück. Dies lag u.a. an der geringeren Wärme abnahme von Kundinnen und Kun-
den. Hierdurch wird im Rahmen der Kuppelproduktion weniger Strom erzeugt. Darüber hin-
aus war die Stromproduktion zeitweise weniger wirtschaftlich als der Rückverkauf von Gas-
mengen und es gab eine größere Revision an der Dampfturbine.
Die Zahl der Fahrgäste stieg deutlich gegenüber dem Vorjahr, unter anderem in den Mona-
ten Juni bis August, in denen es das „9-Euro-Ticket“ gab. Die Zahl der Fahrgäste liegt aber
immer noch nicht auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie.
In 2022 lagen die Investitionen um rd. 51,3% unter den geplanten Werten, da sich der Aus-
bau von Breitbandinfrastruktur und Windenergieanlagen verzögert hat. Zudem haben sich
Lieferfristen für Elektrobusse über den Jahreswechsel hinaus verlängert.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen sind der Geschäftsverlauf und
das Ergebnis des Jahres 2022 in Höhe von 8,7 Mio. EUR als sehr gut zu bezeichnen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Der Personalbestand stieg im Jahresdurch schnitt um 1,1% auf 885 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (Vorjahr: 875 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Davon waren 661 (Vorjahr 660)
in Vollzeit und 223 (Vorjahr: 215) in Te ilzeit beschäftigt. Der gestiegene Personalbestand
ist auf zukunfts- und strategiebedingte Kapazitätserwei terungen zurü ckzuführen, die zur
Bildung von neuen Teams bzw. zur Aufstockung von bestehenden Teams führten. Parallel
gab es einen vermehrten Einsatz des Werkstudierende npools. Zum Jahresende 2022 be-
fanden sich bei den Stadtwerken Münster 30 junge Me nschen in der Ausb ildung zu neun
verschiedenen Berufen.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse nach Abzug der Energiesteuern sind gegenüber dem Vorjahr um
187,5 Mio. EUR (33,6%) auf 745,9 Mio. E UR gestiegen. Die Erhöhung der Umsatzerlöse
resultiert insbesondere aus den gestiegenen Energiepreisen.
Die aktivierten Eigenleistungen von 0,4 Mio. EUR en tfallen vor allem auf die Aktivier ung
von Anlagen der Straßenbeleuchtung.
Die sonstigen betrieb lichen Erträge liegen mit 22,2 Mio. E UR um 0,6 Mio. EUR höher als
Anlage 5
Seite 4
im Vorjahr. Sie enthalten im Wesent lichen Schadenersatzleistungen (16,5 Mio. EUR), ins-
besondere aus dem ÖPNV-Re ttungsschirm, und periodenfremde Erträge aus der Aufl ö-
sung von Rückstellungen (3,1 Mio. EUR).
Der Materialaufwand stieg deut lich um 159,5 Mio. E UR (33,5%) auf 635,3 Mio. EUR. Die
Erhöhung ergab sich vor allem aus gestiegenen Kosten für den Energie- und Wasserbezug.
Der Vergleich der Änderung des Materialaufwands mit der Änderung der Umsatzerlöse
zeigt, dass die Maßnahmen der Stadtwerke zum Umgang mit Preisentwicklung und -vola-
tilität gut funktioniert haben.
Die Personalaufwendungen sind infolge des gewachsen en Personalbestands im Ge-
schäftsjahr 2022 um 0,5 Mio. EUR (0,8%) von 61,5 Mio. EUR auf 62,0 Mio. EUR gestiegen.
Die planmäßigen Ab schreibungen auf immaterie lle Vermögensgegenstände des Anlage-
vermögens und Sachanlagen lagen mit 16,3 Mio. E UR um 1,1 Mio. EUR über dem Wert
des Vorjahres von 15,2 Mio. EUR. Dies ergibt sich insbesondere aus dem gestiegenen Be-
stand des Sachanlagevermögens.
Die sonstigen betrieb lichen Aufwendungen betrugen 42,7 Mio. EUR (im Vorjahr
38,2 Mio. EUR). Die darin enthaltene Konze ssionsabgabe (Wa sser und Wärme) an die
Stadt Münster in Höhe von 5,9 Mio. E UR wurde voll erwirtschaftet. Die Konzessionsabga-
ben für Strom und Gas in Höhe von insgesamt 11,2 Mi o. EUR werden unmittelbar von der
Stadtnetze Münster an die Stadt Münster gezahlt. Be i den Stadtwerken Münster sind die
Konzessionsabgaben für Strom und Gas zusammen mit den Netznutzungsentgelten in den
bezogenen Leistungen enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten un-
ter anderem Aufwendungen für IT-Leistungen, sonstig e Dienstleistungen, Aufwendungen
für Wartung sowie Vermittlungsprovisionen.
Das Finanzergebnis von 9,5 Mio. EUR ist um 11,7 Mio . EUR niedriger als im Vorjahr. Es
wird wesent lich geprägt durch die Ergebnisabführung der Stadtnetze Münster
(19,8 Mio. EUR) und Erträge aus weiteren Bete iligungen. Die Minderung gegenüber dem
Vorjahr resultiert insbesondere aus der außerplanmäßigen Abschreibung der Anteile an der
Westfälische Bauindustrie GmbH (7,4 Mio. EUR) sowie einer höheren außerplanmäßigen
Abschreibung der Ante ile an der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
(3,6 Mio. EUR). Die Erträge überkompensieren die gestiegenen Zinsen für Fremddarlehen
und den Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rü ckstellungen (insg. 5,6 Mio. E UR). Die
Betrachtung der Ergebnisbestandteile zeigt, dass das Ergebnis aus operativen Tätigkeiten
(insb. der Organgesellschaft Stadtnetze) trotz eines herausfordernden Jahres stabil geblie-
ben ist. Der Einbruch des Finanzergebnisses wird wesentlich durch den voraussichtlich ein-
maligen Bewertungseffekt für die WBI verursacht.
Der Steueraufwand ist deutlich auf 13,4 Mio. EUR gestiegen (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR). Dies
resultiert ins besondere aus den steuer lich nicht abzugsfähigen außerplanmäßigen Ab-
schreibungen sowie dem steuer lichen Passivierungsverbot für Rückste llung für drohen de
Verluste aus schwebenden Geschäften.
Nach Abzug der Ertrags- und Betriebssteuern ergibt sich ein Jahresüber schuss in Höhe
von 8,7 Mio. EUR, der vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen als sehr
gut zu beurteilen ist.
Energie- und Wasservertrieb
Das Ge schäftsfeld Energie- und Wasservertrieb entwi ckelte sich im Gesc häftsjahr 2022
Anlage 5
Seite 5
trotz schwieriger Rahmenbedingungen insgesamt weite rhin zufriedenste llend. Im Strom-
markt stieg die abgesetzte Menge bei erhöhter Kunde nzahl um 6,7 %. Die Erlöse stiegen
parallel um 14,7%. Überproportional stieg die abgesetzte Menge bei den Ökostromproduk-
ten.
Im Gasvertrieb sank die abgesetzte Menge gegenüber dem Vorjahr über alle Kundenseg-
mente um 14,5% auf 2.057 Mio. kWh (im Vorjahr 2.406 Mio. kWh, jeweils ohne Verbrauch
der GuD-Anlage). Über a lle Kundensegmente stiegen in Summe die Erlöse preisbedi ngt
um 20,6%.
Im Wärmevertrieb sank bei annähernd konstanter Anza hl an Kundinnen und Kunden die
Absatzmenge um 9,8% auf 554 Mio. kWh. Die Erlöse st iegen preisbedingt um 27,7 % auf
49,9 Mio. EUR.
Gemäß dem Gesetz über die Dezember-Soforth ilfe haben die Stadtwerke Münster ihre
Kundinnen und Kunden beim Dezemberabschlag für Gas und für Wärme entlastet und ha-
ben ihrerseits die Kompensation bei der KfW beantragt.
Die abgesetzte Menge Wa sser war im Gesc häftsjahr 2022 mit 16,8 Mio. m³ nach
17,0 Mio. m³ in 2021 um 1,0% niedriger. Die Erlöse stiegen um 0,9 % auf 38,8 Mio. EUR.
Stromerzeugung
Die erzeugte Menge von 323 Mio. kWh lag um 24,7% unter dem Planwert. Dies lag u.a. an
der geringeren Wärmeabnahme von Kundinnen und Kunde n. Hierdurch wird im Rahm en
der Kuppelproduktion weniger Strom erzeugt. Darüber hinaus war die Stromproduktion zeit-
weise weniger wirtschaftlich als der Rückverkauf von Gasmengen und es gab eine größere
Revision an der Dampfturbine.
Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergieanlagen, lag um
ca. 9% unter der Planung, was insbesondere am gerin geren Windaufkommen lag. Die Er-
löse lagen um ca. 30% über den Planerlösen, was auf gestiegene Marktpreise und die ver-
tragliche Fixierung der Einspeisevergütung von Mai bis zum Jahresende zurü ckzuführen
ist.
Verkehr
Der von den Stadtwerken Münster betriebene öffentliche Personennahverkehr wurde auch
im Jahr 2022 von den Folgen der Corona-Pan demie geprägt. Die Zahl der Fahrgäste be-
wegt sich weiterhin unterhalb des Niveaus vor der P andemie. In 2022 stieg die Zahl der
statistisch erfassten Fahrgäste von 41,0 auf 46,8 M illionen. Die Steigerung bei den Fahr-
gästen hing u.a. mit dem sogenannten 9-Euro-Ticket zusammen, das für die Monate Juni
bis August 2022 eingeführt wurde.
Die Umsatzerlöse des Verk ehrsbetriebs liegen im Ge schäftsjahr 2022 mit 33,2 Mio. EUR
auf dem Niveau des Vorjahres. Der operative Kostendeckungsgrad Verkehr liegt mit 68,9%
niedriger als im Vorjahr. Grund sind gestiege ne Kost en für bezogene Leistungen sowie
fehlende Sondereffekte, die sich im Vorjahr durch d as zeitliche Zusammenfallen von drei
Einnahmeaufteilungen ergeben haben.
Zum Ausgleich von Schäden im ö ffentlichen Personennahverkehr erhielt die Stadtwerke
Münster GmbH aus dem sog. ÖPNV-Rettungsschirm insgesamt 12,9 Mio. EUR. Die Leis-
tungen dienten zum Ausgleich von Schäden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Anlage 5
Seite 6
sowie dem Ausgleich von Einnahmeverlusten aufgrund des temporär eingeführten 9-Euro-
Tickets. Von dem Betrag wurden 3,8 Mio. E UR für die Rückzahl ung wegen Überzahlung
zurückgestellt. Aus der Spitzabrechnung des ÖPNV-Rettungsschirms für 2021 resultiert ein
weiterer Ertrag in Höhe von 1,1 Mio. EUR.
Glasfaser
Der weitere Ausbau und die Verpachtung des Glasfase rnetzes im Rahmen der Koopera-
tion mit der Telekom sind angelaufen. Parallel erfolgte im Jahr 2022 die Suche nach einem
Eigenkapitalpartner für die Finanzierung des weiter en Netzausbaus. Als strategischer
Partner übernimmt Palladio Partners ei ne Minderheitsbetei ligung von 30 Prozent an der
von den Stadtwerken voraussichtlich im Mai 2023 zu gründenden Glasfaser Münster
GmbH & Co. KG.
Finanzlage
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Jahresüberschu ss von 8,7 Mio. EUR erwirtschaftet. Der
Jahresüberschuss wurde in Höhe von 2,2 Mio. EUR in die Gewinnrücklagen eingestellt, so
dass sich ein Bilanzgewinn von 6,5 Mio. EUR ergibt. Dieser Betrag soll im Jahr 2023 an die
Stadt Münster ausge schüttet werden. Ferner erfolgten im Jahr 2022 Einlagen der Gese ll-
schafterin in die Kapitalrücklage in Höhe von 3,9 Mio. EUR, die die finanziellen Belastungen
aus den Einlagen der Stadtwerke Münster in die Beteiligungen am FMO und der WLE aus-
gleichen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bilden die Verpflichtungen
gegenüber aktiven und ehema ligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Berücks ichti-
gung der langjährigen Zinsentwicklung ab und entwickelten sich planmäßig. Insbesondere
dem Risiko einer mög lichen Unterdeckung der Kommunalen Versorgungskassen Westfa-
len-Lippe, Münster, (kvw) wurde durch eine weitere planmä ßige Zuführung entgegenge-
wirkt. Der Anstieg der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen resultiert
im Wesentlichen aus dieser Zuführung.
Die auf 11,9 Mio. E UR gestiegenen Steuerrückstellungen berücksichtigen die für das Ge-
schäftsjahres 2022 noch abzuführende Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Energiesteuer
sowie Nachzahlungsrisiken aus der laufenden Betriebsprüfung.
Die sonstigen Rü ckstellungen sind um 7,6 Mio. EUR gestiegen. Dies resultier t insbeson-
dere aus der Zuführung zu Rü ckstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Ge-
schäften, die infolge der Preisentwicklung und dem geänderten Verbrauch sverhalten von
Kundinnen und Kunden gebildet wurden, der Rückstellung der voraussichtlichen Rückzah-
lung von Mitteln aus dem ÖPNV-Re ttungsschirm sowie der Rückstellung für die Nac hbe-
schaffung von Emissionszertifikaten für das Jahr 2022.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um 18,7 Mi o. EUR auf insge-
samt 169,5 Mio. EUR reduziert. Die laufenden Tilgungen haben die Auszahlung einer wei-
teren Tranche der im Vorjahr emi ttierten Schuldscheindarlehen überstiegen. Die Verzin-
sung der Verbindlichkeiten ist laufzeitadäquat und marktüb lich. Wesentliche Zinsänderun-
gen bei den Verbindlichkeiten gab es im Jahr 2023 nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gese llschaftern sind um 29,4 Mio. E UR auf insgesamt
30,5 Mio. E UR gestiegen. Per 30. September 2022 wurde seitens der Stad t Münster ein
grünes Schuld scheindarlehen („Green Bond“) begeben. Ein Te ilbetrag dieser Mi ttelauf-
Anlage 5
Seite 7
nahme in Höhe von 30,0 Mio. EUR wurde seitens der S tadt Münster zeitgleich den Stadt-
werken Münster in Form eines nachrangigen Gese llschafterdarlehens zur Verfügung ge-
stellt.
Die Verbi ndlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren mit 52,3 Mi o. E UR um
0,6 Mio. EUR höher als im Vorjahr.
Vermögenslage
Im Geschäftsjahr 2022 wurden abzüglich erhaltener Zuschüsse insgesamt 24,5 Mio. EUR
ins Sachanlagevermögen und immaterieller Vermögensgegenstände investiert. Das Sach-
anlagevermögen erhöhte sich um 6,9 Mio. EUR auf 142,3 Mio. EUR. Es hat damit einen An-
teil von 22,6% an der Bilanzsumme. Der Anstieg ergibt sich insbesondere aus dem Ausbau
des Glasfasernetzes, der Anschaffung von Elektrobussen, sowie dem Umbau vermieteter
Büroflächen. Mit dem Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Sachanlagen wurden Erträge
von 0,3 Mio. EUR erzielt.
Im Geschäftsjahr 2022 verringerten sich die Finanzanlagen um 2,4% auf 261,7 Mi o. EUR.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen verringerten sich auf 185,8 Mio. EUR. Ursächlich
war insbesondere die außerplanmäßige Abschreibung der Anteile an der Westfälische Bau-
industrie (7,4 Mio. E UR). Die Auslei hungen an verbundenen Unternehmen sanken um
1,5 Mio. EUR auf 57,1 Mio. EUR, während die Ausleihungen an Unternehmen, mit den ein
Beteiligungsverhältnis besteht, um 2,5 Mio. EUR auf 9,6 Mio. EUR gestiegen sind.
Die Vorräte erhöhten sich um 2,4 Mio. E UR auf 12,2 Mio. EUR, insbesondere durch die
Aufstockung von Heizölbeständen und CO 2-Zertifikaten. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind um 25,8 Mio. EUR auf 143,0 Mio. EUR gestiegen, insbeson-
dere durch die höheren Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
Die Forderungen und Verbind lichkeiten gegenüber dem Gese llschafter sowie gegenüber
verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Bete iligungsverhältnis
besteht, wurden im B ilanzausweis wiederum soweit zulä ssig zusammengefasst. Die zum
Stichtag in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen sind um 32,7 Mio. EUR auf zusammen
60,9 Mio. EUR gestiegen. Dies liegt an gestiegenen Forderungen gegenüber der Stadt-
netze Münster, die insbesondere aus der Gewinnabführung sowie der Zurverfügungstellung
von Liquidität resultieren.
Die liquiden Mittel haben sich um 17,3 Mio. E UR auf 62,4 Mio. EUR erhöht. Die Liquidität
wird zur Finanzierung saisonaler Schwankungen im Be standsgeschäft und der Erweite-
rungsinvestitionen vorgehalten. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage ihre finanziellen
Verpflichtungen zu erfüllen und hat durch die Be schaffung zusätzlicher Kontokorrentlinien
vorgesorgt, auch zukünftig alle finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können. Offene In-
vestitionsverpflichtungen in Form des Bestellobligos bestehen in Höhe von 16,7 Mio. EUR.
Die Vermögens- und Finanzlage bildet mit einer Eigenkapitalquote von 39,7 % weiterhin eine
gute wirtschaftliche Basis für die weitere Strategie- u nd Geschäftsentwicklung der Stadt-
werke Münster.
Anlage 5
Seite 8
Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Konjunkturelle Entwicklung
Seit Februar 2022 dominiert der Angriff Ru sslands auf die Ukrai ne das po litische, gesell-
schaftliche und wirtschaftliche Geschehen. Der Westen hat auf die Invasion mit ma ssiven
Sanktionen gegenüber Ru ssland reagiert, unter anderen mit einer Aussetzung de r Inbe-
triebnahme der Gaspipeline Nord Stream 2 sowie dem Au sschluss diverser russischer Fi-
nanzinstitute aus dem Zahlungssystem SWIFT. Der Krieg in der Ukraine hat zu erheblichen
Preisanstiegen und Turbulenzen an den Energiemärken gesorgt.
Durch die Einstellung der Gas lieferungen aus Ru ssland drohte eine Gasmange llage mit
potenziell verheerenden Folgen für Wirt schaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Seit
dem 23. Juni 2022 gilt die Alarmstufe des Notfallplans Gas. Durch das Gasspeichergesetz
wurden Fü llstandvorgaben zu definierten Zeitpunkten für Ga sspeicheranlagen festge-
schrieben, die eine sichere Gasversorgung im Winter sich erstellen sollten. Der Gesamt-
speicherstand Ende Februar 2023 lag bei über 70% un d damit deutlich über den gesetzli-
chen Vorgaben und dem Vergleichswert aus dem Vorjahr . Einsparungen und erhöhte Im-
porte aus anderen Ländern zeigen Wirkung. Ferner er leichterte der milde Winter den Ver-
brauch zu senken. Die Bundesnetzagentur beurteilt die Gasversorgung Ende Februar 2023
als stab il. Die Versorgu ngssicherheit ist aktue ll gewährleistet. Die Vorbereitung auf den
Winter 2023/2024 bleibt gleichwohl eine zentrale Herausforderung. Die Logistik zum Import
von Flüssiggas (LNG) macht a llerdings deutliche Fortschritte. Zwei Terminals für Flüssig-
gas (Wilhelmshaven und Lubmin) haben bereits ihren Betrieb aufgenommen. Insgesamt
hat die Bundesregierung die Errichtung von fünf schwimmende Flüssigerdgasterminals vor-
gesehen, um die Gasversorgung zu sichern.
Die Bundesregierung geht in ihrer J ahresprojektion vom 25.01.2023 davon aus, dass sich
nach einem schwachen Winterhalbjahr die wirtschaftliche Dynamik im Jahre sverlauf 2023
wieder etwas belebt und bei sicherer Versorgungslag e im Gesamtjahr das preisbereinigte
Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,2% zulegt. Mittlerweile gehen Institute eher von einer Stag-
nation (-0,1%) aus. Für die Weltwirtschaft prognostiziert der Internationale Währungsfonds
(IWF) Ende Januar 2023 ein Wachstum von 2,9% für das laufende Jahr.
Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9% ge-
genüber 2021 erhöht. Damit lag die Jahresteuerungsrate deutlich höher als in den vorange-
gangenen Jahren. Im Jahr 2021 hatte sie noch bei 3,1% gelegen. Die Jahresteuerungsrate
wurde vor allem von den extremen Preisanstiegen für Energieprodukte (+34,7%) und Nah-
rungsmittel (+13,4%) seit Beginn des Kriegs in der Ukraine in die Höhe getrieben. Für 2023
geht die Bundesbank in ihrem Monatsbericht aus Dezember 2022 von einer Inflation in Höhe
von 7,2% aus, die bis 2025 auf 2,8% absinken soll.
Sowohl die Corona-Pandemie als auch Ukrainekrieg haben dazu geführt, dass Lieferketten
gestört wurden und dass die Nachfrage nach bestimmten Rohstoffen und Produkten zum Teil
nicht und nur mit Zeitverzug bedient werden kann. Es sind lange Zeit nicht mehr gekannte
Anlage 5
Seite 9
Güterknappheiten aufgetreten, zum Teil ebenfalls verbunden mit enormen Preisschüben. An-
fang 2023 deutet sich hier eine leichte Entspannung an.
Die mikroökonomische Vorschau auf Ebene der Stadtwerke Münster lässt für das Jahr 2023
eine differenzierte Entwicklung zwischen den Geschäftsbereichen Energie und Verkehr er-
warten. Beim Absatz in der Sparte Wasser ist ein moderates Mengenwachstum zu erwarten,
während in der Sparte Strom mit einem moderaten Mengenrückgang zu rechnen ist. In den
Sparten Gas und Wärme ist insbesondere in den Heizmonaten Oktober bis April auf Grund
von Einsparungen der Kundinnen und Kunden mit einem deutlichen Mengenrückgang zu
rechnen. Durch gravierende Einbußen bei der Nutzung des ÖPNV während der Corona-Pan-
demie ergibt sich eine niedrige Ausgangsbasis für d ie Verkehrssparte. Hier ist mit einem
Wachstum zu rechnen, das einerseits aus Aufholungseffekten resultiert und anderseits durch
Deutschlandticket und Münster-Abo angeregt wird.
Energiepolitische Rahmenbedingungen
Grundlegende Weichenstellungen für die Energiebranche sind der Anfang 2020 b eschlos-
sene Kohleausstieg und die Abschaltung der letzten Atomkraftwerke im April 2023. Die Am-
pel-Koalition hat im Koalitionsvertrag das Ziel formuliert, die Klimaneutralität bereits im Jahr
2045 zu erreichen und die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad aus-
zurichten. Dazu soll der Kohleausstieg laut Koalitionsvertrag „idealerweise“ schon bis 2030
gelingen. Laut Koalitionsvertrag sollen die Ziele zur beschleunigten Umsetzung der Energie-
wende unter anderem durch die Anhebung des Erneuerb aren-Energien-Anteils am Strom-
verbrauch im Jahr 2030 auf 80 % sowie mit der Zielsetzung, 50 % der Wärme bis 2030 kli-
maneutral zu erzeugen, erreicht werden. Diese Vorgaben werden massive Investitionen in
die Erzeugungs- und Netzinfrastrukturen erfordern. Der Angriff Russlands auf die Ukraine im
Februar 2022 erfordert darüber hinaus, die Ab hängigkeit von fossilen Energieträgern bzw.
von einzelnen Lieferanten zu reduzieren.
Die zentrale Bedeutung des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern
und die Notwendigkeit des Abbaus von Hemmnissen wird seitens der Politik erkannt, ebenso
die Tatsache, dass mit einem steigenden Bru ttostrombedarf zu rechnen is t. Die genannte
Spannbreite von 680-750 TWh für das Jahr 2030 erscheint realistischer als die 580 TWh, die
den Ausbaumengen des EEG 2021 für 2030 zugrunde gelegt wurden. Die Zielmarke von 80
Prozent ist äußerst ambitioniert. Parallel gehen in den 20er Jahren nennenswerte Stromer-
zeugungskapazitäten vom Netz. Die Energiewirtschaft wird in erheblichem Umfang erneuer-
bare Kapazitäten errichten müssen und wird hierbei auf die Unterstützung von Bund, Ländern
und Kommunen angewiesen sein. Aufgrund der Verknüpfung unterschiedlicher Politikfelder
(Energie, Naturschutz, Baurecht, Flugsicherheit etc.) und verschiedener föderaler Ebenen ist
eine zielorientierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, damit
die notwendige politische Verbindlichkeit erzeugt wird, die bislang nicht ausreichend vorhan-
den war.
Im Zuge des sog. Oster- und des Sommerpakets wurde im Jahr 2022 der rechtliche Rahmen
stärker als bisher auf einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien ausgerichtet. Erst-
Anlage 5
Seite 10
mals ist mit § 2 EEG klargestellt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien bei Abwä-
gungsentscheidungen in Genehmigungsverfahren als vorrangiger Belang zu berücksichtigen
ist. Nur in Ausnahmefällen können ihn andere Belange überwinden. Bislang nicht genutzte
Flächenpotenziale werden durch neue Anlagenklassen wie „Agri-PV“ erschlossen. Auch bei
Dachanlagen werden neue Anreize geschaffen. Es wird für die finanzielle Förderung in Anla-
gen, die den Strom voll ins Netz einspeisen, und solche, die dem teilweisen Eigenverbrauch
dienen, unterschieden. Die Volleinspeisung wird stärker gefördert.
Durch das Sommerpaket wird insbesondere der Planungsrahmen für Windenergieanlagen
an Land angepasst. Kern ist, dass die Bundesländer 2 % der Fläche für Windenergie aus-
weisen müssen. Beachtenswert ist zudem, dass der Entscheidungsspielraum der Länder bei
Abstandsregelungen – wie der 10-H-Regelung – eingeschränkt wird. Schließlich enthält das
Sommerpaket auch inhaltliche Erleichterungen für den Windenergieausbau, insbesondere im
Artenschutzrecht. Durch Vorgabe bundeseinheitlich geltender gesetzlicher Standards für die
Artenschutzprüfung soll die Prüfung effizienter und einfacher gestaltet und so das Genehmi-
gungsverfahren beschleunigt werden. Inwieweit der neue Rahmen den Planungsprozess tat-
sächlich vereinfacht und beschleunigt, muss sich in der Praxis allerdings noch zeigen.
Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen „Wind-an-Land-Gesetz“ will die Bundesre-
gierung den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Nun-
mehr müssen die Länder bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie
ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen.
Laut Fortschrittsmonitor von Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
und EY (Ernst & Young GmbH) schreitet der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiterhin
zu langsam voran. Um die für 2030 anvisierten Ziele zu e rreichen, müsste die installierte
Leistung bei den Erneuerbaren Energien erheblich gesteigert werden (bei PV muss der jähr-
liche Nettozubau im Vergleich zu 2021/2022 mehr als verdoppel t, bei Onshore-Wind mehr
als verdreifacht werden. Zentrale Aspekte für eine Beschleunigung sind vor allem die Zurver-
fügungstellung von Flächen, schnellere Genehmigungsverfahren und ein verlässlicher Regu-
lierungs- und Förderrahmen. Mit der gesetzlichen Umsetzung des 2-Prozent-Flächenziels für
die Windenergie an Land und umfangreichen Novellier ungen im Planungs- und Genehmi-
gungsrecht wurden richtige Hebel betätigt, die absehbar auch Wirkung zeigen werden. Auf-
grund einiger getroffener Kompromisse (z. B. Erreichung des 2-Prozent-Ziels erst 2032, zu
zaghafte Änderungen im BNatSchG etc.) wird das Tempo voraussichtlich nicht ausreichen.
Hier wird es Nachbesserungen geben müssen.
Ein Gleichklang zwischen dem Ausbau und der Digitalisierung der Netze mit dem Zubau Er-
neuerbarer Energien und der Elektrifizierung des Mobilitäts- und Wärmesektors ist grundle-
gend für das Gelingen der Energiewende. Nur so sind die Zielvorgaben aus der nationalen
Klimapolitik zu erreichen. Dabei hat sich der Transformationsbedarf der Gasnetze durch den
Krieg in der Ukraine gewandel t: Neben dem bestehenden Bestreben, die Netze für k lima-
neutrale Gase zu ertüchtigen, mü ssen jetzt auch notwendige Anbindungen an neue und
diversifizierte Versorgungsquellen (LNG-Anlagen) geschaffen werden.
Die Transformation der bestehenden Infrastruktur zu einem klimaneutralen Energiesystem
Anlage 5
Seite 11
umfasst die Dimensionen Netzausbau und -umbau sowie die Sicherstellung einer weiterhin
wirtschaftlichen Versorgung mit Strom und Gas. Zentrale Handlung sfelder im Bereich der
Stromübertragungsnetze und -verteilnetze sind unter anderem der Ausbau bzw. der Neubau
von Nord-Süd-Trassen, um die Erzeugungsschwerpunkte für Windenergie in Norddeutsch-
land (Offshore und Onshore) mit den industriellen und großstädtischen Verbrauchszentren in
West- und Süddeutschland zu verbinden und die Integration von Energiewend e-Technolo-
gien (Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Ladepunkte). Laut Fortschrittsmonitor von bdew
und EY werden die Ziele beim Netzausbau bisher deutlich unterschritten. Insbesondere die
Beschleunigung der Genehmigungsprozesse ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Unter anderem
die sogenannte EU-Notfallverordnung soll Genehmigungsverfahren beschleunigen. Es kann
jedoch bezweifelt werden, dass diese zeitlich zudem befristete Regelung ausreichend ist.
Zur Abmilderung der Energiepreissteigerungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unterneh-
men hat die Bundesregierung im Jahr 2022 mehrere Maßnahmen ergriffen. Neben einer ein-
maligen Energiepreispauschale von 300 EUR für einko mmensteuerpflichtige Erwerbstätige
wurden die Umsatzsteuersätze für Gas und Wärme zeitlich befristet auf 7% gesenkt. Durch
das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe wurden die Kosten für den Dezember-Abschlag
für Gas und Wärme übernommen. Ab März 2023 gelten mit Rückwirkung auf Januar 2023
Preisbremsen für den Preis von Strom, Gas und Wärme. Werden definierte Preise überschrit-
ten, werden diese für Verbraucher und Unternehmen gedeckelt und Versorgungsunterneh-
men können insoweit einen finanziellen Ausgleich beantragen. Bei der Umsetzung der vor-
genannten Maßnahmen hat der Gesetzgeber die Versorgungsunternehmen als Erfüllungs-
gehilfe in die Pflicht genommen. Handwerkliche Mängel, die in den sehr kurzfristigen Gesetz-
gebungsverfahren aufgetreten sind, haben die Umsetzung der Maßnahmen in der Branche
enorm erschwert. Damit wurde die bereits durch die Preisturbulenzen hohe Belastung d er
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen noch weiter strapaziert.
Die EEG-Umlage wird mit der Novelle des EEG 2023 dauerhaft abgeschafft. Künftig erfolgt
die fi nanzielle För derung erneuerbarer Energien vo llständig aus dem Bundeshaushal t.
Grundlage ist das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
Die Stadtwerke Münster sind bereit, die energiewirtschaftliche Transformation vor Ort zu ge-
stalten, benötigen aber rechtlich verbindliche und tragfähige Rahmenbedingungen, um durch
Investitionen wirksam und wirtschaftlich sinnvoll zur Energiewende beitragen zu können.
Aktuelle Preisentwicklungen
Die Forwardpreise für Strom, Gas, Kohle und Öl sowie die CO2-Preise unterlagen auch im
Jahr 2022 erheb lichen Schwankungen und bewegen sich im Vergleich zu V orjahren auf
einem deutlich höheren Niveau. Ende August hatten sich die Forwardpreise für Gas gegen-
über Jahresbeginn ungefähr versiebenfacht und die F orwardpreise für Strom ha tten sich
ungefähr verachtfacht. Zum Jahresende lagen die Forwardpreise für Gas und Strom immer
noch ungefähr doppelt so hoch wie am Jahresanfang. Der Preis für Kohle hat sich unter-
jährig vervierfacht und liegt zum Jahresende ebenfalls etwa doppelt so hoch wie zum Jah-
resanfang. Der Ölpreis ist mit einigen Schwankungen über das Jahr etwa um 16% gestie-
gen. Die CO 2-Preise unterlagen erheb lichen Schwankungen, lagen aber am Jahresen de
Anlage 5
Seite 12
nahe den Preisen zum Jahresbeginn. Die Entwi cklung zwischen Strom -und Gaspreis un-
terscheidet sich für verschiedene Laufzeiten, so dass sich uneinheitliche Auswirkungen auf
den Clean-Spark-Spread ergeben und die Wirtschaftlichkeitsperspektive von Gaskraftwer-
ken und insbesondere umweltfreund lichen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen je nach Zeit-
raum unterschiedlich ausfallen. Die Stadtwerke M ünster beobachten die Preisentwi cklun-
gen engmaschig, um jederzeit kurzfristig reagieren zu können.
Die mehrjährige Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Münster für Strom und Gas ist e in
wichtiger Faktor, die erheb lichen Herausforderungen auf den Energiemärkten bewält igen
zu können. Infolge des deut lichen Strompreisanstiegs am Großhandelsmarkt wurden
Strompreisanpassungen für die Privatkundinnen und -kunden in der Gr undversorgung der
Stadtwerke Münster zum 01. Oktober 2022 (+22,0%) und zum 01. Februar 2023 (+19,4%)
vorgenommen. Zuvor ist der Strompreis zum 01. Juli 2022 gegenläufig um 13,2% gesenkt
worden, da die EEG-Umlage abgeschafft wurde. Die Gaspreise konnten von 2018 bis 2020
stabil gehalten werden, mussten aber zu Jahresbeginn 2021 aufgrund der neuen CO 2-Be-
steuerung von Erdgas nach dem Brennstoffemissionshandels-Gesetz (BEHG) angehoben
werden. Seit Jahresbeginn 2022 waren aufgrund der steigenden CO2-Besteuerung und ins-
besondere wegen der Entwicklung an den Beschaffungsmärkten mehrere Erhöhungen des
Gaspreises erforderlich (in der Grundversorgung: zum 01. Januar 2022 +14,4%, zu m 01.
April 2022 +14,3%, zum 01. Oktober 20 22 +20,4%, zum 01. November 2022 +5,9%, zum
01. Februar 2023 +17,2%). Die Erhöhung des Gaspreises zum 01. Oktober 2022 wird durch
die Absenkung der Umsat zsteuersatzes auf leitungsgebundene Gas lieferungen von 19%
auf 7% te ilweise kompensiert. Die Er höhung zum 01. November 2022 resultiert aus der
Erhebung der Gasspeicherumlage und der B ilanzierungsumlage. Die Erhöhung des Gas-
preises zum 01. Februar 2023 wird durch das Eingrei fen der Preisbremse e ffektiv etwas
niedriger ausfallen.
Die Fernwärmepreise sind zum 01. Oktober 2022 durch die Senkung des Umsatzsteuer-
satzes um ca. 10,1% gesunken. Zum 01. Januar 2023 s teigen die Fernwärmepreis um
139,9%. Dies liegt an gestiegenen CO 2-Preisen und insbesondere am gestiegenen Gas-
preis, der sich im Rahmen der preisformelbedingten gestaffelten Beschaffung über ein Jahr
hier schneller und damit stärker auswirkt. Durch die Preisbremse wird der Preisanstieg aber
effektiv niedriger ausfallen, in einem Musterfall bei etwa +40%. Nach einer Anpassung des
Wasserpreises zum 01. April 2021, wurde der Preis seither stabil gehalten. Im ÖPNV wird
neben dem Deut schlandticket für 49 EUR ein in Münster geltendes Ti cket (Münster Abo)
eingeführt werden, welches zunächst für 29 EUR pro Monat zu erwer ben sein wird. Die
Finanzierung wird aus einer dritten Finanzierung ssäule erfolgen, die unter anderem aus
einer deutlich intensivierten Parkraumbewirtschaftung in der Münsteraner Innenstadt ge-
speist werden soll.
Durch die geopo litischen Entwicklungen ist die Bedeutung von Preisrisiken für die St adt-
werke Münster deutlich gestiegen. Mit der langfristigen Beschaffungsstrategie, mit Preisan-
passungen, die zur Sicherstellung der Kostendeckung erforderlich sind, und mit einer inter-
nen Task Force, die schnelle und fundierte Reaktionen erlaubt, sind die Stadtwerke für die
anstehenden Herausforderungen gut aufgestellt.
Anlage 5
Seite 13
Entwicklung der Absatzmengen
Für die Absatzmengen der wärmegeführten Sparten Gas und Fernwärme ist die Witterung
im Verlauf des ersten Quartals des Jahres bereits von signifik anter Bedeutung. Die Grad-
tagszahl als Indikator für den witterungsbedingten Absatzverlauf lag für die Monate Januar
bis März 2023 unter dem Niveau des langjährigen Durchschnitts. Des Weiteren zeigen sich
weiterhin Verbrauchseinsparungen der Kundinnen und Kunden. Insofern liegen die Absatz-
mengen hier unter Planniveau. Die Absatzmenge in de r Sparte Strom liegt trotz kunden-
spezifischer Einsparungen auf Planniveau. Die Absatzmenge in der Wa ssersparte lag zu
Beginn des Jahres 2023 ebenfalls auf Planniveau. Die Fahrgastzahlen im ÖPNV liegen in
den ersten beiden Monaten auf Planniveau.
Strategie, Chancen und Risiken
Im Laufe des Jahres 2020 haben die Stadtwerke Münster eine neue, umfassende Strategie
entwickelt, die sich bis zum Jahr 2030 erstreckt.
Die Strategie der Stadtwerke Münster beinhaltet drei Leitged anken, die für die langfristige
Ausgestaltung des Unternehmens in den nächsten Jahren maßgeblich sein werden:
1. Wir sorgen für den Herzschlag Münsters
2. Mi t uns wird ein Haus zum zuhause und ein Unternehmen erfolgreich
3. Wir gewinnen gemeinsam
Diese drei Schwerpunkte wurden bewu sst in Form emoti onaler Botschaften nach außen
und innen formuliert und definieren zugleich den Anspruch, den die Stadtwerke Münster in
den kommenden Jahren an sich selbst stellen.
Wir sorgen für den Herzschlag Münsters
Mit ihrer Infrastruktur, die die gesamte Stadt durchzieht – Versorgungsnetze, Erzeugungs-
anlagen und das Liniennetz mit seinen Bussen – prägen die Stadtwerke Münster und Stadt-
netze Münster auf vielfältige Weise die Lebensadern der Stadt und sorgen damit für d en
Herzschlag Münsters.
Im Rahmen einer innovativen, k limaschutzorientierten Energieversorgung werden die
Stadtwerke Münster in erheblichem Umfang in regenerative Erzeugungskapazitäten inves-
tieren, sowohl in onshore-Windenergieanlagen als auch in die Errichtung von Photovoltaik-
anlagen auf Münsters Dächern. Bis zum Jahr 2030 wo llen die Stadtwerke Münster a lle
Haushalte in Münster mit Wind- und Solarstrom aus eigener Erzeugung versorgen und da-
bei auch gezielt Bürgerbeteiligungen ermöglichen, um die Menschen vor Ort am finanziellen
Erfolg von regenerativen Projekten teilhaben zu lassen.
Zudem wird in diesem Zeitraum auch der Umbau der Wärmeerzeugung auf „grüne Wärme“
eingeleitet. Bei der Erarbeitung des Konzepts hat s ich angesichts der geologi schen Aus-
gangssituation unter anderem der Einsatz von Tiefengeotherm ie als eine vielverspre-
chende Option herausgeste llt. Nach positiven Ergebnissen der 2D-Seismik-Untersuchun-
gen folgt nun die 3D-Seismik zur detaillierteren Erkundung des Untergrunds. Eine vollstän-
dige Umstellung auf grüne Wärmeerzeugung wird realistisch betrachtet nicht bis zum Jahr
Anlage 5
Seite 14
2030 möglich sein. Es bedarf partieller Übergangslösungen mit bereits heute sehr umwelt-
effizienter Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie.
Ein weiterer wichtiger Baustein für den Her zschlag Münsters ist die Umste llung der Bus-
flotte auf elektrische und emissi onsfreie Antriebe sowie die Entwi cklung des Verkehrs zu
einem systematisch ineinandergreifenden multimodalen Mobilitätssystem. Ende 2022 wa-
ren bereits 38 Stadtwerke-Busse mit elektrischem Antrieb in Münster unterwegs. Bis 2029
sollen 100% der eigenen 116 Busse und ebenso 60% der rd. 100 angemieteten Busse aus
den dezentralen Depots am Stadtrand elektrifiziert sein. Das multimodale Mobilitätssystem
wird verschiedene Verkehrsmittel, insbesondere das Stadtteilauto über unsere Beteiligung
an dem gleichnamigen lokalen Carsharing-Anbieter integrieren.
Eine leistungsfähige Breitbandversorgung wird als S tandortfaktor für M ünster zukünftig
noch viel entscheidender werden, daher wollen die Stadtwerke Münster auch den „digitalen
Herzschlag“ ihrer Stadt sicherstellen. Bis zum Jahr 2030 sollen 80% der Haushalte in Müns-
ter mit Glasfaserverbindungen bis ins Haus versorgt sein. Dazu haben wir eine umfassende
Kooperation mit der deut schen Telekom vereinbart, bei der die Stadtwerke ihre Expertise
für die Verlegung der Glasfaserleitungen einbringen werden und die Telekom ihr Know-
How bereitstellt. Um die enormen Investitionen bis 2030 zu stemmen, beteiligen wir ab dem
Jahr 2023 einen strategischen Finanzpartner am Ausbau unseres Glasfasernetzes in Müns-
ter. Das deutsche Investmentunternehmen Palladio Partners übernimmt eine Minderheits-
beteiligung von 30 Prozent an der von den Stadtwerken vora ussichtlich im Mai 2023 zu
gründenden Glasfaser Münster GmbH & Co. KG, die den Glasfasernetz-Ausbau gemein-
sam mit der Telekom umsetzt.
Mit der „Herzschlag-Strategie“ möchten die Stadtwerke sowohl Mitverantwortun g für eine
innovations- und klimaschutzorientierte Weiterentwicklung in Münster als auch signifikante
finanzielle Beiträge für die Gestaltung von Münsters Zukunft leisten . So soll nachhaltig ein
Jahresergebnis von mindestens 10 Mio. EUR erzielt werden, das gleichermaßen Ausschüt-
tungspotenziale für den städti schen Haushalt und Thesaurierungen zur Eigenkapitalst är-
kung ermög licht. Darüber hinaus so ll die lokale Wert schöpfung der Stadtwerke Münster
mindestens 80 Mio. EUR p.a. betragen. Dies umfa sst neben dem Jahresergebnis und der
Abdeckung des Verkehr sverlustes insbesondere auch die vielfältigen Aufträge an lokale
Unternehmen, die vor Ort wiederum Arbeitsplätze und damit lokale Kaufkraft sichern.
Mit uns wird ein Haus zum Zuhause und ein Unternehmen erfolgreich
Die Stadtwerke Münster wollen mit ihren Produkten und Dienstleistungen einen spürbaren
Beitrag zur Lebensqua lität in Münster und für die Münsteraner Bürgerinnen und Bürger
leisten.
Über ein gut strukturiertes Vertriebskanalmanagement möchten wir unsere Kundinnen und
Kunden noch besser kennenlernen, um ihnen maßge schneiderte Angebote machen zu
können. Dabei wird das Thema „Bündelprodukte“ stärker in den Fokus rü cken als bisher.
Dies wird zum einen eine Intensivierung des gemeins amen Marktauftritts von Energie und
Mobilität umfassen, zum anderen die Einbeziehung der neuen Option der Breitbandversor-
gung. Im Laufe des Jahres 2023 wird zudem das „Münster Abo“ für die Nutzung des ÖPNV
im Stadtgebiet eingeführt.
Anlage 5
Seite 15
Die besondere Attraktivität für das Produktportfo lio soll neben einem e xzellenten Service
und einfacher Zugäng lichkeit über digitale Kanäle insbesondere mit der durchgäng igen,
konsequenten Ausrichtung des gesamten Produktprogra mms an K limaschutzzielen er-
reicht werden. Bereits bestehende Produkte wie das „Grüne-Strom-Label (GSL)“ zertifi-
zierte Ökostromprodukt werden su kzessive durch einen emi ssionsfreien Mobilitätsmix er-
gänzt, die in der Bürgerschaft der Stadt Münster mit ihrer schon heute großen Zugewandt-
heit zur Klimaschutzthematik auf hohe Nachfrage treffen werden.
Zur grünen und digitalen Rundumversorgung der Stadtwerke für die Menschen in Münster
werden weitere Produkte und Services gehören. Breitbandausbau, 5G-Versorgung und die
Nutzung des bereits errichteten LoRaWan-Netzes eröffnen zahlreiche weitere Möglichkei-
ten für kundenorientierte smarte Anwendungen, wie da s multimodale Mob ilitätsmanage-
ment im Mix aus inte lligentem Parkraummanagement einschließlich des zugehörigen Da-
tenmanagements zur Optimierung der Services oder auch adaptive Beleuchtungskonzepte.
Leitgedanke für all diese Aktivitäten ist, dass die Stadtwerke Münster von ihren Kundinnen
und Kunden und den Men schen dieser Stadt noch intensiver als bisher als der gute, ver-
traute und verlässliche Nachbar wahrgenommen werden, der sie im Grunde i mmer schon
waren.
Wir gewinnen gemeinsam
Die neue Ausrichtung der Stadtwerke Münster nach außen wird durch die Stärkung der
„One Company“-Perspektive im inneren des Unternehme ns unterstützt. Das unterneh-
mensweite Anrei zsystem stützt sich ab 2021 nicht mehr wie bisher auf individue lle Be-
reichsziele, sondern orientiert sich an monetären und qualitativen Zielen, die für alle Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster gleichermaßen gelten. Dies soll zusätz-
liche Motivation für den „One Company-Spirit“ sein.
Prozessexzellenz nach außen bedarf in hohem Maße auch Proze ssexzellenz im Inneren
des Unternehmens. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde im Rahmen der Strategie-
entwicklung ein umfangreiches neues Personalentwi cklungsprogramm erarbeitet, wozu
u.a. eine Intensivierung des Arbeitens in bereichsü bergreifenden Teams, das Vermitteln
und das Erlernen neuer agiler Arbeitsmethoden und die Digitalkompetenz zählen.
Die Umsetzung der Strategie 2030 in all ihren Facetten wird der Belegschaft der Stadtwerke
Münster viel Kraft und einen langen Atem abverlangen. Vor diesem Hinte rgrund und auch
in Anbetracht des demographischen Wandels sind umfangreiche Angebote im betrieblichen
Gesundheitsmanagement Bestandteil der Strategie. So werden den Mitarbeitenden regel-
mäßige Gesundheits-Check-ups ebenso angeboten wie T rainings zu Rückengesundheit,
Resilienz und Stressmanagement.
Schließlich bietet ei ne neue Betrieb svereinbarung flexible Mög lichkeiten, ortsunabhängig
zu arbeiten und zwi schen dem Arbeitsplatz vor Ort im Unternehmen und der Arbeit im
Home-Office zu wählen und so den individue llen B edürfnissen der Mitarbeitenden noch
besser gerecht zu werden.
Anlage 5
Seite 16
Qualität und Effizienz im Kerngeschäft
Die neue Strategie wird von einem kontinuier lichen Maßnahmenpaket begleite t, das sich
auf die Optimierung der internen Prozessqualität und Prozesseffizienz richtet. Auch im Rah-
men der bevorstehenden SAP S/4 HANA-Einführ ung werden Prozesse mit dem Ziel der
Vereinfachung und Automatisierung auf den Prüfstand gestellt. Mit dem Aufbau des Kom-
petenzcenters für den Einsatz der „Celonis“-Software zur f undierten und kontinuier lichen
Analyse von Massenprozessen wird zudem eine datenbasierte Prozessanalyse und -steu-
erung in verschiedensten Unternehmensbereichen ermöglicht; so ist die Optimier ung des
Order-to-Pay-Prozesses bereits im Gange.
Auch die finanzielle Unternehmenssteuerung und das damit verbundene Reporting werden
derzeit neu ausgerichtet. Dies ermög licht den Ge schäftsbereichsverantwortlichen einen
ganzheitlicheren B lick auf ihr Gesc häftsfeld über ver schiedene De ckungsbeitragsstufen
hinweg bis zum Bereichs- EBIT und ermöglicht damit auch eine neue unternehmensweite
Steuerungsphilosophie, bei der neben den Margen auch die Strukturko sten in den B lick
genommen werden.
Die im Jahr 2020 entwi ckelte Strategie hält dem Dru ck der aktuellen geopolitischen Lage
stand. Die Maßnahmen, wie der massive Ausbau von Windenergie- und PV-Anlagen oder
die Entwicklung einer Wärmestrategie, passen genau zu den aktuellen Herausforderungen.
Diverse Bausteine der Strategie, wie die Be schaffung von Elektrobussen, der Ausbau der
Ladeinfrastruktur oder der Ausbau von PV-Kapazitäten unter Ermöglichung von Bürgerbe-
teiligungen befinden sich bereits in der Umsetzung.
Weitere Chancen und Risiken
Vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine konnte davon ausgegangen werden, dass wegen
tendenziell milder Winter und erhöhter Förderung die Gasversorgung in Deutschland lang-
fristig gesichert ist. Nachdem die Liefermengen aus Russland erheblich reduziert wurden,
gilt seit dem 23. Juni 2022 die Alarmstufe des No tfallplans Gas. Später wurden die Liefe-
rungen aus Russland gänzlich eingestellt. Mittlerweile konnten die Lieferungen weitgehend
mit Gas aus Norwegen und den Niederlanden substitui ert werden und para llel nehmen
LNG-Terminals ihren Betrieb auf. Der nächste Winter wird trotzdem eine Herausforderung.
Eine Gasmangellage kann nicht gänz lich ausgeschlossen werden. Die Ausgangslage hat
sich allerdings deutlich verbessert.
Ferner ist zu beachten, dass Münster mit L-Gas versorgt wird. Die Hauptversorgungsquelle
ist das Gasfeld im niederländi schen Groningen, so da ss rein l ogistisch betrachtet keine
unmittelbare physische Abhängigkeit von ru ssischem Gas besteht. Allerdings würde eine
Gasmangellage voraussichtlich auch hier praktische Verwerfungen nach sich ziehen. Falls
das Gasfeld in Groningen aufgrund tektoni scher Probleme seine Förderung deutlich redu-
zieren oder ggf. geschlossen werden würde, müsste Münster vorzeitig auf eine H-Gas-Ver-
sorgung umgestellt werden. Dies ist planmäßig ohnehin für 2028/2029 vorgesehen, müsste
im beschriebenen Falle aber früher umgesetzt werden. Dies wäre mit aufwändigen Umstel-
lungsarbeiten an den Heizungsanlagen von Kundinnen und -Kunden verbunden.
Anlage 5
Seite 17
Neben den Erdgaspreisen hat der Krieg in der Ukrain e auch den Ölpreis und damit den
Preis für Diesel in die Höhe getrieben. Der Ölpreis hat zwischenzeitlich etwas nachgege-
ben, perspektivisch ist jedoch weiter mit steigenden Preisen zu rechnen. Bis zur vollständi-
gen Umstellung der Flotte auf elektrische Antriebe werden die Stadtwerke durch die Preis-
steigerungen wirtschaftlich belastet sein.
Der Margendruck im Energievertrieb bleibt weiterhin hoch und birgt das Risiko von wettbe-
werbsbedingten Kundenverlusten. Die Stadtwerke Münster steuern dem mit Kundenservice
und einem aktiven Portfoliomanagement für den Energieeinkauf an den Großhandelsmärk-
ten für Strom und Gas entgegen. Eine besondere Hera usforderung stellt die transparente
und verständliche Kommunikation der durch gestiegenen Beschaffungspreise notwendigen
Preiserhöhungen sowie die Umsetzung der gesetzgeber isch mit heißer Nadel gestrickten
Entlastungsmaßnahmen dar.
Für alle Sparten der Stadtwerke besteht ein erhöhtes Risiko von Insolvenzen bei Kundinnen
und Kunden, nachdem das Preisniveau für Gas, Wärme, aber auch Strom weiter deut lich
über dem Niveau der Vorjahre liegt und parallel das Zinsniveau erheblich gestiegen ist. Ein
Liquiditätsrisiko wird daraus für die Stadtwerke Münster aber nicht eintreten. Die Stadtwerke
betreiben ein proaktives Liquiditätsmanagement und haben für entsprechende Reserven
gesorgt.
Weiterhin sind immer noch Folgen der Corona-Pandemi e für die Stadtwerke Münster in
Form eines anhaltenden Rü ckgangs von Fahrgästen im ÖPNV zu erkennen. Über die
Dauer der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass nicht nur der Absatz der Einzelfahrkar-
ten eingebrochen ist, sondern es auch zu Kündigunge n von Abos kam. Auf der Ange-
botsseite ist nur eine geringe Reaktionsflexibilität gegeben, da das öffentliche Leben durch
ein funktionierendes ÖPNV-Angebot aufrechterhalten werden muss. Insofern sind nur ge-
ringfügig Reduktionen der Strukturkosten für den Bu sbetrieb mög lich. Bis 2022 haben
ÖPNV-Rettungsschirme entstandene Umsatzverluste kompensiert.
Bundesweit, so auch in Münster, werden in der politischen Diskussion verschiedenste An-
sätze zur Erhöhung der A ttraktivität des ÖPNV auf a llen Ebenen, wie eine ma ssive Erhö-
hung der Taktfrequenzen des Busverkehrs bei erheblicher Verbilligung der Ticketpreise bis
hin zu einem für die Kundinnen und Kunden kostenlosen ÖPNV aufgerufen. Die Stadtwerke
Münster möchten den lokalen Klimaschutz durch einen qualitativ hochwertigen, attraktiven
und k limaschonenden ÖPNV strategi sch unterstützen. A llerdings si nd damit sehr hohe
sprungfixe Kosten durch eine signifikante Angebotsa usweitung im Busverkehr verbunden,
bei einem stark verb illigten oder gar kostenlosen Busangebot selbstverständ lich auch zu-
sätzlich ein gravierender Ausfall operativer Einnahmen, die heute dazu beitragen, die Kos-
ten des ÖPNV zu 60-70% zu decken und so den ÖPNV-Verlust in einem für die Stadtwerke
Münster tragfähigen Rahmen halten.
Im Jahr 2022 wurde beschlossen das „Deutschland-Ticket“ für anfänglich 49 EUR pro Mo-
nat einzuführen. Darüber hinaus wurde im Rat der Stadt Münster beschlossen, ein „Münster
Abo“ für 29 EUR pro Monat für den Nahverkehr in Münster einzuführen. Die daraus resul-
tierende Finanzierungslücke soll mit Einnahmen beim Bewohnerparken ge schlossen wer-
den. Damit das ÖPNV-Angebot für die Stadtwerke nach haltig tragfähig und finanzierbar
bleibt, ist es entscheidend, dass zusätzliche, externe Finanzierungssäulen (neben Kunden-
einnahmen und Verlustabde ckung durch die positiven Ergebni sse der Energiesparten) in
Anlage 5
Seite 18
Form von öffentlichen Mitteln des Bundes, der Länder und/oder der Kommunen in aus rei-
chender Höhe zur Verfügung stehen. Die Stadtwerke a llein könnten die Finanzierung aus
eigener Kraft nicht leisten und liefen Gefahr, den enormen Finanzmittelbedarf für weite re
zentrale Strategiefelder, wie den Breitbandausbau u nd den Ausbau der regenerativen Er-
zeugung, nicht bereitstellen zu können.
Die Personalgewinnung und -nachbesetzung ist insbes ondere im ÖPNV ein wesent liches
Risiko für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Angebots geworden. Laut dem Bun-
desverband Deutscher Omnibusunternehmen fehlen derzeit bundesweit bereits me hr als
5.000 Busfahrerinnen und Busfahrer. Durch die geplante Verkehrswende werde sich dieser
Mangel bis zum Jahr 2030 auf rund 76.000 erhöhen.
Weitere Risiken für die Stadtwerke Münster liegen nach wie vor in den po litischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windenergi e an Land. Das im Jahr
2020 entwickelte strategische Programm des Unternehmens sieht erhebliche Investitionen
in Windenergie in den nächsten 10 Jahren vor. Wenn die Maßnahmen der Ampelkoalition
nicht die gewünschte Wirkung zeigen, wird dies den Fortschritt bei der Umsetzung der ehr-
geizigen und für die Umsetzung der Energiewende notwendigen Ausbauziele behindern.
Ein signifikantes Risiko für die Stadtwerke Münster als Muttergesellschaft und Organträge-
rin der Stadtnetze Münster liegt in der Entwicklung der Netznutzungsentgelte in den regu-
lierten Netzsparten für Strom und Gas. Die Bundesnetzagentur übt – insbesondere über
die Absenkung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung des bestehenden Netzvermögens –
permanenten Druck auf das bestehende Netzentgeltniveau aus. Ein Absinken der Netznut-
zungsentgelte wird planeri sch bereits antizipiert. Die mehrjährigen Regu lierungsperioden
stehen zunehmend in einem Spannungsfeld mit dem für die Energie- und Wärmewende
notwendigen erheblichen Ausbau der Stromnetze. Dieses Spannungsfeld verstärkt sich ak-
tuell durch steigendende Tiefbaupreise und Finanzierungszinsen. Die Stadtwerke Münster
setzen sich aktiv dafür ein, dieses Spannungsfeld aufzulösen. Die Bundesnetzagentur prüft
eine Anpassung der regulatorischen Fremdkapitalverzinsung. Es ist a llerdings fraglich, ob
dies allein ausreichend ist, die Herausforderungen der wirt schaftlichen Rahmenbedingun-
gen und die Investitionsbedarfe für die Energiewende bewältigen zu können.
Am 11. Januar 2023 hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zum Neustart der Digita-
lisierung der Energiewende zugestimm t. Damit so ll der zwi schenzeitlich ausgebremste
Smart-Meter-Rollout wieder in Gang kommen. Der Gesetzentwurf enthäl t einen Fahrplan
und neue Vorgaben für die Smart Meter und ihre Nutz ung. Bis 2032 so llen inte lligente
Stromzähler Pflicht werden. Auch nach der mehrjährigen Verzögerung beim Sta rt ist mit
Engpässen bei den Montagekapazitäten und nachfragebedingt erhöhten Montagekosten
zu rechnen, welche die Amortisation szeit der installierten smarten Zähler verlängern wer-
den, was die Stadtwerke Münster über ihre Bete iligung an der smartOptimo GmbH & Co.
KG spüren werden.
Den beschriebenen Risiken haben die Stadtwerke Münster eine proaktive Strategie entge-
gengestellt, bei der Marktchancen in Form von neuen Produkten un d Services und neuen
Geschäftsfeldern, wie dem Glasfaserausbau und dem Ausbau der re generativen Erzeu-
gung, mit marktadäquaten und kundenorientierten Geschäftsmodellen konsequent verfolgt
werden. Die Strategie-Umsetzung orientiert sich kon sequent an den Kriterien Ergebnis,
Rentabilität und Liquidität bei gleichzeitiger Sicherstellung einer soliden Eigenkapitalquote.
Anlage 5
Seite 19
Dies wird gestützt durch eine nachhaltige Ausgestal tung der unternehmensinternen Pro-
zessabläufe mit modernen IT-S ystemen und der zunehmenden Nutzung von Potenzialen
zur Prozessautomatisierung.
Anlage 5
Seite 20
Leistungsindikatoren
Finanzielle
Indikatoren
Ist
2022
Plan
2023
Relative
Veränderung
Jahresüberschuss 8,7 Mio. EUR 10,2 Mio. EUR + 17,2%
Umsatzerlöse 745,9 Mio. EUR 1.231,0 Mio. EUR + 65,0%
Investitionen* 24,5 Mio. EUR 51,7 Mio. EUR + 111,0%
* Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse
nicht-finanzielle
Indikatoren
Ist
2022
Plan
2023
Relative
Veränderung
Stromabsatz 1.297 Mio. kWh 1.207 Mio. kWh - 6,9
Erdgasabsatz 2.057 Mio. kWh 2.153 Mio. kWh + 4,7%
Wärmeabsatz 554 Mio. kWh 583 Mio. kWh + 5,2%
Wasserabsatz 16,8 Mio. m3 17,3 Mio. m 3 + 2,7%
Stromerzeugung 323 Mio. kWh 366 Mio. kWh + 13,2%
Fahrgastzahlen 46,8 Mio. 46,8 Mio. + 0,0%
Beim Stromabsatz wird für das Jahr 2023 aufgrund der Energiem arktkrise eine Absatzre-
duktion von drei Prozent zum Vorkrisenniveau unters tellt. Beim geplanten Erdgasabsatz
wird ein zehnprozentiger Abschlag zum Vorjahresniveau der Vertriebsmenge in den He iz-
monaten Oktober bis April unterstellt. Gleiches gilt für den Wärmeabsatz. Im Vergleich mit
den Ist-Mengen 2022 ergeben bei Gas und Wärme trotz dem Zuwächse, da insbesondere
die warme Witterung im Jahr 2022 für eine niedrigere Ist-Ausgangsbasis gesorgt hat. Beim
Wasserabsatz geht die Planung wiederum von einem langjähr igen Durchschnittswert für
die wachsende Stadt Münster aus. Bei der Stromerzeugung ist berücksichtigt, dass in der
GuD-Anlage infolge des Einsparens von Energie durch Kundinnen und Kunden weniger
Wärme erzeugt werden wird. Nachdem im Jahr 2019 die Fahrgastzahlen des ÖPNV noch
bei ca. 49 Mio. Fahrgästen lagen, zeigen sich weite rhin die Folgewirkungen der Corona-
Pandemie in der Verkehr ssparte. Die Ist-Z ahlen des Jahres 2022 (46,8 Mio. Fahrgäste)
beinhalten den positiven Sondereffekt durch das „9- EUR-Ticket“ in den Monaten Juni bis
August 2022. Die Planung liegt auf diesem Niveau.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 haben die Stadtwerke Münster ihren Anteil an der West-
fälischen Fernwärmeversorgung von 50% durch Erwerb der Ge schäftsanteile der Stadt-
werke Dinslaken auf 100% erhöht. Zum gleichen Stich tag wird die Westfäli sche Fernwär-
meversorgung auf die Stadtwerke Münster verschmolzen. Das Fernwärmenetz der auf die
Stadtwerke Münster ver schmolzenen Wes tfälischen Fernwärmeversorgung wird sodann
Anlage 5
Seite 21
auf die Stadtnetze Münster ausgeg liedert. Die beiden Umwandlung svorgänge so llen im
Juni bzw. August 2023 beurkundet werden
Unter Berücksichtigung des Fort schritts bei der Umsetzung der Strategie und der Wirt-
schaftsplanung wird ein guter Ge schäftsverlauf und eine gute Lage der Gese llschaft zum
Ende des Jahres 2023 erwartet.
Angaben gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern an Führungspositionen
Die vom Aufsichtsrat für das eigene Gremium festgelegte Quote von 16,7% für die Beset-
zung mit Frauen wurde unverändert beibehalten.
Auf Ebene der Stadtwerke Münster steigt die über di e erste und zweite Führungsebe ne
aggregierte Frauenquote von 14,7% Ende 2021 auf 20, 0% Ende 2022. Damit wurde die
ursprünglich fixierte Zielquote von 12,5% deut lich übertroffen. Ursache für die gestiegene
Frauenquote zum 31. Dezember 2022 ist die Einstellung von vier weiblichen Führungskräf-
ten der zweiten Führungsebene.
Grundsätzlich haben die Stadtwerke Münster folgende Rahmenbedingu ngen für die Erfül-
lung zukünftiger Zielquoten festgelegt:
- bisher entsprechende mit Männern besetzte Führung spositionen werden frei,
- die Verfügbarkeit und Kompetenzen der Bewerberinn en sind männ lichen Bewer-
bern gegenüber gleichwertig und
- es stehen keine geeigneten internen Bewerber für die jeweils zu besetzende Posi-
tion zur Verfügung.
Zudem haben sich die Stadtwerke Münster ent schieden, sofern sich sowohl Frauen als
auch Männer auf freie Stellen beworben haben, bei gleicher Qualifikation immer mindestens
eine Frau in die Endrunde des Bewerbung sverfahrens einzuladen, um Frauen auf diese
Weise gezielter Optionen für Führungspositionen bieten zu können.
Anlage 5
Seite 22
Angaben gemäß § 24 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Die Stadtwerke Münster hat in den Jahren 2020 und 2 021 Bürgerbeteiligungen an zwei
Photovoltaik-Projekten emittiert. Gemäß Vermög ensanlagegesetz (VermAnlG) ist der La-
gebericht um die nachfolgenden Angaben zu erweitern.
Die Stadtwerke Münster (Emi ttentin) hat im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Vergü-
tungen i.S.d. § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 2 Vermögensanlagengesetz gezahlt:
1. Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufge-
teilt in feste und variable Vergütungen, die Zahl der Begünstigten und gegebenenfalls
die von der Emittentin der Vermögensanlagen gezahlten besonderen Gewinnbeteili-
gungen (gemäß § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 VermAnlG)
Die Gesamtsumme aller festen und variablen Vergütungen betrug im Geschä ftsjahr 2022
50.386 TE UR. Diese setzte sich zusamm en aus festen Vergütungen in Höhe von
48.081 TEUR und variablen Vergütungen in Höhe von 2.305 TE UR. Die Gesamtsumme
der Vergütungen entfiel auf 984 Begünstigte.
Die Aufsichtsratvergütungen betrugen 52 TEUR für 17 Begünstigte.
Im Geschäftsjahr erfolgte keine Gewinnausschüttung an die Stadt Münster als Gesellschaf-
terin der Stadtwerke Münster.
2. Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufge-
teilt nach Führungskräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren berufliche Tä-
tigkeit sich w esentlich auf d as Risik oprofil der Emi ttentin v on Vermögensanlagen
auswirkt (gemäß § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 VermAnlG)
An Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesent-
lich auf das Risikoprofil der Emittentin der Vermögensanlagen auswirkt, wurden insgesamt
1.521 TE UR gezahlt. Der gesamte Betrag en tfällt auf Führungskräfte ein schließlich Ge-
schäftsführer.
Gemäß § 24 VermAnlG ist der Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung
(Anlage 3) zu erweitern. Die Kapitalflussrechnung wird nachfolgend kurz erläutert.
Der Fi nanzmittelfonds ist von 45.059 TE UR auf 62.378 TEUR gestiegen. Der operative
Cash Flow (46.320 TE UR) deckt weitgehend den Cashflow aus Investitionstätig keit
(./. 48.374 TEUR). Der operative Cash Flow ergibt sich insbesondere aus dem operativen
Unternehmensergebnis sowie nicht zahlungswir ksamen Abschrei bungen und Rüc kstel-
lungszuführungen. Der operative Cash Flow beinhaltet die Gewinnabführung aus der Stadt-
netze Münster (19.838 TEUR). Die Stadtnetze Münster betreibt den Geschäftsbereich Ver-
sorgungsnetze und Wasserwerke, de ssen Ergebnisbeitrag als operativ angesehen wird.
Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit beträgt 19 .373 TEUR. Dieser ist vo rrangig auf
die Aufnahme zusätz licher Mittel (Gesell schafterdarlehen der Stadt M ünster sowie Aus-
gabe eines weiteren Schuldscheindarlehens) zurückzuführen.
Anlage 5
Seite 23
Öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung NRW
Über die Einhaltung der ö ffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung der Stadtwerke
Münster im Ge schäftsjahr 2022 gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung N ord-
rhein-Westfalen wird gleichzeitig mit dem Jahresab schluss und dem Lagebericht an den
Gesellschafter getrennt berichte t. Die öffent liche Zwe cksetzung und Zwe ckerreichung
wurden eingehalten.
Die Stadtwerke Münster GmbH stellt für das Geschäftsjahr 2022 einen Konzernabschluss
sowie einen Konzernlagebericht auf.
Münster, den 5. Mai 2023
Stadtwerke Münster GmbH
........................................... ...................... .....................
Sebastian Jurczyk Fr ank Gäfgen
(Geschäftsführer Energie) (Geschäftsführer Mob ilität)
Durch Rundungen können sich bei den Zahlen Abweichungen ergeben.
Anlage 6/1
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss nach § 6b Abs. 3 EnWG der Stadtwerke
Münster GmbH, Münster, per 31. Dezember 2022
Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke M ünster g liedert sich in die vier Ge-
schäftsfelder Energie- und Wasservertrieb, Versorgungsnetze, Erzeugung und Verkehr.
Das Geschäftsfeld Versorgungsnetze wird seit 2020 im Wesent lichen durch die Stadt-
netze Münster GmbH betrieben, die eine 100-prozentige Tochter der Stadtwerke Münster
ist.
Die Pflicht zur Erstellu ng von Tätigkeitsabschlü ssen für die St adtwerke Münster ergibt
sich für das Ge schäftsjahr 2022 aus der Erbringung von mittelbaren u nd unmittelbaren
energiespezifischen Dienstleistungen für die Tätigkeitsbereiche Elek trizitätsverteilung
und Gasverteilung gegenüber dem verbundenen Netzbetreiber.
Zu dem nach § 6b Ab s. 3 EnWG auf den Stichtag 31. Dezember 2022 aufges tellten
Tätigkeitsabschluss der Stadtwerke Münster GmbH werden die nachfolgenden Erlä ute-
rungen gegeben:
Abgrenzung der Tätigkeiten
In der Rechnungslegung sind jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten
§ Elektrizität sverteilungsnetz und
§ Ga sverteilungsnetz
eingerichtet. Für die anderen Aktivitäten außerhalb von Elektrizitäts- und Gasverteilungs-
netz sind ebenfalls getrennte Konten angelegt.
Mit der Erstellung des Jahresab schlusses wurde für jeden dieser abgegrenzten Tätig-
keitsbereiche jewe ils eine § 6b Ab s. 3 EnWG entsprechen de Bilanz und Ge winn- und
Verlustrechnung aufgestellt.
Buchhaltungssystematik
Die Stadtwerke Münster wickelt ihr Rechnungswesen mit den Modulen des SAP-Systems
ab. Mit den zur Fin anzbuchhaltung (SAP-FI) vo llständig integrierten Instrumenten der
Kostenrechnung (SAP-CO) und Profit-Center Rechnung (SAP-EC-PCA) wird das Unter-
nehmen in managementorientierte Organisationseinhei ten (Profit-Cente r) hierar chisch
aufgeteilt. Diese Profit-Center-Struktur bildet die Grundlage für die Abb ildung der Tätig-
keitsbereiche nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Der Großteil, der in Kostenrechnung und Profit-Center-Rechnung verarbeiteten GuV-re-
levanten Vorgänge, wurde in der Finanzbuchhaltung bereits tätigkeitsgenau erfasst.
Vorgänge, die nicht direkt zugeordnet werden konnten, wurden zunächst auf Profit-Cen-
ter der kaufmännischen und technischen Querschnittsfunktionen kontiert und in der Folge
nach verschiedenen Schlüsseln auf die Bereiche verrechnet bzw. umgelegt.
Die Bil anzkonten der Finanzbuchhaltung wurden in die Profit-Center-R echnung über-
nommen. Soweit eine unmittelbare Profit-Center-Zuordnun g zu den Bilanzkonten dabei
nicht sinnvoll möglich war, wurden die Konten zunächst auf Bilanzverteilungs-Profit-Cen-
tern gesammelt und im nächsten Schri tt nach Maßgabe definierter Verteilungsschlüssel
auf die Profit-Center verteilt.
Anlage 6/2
Zugrunde gelegter Jahresabschluss
Die Ermittlung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG erfolgte auf der Grund-
lage des handelsrecht lichen Jahresab schlusses der St adtwerke Münster zum 31. De-
zember 2022.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entsprechen den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im handelsrecht lichen J ahresabschluss der
Stadtwerke Münster. Insofern verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschlusses der
Stadtwerke Münster.
Abschreibungssystematik
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen tätigkeitsüber-
greifend bei
Immateriellen Vermögensgegenständen 03 - 07 Jahre
Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten 07 - 50 Jahre
Verteilungsanlagen 20 - 55 Jahre
Glasfaseranlagen 10 - 20 Jahre
Technischen Anlagen und Maschinen 05 - 22 Jahre
Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 05 - 14 J ahre
Zuweisung der Akti va und Passiva, der Aufwe ndungen und Erträge zu den
Tätigkeiten
Den in den Tätigkeits-B ilanzen und Tätigkeits-Ge winn- und Verlustrechnungen ausge-
wiesenen Abschlussposten wurden die Werte vorrangig direkt zugeordnet. Soweit ein nur
mittelbarer Tätigkeitsbezug vorlag oder die direkte Zuordnung auf dem Weg der Kontie-
rung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden gewes en wäre, wurde die Zuordnung
auf der Grundlage sach lich begrün deter Schlü sselgrößen vor genommen. Angewandt
wurden dabei im Wesentlichen:
· Die Rest buchwerte der unmittelbar zuordenbaren immaterie llen Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens und der Sachanlagen auf das nur indirekt zuordenbare
Anlagevermögen des Verwaltungsbereichs;
· Die Umsatzerlöse auf die in den Positionen Forderungen aus Lieferungen und Lei s-
tungen, Forderungen gegen den Gesellschafter, Forderungen gegen verbundene Un-
ternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Betei ligungsverhältnis
besteht und sonstige Vermögensgegenstände jeweils enthaltenen Forderungen;
· Die Anzahl der Stellen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf die unter den sonsti-
gen Vermögensgegenständen bilanzierten kurzfristigen Forderungen gegen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter und auf die unter den sons tigen Ausleihungen bilanzierten,
langfristigen Forderungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
· Die kurzfristigen Verbindlichkeiten auf den Bestand liquider Mittel;
Anlage 6/3
· Die Anzahl der Stellen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf die Pensionsrückstel-
lungen sowie auf die jeweils personalabhängigen sonstigen Rückstellungen und sons-
tigen Verbind lichkeiten; Die hier nach dem gemeinsamen Verwaltungsbereich zuge-
ordneten personalbezogenen Rü ckstellungen wurden in einem zweiten Verte ilungs-
zyklus nach Maßgabe der Leistungsabgabe des gemeinsamen Ve rwaltungsbereichs
weiterverteilt.
· Die Restbuchwerte des Anlagevermögens ergänzt um das jahresdurchschnittliche In-
vestitionsbudget auf die nicht direkt zuordenbaren Verbind lichkeiten gegenüber Kre-
ditinstituten;
· Die Umsatzerlöse auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und auf
die sonstigen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer;
· Die Leistungsabgabe des gemeinsamen Verwaltungsbereichs auf dessen Verbindlich-
keiten;
· Die Rest buchwerte des Anlagevermögens auf die Eigenkapitalpositionen Gezeichne-
tes Kapital, Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen;
In Höhe der nach diesen Zuordnungen verbliebenen Differenz wurde ein Kapitalverrech-
nungsposten gebildet.
Die nur mittelbar zuordenbaren Aufwendungen und Erträge des Verwaltungsbereichs
wurden nach Maßgabe innerbetrieblicher Leistungsverrechnungen und Umlagen den Tä-
tigkeitsbereichen zuge wiesen. Die Verrechnung interner Re ssourcen erfolgte entspre-
chend gemessener Leistungsinanspruchnahme. Sofern eine Messung der Leistu ngsin-
anspruchnahme nicht mög lich oder nicht wirt schaftlich vertretbar war, wur de die Inan-
spruchnahme interner Re ssourcen aufgrund einer prozentualen Verte ilung vorgenom-
men. Basis der prozentualen Verteilung war eine Erhebung der aufgabenbezogenen Ka-
pazitätsbeanspruchung in den betroffenen Unternehmensbereichen.
Das Gliederungsschema der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrech nungen wurde um die
aus der Entkonsolidierung der Tätigkeitsbereiche resultierenden Posten interne Umsatz-
erlöse, interne betriebliche Erträge, interne Materialaufwendungen und intern e sonstige
betriebliche Aufwendungen erweitert.
Anlage 6/4
Angaben zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Von den unter den Angaben zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
im Jahresabschluss der Stadtwerke Münster gemachten Erläuterungen sind die Tätigkei-
ten des Strom- und Ga sverteilungsnetzes nicht unmittel bar betroffen. Soweit eine Zu-
schlüsselung anteilig auf diese Bereiche erfolgte, ist der angewandte Verteilungsschlüs-
sel unter dem Punkt „Zuweisung der Aktiva und Passiva, der Aufwendungen und Erträge
zu den Tätigkeiten“ benannt. Es wird auf den Anhang der Stadtwerke Münster verwiesen.
Eigenkapitaldarstellung im Tätigkeitsabschluss
Die Darstellung der Eigenkapitalpositionen
· Gezeichnetes Kapital
· Kapitalrü cklage
· andere Gewinnrücklagen
· Kapitalverrechnung
erfolgt in den Tätigkeitsb ilanzen zusamm engefasst unter der Position "Zugeordnetes
Eigenkapital". Der Ausweis erfolgt in Einkl ang mit der Textziffer 70 der IDW-Ste llung-
nahme zur Rechnungslegung IDW RS EFA 1.
Anlage 6/5
Übersicht der Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mehr als einem Jahr per 31.12.2022
Alle Angaben in T€.
Bilanz
Gesamt < 1 J ahr > 1 Jahr < 1 Jahr > 1 Jahr < 1 Jahr > 1 Jahr
1. Genus sscheinkapital 1.250 - - - - 150 1.100
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 169.4 73 53 1.503 19 537 5.700 161.661
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen - - - - - - -
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5 2.314 398 5 162 4 51.241 504
5. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesell schafter 30.534 - - - - 534 30.000
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehm en 173 - - - - 173 -
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mi t denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.096 156 - 62 - 878 -
8. Sonstige Verbindlichkeiten 21.695 26 - 12 - 21.258 399
∑ Verbindlichkeiten 276.535 633 1.508 255 541 79.934 193.664
davon mit RLZ davon mi t RLZ
Andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts-
und Gassektor
Gas-
verteilungsnetz
Elektrizitäts-
verteilungsnetz
Bilanzpositionen
Übersicht der Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten (RLZ)
von bis zu einem Jahr (<) und mehr als einem Jahr (>)
per 31.12.2022 - Alle Angaben in TEUR
davon mit RLZ
Anlage 6/6
Münster, den 5. Mai 2023
Stadtwerke Münster GmbH
Sebastian Jurczyk Fr ank Gäfgen
Vorsitzender der Geschäftsführung Ge schäftsführer Mobilität
Geschäftsführer Energie
Anlage 6/7
31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 3 1.12.2021 31.12.2022 31.12.2021
€ € € € € € € €
A. Anlageverm ögen
I. I mmaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.431.313,87 1. 664.590,73 511.469,54 610.738,14 3. 467.300,59 3. 797.919,13 5. 410.084,00 6. 073.248,00
II. Sac hanlagen
1. Grundstü cke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. 497.493,40 2. 901.839,93 2. 108.475,73 2. 466.563,88 36.585.768,51 36.116.741,83 41.191.737,64 41.485.145,64
2. Verte ilungsanlagen 66.823,82 - 56.415,13 - 2. 860.730,05 4. 710.289,00 2. 983.969,00 4. 710.289,00
3. Glasfaseranlagen - - - - 22.029.758,00 20.601.004,61 22.029.758,00 20.601.004,61
4. S onstige technische Anlagen und Maschinen 50.561,90 46.638,32 42.686,24 39.642,50 33.580.834,86 35.323.484,18 33.674.083,00 35.409.765,00
5. F ahrzeuge für Personenverkehr - - - - 12.449.491,00 11.156.711,00 12.449.491,00 11.156.711,00
6. A ndere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 577.256,57 643.261,60 257.707,30 280.388,06 7. 707.372,00 7. 247.396,38 8. 542.335,87 8. 171.046,04
7. Geleistete Anz ahlungen und Anlagen im Bau 393.328,09 337.887,97 140.552,93 123.959,60 20.905.655,91 13.438.981,90 21.439.536,93 13.900.829,47
3.585.463,78 3. 929.627,82 2. 605.837,33 2. 910.554,04 136.119.610,33 128.594.608,90 142.310.911,44 135.434.790,76
III. Fi nanzanlagen
1. Ante ile an verbundenen Unternehmen - - - - 185.819.761,54 193.086.400,05 185.819.761,54 193.086.400,05
2. Auslei hungen an verbundene Unternehmen - - - - 57.129.086,00 58.583.629,00 57.129.086,00 58.583.629,00
3. Bete iligungen - - - - 8. 133.400,73 8. 333.035,65 8. 133.400,73 8. 333.035,65
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht - - - - 9. 641.399,58 7. 110.126,46 9. 641.399,58 7. 110.126,46
5. S onstige Ausleihungen 19.680,30 23.868,09 7. 032,61 8. 756,39 984.053,63 1. 144.184,58 1. 010.766,54 1. 176.809,06
19.680,30 23.868,09 7. 032,61 8. 756,39 261.707.701,48 268.257.375,74 261.734.414,39 268.290.000,22
5.036.457,95 5. 618.086,64 3. 124.339,48 3. 530.048,57 401.294.612,40 400.649.903,77 409.455.409,83 409.798.038,98
B. Umlauf vermögen
I. Vo rräte
1. R oh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - - - - 7. 655.656,78 6. 560.119,90 7. 655.656,78 6. 560.119,90
2. unfertige Leistungen - 8. 781,82 - 3. 221,75 1. 443.889,41 1. 083.068,68 1. 443.889,41 1. 095.072,25
3. Ferti ge Erzeugnisse und Waren - - - - 259.158,34 103.521,93 259.158,34 103.521,93
4. Emi ssionsrechte - - - - 2. 849.845,25 2. 059.910,48 2. 849.845,25 2. 059.910,48
- 8. 781,82 - 3. 221,75 12.208.549,78 9. 806.620,99 12.208.549,78 9. 818.624,56
II. For derungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 719,27 - 504,25 - 56.537.159,92 65.424.209,95 56.538.383,44 65.424.209,95
2. For derungen gegen den Gesellschafter - 1. 831,42 - 1. 820,78 4. 653.159,63 3. 577.773,79 4. 653.159,63 3. 581.425,99
3. For derungen gegen verbundene Unternehmen - - - - 51.863.988,07 21.389.987,13 51.863.988,07 21.389.987,13
4. For derungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht - - - - 4. 398.473,84 3. 246.871,73 4. 398.473,84 3. 246.871,73
5. S onstige Vermögensgegenstände 115.484,46 68.932,22 57.581,79 52.507,43 25.363.385,80 23.438.085,90 25.536.452,05 23.559.525,55
116.203,73 70.763,64 58.086,04 54.328,21 142.816.167,26 117.076.928,50 142.990.457,03 117.202.020,35
III. Ka ssenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 517.363,85 201.121,64 184.876,08 73.784,74 61.675.839,35 44.784.176,38 62.378.079,28 45.059.082,76
633.567,58 280.667,10 242.962,12 131.334,70 216.700.556,39 171.667.725,87 217.577.086,09 172.079.727,67
C. R echnungsabgrenzungsposten 45.390,03 26.173,38 16.219,81 9. 602,12 1. 509.866,15 459.465,01 1. 571.475,99 495.240,51
5.715.415,56 5. 924.927,12 3. 383.521,41 3. 670.985,39 619.505.034,94 572.777.094,65 628.603.971,91 582.373.007,16
Münster, 5. Mai 2023
Stadtwerke Münster GmbH
Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen
Vorsitzender der Geschäftsführung Ge schäftsführer Mobilität
Geschäftsführer Energie
Tätigkeitsabschluss
der Stadtwerke Münster GmbH
Bilanz nach Tätigkeiten per 31.12.2022
Aktivseite
GesamtGasverteilungsnetz
andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts-
und Gasverteilungsnetz
Elektrizitätsverteilungsnetz
Anlage 6/8
31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 3 1.12.2021 31.12.2022 31.12.2021
€ € € € € € €
A. Zugeordnetes Eigenkapital 1.312.993,95 1. 765.676,94 1. 684.630,60 2. 010.765,42 246.782.906,90 233.400.633,07 249.780.531,45 237.177.075,43
B. Rü ckstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen 1.821.834,91 1. 622.667,14 727.286,62 685.852,76 48.293.399,47 45.825.651,10 50.842.521,00 48.134.171,00
2. St euerrückstellungen - - - - 11.918.538,38 7. 320.615,54 11.918.538,38 7. 320.615,54
3. S onstige Rückstellungen 433.884,76 473.900,82 173.209,31 200.303,64 36.418.753,55 28.726.706,44 37.025.847,62 29.400.910,90
2.255.719,67 2. 096.567,96 900.495,93 886.156,40 96.630.691,40 81.872.973,08 99.786.907,00 84.855.697,44
C. Verbi ndlichkeiten
1. Genu ssscheinkapital - - - - 1. 250.000,00 1. 400.000,00 1. 250.000,00 1. 400.000,00
2. Verbi ndlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.555.865,63 1. 901.816,87 555.977,13 697.711,92 167.361.418,99 185.611.644,79 169.473.261,75 188.211.173,58
3. Verbi ndlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 403.356,20 57.343,55 165.725,53 29.196,74 51.745.213,90 51.648.543,34 52.314.295,63 51.735.083,63
4. Verbi ndlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter - - - - 30.534.013,18 1. 108.997,86 30.534.013,18 1. 108.997,86
5. Verbi ndlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - - - - 172.533,03 68.467,00 172.533,03 68.467,00
6. Verbi ndlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 155.494,04 94.757,39 62.094,63 40.051,11 878.163,88 779.160,44 1. 095.752,55 913.968,94
7. S onstige Verbindlichkeiten 26.113,82 8. 764,41 12.253,35 7. 103,80 21.656.288,11 14.208.421,09 21.694.655,28 14.224.289,30
Davon aus Steuern 24.379,18 7. 766,02 11.009,15 6. 294,56 4. 207.921,32 3. 952.129,64 4. 243.309,65 3. 966.190,22
2.140.829,69 2. 062.682,22 796.050,64 774.063,57 273.597.631,09 254.825.234,52 276.534.511,42 257.661.980,31
D. Rechnungsabgrenzungsposten 5.872,25 - 2. 344,24 - 2. 493.805,55 2. 678.253,98 2. 502.022,04 2. 678.253,98
5.715.415,56 5. 924.927,12 3. 383.521,41 3. 670.985,39 619.505.034,94 572.777.094,65 628.603.971,91 582.373.007,16
Münster, 5. Mai 2023
Stadtwerke Münster GmbH
Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen
Vorsitzender der Geschäftsführung Geschäftsführer Mobilität
Geschäftsführer Energie
Gesamt
Passivseite
Tätigkeitsabschluss
der Stadtwerke Münster GmbH
Bilanz nach Tätigkeiten per 31.12.2022
Elektrizitätsverteilungsnetz G asverteilungsnetz
andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts-
und Gasverteilungsnetz
Anlage 6/9
2022 2021 2022 2021 2022 2021 2022 2021
€ € € € € € € €
1. Umsatzerlöse, extern 7.221.055,90 6. 905.361,49 5. 098.501,40 4. 923.503,19 768.213.181,59 581.602.450,41 780.532.738,89 593.431.315,09
abzüglich Energiesteuer - - - - 34.597.039,24 - 34.978.588,46 - 34.597.039,24 - 34.978.588,46 -
Umsatzerlöse nach Abzug Energiesteuer, extern 7.221.055,90 6. 905.361,49 5. 098.501,40 4. 923.503,19 733.616.142,35 546.623.861,95 745.935.699,65 558.452.726,63
2. Umsatzerlöse, intern - - - - 2. 281.595,10 2. 417.774,19 2. 281.595,10 2. 417.774,19
3. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen - - - - 348.817,16 256.648,54 - 348.817,16 256.648,54 -
4. Andere aktivierte Eigenleistungen - - - - 350.684,51 856.010,52 350.684,51 856.010,52
5. Sonstige betriebliche Erträge, extern 1.009,48 - 403,08 - 22.187.953,29 21.575.559,02 22.189.365,85 21.575.559,02
6. Sonstige betriebliche Erträge, intern - - - - 9.466.724,76 8. 788.639,34 9. 466.724,76 8. 788.639,34
7. Materialaufwand, extern
a) Aufw endungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren - - - - 446.782.916,58 300.863.091,86 446.782.916,58 300.863.091,86
b) Aufw endungen für bezogene Leistungen - - - - 188.473.020,14 174.877.746,53 188.473.020,14 174.877.746,53
- - - - 635.255.936,72 475.740.838,39 635.255.936,72 475.740.838,39
8. Materialaufwand, intern
a) Aufw endungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren, intern - - - - - - - -
b) Aufw endungen für bezogene Leistungen, intern 1. 647.379,02 1. 721.088,38 634.216,08 696.685,81 - - 2. 281.595,10 2. 417.774,19
1.647.379,02 1. 721.088,38 634.216,08 696.685,81 - - 2. 281.595,10 2. 417.774,19
9. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter - - - - 47.228.150,17 47.015.286,30 47.228.150,17 47.015.286,30
b) Soziale A bgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung - - - - 14.788.551,96 14.458.131,93 14.788.551,96 14.458.131,93
Davon für Altersversorgung - - - - 5.492.605,81 5. 283.583,81 5. 492.605,81 5. 283.583,81
- - - - 62.016.702,13 61.473.418,23 62.016.702,13 61.473.418,23
10. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen - - - - 16.251.855,20 15.154.175,96 16.251.855,20 15.154.175,96
- - - - 16.251.855,20 15.154.175,96 16.251.855,20 15.154.175,96
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen, extern
a) K onzessionsabgaben - - - - 5. 886.985,77 5. 834.220,84 5. 886.985,77 5. 834.220,84
b) Übri ge betriebliche Aufwendungen - - - - 36.861.754,80 32.327.734,03 36.861.754,80 32.327.734,03
- - - - 42.748.740,57 38.161.954,87 42.748.740,57 38.161.954,87
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen, intern 5.259.189,42 4. 897.126,27 4. 207.535,34 3. 891.513,07 - - 9. 466.724,76 8. 788.639,34
13. Erträge aus Beteiligungen - - - - 4.583.206,58 5. 050.721,67 4. 583.206,58 5. 050.721,67
Davon aus verbundenen Unternehmen - - - - 3.407.000,00 3. 798.000,00 3. 407.000,00 3. 798.000,00
14. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen - - - - 19.837.690,56 20.692.019,58 19.837.690,56 20.692.019,58
15. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihunge n des
Finanzanlagevermögens - - - - 1.612.031,23 75.069,82 1. 612.031,23 75.069,82
Davon aus verbundenen Unternehmen - - - - 1.494.103,60 1.494.103,60
16. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - - - - 394.544,50 1. 567.884,29 394.544,50 1. 567.884,29
Davon aus verbundenen Unternehmen - - - - 303.315,54 1. 523.637,54 303.315,54 1. 523.637,54
17. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
des Umlaufvermögens - - - - 11.324.094,53 2. 090.093,01 11.324.094,53 2. 090.093,01
18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - - - - 5. 579.310,07 4. 087.241,27 5. 579.310,07 4. 087.241,27
Davon an verbundene Unternehmen - - - - - - - -
Davon aus Aufzinsung - - - - 926.147,70 1. 000.962,00 926.147,70 1. 000.962,00
19. Steuern vom Einko mmen und vom Ertrag 95.541,84 92.904,49 77.390,03 103.118,61 11.366.577,14 1. 463.610,84 11.539.509,01 1. 659.633,94
20. Ergebnis nach Steuern 219.955,10 194.242,35 179.763,03 232.185,70 10.136.173,68 9. 219.559,27 10.535.891,81 9. 645.987,32
21. Sonstige Steuern - - - - 1. 815.891,81 1. 435.987,32 1. 815.891,81 1. 435.987,32
22. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 219.955,10 194.242,35 179.763,03 232.185,70 8. 320.281,87 7. 783.571,95 8. 720.000,00 8. 210.000,00
23. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 19.000,00 - 116.633,35 - 15.000,00 - 155.886,70 - 2. 186.000,00 - 1. 437.479,95 - 2. 220.000,00 - 1. 710.000,00 -
24. Vorabgewinnausschüttung - 77.609,00 - - 76.299,00 - - 6. 346.092,00 - - 6. 500.000,00 -
25. B ilanzgewinn 200.955,10 0, 00 164.763,03 0, 00 6. 134.281,87 0, 00 6. 500.000,00 0,00
Münster, 5. Mai 2023
Stadtwerke Münster GmbH
Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen
Vorsitzender der Geschäftsführung Geschäftsführer Mobilität
Geschäftsführer Energie
GesamtTätigkeitsabschluss
der Stadtwerke Münster GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung nach Tätigkeiten
für das Geschäftsjahr 2022 (01.01. - 31.12.)
Elektrizitätsverteilungsnetz G asverteilungsnetz
andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts-
und Gasverteilungsnetz
Anlage 7/1
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Stadtwerke Münster GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH – bestehend aus der Bil anz zum 31. Dezember 2022
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäf tsjahr vom 1. Ja nuar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bila nzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüf t. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Münster Gm bH für das Geschä ftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum
31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalge sellschaf-
ten geltenden handelsrechtlichen Vor schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grunds ätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verh ältnissen entsprec hendes Bild der Verm ögens- und Fi-
nanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das G eschäftsjahr vom 1. Jan uar
2022 bis zum 31. Dezember 2022 und
· vermi ttelt der beigef ügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild vo n der Lage der Gesellschaf t. In allen
wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Eink lang mit dem Jahresab schluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass un sere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnu ngs-
mäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir ha ben unsere Prüfung des Jahresab schlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtscha ftsprüfer (IDW) festgeste llten deutschen Gru ndsätze ordn ungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführt. Unsere Ver antwortung nach diesen Vorschri ften und Gru ndsätzen ist im Abschni tt „Ver-
antwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des J ahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unab hängig in Übereinsti mmung mit den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschri ften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflich-
ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erf üllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um al s Grundlage für unsere Prüfungsurte ile zum Jahresab schluss
und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonsti gen Informationen verantwort lich. Die sonsti gen Informationen umfass en
die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).
Unsere Prüfungsurteile zum J ahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nich t auf die sonstigen Informationen,
und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung
hierzu ab.
Anlage 7/2
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwort ung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei
zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
· wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresab schluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kennt-
nissen aufweisen oder
· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, da ss eine wesentliche falsche Dar-
stellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, s ind wir verpflichte t, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in
diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und d es Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind ver antwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapi-
talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes B ild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesells chaft vermittelt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die i nternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufste llung des Jahresab schlusses sind die gesetzlic hen Vertreter dafür verantwort lich, die Fähigkeit der Ge-
sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkei t zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sach-
verhalte in Zusa mmenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit , sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes d er Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittel t sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahr esabschluss in
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünfti gen Ent-
wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnah-
men (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben , um die Aufste llung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit
den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwac hung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstel-
lung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüf ung des Jahresabschlusses und des La-
geberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen , ob der Jahresabschlu ss als Ganzes frei von we-
sentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falsch en Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesell schaft vermittelt sowie in allen wes entlichen Belangen mit dem Jahresab-
schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Ein klang steht, den deutschen gesetzlichen Vor-
Anlage 7/3
schriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutre ffend darstellt, sowie einen Bestäti-
gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, a ber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimm ung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) festgestellten deut schen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darste llung stets aufdeck t. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resul tieren und werden als wesentlich angesehen, we nn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, da ss sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresa b-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pf lichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti sche Grun dhaltung. Darüber
hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wese ntlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - f alscher Darstel-
lungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungsha ndlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausr eichend und geeignet sind, um als Grundlage für un-
sere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, da ss wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Ver stöße betrügerisches Zusa mmenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, i rreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhal-
ten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem
und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlung en
zu planen, die unter den ge gebenen Umständen angeme ssen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurt eil
zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die A ngemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern a ngewandten Rechnungslegungsmetho-
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlich en Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zu-
sammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenh eit des von den gesetzlichen Vertretern angewandt en
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlang-
ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicher heit im Zusammenhang mit Ereigni ssen oder Gegebenhei-
ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkei t der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir zu dem Schlu ss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteh t, sind wir ver-
pflichtet, im Bestäti gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahre sabschluss und im Lagebericht auf-
merksam zu machen oder, falls diese Angaben unangem essen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizie-
ren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der G rundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukün ftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurte ilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab schlusses einschließlich der Anga-
ben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Erei gnisse so darstell t, dass
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch-
lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurte ilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschlu ss, seine Gesetzes entsprechung und das
von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
· führen wir Prüfungshandlun gen zu den v on den gesetzlichen Vertretern dargeste llten zukunftsorientierten Anga-
ben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender g eeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei in sbe-
sondere die den zukunftsorientierten Angaben von de n gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeuts amen
Annahmen nach und beurte ilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah-
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukun ftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebli ches unvermeidbares Risiko, dass kün ftige Ereignisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Anlage 7/4
Wir erörtern mit den für die Überwachu ng Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit planung
der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen , einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontro llsystem, die
wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der R echnungslegungspflichten n ach § 6b
Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter
Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Januar 2022 eing ehalten hat. Darüber hinaus haben wir
die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromverteil ung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - be-
stehend jeweils aus der B ilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnu ng für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungs le-
gungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
· Nach unserer B eurteilung wurden die Pf lichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung ge-
trennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
· Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüf ung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beige-
fügten Tätigkeitsabschlüsse in a llen wesentlichen Belangen den deut schen Vorschriften des § 6b Abs. 3
Sätze 5 bis 7 EnWG.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten z ur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in
Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtun g des IDW Prüfung sstandards: Prüfung nach § 6b Energie-
wirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2022)) durc hgeführt. Unsere Ver antwortung nach diesen Vor schriften u nd
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Absch lussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rech nungsle-
gungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängi g in
Übereinstimmung mit den deut schen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschr iften und haben unsere sonsti-
gen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mi t diesen Anforderungen erfüll t. Wir w enden als Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitä tssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurte ile zur Ei nhaltung der Rechnungslegungs-
pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der ge setzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rec hnungslegungs-
pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertrete r sind auch verantwortlich für die Aufste llung der Tätigkeitsab-
schlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem sind die gesetz lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontro llen, die sie als notwendig erachtet
haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Anlage 7/5
Die Verantwortung der gesetz lichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entsprich t der im Ab schnitt "Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den L agebericht" hinsichtlich des Jah-
resabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, da ss der jewei lige Tätigkeitsab schluss kein unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwort lich für die Ü berwachung der Ei nhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gese ll-
schaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Verantwortung d es Abschlussprüfers für die Prüf ung der Einhaltung der R echnungslegungspflichten nach
§ 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
· ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pf lichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter
Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und
· ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen B elangen den deutschen Vorschri ften des § 6b Abs. 3
Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzu nehmen, der unsere Prüfungsur-
teile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst
die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht
und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeits abschlüsse entspricht der im Abschni tt "Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüf ung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hin sichtlich des Jahresabschlusses be-
schriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, da ss wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Dortmund, den 17. Mai 2023
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
(Black) (Börner)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
opy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - elec
Allgemeine Au ftragsbedi ngungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirt schaftsprüf ungsgesellscha ften
vom 1 . Januar 2017
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Ge nehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachz udrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronisc hem Wege zu vervielfälti gen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsse ldorf
50261 . PN 5 5495/0/0
1. Geltungsbereich
(1) Die Au ftragsbedingungen gelten für Vertr äge zwi schen Wirt schaftsprüfern
oder Wirt schaftsprüfungsgesell schaften (im Nachstehenden zusa mmenfas-
send „Wirtscha ftsprüfer" genannt) und ihren Au ftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirt schaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrück lich schriftlich verei nbart
oder gesetzlich zwi ngend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte k önnen nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwi schen Wirt-
schaftsprüfer und Au ftraggeber herleiten, wenn dies ausdrück lich verei nbart
ist oder sich aus zwingenden gesetz lichen Regelungen ergib t. Im Hi nblick auf
solche Ansprüche gelten diese Au ftragsbedingungen auch diesen Dri tten
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung d es Auftrags
(1) Gegenstand des Au ftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm -
ter wirtscha ftlicher Erfolg. Der Au ftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführ t. Der Wirt schaftsprüfer übernimmt im
Zusamm enhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Ge schäftsfüh-
rung. Der Wirt schaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwort lich. Der Wirt schaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchf ührung des Au ftrags sachverst ändiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländi schen Rechts bedarf – außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrück lichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der ab schließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtscha ftsprüfer nicht verpf lichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende F olgerungen
hinzuweisen.
3. Mitwirk ungspf lichten d es Auftraggebers
(1) Der Au ftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirt schaftsprüfer alle für
die Ausf ührung des Au ftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermi ttelt wer den und ihm von a llen Vorgängen u nd
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Au ftrags von
Bedeutung sein können. Dies g ilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst währ end der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Au ftraggeber wird dem Wirt schafts-
prüfer geeignete Au skunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtscha ftsprüfers hat der Au ftraggeber die Vo llstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informa tionen sowie der
gegebenen Auskün fte und Erklärungen in einer vom Wirt schaftsprüfer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicher ung der Unabhängigkeit
(1) Der Au ftraggeber hat a lles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirt schaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die D auer des
Auftragsverhältni sses ins besondere für Angebote auf Anste llung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Au fträge auf ei gene Rech-
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchf ührung des Au ftrags die Unabhängigkeit des Wirt schafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwer kunter-
nehmen oder solcher mit ihm a ssoziierten Unternehmen, auf die die Unab-
hängigkeitsvor schriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Au ftragsverhältni ssen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordent lichen Kündigung des Au ftrags berechtigt.
5. Berichtersta ttung und münd liche Au skünfte
Soweit der Wirt schaftsprüfer Er gebnisse im R ahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist a lleine diese schriftlic he Darste llung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbind lich. Sofern
nicht anders vereinbar t, si nd münd liche Erklärungen und Au skünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbind lich, w enn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Au skünfte des Wirt schaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbind lich.
6. Weitergabe einer beruflichen Ä ußerung des Wirt schaftsprüfers
(1) Die Weiter gabe beruf licher Äußerungen des Wirtscha ftsprüfers (Ar beits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebni ssen – sei es im Entwurf oder in
der Endfa ssung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dri tten bedarf der schriftlichen Zustim-
mung des Wirt schaftsprüfers, es sei denn, der Au ftraggeber ist zur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behörd lichen
Anordnung verpf lichtet.
(2) Die Verw endung beruf licher Äußerungen des Wirtscha ftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirt schaftsprüfers für den Au ftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Au ftraggeber sind unzulä ssig.
7. Mängelbe seitigung
(1) Bei etwai gen Mängeln hat der Au ftraggeber Anspruch auf Nacherfü llung
durch den Wirt schaftsprüfer. Nur bei Fehl schlagen, Unterla ssen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmög lichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erte ilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurü cktreten, wenn die erbrach-
te Leistung wegen Fehl schlagens, Unterla ssung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Intere sse is t. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen , gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln mu ss vom Au ftraggeber
unverzüglich in Tex tform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätz lichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetz lichen Verjährungsbeginn.
(3) O ffenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rec henfehler u nd
formelle M ängel, die in einer beruflichen Äußerung (Berich t, Gutacht en u nd
dgl.) des Wirt schaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-
schaftsprüfer auch Dri tten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, di e
geeignet sind, in der beruf lichen Äußerung des Wirt schaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infr age zu ste llen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dri tten
gegenüber zurü ckzunehmen. In den vorgenannten Fä llen ist der Au ftragge-
ber vom Wirtscha ftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gege nüber Dri tten, Daten schutz
(1) Der Wirt schaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs . 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpf lichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, St illschwei gen zu
bewahren, es sei denn, da ss der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepf licht
entbindet.
(2) Der Wirtscha ftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogen en
Daten die nationalen und europarecht lichen Regelungen zum Daten schutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vor geschriebene Leistungen des Wirt schaftsprüfers, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jewe ils anzuwendenden gesetz lichen Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Ha ftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern w eder eine gesetz liche Ha ftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertrag liche Ha ftungsbeschränkung besteh t, ist die Haftu ng
des Wirt schaftsprüfers für Sc hadensersatzansprüche jeder Ar t, mit Aus nah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpf licht des Herste llers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzel nen Scha-
densfall gemäß § 54a Abs . 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältni s mit dem Auf-
traggeber stehen dem Wirtscha ftsprüfer auch gegenüber Dri tten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wir tschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Wirtscha ftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betre ffenden Ansprüche a ller Anspruchsteller ins gesamt.
(5) Ein einzel ner Schadensfa ll im Si nne von Abs. 2 ist auch bezüg lich ei nes
aus mehreren Pf lichtverletzu ngen sta mmenden einheit lichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfa ll umfa sst sämtlic he Folgen einer Pf licht-
verletzung ohne Rücksicht darau f, ob Sc häden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt m ehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pf lichtverletz ung, wenn die betre ffenden Angelegenheiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirt schaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirt schaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch geno mmen werden. Die Begrenzung auf das Fün ffache der Min-
destversicherung ssumme gilt nicht bei gesetz lich vor geschriebenen Pf licht-
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch er lischt, w enn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewies en wurde. Dies g ilt nicht
für Sc hadensersatzansprüche, die auf vorsätz liches Verhalten zurüc kzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpf licht des Herste llers nach §
1 ProdHa ftG begründen. Das Rech t, die Einr ede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänze nde Bestimmungen für Prüfung saufträge
(1) Ä ndert der Au ftraggeber nachträg lich den durch den Wirtscha ftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Ab schluss oder
Lageberich t, darf er diesen Bestätigungsvermerk nich t weiterverwe nden.
Hat der Wirt schaftsprüfer ei nen Bestätigungsvermerk nicht erte ilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirt schaftsprüfer durchgeführte Prüfung im
Lage¬bericht oder an anderer für die Ö ffentlichkeit bestimmter Ste lle nur mit
schrift¬licher Einwilligung des Wirtscha ftsprüfers und mit dem von ihm
genehmigten Wortlau t zulässig.
(2) Wide rruft der Wirt schaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. H at der Au ftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwende t, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Au ftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigunge n. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung geste llt.
11. Ergänze nde Bestimmungen für H ilfeleist ung in Steuer sachen
(1) Der Wirtsc haftsprüfer ist berechtigt, sow ohl bei der Beratung in steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Fa lle der Dauerberatung die vom Au ftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, al s richtig und vo llstän-
dig zugrunde zu legen; dies g ilt auch für Buchführungsau fträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeit en hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsau ftrag umfa sst nicht die zur W ahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, da ss der Wirtscha ftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag über nommen hat. In diesem Fa ll hat der Au ftragge-
ber dem Wirt schaftsprüfer alle für die W ahrung von Fristen wesent lichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbe scheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirt schaftsprüfer ei ne angeme ssene Bearbeitungszeit zur Verfügu ng
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfa sst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdau er fa llenden Tätigkei-
ten:
a) Ausarbeitung der Jahre ssteuererklärungen für die Einko mmensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererkl ä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Au ftraggeber vorzulegenden Jahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforder licher Aufste llungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbe scheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenha ng mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Be scheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung de r Ergebni sse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten St euern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Be schwerdeverf ahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtscha ftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprec hung und Verwaltungsauffa ssung.
(4) Erhält der Wirt schaftsprüfer für die l aufende Steuerberatung ein Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchs t. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren.
(5) Sofern der Wirtscha ftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Beme ssung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetz liche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einko mmensteuer, Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögen steuer sowie
aller Fr agen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuer n und Abgab en
erfolgt auf Grund eines besonderen Au ftrags. Dies gilt auch für
a) die B earbeitung einma lig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebie t der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer , Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkei t sowie in St euerstrafsachen,
c) die beratende und gutacht liche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um-
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sani erung, Eintri tt und
Ausscheiden eines Gesell schafters, Betri ebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfü llung von Anzeige- und Dokumentations-
pflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahre serklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfu ng
etwaiger besonderer buchmäßiger Vorau ssetzungen sowie die Frage , ob alle
in Betracht ko mmenden umsatzsteue rrechtlichen Vergünstigungen wahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vo llständige Erfa ssung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird n icht übernommen.
12. Elektr onische Ko mmunikation
Die Ko mmunikati on zwi schen dem Wirt schaftsprüfer und dem Au ftraggeber
kann auch per E-Ma il erfol gen. Soweit der Auftraggeber eine Ko mmunikation
per E-Mail nicht w ünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen ste llt, wie
etwa die Ver schlüssel ung von E-Ma ils, wird der Au ftraggeber den Wirt-
schaftsprüfer entsprechend in Tex tform informier en.
13. Vergütung
(1) Der Wirtsc haftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderu ng
Anspruch auf Ersta ttung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätz lich
berechnet. Er ka nn angeme ssene Vor schüsse auf Vergütung und Auslagen-
ersatz verlangen und die Aus lieferung seiner Leistung von der vo llen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Au ftraggeber ha ften als
Gesamtschul dner.
(2) Ist der Au ftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung geg en
Forderungen des Wirt schaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskrä ftig festgestellten Forderungen zulä ssig.
14. Streit schlichtungen
Der Wirt schaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbe ilegungsverfahren vor einer
Verbraucher schlichtungsstelle im Si nne des § 2 des Verbraucherstreitbe ile-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwe ndend es Recht
Für den Au ftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergeben den An-
sprüche g ilt nur deutsches Recht.
Beschlussvorlage
6989 Zeichen
V/0333/2023 V/0333/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Münster GmbH und Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Beratungsfolge 13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12.2022 in der vorliegenden, vom Abschlussprüfer BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG (BKP), Dortmund, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. (Anlage 2) 2. Aus dem Jahresüberschuss von 8.720.000,00 € wird ein Betrag von 6.500.000 € ausgeschüt- tet und ein Betrag von 2.220.000,00 € in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Ausschüttung abzüglich der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages erfolgt zum 30.06.2023. 3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen. 4. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. 5. Für die Durchführung der Abschlussprüfung des Einzel - und Konzernabschlusses der Stadt- werke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 202 3 wird die BKP aus Dortmund gewählt. Der Auftrag wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft erteilt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 02.06.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0333/2023 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Ausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH und die darauf zu entrichtenden Abgaben sind wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haus- haltsjahr Betrag (Euro) Bemerkungen Produktgruppe 15 01 Anteile an Unter- nehmen Zeile 19 Finanzerträge 2023 6.500.000 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2023 1.714.375 Kapitalertrag- steuer und Soli-Zuschlag Begründung: Die Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9.4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung u.a. für „[…] die Feststel- lung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses […],“ (lit. f), „die Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates “ (lit. h) und „nach Vorbefassung durch den Aufsichtsrat [für] die Wahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Abschlussprüfung auf Vor- schlag des Beteiligungsmanagements der Stadt Münster“ (lit. i) zuständig. zu. 1. bis 4. Die SWMS schließt das Geschäftsjahr 202 2 mit einer Bilanzsumme von 628.604 T€ (VJ: 582.373 T€) bei einem Jahresüberschuss von 8.720 T€ (VJ: 8.210 T€) ab, der damit über dem geplanten Ergebnis von 8.408 T€ liegt. Ohne die ergebnisschmälernde Kapitalzuführung an die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH im Rahmen der Coronahilfen 2022 i.H.v. 3,6 Mio. €, die erst auf Bilanzebene durch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage durch die Stadt Münster ausgeglichen wur- de, läge der Jahresüberschuss bei 12,3 Mio. € und damit deutlich über Plan. Die Umsatzerlöse steigen gegenüber dem Vorjahr deutlich auf 745.936 T€ an (VJ: 558.453 T€), was angesichts des Ukrainekrieges vor allem aus den massiven Erhöhungen aller Energiepreise resultiert. Die abgesetzten Erdgas - (2.057 Mio. kWh) und Fernwärmemengen (554 Mio. kWh) sinken aufgrund der Verbrauchereinsparungen jeweils um 14,5 %. Der Stromabsatz hingegen erhöht sich um 6,7 % auf 1.297 Mio. kWh. Gleichzeitig steigen auch die Materialaufwendungen drastisch um 33,5 % auf 635.256 T€ (VJ: 475.741 T€) an. Mit 46,8 Mio. Fahrgästen liegt die Zahl der Fahrgäste im ÖPNV - auch dank des 9 €-Tickets - deutlich über den Coronajahren 2020 und 2021, aber weiter unter dem Höchstwert aus 2019 (49,0 Mio. Fahrgäste). Die Verkehrserlöse beliefen sich auf 32,4 Mio. € (VJ: 33,1 Mio. €). Die Corona-bedingten Erlösrückgänge und die Einnahmeverluste aus dem 9 €-Ticket wurden durch Mittel des ÖPNV-Rettungsschirms i.H.v. 12,9 Mio. € kompensiert und im Rahmen der sonstigen betriebli- chen Erträge verbucht. Zum Jahresüberschuss der SWMS trägt die Stadtnetze Münster GmbH maß- geblich mit einer Gewinnabführung i.H.v. 19.838 T€ (VJ: 20.692 T€) bei. Die Gewinnausschüttung i.H.v. 6.500 T€ abzüglich der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszu- schlages ist für den 30.06.2023 vorgesehen. Mit dem Jahresabschluss 2022 wird von der bisherigen Vorabgewinnausschüttung wieder auf eine Gewinnausschüttung nach Feststellung des Jahresab- schlusses umgestellt. Der übrige Jahresüberschuss soll i.H.v. 2.220 T€ in die Gewinnrücklagen ein- gestellt werden. - 3 - V/0333/2023 Die BKP hat d er SWMS für das Geschäftsjahr 202 2 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die öffentliche Zwecksetzung der Stadtwerke Münster GmbH gemäß Gemeindeordnung NRW wurde in allen Fällen erfüllt. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH kann daher für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt werden. Weitere ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 2022 (Anlage 2) und der Aufsichts- ratsvorlage Nr. 12/2023 (Anlage 1) zu entnehmen, über die der Aufsichtsrat der SWMS in seiner Sit- zung am 13.06.2023 noch beraten wird. Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die BKP haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanage- ments keine Einwendungen gegen oder zusätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der SWMS erge- ben. Nach Durchsicht des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ver- sehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SWMS zum Bilanz- stichtag 31.12.2022. zu 5. Nach dem i.d.R. fünfjährigen Rotationsprinzip des Public Corporate Governance Kodex (Beteili- gungsgrundsätze und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster) wurde die BKP erstmals mit den Jahresabschlussprüfungen 2020 (Einzel- und Konzernabschluss) der SWMS beauftragt. Die BKP soll nun zum vierten Mal mit den Prüfungen für das Geschäftsjahr 2023 beauftragt werden. Über eine entsprechende Beschlussempfe hlung (Nr. 16/2023) an die Gesellschafterversammlung der SWMS zur erneuten Wahl der BKP wird der Aufsichtsrat der SWMS in der Sitzung am 13.06.2023 noch entscheiden. Das Beteiligungsmanagement befürwortet die erneute Beauftragung der BKP. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 12/2023 zum Jahresabschluss 2022 der SWMS Anlage 2: Jahresabschluss und Lagebericht 2022 der SWMS
Anlage A
2455 Zeichen
Anlage A zur V/0333/2023 Kurzüberblick Die Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9.4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung u.a. für „[…] die Fest- stellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses […],“ (lit. f), „die Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates“ (lit. h) und „nach Vorbefassung durch den Aufsichtsrat [für] die Wahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Abschlussprüfung auf Vorschlag des Beteiligungsmanagements der Stadt Münster“ (lit. i) zuständig. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der SWMS ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwen- dig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die SWMS ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser, der Öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Straßenbeleuchtung bzw. deren Be- triebsführung, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft, die Betei- ligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, die Telekommunikation, der Bau und der Betrieb von Gebäuden, die kommunalen Zwe- cken dienen, auf eigenen oder auf fremden Grundstücken, das Betreiben und Bereitstellen von Mobilitätsdienstleistungen (z.B. CarSharing, Fahrradverleihsysteme) und die Erbringung der mit den vorgenannten Aufgaben im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäften, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein Die Gewinnausschüttung in Höhe von 6.500 T€ abzüglich der Kapitalertragsteuer und des Solidari- tätszuschlages erfolgt zum 30.06.2023. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig u.a. gem. Satzung der SWMS, GmbHG, GO NRW Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
V_0333_2023_Anlage 1_Vorlage 12_2023 SWMS JA 2022
5665 Zeichen
((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 12/2023 Betreff Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Münster GmbH Berichterstatter Sebastian Jurczyk Anlage Prüfungsbericht des Abschlussprüfers mit Bestätigungsvermerk, darin als Anlagen enthalten: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022, bestehend aus: - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang - Kapitalflussrechnung - Lagebericht Antrag Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung werden folgende Beschlüsse zur Annahme empfohlen: 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12. 2022 in der vorliegenden, vom Abschlussprüfer BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster festgestellt. Münster, 10.05.2023 Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0333/2023 Seite 2 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 2. Aus dem Jahresüberschuss von 8.720.000 EUR wird ein Betrag von 6.500.000 EUR ausgeschüttet, ein Betrag von 2.220.000 EUR wird auf Vorschlag der Geschäftsführung in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Ausschüttung abzüglich der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages erfolgt zum 30.06.2023. 3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen. 4. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. Begründung Der Jahresüberschuss beträgt 8,7 Mio. EUR. Nach Neutralisierung der Kapitalzuführung für den FMO ( 3,6 Mio. EUR) beträgt das Jahresergebnis rechnerisch 1 2,3 Mio. EUR und übertrifft damit das geplante Ergebnis von 8,4 Mio. EUR. Das operative Ergebnis liegt über den Erwartungen. In Anbetracht der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kann das Ergebnis als sehr gut betrachtet werden. Das Kerngeschäft wird im Jahr 2022 geprägt durch Sparverhalten sowie eine recht milde Witterung im 4. Quartal 2022 und damit deutlich geringere Verbräuche von Kundinnen und Kunden , insbesondere be i den Lieferungen von Gas und Wärme, aber auch beim Wasser. Beim Strom sind die Liefermengen gegenüber 2021 moderat gestiegen und insbesondere bei den Ökostromprodukten gab es weitere Absatzsteigerungen. Der geringere Gasabsatz führte dazu, dass beschaffte Mengen in Phasen hoher Preise in den Markt zurückverkauft werden konnten. Die Stromerzeugung der GuD-Anlage blieb hinter der für das Geschäftsjahr 2022 angesetzten Planmenge deutlich zurück. Dies ist insbesondere auch auf die geringere Wärmeproduktion in 2022 zurückzuführen. Die Zahl der Fahrgäste erhöht sich nach der Corona-Pandemie wieder, liegt aber immer noch unter dem Niveau vor der Pandemie. Das von der Stadtnetze Münster GmbH übernommene Ergebnis von 19,8 Mio. EUR lag unter dem Ergebnis des Vorjahres von 20,7 Mio. EUR. Ursächlich hierfür ist insbesondere die durch Einsparungen von Energiekunden gesunkene Durchleitungsmenge. Seite 3 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Weitere Erläuterungen der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und E rtragslage im Einzelnen sowie der Geschäftsfelder finden sich in dem beigefügten Lagebericht (Anlage zum Prüfungsbericht). Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung Zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und zur Zweckerreichung nehmen wir gemäß § 108 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen für unsere wichtigsten Geschäftsbereiche wie folgt Stellung: In der Strom- und Erdgasversorgung haben wir gemäß § 1 des Energiewirtschaftsge- setzes eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit anzustreben. Dieses Ziel wurde im Geschäftsjahr 2022 in allen Punkten erreicht. In der Wasserversorgung haben die Stadtwerke gemäß § 47 a Landeswassergesetz NW eine dem Gemeinwohl entsprechende öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. Darüber hinaus haben die Stadtwerke als mit der Wasserversorgung verpflichtetes Unternehmen auf einen h aushälterischen Umgang mit dem Wasser hingewirkt. Ebenfalls haben die Stadtwerke gemäß § 1 der Trinkwasserverordnung Wasser geliefert, das die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben können, schützt. Im Verkehrsbereich haben die Stadtwerke Münster im Auftrag der Stadt Münster als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs jederzeit sichere, effiziente und hochwertige Verkehrsleistungen angeboten. Die Vorgaben der Stadt Münster nach dem aktuellen Nahverkehrsplan wurden jederzeit erfüllt. Die Stadtwerke Münster haben auch im Geschäftsjahr 2022 entsprechend ihrer Satzung die Kunden und die Bevölkerung beraten mit dem Ziel, den Verbrauch von Energie und Wasser zu reduzieren. Ebenfalls ist die Bere itschaft zum Einsatz regenerativer Energieträger durch das Unternehmen gefördert worden. Die öffentliche Zwecksetzung der Stadtwerke Münster GmbH gemäß Gemeindeordnung NW wurde in allen Fällen erfüllt. Seite 4 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Der Jahresabschluss 2022 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind von der BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsge - sellschaft, Dortmund, geprüft worden. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Stadtwerke Münster GmbH gez. Sebastian Jurczyk gez. Frank Gäfgen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0333/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.05.2023
- Erstellt
- 22.05.2023 16:51