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AN/0783/2023

Antrag der SPD-Fraktion, betr: Beratung für private Wohnungseigentümer*innen zur Verminderung von Leerständen

Antrag nach § 3 BV4 (SPD) 03.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 15.05.2023, TOP 8.8

Antrag nach § 3 (SPD BV4)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV4)

2011 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
 
SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln  spd-bv4@stadt-koeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0783/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.05.2023 
Antrag der SPD-Fraktion, betr: Beratung für private Wohnungseigentümer*innen zur 
Verminderung von Leerständen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15.05.2023 zu setzen. 
 
Beschluss 
Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung die Wohnungsbauleitstelle um ein 
Unterstützungsangebot für private Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnungen, die diese 
seit längerem nicht bewirtschaften, zu erweitern. Der Beschluss ist dem 
Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. 
 
Begründung  
Bei der näheren Betrachtung von längerfristigen Wohnungsleerständen taucht häufig das Problem auf, 
dass private Eigentümer*innen aus persönlichen Gründen nicht vermieten, sondern ihre Wohnungen 
leer stehen lassen.  Die Wohnungsbauleitstelle der Stadt Köln ist seit 2017 dafür zuständig, größeren 
Wohnungsbauvorhaben bei Planung und Genehmigung als Lotse zur Seite zu stehen. Sie wird seit 
2022 ergänzt um das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte „MitStadtZentrale“. Diese hat eine 
Lotsen- und Koordinatorenfunktion bei Vergabeverfahren für Grundstücke und setzt sich für die 
Projektrealisierung ein. Ein Angebot von Hilfestellungen für Eigentümer*innen, denen es aus 
persönlichen Gründen nicht gelingt bestehenden Wohnraum in der notwendigen Form zu 
bewirtschaften, wäre hier eine sinnvolle Ergänzung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Petra Bossinger     Jürgen Brock-Mildenberger 
Fraktionsvorsitzende     Bezirksvertreter

Sachstandsbericht BV

4158 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0783/2023
Stand: 09.10.2023 
Sachstandsbericht  
Antrag der SPD-Fraktion, betr: Beratung für private Wohnungseigentümer*innen zur 
Verminderung von Leerständen 
Beschluss 
Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung die Wohnungsbauleitstelle um ein Unterstüt-
zungsangebot für private Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnungen, die diese seit län-
gerem nicht bewirtschaften, zu erweitern. Der Beschluss ist dem Stadtentwicklungsausschuss 
vorzulegen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   X erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung hat in der Sitzung am 28.08.2023 hierzu folgendes mitgeteilt (TOP 12.8, Ses-
sion Nummer: 2473/2023): 
In der Begründung des Beschlusses AN/0783/2023 wird davon ausgegangen, dass bei län-
gerfristigen Wohnungsleerständen private Eigentümer*innen aus persönlichen Gründen nicht 
vermieten, sondern ihre Wohnungen leer stehen lassen.  
 
Nach den Erkenntnissen der Verwaltung sind die Gründe für Leerstände differenziert zu be-
trachten. 
Ab einer Leerstandsdauer von mehr als 6 Monaten ist grundsätzlich eine Genehmigung des 
Amtes für Wohnungswesen erforderlich. Dabei wird das Amt eigeninitiativ tätig oder auch auf 
Hinweise der Bevölkerung, die namentlich oder anonym über ein Internetformular erfolgen 
können. 
 
https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=56-F38_WohnRZwEnt&formte-
cid=3&areashortname=send_html 
 
Laut dem „9. Bericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln“ entfallen 2022 bei selbst 
eingereichten Anträgen u.a. 143 WE auf den Abbruch zugunsten von Neubau, 50 WE auf die 
Umwandlung in Gewerbe und nur 2 WE auf die Genehmigung von Leerstand. 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=913359&type=do 
 
Bei den von Amts wegen eingeleiteten Wiederzuführungsverfahren liegt die häufigste Form in

2 
 
der unerlaubten Kurzzeitvermietung, die sich durch die Einführung der Wohnraum-Identitäts-
nummer zukünftig deutlich ändern/verringern wird. 
Im gesamten Jahr 2022 bestand im gesamten Stadtgebiet bei nur 332 WE der Verdacht auf 
unerlaubten Leerstand. 
 
Dabei ist bei einem Teil davon auszugehen, dass er zielgerichtet leer steht mit dem Ziel einer 
späteren Gewinn-/Renditemaximierung. Diese Fälle sind ordnungsbehördlich zufriedenstel-
lend lösbar. 
Darüber hinaus werden sehr individuelle Problemlagen genannt, wie zum Beispiel Streitigkei-
ten unter Erben, finanzielle Schwierigkeiten bei hohen zu erwartenden Sanierungskosten oder 
ein hohes Alter der Vermieter mit entsprechenden organisatorischen Defiziten. 
Diese können mit dem Handlungsspielraum der Verwaltung nicht adäquat gelöst werden. Ziel-
führender erscheint in diesen Fällen ein Verweis auf die Angebote des freien Marktes, abge-
deckt z.B. durch Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Banken und Generalunternehmer. 
 
Im Falle von ordnungsbehördlichen Eingriffen wegen Leerstand durch das Amt für Wohnungs-
wesen können natürlich durch die zuständige Sachbearbeitung sachdienliche Hinweise gege-
ben werden, um die Lage zu entschärfen oder das Verfahren zu beenden. Dies geschieht re-
gelmäßig im laufenden Verfahren. 
 
Der Anteil der leerstehenden Wohnungen in der Hand hilfebedürftiger Wohnungseigentümer, 
deren Probleme durch ein zusätzliches Beratungsangebot der Verwaltung gelöst werden 
könnte, erscheint marginal. 
 
Die originäre Aufgabe der Wohnungsbauleitstelle besteht darin, bei Wohnungsbauprojekten 
mit mehr als 50 Wohneinheiten, die Projektentwicklung als Lotse durch die Verwaltungsver-
fahren zu begleiten. Die Wohnungsbauleitstelle ist damit Partner der Wohnungswirtschaft bei 
der Verfahrensbeschleunigung mit dem Ziel, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Sollte diese 
Aufgabe gegenüber der Beratung einzelner Vermieter zurückstehen, so müsste aus Kapazi-
tätsgründen die Begleitung solcher Projektentwicklungen zurückstehen. 
 
Die Verwaltung hält daher die Einrichtung einer von der BV4 (Ehrenfeld) gewünschten Bera-
tungsstelle für nicht sachdienlich oder effizient. Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht 
zu folgen 
 
Nächste Schritte: 
keine 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Beratungsverlauf (1)

15.05.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0783/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
Datum
03.05.2023
Erstellt
03.05.2023 10:40