Mandari Insight

2011/0093

House of IT - Stand der Planungen

Magistratsvorlage 08.03.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

36.7 KB · application/pdf

Ansehen

2011/0093

15.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

3.8 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

21437 Zeichen

Vereinssatzung 
 
 
 
 
House of IT [e.V.] 
Mornewegstraße 32 
64293 Darmstadt 
 
 
 
[Eingetragen in das Vereinsregister Darmstadt  
am XX.XX.2011]

Satzung des Vereins „House of IT“ 
 
 
 
 
2
Inhaltsverzeichnis 
 
§ 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr .................................................................3  
§ 2 Zweck des Vereins .......................................................................................................3  
§ 3 Selbstlosigkeit............................................................................................................ ...4 
§ 4 Mitglieder und Mitgliedsbeiträge...................................................................................4  
§ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft.............................................................................4  
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder..............................................................................5  
§ 7 Organe..................................................................................................................... .....5 
§ 8 Mitgliederversammlung ................................................................................................5  
§ 9 Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung................................................................6  
§ 10 Vorstand und Präsidium ...............................................................................................7  
§ 11 Zuständigkeit des Vorstandes ......................................................................................8  
§ 12 Auflösung................................................................................................................. .....9 
§ 13 Sonstiges................................................................................................................. .....9 
§ 14 Inkrafttreten ............................................................................................................. .....9 
Anhang 1....................................................................................................................... .........10 
Anhang 2....................................................................................................................... .........11

Satzung des Vereins „House of IT“ 
 
 
 
 
3
§ 1  
Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr 
 
(1) Der Verein führt den Namen „House of IT“, nach Eintragung in das Vereinsregister mit 
dem Namenszusatz „e.V.“. 
(2) Sitz des Vereins ist Darmstadt. 
(3) Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 
 
§ 2  
Zweck des Vereins 
 
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des 
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist 
die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung auf dem Gebiet der In-
formations- und Kommunikationstechnologie („IKT“), insbesondere in der Rhein-Main-
Region. 
(2) Das House of IT bündelt die IKT-Kompetenzen in Hessen, insbesondere in der Rhein-
Main-Region mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt und macht diese in Europa und 
weltweit sichtbar. Als Nukleus für die Vernetzung im Bereich der IKT stärkt das House 
of IT die Etablierung und weltweite Positionierung des IKT-Standorts Hessen. Der Sat-
zungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 
a. Auf- und Ausbau von Strukturen zur interdisziplinären Forschung auf dem 
Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie, u.a. durch Vergabe 
von Stipendien und die Beschaffung von Mitteln für entsprechende Projekte 
gemeinnütziger Einrichtungen entsprechend § 58 Nr. 1 AO; 
b. Einrichten und Unterhalten einer Kommunikationsplattform sowie eines Kom-
petenzzentrums (u.a. durch Arbeitskreise, Workshops, Durchführen gemein-
samer Projekte) zur Förderung der Kooperation und des Wissens- und Tech-
nologietransfers zwischen den Hochschulen, den politischen Institutionen und 
den Unternehmen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikations-
technologie; 
c. Förderung der interdisziplinären Lehre und wissenschaftlichen Aus- und Wei-
terbildung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie, 
u.a. Durchführung postgradualer Studiengänge, Aufbaustudien, Symposien 
und Weiterbildungskurse,  
d. Öffentlichkeitsarbeit zur Außendarstellung der Bedeutung, der Entwicklung 
und des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologie, insbe-
sondere für die Rhein-Main-Region, 
e. den Auf- und Ausbau von interdisziplinären Kontakten und Kooperationen auf 
regionaler, nationaler und internationaler Ebene, etwa mit dem House of Fi-
nance, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, sowie dem 
House of Logistics & Mobility e.V. in Frankfurt am Main, oder mit der Universi-
tät IDC Herzliya (Israel).

Satzung des Vereins „House of IT“ 
 
 
 
 
4
(3) Zur Erfüllung des Satzungszwecks ist es dem Verein gestattet, alleine oder zusammen 
mit Dritten Gesellschaften zu errichten oder sich an solchen zu beteiligen, die gemäß 
ihrer Zweckausrichtung den Vereinszweck fördern, ohne dass eine solche Gesellschaft 
gemeinnützig zu sein hätte. 
 
§ 3  
Selbstlosigkeit 
 
(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwe-
cke. 
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die 
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, 
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
 
§ 4  
Mitglieder und Mitgliedsbeiträge 
 
(1) Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften 
werden, deren fachliches Interesse insbesondere im Zusammenhang mit der Förde-
rung der Informations- und Kommunikationstechnologie steht. 
(2) Der Verein hat 
a. Fördernde Mitglieder 
b. Ordentliche Mitglieder 
(3) Fördernde Mitglieder haben die Möglichkeit, eine Premium-Fördermitgliedschaft einzu-
gehen. Näheres hierzu ist in den Richtlinien zur Premium-Fördermitgliedschaft geregelt 
(Anhang 2). 
(4) Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, die den Zweck des Vereins unterstüt-
zen. 
(5) Die juristischen Personen sowie die Personengesellschaften bevollmächtigen eine 
Person als ständigen Vertreter für die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte. 
(6) Der Verein erhebt von allen Mitgliedern Jahresbeiträge, deren Höhe durch die Mitglie-
derversammlung im Voraus beschlossen und in einer Beitragsordnung festgesetzt wird 
(Anhang 1). 
 
§ 5  
Beginn und Ende der Mitgliedschaft 
 
(1) Der Vorstand beschließt auf schriftlichen Antrag des Antragstellers über die Aufnahme. 
Der Beschluss bedarf keiner Begründung und wird dem Antragsteller schriftlich mitge-
teilt.

Satzung des Vereins „House of IT“ 
 
 
 
 
5
(2) Mit der Erstaufnahme in den Verein als Förderndes Mitglied, Ordentliches Mitglied oder 
Premium-Fördermitglied dauert diese Mitgliedschaft zunächst drei Jahre; im Anschluss 
verlängert sie sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der in (3) genannten Beendi-
gungsgründe eintritt. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. 
(3) Die Mitgliedschaft endet 
a. bei juristischen Personen und Personengesellschaften mit deren Auflösung 
und bei natürlichen Personen mit dem Tod. 
b. nach schriftlicher Kündigung des Mitgliedes zum Ende des Mitgliedschaftszeit-
raumes nach Absatz 2. Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ab-
lauf des Mitgliedschaftszeitraumes in Textform beim Verein eingegangen sein. 
(4) Bei vereinsschädigendem Verhalten können Mitglieder nach vorheriger Abmahnung 
durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. 
(5) Ausscheidende Mitglieder haben keine vermögensrechtlichen Ansprüche gegenüber 
dem Verein. 
 
§ 6  
Rechte und Pflichten der Mitglieder 
 
(1) Die Rechte und Pflichten der Mitglieder richten sich nach der Satzung des Vereins und 
dem Gesetz. 
(2) Die Mitglieder sind gehalten, den Verein bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen 
Aufgaben zu unterstützen. 
 
§ 7  
Organe 
 
(1) Die Organe des Vereins sind 
 
- die Mitgliederversammlung, 
- der Vorstand, 
- das Präsidium. 
 
(2) In der Gründungsversammlung führt der Vert reter der Technischen Universität Darm-
stadt den Vorsitz bis nach der Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums. 
 
§ 8  
Mitgliederversammlung 
 
(1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins. 
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich vom Vorsitzenden des Prä-
sidiums, der zugleich Vorsitzender des Vorstands ist, einberufen und von diesem gelei-

Satzung des Vereins „House of IT“ 
 
 
 
 
6
tet. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Präsidi-
ums im Bedarfsfall oder auf begründeten schriftlichen Antrag mindestens eines Drittels 
der Mitglieder einberufen. Ein Mitglied kann ein anderes Mitglied mit seiner Vertretung 
in der Mitgliederversammlung schriftlich bevollmächtigen; Mehrfachvertretung ist nicht 
zulässig. 
(3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern schriftlich unter Angabe 
von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens einen Monat vorher zu übersenden. Bei 
außerordentlichen Mitgliederversammlungen verkürzt sich die Frist auf mindestens ei-
ne Woche. Die Einladung erfolgt durch einfachen Brief, Fax oder elektronische Post (E-
Mail) an die letzte bekannte Adresse. 
(4) Zusätzliche Anträge zur Tagesordnung von Mitgliedern müssen dem Vorsitzenden des 
Präsidiums eine Woche bei ordentlichen Mitgliederversammlungen bzw. drei Tage bei 
außerordentlichen Mitgliederversammlungen vor dem jeweiligen Versammlungstermin 
vorliegen. Verspätete Anträge sind, soweit es sich nicht um begründete Dringlichkeits-
anträge handelt, unbeachtlich und werden nicht zur Tagesordnung genommen. Über 
die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung. 
 
§ 9  
Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung 
 
(1) Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Sie 
a. wählt aus ihrer Mitte die zu wählenden Vertreter des Vorstandes (§ 10 Abs. 2 
e), wobei Näheres in einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden 
Wahlordnung festgelegt werden kann. 
b. kann ein gewähltes Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtsperiode aus wichti-
gem Grund abberufen. 
c. wählt den Abschlussprüfer. 
d. genehmigt die Jahresabschlussrechnung und befindet über die Entlastung 
des Vorstands und des Präsidiums. 
e. entscheidet in allen Fällen, in denen nicht die Zuständigkeit eines anderen 
Organs bestimmt ist. 
f. setzt die Richtlinien für die Premium-Fördermitgliedschaft fest. 
g. entscheidet über die Auflösung des Vereins; § 13 bleibt unberührt. 
h. entscheidet über Satzungsänderungen des Vereins. 
i. setzt die Beitragsordnung fest. 
(2) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. 
(3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Premi-
um-Fördermitglieder und die Hälfte der übrigen Fördernden Mitglieder oder deren Be-
vollmächtigter anwesend sind. Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so 
kann der Vorsitzende des Vorstandes sogleich eine Ersatz-Mitgliederversammlung 
einberufen, ohne dabei Frist- oder Formvorschriften zu unterliegen. Die Ersatz-
Mitgliederversammlung kann mit der gleichen Tagesordnung am selben Tag und am 
selben Ort der einberufenen, aber nicht beschlussfähigen Mitgliederversammlung, 
stattfinden und ist unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. Darauf 
ist bei der Einladung zur Mitgliederversammlung hinzuweisen.

Satzung des Vereins „House of IT“ 
 
 
 
 
7
(4) Beschlüsse gemäß (1a) bis (1e) werden dur ch einfache Mehrheit der Stimmen gefasst. 
(5) Beschlüsse gemäß (1f) bis (1i) werden durch  Dreiviertelmehrheit der Stimmen gefasst.  
(6) In der Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift geführt, die vom Vorsitzenden 
des Präsidiums und einem Schriftführer zu unterzeichnen und zu genehmigen ist. Der 
Schriftführer wird zu Beginn der Mitgliederversammlung vom Vorsitzenden des Vor-
standes bestimmt, sofern dieser nicht anwesend ist durch den Stellvertreter, sofern 
dieser nicht anwesend ist von einem anderen Mitglied des Vorstandes. Die Nieder-
schrift soll die Ergebnisse der Versammlung, insbesondere die gefassten Beschlüsse 
festhalten. Die Niederschrift wird den Mitgliedern per Brief, Fax oder elektronischer 
Post (E-Mail) zugesandt. 
 
§ 10  
Vorstand und Präsidium 
 
(1) Der Vorstand leitet den Verein und ist verantwortlich für die Erfüllung von dessen Auf-
gaben. Er besteht aus entsandten und gewählten Mitgliedern. 
(2) Dem Vorstand gehören an: 
a. drei entsandte Vertreter des Landes Hessen sowie der Oberbürgermeister der 
Stadt Darmstadt. 
b. zwei entsandte Vertreter der Technischen Universität Darmstadt und je ein 
entsandter Vertreter der Hochschule Darmstadt sowie der Johann Wolfgang 
Goethe-Universität Frankfurt am Main. 
c. jeweils der Institutsdirektor des Fraunhofer Instituts IGD und des Fraunhofer 
Instituts SIT.  
d. je ein entsandter Vertreter pro Premium-Fördermitglied, sofern diese noch 
nicht durch (2a) bis (2c) berücksichtigt sind. 
e. und drei von den nicht entsendungsberechtigten Mitgliedern gewählte Vertre-
ter. 
(3) Die in § 10 Abs. 2 a bis c genannten Institutionen können nur dann die dort genannten 
Vorstandsmitglieder entsenden, wenn sie selbst förderndes Mitglied des Vereins sind. 
(4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte das Präsidium mit einem Vorsitzenden, der 
zugleich Vorsitzender des Vorstands ist, mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzen-
den und den Rechnungsführer für die Dauer von drei Jahren. Eine Wiederwahl ist zu-
lässig. Das Präsidium ist Vorstand i.S.d. § 26 BGB und gesetzlicher Vertreter des Ver-
eins. Je zwei Mitglieder des Präsidiums vertreten den Verein gemeinsam.  
(5) Die Amtszeit der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist 
zulässig. Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.  
(6) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, in der insbesondere die Ge-
schäftsverteilung innerhalb des Vorstandes und die gegenseitige Vertretung der Vor-
standsmitglieder zu regeln ist. 
(7) Zu den Sitzungen des Vorstands ist mit einer Frist von einem Monat einzuladen. Die 
Einladung erfolgt durch einfachen Brief, Fax oder elektronische Post (E-Mail) an die 
letzte bekannte Adresse.  
(8) Unbeschadet der Bestimmungen in § 11 Abs. 1 fasst der Vorstand seine Beschlüsse 
im Regelfall mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder. Eilbedürftige Abstimmungen

Satzung des Vereins „House of IT“ 
 
 
 
 
8
können mit Einverständnis der Mehrheit der Vorstandsmitglieder auch ohne Einhaltung 
der Frist von einem Monat für Sitzungen des Vorstands schriftlich im Umlaufverfahren 
oder im Rundrufverfahren (Telefon, Fax, E-Mail etc.) erfolgen.  
(9) Die Beschlüsse sind zu protokollieren und vom Versammlungsleiter und dem Protokoll-
führer zu unterschreiben. Im Rundrufverfahren getroffene Beschlüsse hat der Vorsit-
zende unverzüglich zu protokollieren und allen Mitgliedern per Brief, Fax oder elektro-
nischer Post (E-Mail) zuzustellen. 
(10) Die Haftung des Präsidiums wird auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz be-
schränkt. Haftet das Präsidium gegenüber Dritten, so kann dieses gegenüber dem 
Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. S. 2 gilt nicht, wenn der Scha-
den vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 
 
§ 11  
Zuständigkeit des Vorstandes 
 
(1) Im Rahmen seiner Leitungsfunktion und mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder 
a. kann der Vorstand durch das Präsidium einen oder mehrere Geschäftsführer 
bestellen, Aufgaben an diese übertragen und die Tätigkeit der Geschäftsstelle 
durch eine Geschäftsordnung regeln. Der/die Geschäftsführer nimmt/nehmen 
an den Sitzungen des Vorstands teil und hat/haben bei der Beschlussfassung 
beratende Stimme. Der/die Geschäftsführer ist/sind besondere Vertreter im 
Sinne des § 30 BGB. 
b. stellt der Vorstand den Haushaltsplan, die Jahresabschlussrechnung sowie 
die mittel- und langfristige Finanzplanung auf. 
c. bereitet der Vorstand die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor und voll-
zieht sie, erforderlichenfalls durch das Präsidium. 
d. berichtet der Vorstand der Mitgliederversammlung einmal jährlich über die 
wesentlichen Angelegenheiten des Vereins und beschließt über die Anwer-
bung und Aufnahme weiterer fördernder und ordentlicher Mitglieder. 
e. beschließt der Vorstand über die inhaltliche Gestaltung der Geschäftsfelder. 
f. wählt der Vorstand aus seinem Kreis die vertretungsberechtigten Vorstands-
mitglieder (Präsidium). 
g. kann der Vorstand einen Beirat mit Beratungsfunktion einrichten. 
(2) Die Aufgaben der Geschäftsführung können durch eine vom Vorstand erlassene Ge-
schäftsordnung geregelt werden. Der Vorstand kann den Geschäftsführer der Ge-
schäftsstelle zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen bevollmäch-
tigen. Die bevollmächtigten Mitarbeiter haben die Weisung des Vorstandes zu beach-
ten. Der Vorstand kontrolliert die Geschäftsführung und die Geschäftsstelle.

Satzung des Vereins „House of IT“ 
 
 
 
 
9
§ 12  
Auflösung 
 
(1) Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Dreiviertelmehrheit der Stimmen der Mitglie-
derversammlung, wobei mindestens die Hälfte der fördernden sowie die Hälfte der or-
dentlichen Mitglieder oder deren schriftlich Bevollmächtigten auf dieser Mitgliederver-
sammlung anwesend oder vertreten sein müssen. 
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des in der Satzung festgeschriebenen 
Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen 
Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die 
Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung auf dem Gebiet der Informations- 
und Kommunikationstechnologie. 
(3) Im Auflösungsbeschluss ist über den Vermögensanfall nach Abs. 2 zu entscheiden und 
ein Liquidator zu bestellen. Wird von der Mitgliederversammlung kein gesonderter Li-
quidator bestellt, wird der zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierende Vor-
sitzende des Vorstandes Liquidator. 
 
§ 13  
Sonstiges 
 
(1) Der Vorstand muss der Finanzbehörde unverzüglich mitteilen, wenn der Verein aufge-
löst oder in eine andere Körperschaft überführt wird oder das Vereinsvermögen als 
Ganzes übertragen wird. 
(2) Vor Verteilung oder Übertragung des Vereinsvermögens ist die Unbedenklichkeitser-
klärung der zuständigen Finanzbehörde einzuholen. 
 
§ 14  
Inkrafttreten 
 
Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Satzung des Vereins „House of IT“ 
 
 
 
 
10
Anhang 1 
 
 
Beitragsordnung 
 
Es werden nachfolgende Jahresbeiträge im Sinne des § 4 Abs. 6 der Satzung festgelegt, die 
jeweils pro Kalenderjahr, spätestens zum 31. Januar des Kalenderjahres zu entrichten sind: 
 
(1) Fördernde Mitglieder 
a. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter: 800,- EURO 
b. Übrige fördernde Mitglieder: 10.000,- EURO 
(2) Ordentliche Mitglieder 
 Mitgliedsbeitrag: 300,- EURO 
(3) Premium-Fördermitglieder 
a. Mitgliedsbeitrag: 10.000,- EURO 
b. Verpflichtung zum Abschluss eines nach den Förderrichtlinien zu vereinba-
renden Förderprogramms bis zu einem Gesamtwert von 90.000,- EURO 
(4) Juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihren Jahresbeitrag auch in Form 
äquivalenter Sach- und Personalleistungen erbringen, wie zum Beispiel das Überlas-
sen von Räumlichkeiten, Büroausstattung und Infrastruktur.

Satzung des Vereins „House of IT“ 
 
 
 
 
11
Anhang 2 
Richtlinien 
 
– Premium-Fördermitgliedschaft – 
 
 
 
(1) Bei der Premium-Fördermitgliedschaft handelt es sich um eine besonders wichtige Mit-
gliedschaft, die sich durch ihre intensive Nähe zu den Vereinszwecken auszeichnet. 
Neben der Basismitgliedschaft erwirbt das Premium-Fördermitglied das Recht, Ange-
bote des House of IT im Gesamtwert von bis zu 90.000,- Euro pro Kalenderjahr in An-
spruch zu nehmen. 
 
(2) Über die durch den House of IT e.V. zu erbringenden Leistungen wird eine schriftliche 
Vereinbarung geschlossen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der House of IT e.V. in 
seiner Aufbauphase nur eingeschränkt Leistungen im Sinne des Abs. 3 anbieten kann 
und die Gelder zunächst zum Aufbau des Vereins verwendet werden. 
 
(3) Folgende Leistungen bietet der House of IT e.V. u.a. an: 
 
• Postgraduale Studiengänge 
o Masterstudiengänge 
o Promotionskollegien 
• Aufbaustudiengänge 
• Symposien 
• Weiterbildungskurse 
• Forschung 
 
Darüber hinaus werden dem Premium-Fördermitglied Sonderkonditionen für 
Workshops und Anzeigen eingeräumt. Auf der Website des House of IT e.V. erfolgt ei-
ne herausgehobene Nennung mit Logo. 
 
(4) Um den Status als Premium-Fördermitglied zu erlangen, ist es insbesondere öffentlich-
rechtlichen Einrichtungen auch möglich, auf entsprechenden jährlichen Antrag des 
House of IT hin, anstelle des Beitrags nach Abs. 1 einen Zuschuss über 90.000,- Euro 
zu gewähren. Die Mittelverwendung ist zweckgebunden und gegenüber dem Premium-
Fördermitglied nachzuweisen. Gegenstand der zweckgebundenen Mittelverwendung 
soll neben den unter Abs. 3 genannten Punkten u.a. sein: 
 
• Wissens- und Technologietransfer, 
• Aufbau und Unterhaltung einer Kommunikationsplattform zur Intensivierung 
der Kontakt- und Kooperationsdichte zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und 
Politik mit speziellem Fokus auf den IT-Standort, 
• (Internationale) Marketing-Maßnahmen zur Stärkung des IT-Standorts.

2011/0093

3960 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
09.03.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0093  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: House of IT - Stand der Planungen 
 
Vorlage vom: 08.03.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Vorlage mit der Satzung des House of IT e.V. wird zur Kenntnis genommen.   
 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Satzung_House-of-IT 
Anlage 2 House of IT Broschüre Stand 0311 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.03.2011   
 
In ihren Sitzungen am 09.02. bzw. 15.02.2011 haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung 
den Beschluss gefasst, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt an einem House of IT in Darm-
stadt beteiligt. Zugleich wurde entschieden, dass über weitere Fortschritte in den Planungen für ein 
House of IT berichtet wird. 
Dies kann zum Anlass genommen werden, um die Vereinsatzung des House of IT, die nunmehr 
ausformuliert ist und auf deren Basis vom Finanzamt Darmstadt inzwischen die Gemeinnützigkeit 
des Vereins anerkannt werden konnte, zur Kenntnis zu bringen (s. Anlage 1). Die Gründungsver-
sammlung des Vereins soll alsbald stattfinden. Ein Termin ist in Abstimmung. 
  
Weiterhin ist der Vorlage die jüngste Fassung der Broschüre zum House of IT beigefügt (s. Anlage 
2), die nach den letzten Gremienbeschlüssen bei der Stadt fertig gestellt wurde und bereits auf der 
IT-Messe cebit in Hannover (01.-05.03) an den Ständen verschiedener Partner Anwendung fand. 
 
Nach aktuellem Stand werden sich folgende Partner am House of IT e.V. beteiligen: Land Hessen, 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Technische Universität Darmstadt, Hochschule Darmstadt, Goethe-
Universität Frankfurt, Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD, Fraunhofer-Institut 
für Sichere Informationstechnologie SIT, Software AG, Ernst & Young GmbH, Accenture GmbH, 
SAP AG. Gespräche mit weiteren Partnern laufen. Das House of IT soll explizit kein „closed shop“ 
sein. Es ist vielmehr gewünscht, kontinuierlich weitere Unternehmens- und institutionelle Partner für 
das Projekt zu gewinnen. 
Seinen Sitz wird der House of IT e.V. in der Mornewegstraße 32 in Darmstadt nehmen. Die Techni-
sche Universität bringt die Räumlichkeiten ein. In der gleichen Liegenschaft sind das Center for 
Advanced Security Research Darmstadt CASED und die Geschäftsstelle des nationalen Spitzenc-
lusters „Softwareinnovationen für das Digitale Unternehmen“ beheimatet. Mithin handelt es sich bei 
der gewählten Liegenschaften in mehrfacher Hinsicht um ein „echtes“ House of IT, welches die IT-
Kompetenzen räumlich an einem Mikrostandort bündelt sowie Synergien und Ausstrahlungseffekte 
schafft. 
Der derzeitige unmittelbare Personalstamm des House of IT e.V. wird aus zwei halben Stellen, die 
vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung gestellt werden, sowie 
einer vollen Stelle, welche von der Technischen Universität gestellt wird, bestehen. Hinzu kommt 
die Position der/des Geschäftsführerin/s. Das Besetzungsverfahren für diese Stelle läuft.  
 
Um das House of IT weiter in der Öffentlichkeit und der Fachszene zu platzieren, wurde eine Inter-
netpräsenz aufgebaut, die laufend weiter entwickelt wird: www.house-of-it.eu (Freischaltung am 
14.03). 
Über weitere Entwicklungen und Konkretisierungen der Planungen, z.B. zur Frage der Geschäfts-
führung, wird erneut zeitnah berichtet. 
 
Dez. I 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

anlage 2

20188 Zeichen

1
House of IT 
House of IT

2 1
House of IT 
Kontakt | Contact:
Prof. Dr. Peter Buxmann
Project Leader of the Founding Initiative House of IT
Technische Universität Darmstadt 
Chair of Information Systems | Fachgebiet Wirtschaftsinformatik
Department of Economics & Law
Department of Computer Science (Adjunct Professor)
Hochschulstr. 1 | 64289 Darmstadt | Germany 
Phone +49 (0)6151 16-4826 | Fax -5162
buxmann@is.tu-darmstadt.de 
www.is.tu-darmstadt.de

2 3
S
tudien zeigen die stark wachsende Bedeutung 
der IKT-Branche. Dies gilt insbesondere für 
die Softwareindustrie und IKT-Dienstleistungen. 
Zur weiteren Stärkung der IKT-Branche haben die 
im Verein „FrankfurtRheinMain – Verein zur För -
derung der Standortentwicklung e.V.“ zusammen -
geschlossenen Vertreter aus Politik, Wirtschaft 
und Wissenschaft den Aufbau des House of IT 
beschlossen. Das House of IT soll – neben den 
bereits etablierten House of Finance und House 
of Logistics & Mobility – dazu beitragen, die wis -
senschaftlichen und wirtschaftlichen Stärken der 
Region international noch sichtbarer zu machen.
Das House of IT ist ein Ort der Begegnung, des 
Austauschs und der Kooperation. Dabei integriert 
das House of IT zum einen bestehende IKT-Initia -
tiven und -angebote in der Region. Großprojekte, 
wie das Center for Advanced Security Research 
Darmstadt (CASED) sowie die Geschäftsstelle des 
Spitzenclusters „Softwareinnovationen für das di -
gitale Unternehmen“, sind zur Schaffung von Sy -
nergien im House of IT beheimatet. Zum anderen 
werden im Rahmen des House of IT neue Projek -
te und Angebote aufgebaut. Dazu wurde ein auf 
drei Säulen ruhendes Gesamtkonzept erarbeitet:  
Forschung und Wissen-/ Technologietransfer, Wei -
terbildung und Lehre sowie Unternehmensgrün -
dungen und Wachstum. Die Aktivitäten stehen 
unter dem Leitbild der Interdisziplinarität und der 
hohen Vernetzung der Akteure aus Politik, Wirt -
schaft und Wissenschaft mit dem Ziel, nachhaltige 
Innovationen zu schaffen. 
S
tudies show strongly increasing relevance of 
the ICT sector, especially in the fields of the 
software industry and ICT services. In order to 
further strengthen the ICT industry, the “Frank -
furtRheinMain – Verein zur Förderung der Stand -
ortentwicklung e.V.” initiated the establishment 
of the House of IT, which is led by a coalition 
of representatives from industry, science, and 
government. In addition to the already establis -
hed House of Finance and House of Logistics & 
Mobility, the House of IT will make the scientific 
and economical strengths of the region internati -
onally even more visible.
The House of IT is a place to meet, exchange 
ideas, and collaborate. In this context, on the 
one hand, the House of IT integrates existing ICT 
initiatives and potential in the region. In order 
to create synergies, large-scale projects like the 
Center for Advanced Security Research Darm -
stadt (CASED) as well as the management office 
of the software-cluster “Software Innovations for 
the Digital Enterprise” are located in the House 
of IT. On the other hand, the House of IT also 
facilitates new projects and assists in establi -
shing existing potential. For the House of IT, an 
overall concept relying on three pillars has been 
developed: Research as well as knowledge and 
technology transfer, teaching and executive edu -
cation, professional training, and also start-ups, 
entrepreneurship and growth. The activities are 
under the guiding principle of interdisciplinarity 
and the highly interconnected relations between 
actors from industry, science and the govern -
ment all with the goal of creating sustainable 
innovations.
House of IT – VIsIon und ZIele
 House of IT – VIsIon and objecTIVes

4 5
D
as House of IT ist in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt beheimatet. Kaum eine andere Re -
gion bündelt europaweit mehr Kompetenzen in 
den Bereichen Software und IKT. Dies zeigt auch 
der Erfolg der Region im BMBF-Spitzencluster -
wettbewerb für den Cluster „Softwareinnovatio -
nen für das digitale Unternehmen“. 
Darüber hinaus sind in unmittelbarer Nähe zum 
House of IT unter anderem die folgenden Insti -
tutionen und Unternehmen ansässig, die eine 
enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und 
Forschung garantieren:
   Technische Universität Darmstadt 
   Hochschule Darmstadt 
   CASED 
   SAP Research 
   Software AG 
   Fraunhofer-Institut für Graphische  
Datenverarbeitung IGD
    Fraunhofer-Institut für Sichere  
Informationstechnologie SIT
Die Bedeutung der IKT-Industrie für die Region 
wird gleichermaßen durch folgende Zahlen ein -
drucksvoll bestätigt: In Hessen sind in der IKT-
Branche knapp 100.000 Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter beschäftigt. Dabei bildet die Software-
industrie mit knapp 4.000 Softwarehäusern einen 
Schwerpunkt in der IKT-Landschaft der Region. 
Neben den IKT-Anbietern existiert in der Rhein-
Main-Region eine Vielzahl von Anwendern, für 
die der Einsatz von IKT essenziell ist. Hierzu 
zählen die Finanzbranche in Frankfurt, die Logis-
tikbranche rund um einen der weltweit größten 
Verkehrsknotenpunkte sowie die Pharma- / Life-
Sciences-Branche, die ebenfalls im Rhein-Main-
Gebiet stark konzentriert ist. 
Hinzu kommen viele kleine und mittelständische 
Unternehmen sowie IKT-Beratungsgesellschaften 
mit Sitz in der Region.
Daraus ergeben sich vielfältige und vielverspre -
chende Möglichkeiten für Kooperationen mit dem 
House of Finance, dem House of Logistics and 
Mobility sowie dem geplanten House of Pharma. 
sTandoRT des House of IT
locaTIon of THe House of IT
T
he House of IT is located in the science city 
of Darmstadt. No other European region com -
bines more ICT competencies in the software and 
ICT sector. One example of this region’s ICT com -
petency is the success in the “Leading Edge Clus -
ter Competition“ of the German Federal Ministry of 
Education and Research for the software-cluster, 
“Software Innovations for the Digital Enterprise”.  
Among others, the following institutions and 
companies are located in close vicinity to the 
House of IT:
   Technische Universität Darmstadt
   Hochschule Darmstadt
   CASED
   SAP Research
   Software AG
    Fraunhofer Institute for Computer  
Graphics Research IGD
    Fraunhofer Institute for Secure  
Information Technology SIT
The importance of the ICT sector for the region 
is impressively confirmed by the following facts: 
In the state of Hesse, almost 100.000 employees 
are working in the ICT industry. The software 
industry with almost 4.000 software companies 
represents the focal point in the ICT landscape 
of the region.
In addition to the ICT vendors, a wide range of 
ICT-dependent companies from other industries 
are located in the Rhine-Main region. Among 
them the finance sector in Frankfurt, the logistics 
sector around one of the world’s major transpor -
tation hubs and the pharmaceutical / life-sciences 
industry.
In addition, there is a variety of small to medium 
sized companies as well as ICT consulting compa -
nies that are based in this region.
Hence, there are plenty of promising opportuni -
ties for cooperations with the House of Finance, 
the House of Logistics and Mobility and the plan -
ned House of Pharma.
“THE REGION RHINE MAIN NECKAR IS GLOBAL LEADER  IN THE FIELD OF ENTERPRISE 
SOFTWARE . WITH THE HOUSE OF IT WE CREATE A NEW FLAGSHIP  INFRASTRUCTURE 
FOR THE F UTURE I NTERNET.“
Steffen Saebisch
Staatssekretär im Hessischen Ministerium für 
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
”THE HOUSE OF IT (HIT) FOCUSES , ON ONE HAND, ON IT ACTIVITIES  OF THE  
REGIONAL  PRIVATE AND PUBLIC SECTORS . ON THE OTHER HAND, THE HIT PROVIDES 
AN INTERDISCIPLINAR y PLATFORM  FOR RESEARCH  AND DEVELOPMENT  AS WELL  
AS TRAINING AND START -UP ACTIVITIES .”
Karl-Heinz Streibich
CEO, Software AG

6 7
dIe angeboTe des House of IT
House of IT seRVIces
foRscHung und WIssens-/ TecHnologIeTRansfeR
ReseaRcH and knoWledge- /TecHnology TRansfeR
“AS ONE OF THE LEADING UNIVERSITIES OF TECHNOLOGy IN EUROPE WE CONDUCT 
ExCELLENT RESEARCH IN THE FIELDS OF COMPUTERS SCIENCE AND INFORMATION SyS-
TEMS. THE “FUTURE INTERNET”  PLAyS A KEy ROLE AS ONE OF OUR NEWLy ESTABLISHED 
RESEARCH CLUSTERS, WHICH IS WHy WE STRONGLy SUPPORT THE HOUSE OF IT.”
Prof. Dr. Hans Jürgen Prömel
Präsident, Technische Universität Darmstadt
I
m House of IT arbeiten Informatiker mit Inge -
nieuren, Ökonomen, Wirtschaftsinformatikern, 
Naturwissenschaftlern sowie Rechtswissenschaft -
lern und Geisteswissenschaftlern interdisziplinär 
zusammen. Ausgangspunkt sind die Stärken in 
der informatiknahen Forschung rund um die Wis -
senschaftsstadt Darmstadt.
I
n the House of IT, computer scientists work 
together with engineers, economists, business 
specialists, natural scientists as well as with legal 
and humanities scholars interdisciplinarily. The 
House of IT utilizes the regionally concentrated 
expertise in computer science related research. 
D
as House of IT hat ein Angebotsprogramm 
entwickelt, das seinen Mitgliedern den Zu -
gang zu und Austausch von Kompetenzen im 
IKT-Bereich ermöglicht. Die Angebote reichen 
von Forschungsprojekten über Weiterbildungsan -
gebote bis hin zur Unterstützung von Unterneh -
mensgründern und jungen Unternehmen.
T
he House of IT has developed a portfolio of 
services that allows its members to access 
and exchange competencies in the ICT sector. 
The House of IT offers a wide range of services 
from research projects to advanced training as 
well as support for company founders and young 
companies.
“AS A LEADING GLOBAL SERVICE COMPANy WITH A STRONG LOCAL PRESENCE IN THE REGION, 
ACCENTURE ENGAGES IN THE HOUSE OF IT TO UNLEASH THE POWER OF THE IT TECHNOL-
OGy AND INNOVATION POTENTIAL IN THE REGION. THERE IS AN ABUNDANCE OF IT TALENT, 
IDEAS AND SKILLS WHICH WILL BE LEVERAGED THROUGH THE HOUSE OF IT TO FURTHER 
STRENGTHEN THE GERMAN SOFTWARE INDUSTR y – AS A PLAyER WITH GLOBAL REACH.”
Frank Riemensperger
Geographic Unit Managing Director Austria, Switzerland and Germany and 
Country Managing Director Germany Accenture GmbH

8 9
Das House of IT soll ein Ort der Begegnung und 
des Austauschs zwischen Unternehmen, Politik 
und Hochschulen sein. Das bedeutet etwa, dass 
Unternehmen die Chance erhalten, mit Wissen -
schaftlern im House of IT in gemeinsamen For -
schungsprojekten eng zusammenzuarbeiten. 
Auf diese Weise sollen die Praxisrelevanz der 
Forschungsaktivitäten weiter erhöht und der 
Wissens- und Technologietransfer vorangetrie -
ben werden. Zudem bieten solche Kooperationen 
durch Knowledge-Spillovers bessere Chancen,  
innovativere Ergebnisse zu erzielen. Für eine 
solche kooperative Zusammenarbeit ist trotz flä -
chendeckender Verfügbarkeit moderner IuK-Tech -
nologien räumliche Nähe der beteiligten Partner 
von entscheidender Bedeutung.
DIESE KOOPERATIONSPLATTFORM BEINHALTET 
UNTER ANDEREM:
    Einen Marktplatz für kooperative  
Forschungsvorhaben
   Veranstaltungen (Konferenzen, Workshops, 
Unterstützung bei Messeteilnahmen)
    Entwicklung und Verteilung von Informa-
tionsmaterialien
    Schaffung eines „Living Labs“ zur 
Demonstration neuer Technologien und 
Produkte
The House of IT is designed as a collaboration fo -
rum for industry, science and government. Thus, 
companies get the opportunity to closely collabo -
rate with scientists and to work on joint research 
projects in the House of IT. This way, the practical 
relevance of research will be further increased 
and knowledge and technology transfer will be 
stimulated. In addition, these collaborations of -
fer the opportunity of achieving more innovative 
results due to knowledge spillovers. For such a 
close collaboration, spatial proximity of the part -
ners is of high importance.
AMONG OTHERS T HIS COOPERATION PLATFORM 
CONTAINS:
   A market place for cooperative research 
projects
    Events (conferences, workshops, support 
of participation in exhibitions)
   Development and distribution of informa -
tion material
   Establishment of a “Living Lab” to 
demonstrate of new technologies and 
products
Gemeinsam mit CASED soll im House of IT auch 
ein „Institute for Interdisciplinary Studies on the 
Future Internet“ aufgebaut werden. Dieses Insti -
tut wird zukunftsrelevante Themen, wie Internet 
Security, Privacy & Trust, Internet Economy, Mo -
bile Communications, Cloud Computing etc., we -
niger aus klassisch technologischer, sondern aus 
einer interdisziplinären Perspektive betrachten. 
DIE FORSCHUNGSTHEMEN WERDEN AUS DEN 
FOLGENDEN BLICKWINKELN UNTERSUCHT : 
   Entwicklung von Future Internet  
Technologies,
    Entwicklung von Future Internet  
Business Models sowie Future Internet 
Processes sowie
   Gestaltung der Future Internet Society.
Die Themenschwerpunkte werden im Vorstand 
des House of IT unter Einbeziehung eines Beirats 
festgelegt. Beide Gremien werden aus hochrangi -
gen Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Hoch -
schulen zusammengesetzt. Mitglieder des House 
of IT sind eingeladen, sich in die Forschung ein -
zubringen und somit die Ausrichtung des House 
of IT mitzugestalten. 
“ICT RESEARCH IN H ESSE – IN PARTICULAR THE T ECHNISCHE U NIVERSIT äT DARM-
STADT – HAS DEMONSTRATED  WORLD-CLASS  THOUGHT  LEADERSHIP . THIS IS WHy 
WE DECIDED TO ESTABLISH THE SAP R ESEARCH C ENTER IN D ARMSTADT.”
Dr. Knut Manske
Director SAP Research Center Darmstadt, SAP Research
“AS EUROPE’S LARGEST  SOFTWARE  CLUSTER , THIS REGION HAS A LOT POTENTIAL 
FOR FUTURE ICT INNOVATIONS . THE HOUSE OF IT SEEKS TO LEVERAGE THIS POTEN -
TIAL SPECIFICALL y By SUPPORTING START -UPS AND y OUNG ENTREPRENEURS ”
Dr. Robert Heinrich
Head of Advisory Services Germany Austria Switzerland, Ernst & y oung
In collaboration with CASED, an “Institute for In -
terdisciplinary Studies on the Future Internet“ will 
be established in the House of IT. This institute 
will analyze future-oriented topics for example in 
the fields of Internet Security, Privacy & Trust, 
Internet Economy, Mobile Communications, Cloud 
Computing from an interdisciplinary perspective 
rather than from the classical technological point 
of view. 
ALL THESE TOPICS WILL BE ANAL yZED FROM 
THE FOLLOWING PERSPECTIVES :
   Development of Future Internet  
Technologies,
   Development of Future Internet Business 
Models as well as Future Internet Proces -
ses, and
   Design of the Future Internet Society.
The thematic focus will be determined by the 
executive board of the House of IT in coopera -
tion with an advisory board. Both bodies will be 
composed of high-level representatives of the go -
vernment, corporations and academia. Members 
of the House of IT are invited to participate in 
joint research projects and take a role in desig -
ning the future orientation of the House of IT.

10 11
D
ie berufliche Weiterbildung von Mitarbeiter-
innen und Mitarbeitern ist ein zentrales Ele -
ment von Personalentwicklungsmaßnahmen in 
Unternehmen. In diesem Zusammenhang sollen 
im House of IT in Kooperation mit regionalen, 
nationalen aber auch internationalen Partnern 
Weiterbildungsprogramme für IKT-Fachkräfte 
entwickelt werden. Diese sollen von einfachen 
Seminaren und Zertifikatskursen („Open Enroll-
ment“) über Web Trainings bis hin zu einem Mas -
terprogramm sowie auf bestimmte Unternehmen 
zugeschnittene „Customized Programs“ reichen. 
Alle Programme verfolgen die Idee der Interdis -
ziplinarität: Dies bedeutet konkret, dass IKT-
Fachkräfte Know-how in Bereichen wie General 
Management / Betriebswirtschaftslehre, Recht, 
Wirtschaftsinformatik, aber auch in aktuellen 
Themenfeldern der Informatik, wie z. B. IT-Sicher-
heit, erwerben und vertiefen können. 
T
he training and education of employees is 
a central element of the personnel develop -
ment measures of many companies. In coopera -
tion with regional and international partners, an 
advanced training program for ICT professionals 
– Executive Education – will be offered in the 
House of IT. These trainings will range from semi -
nars and workshops (“Open Enrollment”) to web 
trainings, a master’s program, as well as custo -
mized programs which serve the needs of indivi -
dual companies. All programs pursue the idea of 
being interdisciplinary. In this context, that im -
plies that ICT professionals can obtain know-how 
in areas like general management and business 
administration, law and information systems, as 
well as in current topic areas of computer sci -
ence, e. g. IT security.
 h_da 
 HOCHSCHULE D ARMSTADT
 UNIV ERSITY OF APPLIED S CIEN CES
G
ründer im IKT-Bereich stehen vor ganz spe -
zifischen Herausforderungen. Vom Grün -
dungswilligen bis hin zum jungen Unternehmen 
bietet das House of IT Unterstützung für die Ver -
wirklichung und erfolgreiche Vermarktung neuer 
Ideen. Als zentraler Ansprechpartner für IKT-
Gründungen weist das House of IT Ratsuchenden 
den Weg zu den von seinen Partnern offerierten 
Angeboten und schließt darüber hinaus Lücken 
durch eigene Angebote.
BERATUNGSANGEBOTE DES H OUSE OF IT  
BEINHALTEN:
   Einzelberatungen, Workshops und  
Schulungen,
  Inhouse-Beratungsprojekte sowie
   ein Webportal sowie die webbasierte 
Kooperationsplattform.
F
ounders in the ICT sector face very specific 
challenges. From potential founders to young 
entrepreneurs, the House of IT offers support for 
the realization and the successful marketing of 
new ideas. As central contact for ICT start-ups, 
the House of IT helps to identify services pro -
vided by its partners and closes the remaining 
gaps by utilizing its own services.
THE SERVICES PROVIDED B y THE HOUSE OF IT 
INCLUDE:
    one-on-one consulting services, work -
shops and trainings,
   in-house consulting projects, and
   web portal and as well as a web-based  
collaboration platform.
unTeRneHmensgRündungen und WacHsTum
sTaRT-ups and gRoWTH
WeITeRbIldung
adVanced TRaInIng and TeacHIng
H esse n IT

12 13
MIT DEM AUFBAU DES H OUSE OF IT WOLLEN 
WIR GEMEINSAM  DIE FOLGENDEN VISIONEN 
UMSETZEN:
   Zusammen mit anderen Leuchtturmpro -
jekten, wie etwa dem Spitzencluster 
„Softwareinnovationen für das digitale 
Unternehmen“, trägt das House of IT 
dazu bei, dass die Region um Frankfurt-
Rhein-Main und die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt noch deutlicher als bisher als 
der IKT-Standort in Europa wahrgenom -
men wird.
   Hochkarätige Wissenschaftler, IKT-
Entscheider und -Fachkräfte, Unterneh -
mensgründer und exzellente Studierende 
siedeln sich zunehmend in der Region an.
   Das House of IT trägt dazu bei, Wert -
schöpfung, Innovation und Wachstum in 
der IKT-Branche zu steigern sowie neue 
Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.
   Das House of IT ist anerkanntermaßen 
führend in Bezug auf die interdisziplinäre 
Weiterbildung von IKT-Entscheidern und 
-Fachkräften.
   Das House of IT leistet einen spürbaren 
Beitrag zur Förderung des Gründerklimas 
in der Region, was sich in einer wachsen -
den Zahl von Aus- und Neugründungen 
niederschlägt.
Lassen Sie uns diese Vision gemeinsam verwirk -
lichen und werden Sie Mitglied des House of IT! 
House of IT – ZIelfoTo 2020
House of IT In THe yeaR 2020
WITH THE ESTABLISHMENT OF THE H OUSE OF IT 
WE WANT TO REALIZE THE FOLLOWING VISION S:
   In collaboration with other leading initia -
tives like the software-cluster “Software 
Innovations for the Digital Enterprise”, the 
House of IT contributes to and improves 
the public perception of the region around 
Frankfurt-Rhine-Main and the science city 
of Darmstadt as Europe’s premier ICT 
innovation center.
   leading scientists, ICT professionals, 
company founders and excellent students 
settle in the region.
   The House of IT helps to stimulate busi -
ness, innovation and growth of the ICT 
sector as well as the creation of new jobs 
in the region.
   The House of IT is widely acknowledged 
as a leading provider of interdisciplinary 
executive education for ICT professionals.
   The House of IT makes a remarkable 
contribution to the promotion of entrepre -
neurship in the region, which results in 
a growing number of spin-offs and newly 
established companies.
We invite you to join this initiative and to be -
come a member of the House of IT!
InITIaToRen des House of IT
InItIatoren des House of It
InItIators of tHe House of It

14

Beratungsverlauf (3)

TOP 12
TOP 130
TOP 49

Orte (3)

  • Mornewegstraße 32
  • Hochschulstraße 1
  • Marktplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0093
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.03.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00