2011/0093
House of IT - Stand der Planungen
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Vereinssatzung House of IT [e.V.] Mornewegstraße 32 64293 Darmstadt [Eingetragen in das Vereinsregister Darmstadt am XX.XX.2011] Satzung des Vereins „House of IT“ 2 Inhaltsverzeichnis § 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr .................................................................3 § 2 Zweck des Vereins .......................................................................................................3 § 3 Selbstlosigkeit............................................................................................................ ...4 § 4 Mitglieder und Mitgliedsbeiträge...................................................................................4 § 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft.............................................................................4 § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder..............................................................................5 § 7 Organe..................................................................................................................... .....5 § 8 Mitgliederversammlung ................................................................................................5 § 9 Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung................................................................6 § 10 Vorstand und Präsidium ...............................................................................................7 § 11 Zuständigkeit des Vorstandes ......................................................................................8 § 12 Auflösung................................................................................................................. .....9 § 13 Sonstiges................................................................................................................. .....9 § 14 Inkrafttreten ............................................................................................................. .....9 Anhang 1....................................................................................................................... .........10 Anhang 2....................................................................................................................... .........11 Satzung des Vereins „House of IT“ 3 § 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen „House of IT“, nach Eintragung in das Vereinsregister mit dem Namenszusatz „e.V.“. (2) Sitz des Vereins ist Darmstadt. (3) Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung auf dem Gebiet der In- formations- und Kommunikationstechnologie („IKT“), insbesondere in der Rhein-Main- Region. (2) Das House of IT bündelt die IKT-Kompetenzen in Hessen, insbesondere in der Rhein- Main-Region mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt und macht diese in Europa und weltweit sichtbar. Als Nukleus für die Vernetzung im Bereich der IKT stärkt das House of IT die Etablierung und weltweite Positionierung des IKT-Standorts Hessen. Der Sat- zungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. Auf- und Ausbau von Strukturen zur interdisziplinären Forschung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie, u.a. durch Vergabe von Stipendien und die Beschaffung von Mitteln für entsprechende Projekte gemeinnütziger Einrichtungen entsprechend § 58 Nr. 1 AO; b. Einrichten und Unterhalten einer Kommunikationsplattform sowie eines Kom- petenzzentrums (u.a. durch Arbeitskreise, Workshops, Durchführen gemein- samer Projekte) zur Förderung der Kooperation und des Wissens- und Tech- nologietransfers zwischen den Hochschulen, den politischen Institutionen und den Unternehmen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikations- technologie; c. Förderung der interdisziplinären Lehre und wissenschaftlichen Aus- und Wei- terbildung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie, u.a. Durchführung postgradualer Studiengänge, Aufbaustudien, Symposien und Weiterbildungskurse, d. Öffentlichkeitsarbeit zur Außendarstellung der Bedeutung, der Entwicklung und des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologie, insbe- sondere für die Rhein-Main-Region, e. den Auf- und Ausbau von interdisziplinären Kontakten und Kooperationen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene, etwa mit dem House of Fi- nance, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, sowie dem House of Logistics & Mobility e.V. in Frankfurt am Main, oder mit der Universi- tät IDC Herzliya (Israel). Satzung des Vereins „House of IT“ 4 (3) Zur Erfüllung des Satzungszwecks ist es dem Verein gestattet, alleine oder zusammen mit Dritten Gesellschaften zu errichten oder sich an solchen zu beteiligen, die gemäß ihrer Zweckausrichtung den Vereinszweck fördern, ohne dass eine solche Gesellschaft gemeinnützig zu sein hätte. § 3 Selbstlosigkeit (1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwe- cke. (2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Mitglieder und Mitgliedsbeiträge (1) Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden, deren fachliches Interesse insbesondere im Zusammenhang mit der Förde- rung der Informations- und Kommunikationstechnologie steht. (2) Der Verein hat a. Fördernde Mitglieder b. Ordentliche Mitglieder (3) Fördernde Mitglieder haben die Möglichkeit, eine Premium-Fördermitgliedschaft einzu- gehen. Näheres hierzu ist in den Richtlinien zur Premium-Fördermitgliedschaft geregelt (Anhang 2). (4) Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, die den Zweck des Vereins unterstüt- zen. (5) Die juristischen Personen sowie die Personengesellschaften bevollmächtigen eine Person als ständigen Vertreter für die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte. (6) Der Verein erhebt von allen Mitgliedern Jahresbeiträge, deren Höhe durch die Mitglie- derversammlung im Voraus beschlossen und in einer Beitragsordnung festgesetzt wird (Anhang 1). § 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft (1) Der Vorstand beschließt auf schriftlichen Antrag des Antragstellers über die Aufnahme. Der Beschluss bedarf keiner Begründung und wird dem Antragsteller schriftlich mitge- teilt. Satzung des Vereins „House of IT“ 5 (2) Mit der Erstaufnahme in den Verein als Förderndes Mitglied, Ordentliches Mitglied oder Premium-Fördermitglied dauert diese Mitgliedschaft zunächst drei Jahre; im Anschluss verlängert sie sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der in (3) genannten Beendi- gungsgründe eintritt. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. (3) Die Mitgliedschaft endet a. bei juristischen Personen und Personengesellschaften mit deren Auflösung und bei natürlichen Personen mit dem Tod. b. nach schriftlicher Kündigung des Mitgliedes zum Ende des Mitgliedschaftszeit- raumes nach Absatz 2. Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ab- lauf des Mitgliedschaftszeitraumes in Textform beim Verein eingegangen sein. (4) Bei vereinsschädigendem Verhalten können Mitglieder nach vorheriger Abmahnung durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. (5) Ausscheidende Mitglieder haben keine vermögensrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Verein. § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder (1) Die Rechte und Pflichten der Mitglieder richten sich nach der Satzung des Vereins und dem Gesetz. (2) Die Mitglieder sind gehalten, den Verein bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen. § 7 Organe (1) Die Organe des Vereins sind - die Mitgliederversammlung, - der Vorstand, - das Präsidium. (2) In der Gründungsversammlung führt der Vert reter der Technischen Universität Darm- stadt den Vorsitz bis nach der Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums. § 8 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins. (2) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich vom Vorsitzenden des Prä- sidiums, der zugleich Vorsitzender des Vorstands ist, einberufen und von diesem gelei- Satzung des Vereins „House of IT“ 6 tet. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Präsidi- ums im Bedarfsfall oder auf begründeten schriftlichen Antrag mindestens eines Drittels der Mitglieder einberufen. Ein Mitglied kann ein anderes Mitglied mit seiner Vertretung in der Mitgliederversammlung schriftlich bevollmächtigen; Mehrfachvertretung ist nicht zulässig. (3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern schriftlich unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens einen Monat vorher zu übersenden. Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen verkürzt sich die Frist auf mindestens ei- ne Woche. Die Einladung erfolgt durch einfachen Brief, Fax oder elektronische Post (E- Mail) an die letzte bekannte Adresse. (4) Zusätzliche Anträge zur Tagesordnung von Mitgliedern müssen dem Vorsitzenden des Präsidiums eine Woche bei ordentlichen Mitgliederversammlungen bzw. drei Tage bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen vor dem jeweiligen Versammlungstermin vorliegen. Verspätete Anträge sind, soweit es sich nicht um begründete Dringlichkeits- anträge handelt, unbeachtlich und werden nicht zur Tagesordnung genommen. Über die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung. § 9 Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Sie a. wählt aus ihrer Mitte die zu wählenden Vertreter des Vorstandes (§ 10 Abs. 2 e), wobei Näheres in einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Wahlordnung festgelegt werden kann. b. kann ein gewähltes Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtsperiode aus wichti- gem Grund abberufen. c. wählt den Abschlussprüfer. d. genehmigt die Jahresabschlussrechnung und befindet über die Entlastung des Vorstands und des Präsidiums. e. entscheidet in allen Fällen, in denen nicht die Zuständigkeit eines anderen Organs bestimmt ist. f. setzt die Richtlinien für die Premium-Fördermitgliedschaft fest. g. entscheidet über die Auflösung des Vereins; § 13 bleibt unberührt. h. entscheidet über Satzungsänderungen des Vereins. i. setzt die Beitragsordnung fest. (2) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. (3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Premi- um-Fördermitglieder und die Hälfte der übrigen Fördernden Mitglieder oder deren Be- vollmächtigter anwesend sind. Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so kann der Vorsitzende des Vorstandes sogleich eine Ersatz-Mitgliederversammlung einberufen, ohne dabei Frist- oder Formvorschriften zu unterliegen. Die Ersatz- Mitgliederversammlung kann mit der gleichen Tagesordnung am selben Tag und am selben Ort der einberufenen, aber nicht beschlussfähigen Mitgliederversammlung, stattfinden und ist unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. Darauf ist bei der Einladung zur Mitgliederversammlung hinzuweisen. Satzung des Vereins „House of IT“ 7 (4) Beschlüsse gemäß (1a) bis (1e) werden dur ch einfache Mehrheit der Stimmen gefasst. (5) Beschlüsse gemäß (1f) bis (1i) werden durch Dreiviertelmehrheit der Stimmen gefasst. (6) In der Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift geführt, die vom Vorsitzenden des Präsidiums und einem Schriftführer zu unterzeichnen und zu genehmigen ist. Der Schriftführer wird zu Beginn der Mitgliederversammlung vom Vorsitzenden des Vor- standes bestimmt, sofern dieser nicht anwesend ist durch den Stellvertreter, sofern dieser nicht anwesend ist von einem anderen Mitglied des Vorstandes. Die Nieder- schrift soll die Ergebnisse der Versammlung, insbesondere die gefassten Beschlüsse festhalten. Die Niederschrift wird den Mitgliedern per Brief, Fax oder elektronischer Post (E-Mail) zugesandt. § 10 Vorstand und Präsidium (1) Der Vorstand leitet den Verein und ist verantwortlich für die Erfüllung von dessen Auf- gaben. Er besteht aus entsandten und gewählten Mitgliedern. (2) Dem Vorstand gehören an: a. drei entsandte Vertreter des Landes Hessen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt. b. zwei entsandte Vertreter der Technischen Universität Darmstadt und je ein entsandter Vertreter der Hochschule Darmstadt sowie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. c. jeweils der Institutsdirektor des Fraunhofer Instituts IGD und des Fraunhofer Instituts SIT. d. je ein entsandter Vertreter pro Premium-Fördermitglied, sofern diese noch nicht durch (2a) bis (2c) berücksichtigt sind. e. und drei von den nicht entsendungsberechtigten Mitgliedern gewählte Vertre- ter. (3) Die in § 10 Abs. 2 a bis c genannten Institutionen können nur dann die dort genannten Vorstandsmitglieder entsenden, wenn sie selbst förderndes Mitglied des Vereins sind. (4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte das Präsidium mit einem Vorsitzenden, der zugleich Vorsitzender des Vorstands ist, mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzen- den und den Rechnungsführer für die Dauer von drei Jahren. Eine Wiederwahl ist zu- lässig. Das Präsidium ist Vorstand i.S.d. § 26 BGB und gesetzlicher Vertreter des Ver- eins. Je zwei Mitglieder des Präsidiums vertreten den Verein gemeinsam. (5) Die Amtszeit der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. (6) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, in der insbesondere die Ge- schäftsverteilung innerhalb des Vorstandes und die gegenseitige Vertretung der Vor- standsmitglieder zu regeln ist. (7) Zu den Sitzungen des Vorstands ist mit einer Frist von einem Monat einzuladen. Die Einladung erfolgt durch einfachen Brief, Fax oder elektronische Post (E-Mail) an die letzte bekannte Adresse. (8) Unbeschadet der Bestimmungen in § 11 Abs. 1 fasst der Vorstand seine Beschlüsse im Regelfall mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder. Eilbedürftige Abstimmungen Satzung des Vereins „House of IT“ 8 können mit Einverständnis der Mehrheit der Vorstandsmitglieder auch ohne Einhaltung der Frist von einem Monat für Sitzungen des Vorstands schriftlich im Umlaufverfahren oder im Rundrufverfahren (Telefon, Fax, E-Mail etc.) erfolgen. (9) Die Beschlüsse sind zu protokollieren und vom Versammlungsleiter und dem Protokoll- führer zu unterschreiben. Im Rundrufverfahren getroffene Beschlüsse hat der Vorsit- zende unverzüglich zu protokollieren und allen Mitgliedern per Brief, Fax oder elektro- nischer Post (E-Mail) zuzustellen. (10) Die Haftung des Präsidiums wird auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz be- schränkt. Haftet das Präsidium gegenüber Dritten, so kann dieses gegenüber dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. S. 2 gilt nicht, wenn der Scha- den vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. § 11 Zuständigkeit des Vorstandes (1) Im Rahmen seiner Leitungsfunktion und mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder a. kann der Vorstand durch das Präsidium einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen, Aufgaben an diese übertragen und die Tätigkeit der Geschäftsstelle durch eine Geschäftsordnung regeln. Der/die Geschäftsführer nimmt/nehmen an den Sitzungen des Vorstands teil und hat/haben bei der Beschlussfassung beratende Stimme. Der/die Geschäftsführer ist/sind besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB. b. stellt der Vorstand den Haushaltsplan, die Jahresabschlussrechnung sowie die mittel- und langfristige Finanzplanung auf. c. bereitet der Vorstand die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor und voll- zieht sie, erforderlichenfalls durch das Präsidium. d. berichtet der Vorstand der Mitgliederversammlung einmal jährlich über die wesentlichen Angelegenheiten des Vereins und beschließt über die Anwer- bung und Aufnahme weiterer fördernder und ordentlicher Mitglieder. e. beschließt der Vorstand über die inhaltliche Gestaltung der Geschäftsfelder. f. wählt der Vorstand aus seinem Kreis die vertretungsberechtigten Vorstands- mitglieder (Präsidium). g. kann der Vorstand einen Beirat mit Beratungsfunktion einrichten. (2) Die Aufgaben der Geschäftsführung können durch eine vom Vorstand erlassene Ge- schäftsordnung geregelt werden. Der Vorstand kann den Geschäftsführer der Ge- schäftsstelle zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen bevollmäch- tigen. Die bevollmächtigten Mitarbeiter haben die Weisung des Vorstandes zu beach- ten. Der Vorstand kontrolliert die Geschäftsführung und die Geschäftsstelle. Satzung des Vereins „House of IT“ 9 § 12 Auflösung (1) Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Dreiviertelmehrheit der Stimmen der Mitglie- derversammlung, wobei mindestens die Hälfte der fördernden sowie die Hälfte der or- dentlichen Mitglieder oder deren schriftlich Bevollmächtigten auf dieser Mitgliederver- sammlung anwesend oder vertreten sein müssen. (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des in der Satzung festgeschriebenen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie. (3) Im Auflösungsbeschluss ist über den Vermögensanfall nach Abs. 2 zu entscheiden und ein Liquidator zu bestellen. Wird von der Mitgliederversammlung kein gesonderter Li- quidator bestellt, wird der zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierende Vor- sitzende des Vorstandes Liquidator. § 13 Sonstiges (1) Der Vorstand muss der Finanzbehörde unverzüglich mitteilen, wenn der Verein aufge- löst oder in eine andere Körperschaft überführt wird oder das Vereinsvermögen als Ganzes übertragen wird. (2) Vor Verteilung oder Übertragung des Vereinsvermögens ist die Unbedenklichkeitser- klärung der zuständigen Finanzbehörde einzuholen. § 14 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Satzung des Vereins „House of IT“ 10 Anhang 1 Beitragsordnung Es werden nachfolgende Jahresbeiträge im Sinne des § 4 Abs. 6 der Satzung festgelegt, die jeweils pro Kalenderjahr, spätestens zum 31. Januar des Kalenderjahres zu entrichten sind: (1) Fördernde Mitglieder a. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter: 800,- EURO b. Übrige fördernde Mitglieder: 10.000,- EURO (2) Ordentliche Mitglieder Mitgliedsbeitrag: 300,- EURO (3) Premium-Fördermitglieder a. Mitgliedsbeitrag: 10.000,- EURO b. Verpflichtung zum Abschluss eines nach den Förderrichtlinien zu vereinba- renden Förderprogramms bis zu einem Gesamtwert von 90.000,- EURO (4) Juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihren Jahresbeitrag auch in Form äquivalenter Sach- und Personalleistungen erbringen, wie zum Beispiel das Überlas- sen von Räumlichkeiten, Büroausstattung und Infrastruktur. Satzung des Vereins „House of IT“ 11 Anhang 2 Richtlinien – Premium-Fördermitgliedschaft – (1) Bei der Premium-Fördermitgliedschaft handelt es sich um eine besonders wichtige Mit- gliedschaft, die sich durch ihre intensive Nähe zu den Vereinszwecken auszeichnet. Neben der Basismitgliedschaft erwirbt das Premium-Fördermitglied das Recht, Ange- bote des House of IT im Gesamtwert von bis zu 90.000,- Euro pro Kalenderjahr in An- spruch zu nehmen. (2) Über die durch den House of IT e.V. zu erbringenden Leistungen wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der House of IT e.V. in seiner Aufbauphase nur eingeschränkt Leistungen im Sinne des Abs. 3 anbieten kann und die Gelder zunächst zum Aufbau des Vereins verwendet werden. (3) Folgende Leistungen bietet der House of IT e.V. u.a. an: • Postgraduale Studiengänge o Masterstudiengänge o Promotionskollegien • Aufbaustudiengänge • Symposien • Weiterbildungskurse • Forschung Darüber hinaus werden dem Premium-Fördermitglied Sonderkonditionen für Workshops und Anzeigen eingeräumt. Auf der Website des House of IT e.V. erfolgt ei- ne herausgehobene Nennung mit Logo. (4) Um den Status als Premium-Fördermitglied zu erlangen, ist es insbesondere öffentlich- rechtlichen Einrichtungen auch möglich, auf entsprechenden jährlichen Antrag des House of IT hin, anstelle des Beitrags nach Abs. 1 einen Zuschuss über 90.000,- Euro zu gewähren. Die Mittelverwendung ist zweckgebunden und gegenüber dem Premium- Fördermitglied nachzuweisen. Gegenstand der zweckgebundenen Mittelverwendung soll neben den unter Abs. 3 genannten Punkten u.a. sein: • Wissens- und Technologietransfer, • Aufbau und Unterhaltung einer Kommunikationsplattform zur Intensivierung der Kontakt- und Kooperationsdichte zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik mit speziellem Fokus auf den IT-Standort, • (Internationale) Marketing-Maßnahmen zur Stärkung des IT-Standorts.
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 09.03.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0093 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: House of IT - Stand der Planungen Vorlage vom: 08.03.2011 Beschlussvorschlag: Die Vorlage mit der Satzung des House of IT e.V. wird zur Kenntnis genommen. Anlagen: Anlage 1 Satzung_House-of-IT Anlage 2 House of IT Broschüre Stand 0311 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.03.2011 In ihren Sitzungen am 09.02. bzw. 15.02.2011 haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung den Beschluss gefasst, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt an einem House of IT in Darm- stadt beteiligt. Zugleich wurde entschieden, dass über weitere Fortschritte in den Planungen für ein House of IT berichtet wird. Dies kann zum Anlass genommen werden, um die Vereinsatzung des House of IT, die nunmehr ausformuliert ist und auf deren Basis vom Finanzamt Darmstadt inzwischen die Gemeinnützigkeit des Vereins anerkannt werden konnte, zur Kenntnis zu bringen (s. Anlage 1). Die Gründungsver- sammlung des Vereins soll alsbald stattfinden. Ein Termin ist in Abstimmung. Weiterhin ist der Vorlage die jüngste Fassung der Broschüre zum House of IT beigefügt (s. Anlage 2), die nach den letzten Gremienbeschlüssen bei der Stadt fertig gestellt wurde und bereits auf der IT-Messe cebit in Hannover (01.-05.03) an den Ständen verschiedener Partner Anwendung fand. Nach aktuellem Stand werden sich folgende Partner am House of IT e.V. beteiligen: Land Hessen, Wissenschaftsstadt Darmstadt, Technische Universität Darmstadt, Hochschule Darmstadt, Goethe- Universität Frankfurt, Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD, Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT, Software AG, Ernst & Young GmbH, Accenture GmbH, SAP AG. Gespräche mit weiteren Partnern laufen. Das House of IT soll explizit kein „closed shop“ sein. Es ist vielmehr gewünscht, kontinuierlich weitere Unternehmens- und institutionelle Partner für das Projekt zu gewinnen. Seinen Sitz wird der House of IT e.V. in der Mornewegstraße 32 in Darmstadt nehmen. Die Techni- sche Universität bringt die Räumlichkeiten ein. In der gleichen Liegenschaft sind das Center for Advanced Security Research Darmstadt CASED und die Geschäftsstelle des nationalen Spitzenc- lusters „Softwareinnovationen für das Digitale Unternehmen“ beheimatet. Mithin handelt es sich bei der gewählten Liegenschaften in mehrfacher Hinsicht um ein „echtes“ House of IT, welches die IT- Kompetenzen räumlich an einem Mikrostandort bündelt sowie Synergien und Ausstrahlungseffekte schafft. Der derzeitige unmittelbare Personalstamm des House of IT e.V. wird aus zwei halben Stellen, die vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung gestellt werden, sowie einer vollen Stelle, welche von der Technischen Universität gestellt wird, bestehen. Hinzu kommt die Position der/des Geschäftsführerin/s. Das Besetzungsverfahren für diese Stelle läuft. Um das House of IT weiter in der Öffentlichkeit und der Fachszene zu platzieren, wurde eine Inter- netpräsenz aufgebaut, die laufend weiter entwickelt wird: www.house-of-it.eu (Freischaltung am 14.03). Über weitere Entwicklungen und Konkretisierungen der Planungen, z.B. zur Frage der Geschäfts- führung, wird erneut zeitnah berichtet. Dez. I Walter Hoffmann Oberbürgermeister
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House of IT
House of IT
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House of IT
Kontakt | Contact:
Prof. Dr. Peter Buxmann
Project Leader of the Founding Initiative House of IT
Technische Universität Darmstadt
Chair of Information Systems | Fachgebiet Wirtschaftsinformatik
Department of Economics & Law
Department of Computer Science (Adjunct Professor)
Hochschulstr. 1 | 64289 Darmstadt | Germany
Phone +49 (0)6151 16-4826 | Fax -5162
buxmann@is.tu-darmstadt.de
www.is.tu-darmstadt.de
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tudien zeigen die stark wachsende Bedeutung
der IKT-Branche. Dies gilt insbesondere für
die Softwareindustrie und IKT-Dienstleistungen.
Zur weiteren Stärkung der IKT-Branche haben die
im Verein „FrankfurtRheinMain – Verein zur För -
derung der Standortentwicklung e.V.“ zusammen -
geschlossenen Vertreter aus Politik, Wirtschaft
und Wissenschaft den Aufbau des House of IT
beschlossen. Das House of IT soll – neben den
bereits etablierten House of Finance und House
of Logistics & Mobility – dazu beitragen, die wis -
senschaftlichen und wirtschaftlichen Stärken der
Region international noch sichtbarer zu machen.
Das House of IT ist ein Ort der Begegnung, des
Austauschs und der Kooperation. Dabei integriert
das House of IT zum einen bestehende IKT-Initia -
tiven und -angebote in der Region. Großprojekte,
wie das Center for Advanced Security Research
Darmstadt (CASED) sowie die Geschäftsstelle des
Spitzenclusters „Softwareinnovationen für das di -
gitale Unternehmen“, sind zur Schaffung von Sy -
nergien im House of IT beheimatet. Zum anderen
werden im Rahmen des House of IT neue Projek -
te und Angebote aufgebaut. Dazu wurde ein auf
drei Säulen ruhendes Gesamtkonzept erarbeitet:
Forschung und Wissen-/ Technologietransfer, Wei -
terbildung und Lehre sowie Unternehmensgrün -
dungen und Wachstum. Die Aktivitäten stehen
unter dem Leitbild der Interdisziplinarität und der
hohen Vernetzung der Akteure aus Politik, Wirt -
schaft und Wissenschaft mit dem Ziel, nachhaltige
Innovationen zu schaffen.
S
tudies show strongly increasing relevance of
the ICT sector, especially in the fields of the
software industry and ICT services. In order to
further strengthen the ICT industry, the “Frank -
furtRheinMain – Verein zur Förderung der Stand -
ortentwicklung e.V.” initiated the establishment
of the House of IT, which is led by a coalition
of representatives from industry, science, and
government. In addition to the already establis -
hed House of Finance and House of Logistics &
Mobility, the House of IT will make the scientific
and economical strengths of the region internati -
onally even more visible.
The House of IT is a place to meet, exchange
ideas, and collaborate. In this context, on the
one hand, the House of IT integrates existing ICT
initiatives and potential in the region. In order
to create synergies, large-scale projects like the
Center for Advanced Security Research Darm -
stadt (CASED) as well as the management office
of the software-cluster “Software Innovations for
the Digital Enterprise” are located in the House
of IT. On the other hand, the House of IT also
facilitates new projects and assists in establi -
shing existing potential. For the House of IT, an
overall concept relying on three pillars has been
developed: Research as well as knowledge and
technology transfer, teaching and executive edu -
cation, professional training, and also start-ups,
entrepreneurship and growth. The activities are
under the guiding principle of interdisciplinarity
and the highly interconnected relations between
actors from industry, science and the govern -
ment all with the goal of creating sustainable
innovations.
House of IT – VIsIon und ZIele
House of IT – VIsIon and objecTIVes
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D
as House of IT ist in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt beheimatet. Kaum eine andere Re -
gion bündelt europaweit mehr Kompetenzen in
den Bereichen Software und IKT. Dies zeigt auch
der Erfolg der Region im BMBF-Spitzencluster -
wettbewerb für den Cluster „Softwareinnovatio -
nen für das digitale Unternehmen“.
Darüber hinaus sind in unmittelbarer Nähe zum
House of IT unter anderem die folgenden Insti -
tutionen und Unternehmen ansässig, die eine
enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und
Forschung garantieren:
Technische Universität Darmstadt
Hochschule Darmstadt
CASED
SAP Research
Software AG
Fraunhofer-Institut für Graphische
Datenverarbeitung IGD
Fraunhofer-Institut für Sichere
Informationstechnologie SIT
Die Bedeutung der IKT-Industrie für die Region
wird gleichermaßen durch folgende Zahlen ein -
drucksvoll bestätigt: In Hessen sind in der IKT-
Branche knapp 100.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigt. Dabei bildet die Software-
industrie mit knapp 4.000 Softwarehäusern einen
Schwerpunkt in der IKT-Landschaft der Region.
Neben den IKT-Anbietern existiert in der Rhein-
Main-Region eine Vielzahl von Anwendern, für
die der Einsatz von IKT essenziell ist. Hierzu
zählen die Finanzbranche in Frankfurt, die Logis-
tikbranche rund um einen der weltweit größten
Verkehrsknotenpunkte sowie die Pharma- / Life-
Sciences-Branche, die ebenfalls im Rhein-Main-
Gebiet stark konzentriert ist.
Hinzu kommen viele kleine und mittelständische
Unternehmen sowie IKT-Beratungsgesellschaften
mit Sitz in der Region.
Daraus ergeben sich vielfältige und vielverspre -
chende Möglichkeiten für Kooperationen mit dem
House of Finance, dem House of Logistics and
Mobility sowie dem geplanten House of Pharma.
sTandoRT des House of IT
locaTIon of THe House of IT
T
he House of IT is located in the science city
of Darmstadt. No other European region com -
bines more ICT competencies in the software and
ICT sector. One example of this region’s ICT com -
petency is the success in the “Leading Edge Clus -
ter Competition“ of the German Federal Ministry of
Education and Research for the software-cluster,
“Software Innovations for the Digital Enterprise”.
Among others, the following institutions and
companies are located in close vicinity to the
House of IT:
Technische Universität Darmstadt
Hochschule Darmstadt
CASED
SAP Research
Software AG
Fraunhofer Institute for Computer
Graphics Research IGD
Fraunhofer Institute for Secure
Information Technology SIT
The importance of the ICT sector for the region
is impressively confirmed by the following facts:
In the state of Hesse, almost 100.000 employees
are working in the ICT industry. The software
industry with almost 4.000 software companies
represents the focal point in the ICT landscape
of the region.
In addition to the ICT vendors, a wide range of
ICT-dependent companies from other industries
are located in the Rhine-Main region. Among
them the finance sector in Frankfurt, the logistics
sector around one of the world’s major transpor -
tation hubs and the pharmaceutical / life-sciences
industry.
In addition, there is a variety of small to medium
sized companies as well as ICT consulting compa -
nies that are based in this region.
Hence, there are plenty of promising opportuni -
ties for cooperations with the House of Finance,
the House of Logistics and Mobility and the plan -
ned House of Pharma.
“THE REGION RHINE MAIN NECKAR IS GLOBAL LEADER IN THE FIELD OF ENTERPRISE
SOFTWARE . WITH THE HOUSE OF IT WE CREATE A NEW FLAGSHIP INFRASTRUCTURE
FOR THE F UTURE I NTERNET.“
Steffen Saebisch
Staatssekretär im Hessischen Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
”THE HOUSE OF IT (HIT) FOCUSES , ON ONE HAND, ON IT ACTIVITIES OF THE
REGIONAL PRIVATE AND PUBLIC SECTORS . ON THE OTHER HAND, THE HIT PROVIDES
AN INTERDISCIPLINAR y PLATFORM FOR RESEARCH AND DEVELOPMENT AS WELL
AS TRAINING AND START -UP ACTIVITIES .”
Karl-Heinz Streibich
CEO, Software AG
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dIe angeboTe des House of IT
House of IT seRVIces
foRscHung und WIssens-/ TecHnologIeTRansfeR
ReseaRcH and knoWledge- /TecHnology TRansfeR
“AS ONE OF THE LEADING UNIVERSITIES OF TECHNOLOGy IN EUROPE WE CONDUCT
ExCELLENT RESEARCH IN THE FIELDS OF COMPUTERS SCIENCE AND INFORMATION SyS-
TEMS. THE “FUTURE INTERNET” PLAyS A KEy ROLE AS ONE OF OUR NEWLy ESTABLISHED
RESEARCH CLUSTERS, WHICH IS WHy WE STRONGLy SUPPORT THE HOUSE OF IT.”
Prof. Dr. Hans Jürgen Prömel
Präsident, Technische Universität Darmstadt
I
m House of IT arbeiten Informatiker mit Inge -
nieuren, Ökonomen, Wirtschaftsinformatikern,
Naturwissenschaftlern sowie Rechtswissenschaft -
lern und Geisteswissenschaftlern interdisziplinär
zusammen. Ausgangspunkt sind die Stärken in
der informatiknahen Forschung rund um die Wis -
senschaftsstadt Darmstadt.
I
n the House of IT, computer scientists work
together with engineers, economists, business
specialists, natural scientists as well as with legal
and humanities scholars interdisciplinarily. The
House of IT utilizes the regionally concentrated
expertise in computer science related research.
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as House of IT hat ein Angebotsprogramm
entwickelt, das seinen Mitgliedern den Zu -
gang zu und Austausch von Kompetenzen im
IKT-Bereich ermöglicht. Die Angebote reichen
von Forschungsprojekten über Weiterbildungsan -
gebote bis hin zur Unterstützung von Unterneh -
mensgründern und jungen Unternehmen.
T
he House of IT has developed a portfolio of
services that allows its members to access
and exchange competencies in the ICT sector.
The House of IT offers a wide range of services
from research projects to advanced training as
well as support for company founders and young
companies.
“AS A LEADING GLOBAL SERVICE COMPANy WITH A STRONG LOCAL PRESENCE IN THE REGION,
ACCENTURE ENGAGES IN THE HOUSE OF IT TO UNLEASH THE POWER OF THE IT TECHNOL-
OGy AND INNOVATION POTENTIAL IN THE REGION. THERE IS AN ABUNDANCE OF IT TALENT,
IDEAS AND SKILLS WHICH WILL BE LEVERAGED THROUGH THE HOUSE OF IT TO FURTHER
STRENGTHEN THE GERMAN SOFTWARE INDUSTR y – AS A PLAyER WITH GLOBAL REACH.”
Frank Riemensperger
Geographic Unit Managing Director Austria, Switzerland and Germany and
Country Managing Director Germany Accenture GmbH
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Das House of IT soll ein Ort der Begegnung und
des Austauschs zwischen Unternehmen, Politik
und Hochschulen sein. Das bedeutet etwa, dass
Unternehmen die Chance erhalten, mit Wissen -
schaftlern im House of IT in gemeinsamen For -
schungsprojekten eng zusammenzuarbeiten.
Auf diese Weise sollen die Praxisrelevanz der
Forschungsaktivitäten weiter erhöht und der
Wissens- und Technologietransfer vorangetrie -
ben werden. Zudem bieten solche Kooperationen
durch Knowledge-Spillovers bessere Chancen,
innovativere Ergebnisse zu erzielen. Für eine
solche kooperative Zusammenarbeit ist trotz flä -
chendeckender Verfügbarkeit moderner IuK-Tech -
nologien räumliche Nähe der beteiligten Partner
von entscheidender Bedeutung.
DIESE KOOPERATIONSPLATTFORM BEINHALTET
UNTER ANDEREM:
Einen Marktplatz für kooperative
Forschungsvorhaben
Veranstaltungen (Konferenzen, Workshops,
Unterstützung bei Messeteilnahmen)
Entwicklung und Verteilung von Informa-
tionsmaterialien
Schaffung eines „Living Labs“ zur
Demonstration neuer Technologien und
Produkte
The House of IT is designed as a collaboration fo -
rum for industry, science and government. Thus,
companies get the opportunity to closely collabo -
rate with scientists and to work on joint research
projects in the House of IT. This way, the practical
relevance of research will be further increased
and knowledge and technology transfer will be
stimulated. In addition, these collaborations of -
fer the opportunity of achieving more innovative
results due to knowledge spillovers. For such a
close collaboration, spatial proximity of the part -
ners is of high importance.
AMONG OTHERS T HIS COOPERATION PLATFORM
CONTAINS:
A market place for cooperative research
projects
Events (conferences, workshops, support
of participation in exhibitions)
Development and distribution of informa -
tion material
Establishment of a “Living Lab” to
demonstrate of new technologies and
products
Gemeinsam mit CASED soll im House of IT auch
ein „Institute for Interdisciplinary Studies on the
Future Internet“ aufgebaut werden. Dieses Insti -
tut wird zukunftsrelevante Themen, wie Internet
Security, Privacy & Trust, Internet Economy, Mo -
bile Communications, Cloud Computing etc., we -
niger aus klassisch technologischer, sondern aus
einer interdisziplinären Perspektive betrachten.
DIE FORSCHUNGSTHEMEN WERDEN AUS DEN
FOLGENDEN BLICKWINKELN UNTERSUCHT :
Entwicklung von Future Internet
Technologies,
Entwicklung von Future Internet
Business Models sowie Future Internet
Processes sowie
Gestaltung der Future Internet Society.
Die Themenschwerpunkte werden im Vorstand
des House of IT unter Einbeziehung eines Beirats
festgelegt. Beide Gremien werden aus hochrangi -
gen Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Hoch -
schulen zusammengesetzt. Mitglieder des House
of IT sind eingeladen, sich in die Forschung ein -
zubringen und somit die Ausrichtung des House
of IT mitzugestalten.
“ICT RESEARCH IN H ESSE – IN PARTICULAR THE T ECHNISCHE U NIVERSIT äT DARM-
STADT – HAS DEMONSTRATED WORLD-CLASS THOUGHT LEADERSHIP . THIS IS WHy
WE DECIDED TO ESTABLISH THE SAP R ESEARCH C ENTER IN D ARMSTADT.”
Dr. Knut Manske
Director SAP Research Center Darmstadt, SAP Research
“AS EUROPE’S LARGEST SOFTWARE CLUSTER , THIS REGION HAS A LOT POTENTIAL
FOR FUTURE ICT INNOVATIONS . THE HOUSE OF IT SEEKS TO LEVERAGE THIS POTEN -
TIAL SPECIFICALL y By SUPPORTING START -UPS AND y OUNG ENTREPRENEURS ”
Dr. Robert Heinrich
Head of Advisory Services Germany Austria Switzerland, Ernst & y oung
In collaboration with CASED, an “Institute for In -
terdisciplinary Studies on the Future Internet“ will
be established in the House of IT. This institute
will analyze future-oriented topics for example in
the fields of Internet Security, Privacy & Trust,
Internet Economy, Mobile Communications, Cloud
Computing from an interdisciplinary perspective
rather than from the classical technological point
of view.
ALL THESE TOPICS WILL BE ANAL yZED FROM
THE FOLLOWING PERSPECTIVES :
Development of Future Internet
Technologies,
Development of Future Internet Business
Models as well as Future Internet Proces -
ses, and
Design of the Future Internet Society.
The thematic focus will be determined by the
executive board of the House of IT in coopera -
tion with an advisory board. Both bodies will be
composed of high-level representatives of the go -
vernment, corporations and academia. Members
of the House of IT are invited to participate in
joint research projects and take a role in desig -
ning the future orientation of the House of IT.
10 11
D
ie berufliche Weiterbildung von Mitarbeiter-
innen und Mitarbeitern ist ein zentrales Ele -
ment von Personalentwicklungsmaßnahmen in
Unternehmen. In diesem Zusammenhang sollen
im House of IT in Kooperation mit regionalen,
nationalen aber auch internationalen Partnern
Weiterbildungsprogramme für IKT-Fachkräfte
entwickelt werden. Diese sollen von einfachen
Seminaren und Zertifikatskursen („Open Enroll-
ment“) über Web Trainings bis hin zu einem Mas -
terprogramm sowie auf bestimmte Unternehmen
zugeschnittene „Customized Programs“ reichen.
Alle Programme verfolgen die Idee der Interdis -
ziplinarität: Dies bedeutet konkret, dass IKT-
Fachkräfte Know-how in Bereichen wie General
Management / Betriebswirtschaftslehre, Recht,
Wirtschaftsinformatik, aber auch in aktuellen
Themenfeldern der Informatik, wie z. B. IT-Sicher-
heit, erwerben und vertiefen können.
T
he training and education of employees is
a central element of the personnel develop -
ment measures of many companies. In coopera -
tion with regional and international partners, an
advanced training program for ICT professionals
– Executive Education – will be offered in the
House of IT. These trainings will range from semi -
nars and workshops (“Open Enrollment”) to web
trainings, a master’s program, as well as custo -
mized programs which serve the needs of indivi -
dual companies. All programs pursue the idea of
being interdisciplinary. In this context, that im -
plies that ICT professionals can obtain know-how
in areas like general management and business
administration, law and information systems, as
well as in current topic areas of computer sci -
ence, e. g. IT security.
h_da
HOCHSCHULE D ARMSTADT
UNIV ERSITY OF APPLIED S CIEN CES
G
ründer im IKT-Bereich stehen vor ganz spe -
zifischen Herausforderungen. Vom Grün -
dungswilligen bis hin zum jungen Unternehmen
bietet das House of IT Unterstützung für die Ver -
wirklichung und erfolgreiche Vermarktung neuer
Ideen. Als zentraler Ansprechpartner für IKT-
Gründungen weist das House of IT Ratsuchenden
den Weg zu den von seinen Partnern offerierten
Angeboten und schließt darüber hinaus Lücken
durch eigene Angebote.
BERATUNGSANGEBOTE DES H OUSE OF IT
BEINHALTEN:
Einzelberatungen, Workshops und
Schulungen,
Inhouse-Beratungsprojekte sowie
ein Webportal sowie die webbasierte
Kooperationsplattform.
F
ounders in the ICT sector face very specific
challenges. From potential founders to young
entrepreneurs, the House of IT offers support for
the realization and the successful marketing of
new ideas. As central contact for ICT start-ups,
the House of IT helps to identify services pro -
vided by its partners and closes the remaining
gaps by utilizing its own services.
THE SERVICES PROVIDED B y THE HOUSE OF IT
INCLUDE:
one-on-one consulting services, work -
shops and trainings,
in-house consulting projects, and
web portal and as well as a web-based
collaboration platform.
unTeRneHmensgRündungen und WacHsTum
sTaRT-ups and gRoWTH
WeITeRbIldung
adVanced TRaInIng and TeacHIng
H esse n IT
12 13
MIT DEM AUFBAU DES H OUSE OF IT WOLLEN
WIR GEMEINSAM DIE FOLGENDEN VISIONEN
UMSETZEN:
Zusammen mit anderen Leuchtturmpro -
jekten, wie etwa dem Spitzencluster
„Softwareinnovationen für das digitale
Unternehmen“, trägt das House of IT
dazu bei, dass die Region um Frankfurt-
Rhein-Main und die Wissenschaftsstadt
Darmstadt noch deutlicher als bisher als
der IKT-Standort in Europa wahrgenom -
men wird.
Hochkarätige Wissenschaftler, IKT-
Entscheider und -Fachkräfte, Unterneh -
mensgründer und exzellente Studierende
siedeln sich zunehmend in der Region an.
Das House of IT trägt dazu bei, Wert -
schöpfung, Innovation und Wachstum in
der IKT-Branche zu steigern sowie neue
Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.
Das House of IT ist anerkanntermaßen
führend in Bezug auf die interdisziplinäre
Weiterbildung von IKT-Entscheidern und
-Fachkräften.
Das House of IT leistet einen spürbaren
Beitrag zur Förderung des Gründerklimas
in der Region, was sich in einer wachsen -
den Zahl von Aus- und Neugründungen
niederschlägt.
Lassen Sie uns diese Vision gemeinsam verwirk -
lichen und werden Sie Mitglied des House of IT!
House of IT – ZIelfoTo 2020
House of IT In THe yeaR 2020
WITH THE ESTABLISHMENT OF THE H OUSE OF IT
WE WANT TO REALIZE THE FOLLOWING VISION S:
In collaboration with other leading initia -
tives like the software-cluster “Software
Innovations for the Digital Enterprise”, the
House of IT contributes to and improves
the public perception of the region around
Frankfurt-Rhine-Main and the science city
of Darmstadt as Europe’s premier ICT
innovation center.
leading scientists, ICT professionals,
company founders and excellent students
settle in the region.
The House of IT helps to stimulate busi -
ness, innovation and growth of the ICT
sector as well as the creation of new jobs
in the region.
The House of IT is widely acknowledged
as a leading provider of interdisciplinary
executive education for ICT professionals.
The House of IT makes a remarkable
contribution to the promotion of entrepre -
neurship in the region, which results in
a growing number of spin-offs and newly
established companies.
We invite you to join this initiative and to be -
come a member of the House of IT!
InITIaToRen des House of IT
InItIatoren des House of It
InItIators of tHe House of It
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Beratungsverlauf (3)
Orte (3)
- Mornewegstraße 32
- Hochschulstraße 1
- Marktplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0093
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.03.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00