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AN/0411/2025

Sogenannte NGOs, Vereine, Organisationen und sonstige Körperschaften der sogenannten „Zivilgesellschaft“: Verflechtungen mit und Unterstützung durch die Stadt Köln

AfD Anfrage nach § 4 02.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2025, TOP 4.4

AfD Anfrage nach § 4

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AfD Anfrage nach § 4

5208 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt  
Köln  
  
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 31.03.2025 
AN/0411/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.04.2025 
 
Sogenannte NGOs, Vereine, Organisationen und sonstige Körperschaften der sogenannten 
„Zivilgesellschaft„: Verflechtungen mit und Unterstützung durch die Stadt Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Fraktion der AfD bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des 
Rates zu nehmen: 
 
Die Frage nach der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen sorgt aktuell zuneh-
mend für Debatten. Hintergrund waren jüngste Proteste insbesondere gegen die CDU Deutsch-
lands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert 
oder unterstützt wurden. Dies wirft die Frage auf, inwiefern sich gemeinnützige Vereine, die zusätz-
lich noch mit Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch betätigen dürfen, ohne ihren Gemein-
nützigkeitsstatus zu gefährden. 
Laut der Abgabenordnung (AO) ist eine Körperschaft gemeinnützig, wenn sie gemeinnützige, mild-
tätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und dabei nicht parteipolitisch agiert. Nach Auffassung der 
Fragesteller stellen die in überwältigender Mehrheit stets gegen die AfD, die CDU und die FDP ge-
richteten Proteste und Aktionen eine gezielte parteipolitische Einflussnahme dar, was nicht mehr 
vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist. Auch erscheint es den Fragestellern zweifelhaft, dass et-
waige Förderprogramme, die die betroffenen Vereine in ihrer gemeinnützigen Arbeit unterstützen 
sollen, ihren Zweck erfüllen. Ein Beispiel ist das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, welches ei-
nige Organisationen finanziell fördert, die an den Demonstrationen beteiligt waren. 
Staatlich finanzierte Organisationen müssen ihre politische Neutralität wahren. 
Eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung – sei es für oder gegen eine Partei – ist mit 
dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar. Hingegen dürfen gemeinnützige Organisatio-
nen politische Bildungsarbeit leisten, solange sie nicht gezielt parteiergreifend agieren. 
Die Kritik an der Einflussnahme gemeinnütziger Organisationen geht jedoch über einzelne Proteste 
hinaus. Etliche Stimmen sehen in den sogenannten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine 
Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt. Laut einem Bericht der „Welt“

- 2 - 
 
erhalten zahlreiche NGOs, die sich öffentlich politisch links positionieren, finanzielle Mittel aus Bun-
desministerien. Dies stellt ein Spannungsverhältnis dar, denn wenn diese Organisationen aktiv in 
politische Meinungsbildung eingreifen, könnte dies ein Verstoß gegen die demokratische Grundord-
nung sein (www.welt.de/debatte/plus255395416/NGOs-Der-deutsche-Deep-State-und-seine-gefa-
ehrliche-Macht.html). 
Ein besonders umstrittenes Beispiel ist der Verein „Omas gegen Rechts“, der über das Programm 
„Demokratie leben!“ Fördermittel erhalten hat. Während der Verein betont, dass er sich aus Spen-
den und Mitgliedsbeiträgen finanziere, gehört die staatliche Förderung ebenfalls zu seinen Finanzie-
rungsquellen (www.welt.de/politik/deutschland/plus255383550/Finanzierung-Demos-gegen- 
rechts-Der-Staat-darf-nicht-mit-Steuergeldern-auf-die-oeffentliche-Meinungsbildung-einwirken.html). 
Ähnliche Vorwürfe gibt es gegenüber Umweltorganisationen wie dem BUND, die sich in politische 
Debatten einmischen. Während sie argumentieren, dass Umweltpolitik untrennbar mit politischen 
Entscheidungen verbunden sei, kritisieren Staatsrechtler, dass solche Aktivitäten über den eigentli-
chen gemeinnützigen Zweck hinausgehen. 
Insgesamt zeigt sich ein rechtliches Spannungsfeld: Einerseits haben gemeinnützige Organisatio-
nen das Recht, sich gesellschaftspolitisch im Rahmen ihres Satzungszwecks zu äußern, anderer-
seits dürfen sie nicht parteipolitisch agieren, wenn sie steuerlich begünstigt werden. 
 
 
Vor diesem Hintergrund fragt die AfD Fraktion im Rat der Stadt Köln:  
 
1. Welche Mittel, Förderungen, Sachzuwendungen oder andere Formen der Unterstüt-
zung (z. B. kostenlos überlassene städtische Räumlichkeiten) erhalten sogenannte 
NGOs, Vereine, Organisationen und sonstige Körperschaften der sogenannten „Zivil-
gesellschaft“ von Seiten der Stadt Köln? 
2. Bitte listen Sie diese für die Jahre 2020 bis 2024 detailliert absteigend nach der Höhe 
der Zuwendungen auf. Berücksichtigen Sie dabei insbesondere folgende Organisati-
onen und Vereine: Omas gegen Rechts, Die Falken, Köln stellt sich quer, Arsch huh, 
die Karl Rahner Akademie, das autonome Zentrum, Correctiv, sämtliche migranti-
schen Kulturvereine, sämtliche Vereine, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind, die Ka-
tholische Kirche, die Evangelische Kirche, Caritas, das Diakonische Werk 
3. Wie bewertet die Stadt Köln die Zusammenarbeit mit den genannten Organisationen 
in den letzten 5 Jahren? 
 
 
gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

03.04.2025 Rat
TOP 4.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0411/2025
Typ
AfD Anfrage nach § 4
Datum
02.04.2025
Erstellt
31.03.2025 09:21