AN/0783/2023
Antrag der SPD-Fraktion, betr: Beratung für private Wohnungseigentümer*innen zur Verminderung von Leerständen
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Antrag nach § 3 (SPD BV4)
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0783/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.05.2023 Antrag der SPD-Fraktion, betr: Beratung für private Wohnungseigentümer*innen zur Verminderung von Leerständen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15.05.2023 zu setzen. Beschluss Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung die Wohnungsbauleitstelle um ein Unterstützungsangebot für private Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnungen, die diese seit längerem nicht bewirtschaften, zu erweitern. Der Beschluss ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Begründung Bei der näheren Betrachtung von längerfristigen Wohnungsleerständen taucht häufig das Problem auf, dass private Eigentümer*innen aus persönlichen Gründen nicht vermieten, sondern ihre Wohnungen leer stehen lassen. Die Wohnungsbauleitstelle der Stadt Köln ist seit 2017 dafür zuständig, größeren Wohnungsbauvorhaben bei Planung und Genehmigung als Lotse zur Seite zu stehen. Sie wird seit 2022 ergänzt um das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte „MitStadtZentrale“. Diese hat eine Lotsen- und Koordinatorenfunktion bei Vergabeverfahren für Grundstücke und setzt sich für die Projektrealisierung ein. Ein Angebot von Hilfestellungen für Eigentümer*innen, denen es aus persönlichen Gründen nicht gelingt bestehenden Wohnraum in der notwendigen Form zu bewirtschaften, wäre hier eine sinnvolle Ergänzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0783/2023 Stand: 09.10.2023 Sachstandsbericht Antrag der SPD-Fraktion, betr: Beratung für private Wohnungseigentümer*innen zur Verminderung von Leerständen Beschluss Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung die Wohnungsbauleitstelle um ein Unterstüt- zungsangebot für private Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnungen, die diese seit län- gerem nicht bewirtschaften, zu erweitern. Der Beschluss ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Status in Bearbeitung X erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung hat in der Sitzung am 28.08.2023 hierzu folgendes mitgeteilt (TOP 12.8, Ses- sion Nummer: 2473/2023): In der Begründung des Beschlusses AN/0783/2023 wird davon ausgegangen, dass bei län- gerfristigen Wohnungsleerständen private Eigentümer*innen aus persönlichen Gründen nicht vermieten, sondern ihre Wohnungen leer stehen lassen. Nach den Erkenntnissen der Verwaltung sind die Gründe für Leerstände differenziert zu be- trachten. Ab einer Leerstandsdauer von mehr als 6 Monaten ist grundsätzlich eine Genehmigung des Amtes für Wohnungswesen erforderlich. Dabei wird das Amt eigeninitiativ tätig oder auch auf Hinweise der Bevölkerung, die namentlich oder anonym über ein Internetformular erfolgen können. https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=56-F38_WohnRZwEnt&formte- cid=3&areashortname=send_html Laut dem „9. Bericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln“ entfallen 2022 bei selbst eingereichten Anträgen u.a. 143 WE auf den Abbruch zugunsten von Neubau, 50 WE auf die Umwandlung in Gewerbe und nur 2 WE auf die Genehmigung von Leerstand. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=913359&type=do Bei den von Amts wegen eingeleiteten Wiederzuführungsverfahren liegt die häufigste Form in 2 der unerlaubten Kurzzeitvermietung, die sich durch die Einführung der Wohnraum-Identitäts- nummer zukünftig deutlich ändern/verringern wird. Im gesamten Jahr 2022 bestand im gesamten Stadtgebiet bei nur 332 WE der Verdacht auf unerlaubten Leerstand. Dabei ist bei einem Teil davon auszugehen, dass er zielgerichtet leer steht mit dem Ziel einer späteren Gewinn-/Renditemaximierung. Diese Fälle sind ordnungsbehördlich zufriedenstel- lend lösbar. Darüber hinaus werden sehr individuelle Problemlagen genannt, wie zum Beispiel Streitigkei- ten unter Erben, finanzielle Schwierigkeiten bei hohen zu erwartenden Sanierungskosten oder ein hohes Alter der Vermieter mit entsprechenden organisatorischen Defiziten. Diese können mit dem Handlungsspielraum der Verwaltung nicht adäquat gelöst werden. Ziel- führender erscheint in diesen Fällen ein Verweis auf die Angebote des freien Marktes, abge- deckt z.B. durch Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Banken und Generalunternehmer. Im Falle von ordnungsbehördlichen Eingriffen wegen Leerstand durch das Amt für Wohnungs- wesen können natürlich durch die zuständige Sachbearbeitung sachdienliche Hinweise gege- ben werden, um die Lage zu entschärfen oder das Verfahren zu beenden. Dies geschieht re- gelmäßig im laufenden Verfahren. Der Anteil der leerstehenden Wohnungen in der Hand hilfebedürftiger Wohnungseigentümer, deren Probleme durch ein zusätzliches Beratungsangebot der Verwaltung gelöst werden könnte, erscheint marginal. Die originäre Aufgabe der Wohnungsbauleitstelle besteht darin, bei Wohnungsbauprojekten mit mehr als 50 Wohneinheiten, die Projektentwicklung als Lotse durch die Verwaltungsver- fahren zu begleiten. Die Wohnungsbauleitstelle ist damit Partner der Wohnungswirtschaft bei der Verfahrensbeschleunigung mit dem Ziel, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Sollte diese Aufgabe gegenüber der Beratung einzelner Vermieter zurückstehen, so müsste aus Kapazi- tätsgründen die Begleitung solcher Projektentwicklungen zurückstehen. Die Verwaltung hält daher die Einrichtung einer von der BV4 (Ehrenfeld) gewünschten Bera- tungsstelle für nicht sachdienlich oder effizient. Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen Nächste Schritte: keine Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0783/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
- Datum
- 03.05.2023
- Erstellt
- 03.05.2023 10:40