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V/0003/2023

Neugestaltung des ÖPNV-Angebotes der Stadt Münster

Vorlagen 12.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 15.03.2023, TOP 6.5

Anlage A

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Ansehen

Anlage_1_Dokumentation_erster_ÖPNV_Workshop

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Ansehen

Anlage_2_Dokumentation_zweiter_ÖPNV_Workshop

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2861 Zeichen

Anlage A zur V/0003/2023 
Kurzüberblick 
Im Rahmen des Masterplanprozesses hat sich, insbesondere vor dem Hintergrund der vom Büro 
PTV durchgeführten Bestandsanalyse, herausgestellt, dass der öffentliche Personennahverkehr 
neben dem Fuß- und Radverkehr eines der zentralen Handlungsfelder ist, um die Mobilität der 
Zukunft für Münster zu gestalten. Die Erwartungen an die zukünftige Ausgestaltung und Bedeu-
tung des ÖPNV sind dabei weit gefächert. Unter Beteiligung von Politik, der Fachverwaltung, den 
Stadtwerken als lokalem ÖPNV-Anbieter und der PTV Transport Consult GmbH als beauftragtem 
Gutachterbüro für den Masterplan Mobilität Münster GmbH wurden zur Qualifizierung dieser Er-
wartungen im Rahmen des Masterplanprozesses zwei Workshops mit den Zielen: 
1. Sammeln von Ideen für mögliche ÖPNV-Maßnahmen 
2. Konkretisieren der angestrebten Angebots- und Beförderungsqualität im ÖPNV 
3. Herausarbeiten und Bewusstmachen der aus den Maßnahmen bzw. der Vision resultie-
renden Konsequenzen und möglicher Ziel- und Umsetzungskonflikte 
4. Lösungssuche zur Vermeidung von Zielkonflikten 
durchgeführt. Die Vorlage fasst die Ergebnisse zusammen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den ÖPNV zukunftssicher aufzustellen und seinen Anteil 
am Umweltverbund deutlich zu steigern. Dazu muss der ÖPNV attraktiver und leistungsfähiger 
werden, um seinen Beitrag zu einem klimaneutralen Verkehr leisten zu können. Da ein Stadt-
bahnsystem mittelfristig weder umsetzbar noch finanzierbar ist, soll der Aufbau eines Hochleis-
tungs-Busnetzes mit verbindlichen Qualitätsstandards in einem hierarchisch strukturierten ÖPNV-
Netz geprüft werden. 
 
Ein starker ÖPNV zahlt auf das Ziel der Klimaneutralität ein. 
 
Finanzierung   
Produktgruppe:   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die konzeptionelle Neugestaltung des bestehenden 
ÖPNV-Netzes entstehen keine unmittelbaren Kosten. 
      
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Der Aufgabenträger Stadt Münster ist gemäß Regionalisierungsgesetz Nordrhein-Westfalen 
(RegG NW) im Rahmen der Daseinsvorsorge verpflichtet, das ÖPNV-Angebot bei Bedarf fortzu-
schreiben.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Das skizzierte Vorgehen dient der weiteren Verbesserung des ÖPNV und damit insgesamt der 
Stärkung des Umweltverbundes. Es ist zu erwarten, dass weitere Fahrgäste für den ÖPNV ge-
wonnen werden können und die Nutzung des eigenen PKW weiter abnimmt.

Anlage_1_Dokumentation_erster_ÖPNV_Workshop

1597 Zeichen

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Bündnis 90/Die Grünen 
Stadt Münster 
ÖDP 
Stadtwerke Münster 
SPD 
VOLT Münster 
Bündnis 90/Die Grünen 
Stadt Münster 
CDU 
PTV Transport Consult GmbH 
Stadt Münster 
SPD 
CDU 
Bündnis 90/Die Grünen 
PTV Transport Consult GmbH (Moderation) 
Stadtwerke Münster 
Stadtwerke Münster 
PTV Transport Consult GmbH (Moderation) 
VOLT Münster 
 
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9 Linienkonzept
9 Anbindung von Gewerbegebieten verbessern
konsequente Verknüpfung der Erschließungslinien mit den ÖPNV-
Hochleistungsachsen
"Flügelung" bzw. alternierende Bedienung von Buslinien bei der 
ÖPNV-Erschließung von Stadtteilen
Quartierbusse wie Tangentiallinie 18 als Zubringer und Stadtteilverbindung
unterschiedliche Streckenführung von alternierenden Linien (z. B. Linie 
8 zum Hauptbahnhof Linie 8a zum Bült)
6 Taktdichte
5 mindestens 20-min-Grundtakt im Busliniennetz
1 auch bei dem Ziel eines dichtes Taktangebots die "Wirtschaftlichkeit" 
beachten (muss volkswirtschaftlich vertretbar sein)
ab 20 min ÖV-Fahrzeit → 10 min-Takt
Taktangebot auf Kleinbuslinien verdichten
2 Ausbau von LOOPmünster
2 LOOP nur für bestimmte Zielgruppen, z. B. mobilitätseingeschränkte 
Personen

0 Wer nutzt LOOP? Differenzierter Zugang/Tarif für unterschiedliche 
Nutzergruppen 
LOOP nicht parallel zum Buslinienverkehr
LOOP als "Sonde", um Netzlücken im ÖPNV-Linienverkehr aufzudecken
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Anlage_2_Dokumentation_zweiter_ÖPNV_Workshop

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Stadt Münster 
Stadt Münster 
Bündnis 90/Die Grünen 
Stadt Münster 
ÖDP 
VOLT  
SPD 
Stadt Münster 
Stadt Münster 
FDP 
PTV Transport Consult GmbH 
Stadt Münster 
Bündnis 90/Die Grünen 
PTV Transport Consult GmbH (Moderation) 
Stadtwerke Münster 
PTV Transport Consult GmbH (Moderation) 
CDU

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Beschlussvorlage

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V/0003/2023 
V/0003/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neugestaltung des ÖPNV-Angebotes der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.02.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Münster nimmt die Ergebnisse der durchge-
führten ÖPNV-Workshops zur Kenntnis. 
2. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Münster beschließt im Rahmen des Master-
plan Mobilität Münster 2035+ die Neuaufstellung des Stadtbusangebotes zum Ausbau und zur 
Stärkung des ÖPNV , unter Berücksichtigung der aus den ÖPNV -Workshops abgeleiteten Pla-
nungsprämissen. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit den Stadtwerken dazu eine geeignete Netzkon-
zeption zu erarbeiten und vorzulegen. 
4. Das erarbeitete Netz wird integraler Bestandteil des Masterplan Mobilität Münster 2035+ und 
bildet die Grundlage für den 4. Nahverkehrsplan. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die konzeptionelle Neugestaltung des bestehenden ÖPNV-Netzes entstehen keine unmittelba-
ren Kosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen des Masterplanprozesses hat sich, insbesondere vor dem Hintergrund der vom Büro PTV 
durchgeführten Bestandsanalyse, herausgestellt, dass der öffentliche Personennahverkehr neben 
dem Fuß- und Radverkehr eines der zentralen Handlungsfelder ist, um die Mobilität der Zukunft für 
Münster zu gestalten. Die Erwartung en an die zukünftige Ausgestaltung und Bedeutung des ÖPNV 
sind dabei weit gefächert. Unter Beteiligung von Politik, der Fachverwaltung, den Stadtwerken als 
lokalem ÖPNV-Anbieter und der PTV Transport Consult GmbH als beauftragten Gutachterbüro für 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
30.01.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr König 
Telefon: 492-6501 
KoenigD@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0003/2023 
den Masterplan Mobilität Münster 2035+ wurden zur Qualifizierung dieser Erwartungen im Rahmen 
des Masterplanprozesses zwei Workshops mit den Zielen: 
 
1. Sammeln von Ideen für mögliche ÖPNV-Maßnahmen 
2. Konkretisieren der angestrebten Angebots- und Beförderungsqualität im ÖPNV 
3. Herausarbeiten und Bewusstmachen der aus den Maßnahmen bzw. der Vision resultierenden 
Konsequenzen und möglicher Ziel- und Umsetzungskonflikte 
4. Lösungssuche zur Vermeidung von Zielkonflikten 
 
durchgeführt. 
 
Diskutiert wurden dabei Maßnahmenvorschläge  für eine zukunftsfähige Gestaltung des ÖPNV -
Angebotes in Münster in den Themenfeldern 
 
• ÖPNV-Hauptachsen 
• ÖPNV-Erschließung der Innenstadt 
• ÖPNV-Erschließung der Achsenzwischenräume 
• ÖPNV-Erschließung der Stadtteile 
• Integration des Stadt-Umland-Verkehrs 
 
Im 1 . Workshop wurde herausgearbeitet, dass die Themenfelder ÖPNV -Hauptachsen und ÖPNV-
Erschließung der Innenstadt von zentraler Bedeutung für die grundlegende zukünftige Auslegung des 
gesamtstädtischen ÖPNV-Angebotes in Münster sind, so dass diese beiden Them enfelder im 2. 
ÖPNV-Workshop vertieft wurden. (Die vollständigen Protokolle der Workshops sind in den Anlagen 1 
und 2 beigefügt). 
 
Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, dass die Verwaltung (Amt für Mobilität und Tiefbau) und 
die Stadtwerke Münster gemein sam einen Vorschlag für eine Anpassung des ÖPNV -Netzes unter 
Berücksichtigung der Hinweise aus den Workshops erarbeiten. Ein besonderer Fokus ist dabei auf 
die zukünftige ÖPNV -Erschließung des Innenstadtzentrums Prinzipalmarkt -Domplatz-Rothenburg-
Klemensstraße-Königsstraße zu legen. 
 
Als zentrales Ergebnis der beiden durchgeführten Workshops lässt sich nachfolgender Planungs -
grundsatz festhalten: 
 
Der ÖPNV muss attraktiver und leistungsfähiger werden, um seinen Beitrag zu einem klimaneutralen 
Verkehr leisten zu können. Da ein Stadtbahnsystem mittelfristig weder umsetzbar noch finanzierbar 
ist, soll der Aufbau eines Hochleistungs -Busnetzes mit verbindlichen Qualitätsstandards in einem 
hierarchisch strukturierten ÖPNV -Netz geprüft werden. Mit dem Hochlei stungs-ÖPNV sollen die 
Münsteraner Stadtteile besser an die Innenstadt angebunden werden. Darüber hinaus sollen der ein- 
und ausbrechende Motorisierte Individualverkehr (MIV) in den Stadt -Umland-Beziehungen an den 
Endpunkten der Hauptachsen auf den ÖPNV ge lenkt werden. Ein Hochleistungs-Busverkehr könnte 
eine Vorläuferlösung für ein perspektivisch anzustrebendes Stadtbahnsystem sein; beide Lösungen 
sollen kompatibel zueinander sein. 
 
Aus diesem Grundsatz sowie den Ergebnissen der beiden Workshops lassen sic h zur Neuausrich-
tung eines hierarchisierten ÖPNV-Angebotes (vgl. Abbildung 1) nachfolgende Planungsprämissen für 
die einzelnen Netzelemente bzw. darüberhinausgehende Prüfaufträge ableiten, die handlungsleitend 
für die Neugestaltung des städtischen ÖPNV-Angebotes sein sollen:

- 3 - 
V/0003/2023 
 
 
Abbildung 1: Systemskizze Netzhierarchie  
 
Ebene 1: 
 
ÖPNV-Hauptachsen (Hochleistungslinien) 
• ÖPNV-Hauptachsen bilden, ausgeführt als Hochleistungslinien, das leistungsstarke Funda-
ment des Stadtbusnetzes. 
• Sie konzentrieren sich auf die Beförderung hoher Fahrgastmengen und werden gestreckt d.h. 
ohne vermeidbare Einschleifungs- bzw. Abbiegevorgänge geführt.  
• Sie orientieren sie sich aufgrund der Straßenquerschnitte vor allen entlang der radialen 
Hauptverkehrsstraßen, dabei sind die Mobilitätsbedürfnisse aller Stadtquartiere zu berücksich-
tigen. 
• Sie sollen hohe Reisegeschwindigkeiten und damit eine schnelle Erreichbarkeit des Zentrums 
aus den Außenstadtteilen gewährleisten. 
• Über separate Fahrspuren und eine kons equente Bevorrechtigung an den Knotenpunkten 
werden die Achsen beschleunigt und weitgehend störungsfrei gestaltet. 
• Die Anbindung der Hauptachsen an das Innenstadtzentrum kann mit einem einmaligen Um-
stieg über innenstadtnahe Umstiegshaltestellen sichergestellt werden. 
• Gut gestaltete Verknüpfungspunkte sollen eine funktionale Trennung der Bedienung der 
Hauptachsen einerseits und der Bedienung von Achsenzwischenräumen andererseits ohne 
große Komfortverluste für den ÖPNV-Nutzenden ermöglichen. 
• Der Hauptbahnhof dient als zentraler Umsteigepunkt u.a. zum Regional - und Fernverkehr. 
Dabei ist zu prüfen, ob die heutige Prämisse alle Linien über den Hauptbahnhof zu führen wei-
terhin gelten soll.

- 4 - 
V/0003/2023 
Ebene 2: 
 
Achsenzwischenräume (Ergänzungslinien) 
• In den Achsenzwischenräumen stellen Ergänzungslinien die Anbindung und Erschließung si-
cher. 
• Im Gegensatz zu den Hochleistungslinien werden diese Linien nicht unmittelbar gestreckt ge-
führt.  Die Linien gewährleisten so die Flächenerschließung sowie die Anbindung an die 
Hauptachsen. 
• Sie werden konsequent mit den Hochleistungslinien der Hauptachsen bzw. dem regionalen 
Schnellbus- bzw. Bahnangebot an Mobilstationen verknüpft. 
• Ergänzungslinien werden in weniger dichter, aber ausreichender Taktung betrieben. 
 
Ringlinie 
 Die Linienführung der Ringlinie soll im Hinblick auf ihre Funktion und betrieblichen Stabilität 
auf der Grundlage des Fahrgastaufkommens und der Fahrgastverflechtungen hin überprüft 
werden. Dabei soll vor allem die Bedienung der Haltestelle Hauptbahnhof bewertet werden. 
• Dezentrale Umsteigemöglichkeiten - insbesondere zu den Hauptachsen - sollen durch eine 
höhere Zuverlässigkeit und besser abgestimmte Zeitlagen attraktiver werden. 
• Die Durchbindung der Linie ohne Wendezeit ist zu prüfen, bzw. geeignete „Endpunkte “ zu 
identifizieren  
 
 
Ebene 3:  
 
Stadtteilverbindungen 
• Stadtteilverbindungen sollen die funktionalen und verkehrlichen Verflechtungen zwischen den 
Außenstadtteilen sicherstellen. 
• Die Taktung der Stadtteilverbindungen soll der grundsätzlichen Taktsystematik und ihrer Rele-
vanz entsprechend erfolgen. 
• Über Verknüpfungshaltestellen erfolgt die Anbindung an die Ergänzungslinien oder die Hoch-
leistungslinien. 
 
Ergänzende Bedarfsverkehre (LOOPmünster) & multimodale Angebote 
• Bedarfsverkehre wie LOOPmünster sollen - im Hinblick auf ihre eingeschränkte Kapazität - der 
Ergänzung des Stadtbusangebotes dienen. 
• Aufgrund ihrer Flexibilität und vielseitigen Einsatzmöglichkeiten sind sie ein wichtiges Netze-
lement für eine ganzheitliche Attraktivierung des ÖPNV-Angebotes. 
• Die dauerhafte Etablierung ergänzender Bedarfsverkehre wird mit den Erfahrungen aus dem 
Projekt LOOPmünster auf die Eignung für weitere Stadtteile hin geprüft. 
• Ergänzende Bedarfsverkehre wie LOOPmünster sollen v.a. die flächendeckende Erschließung 
der Außenstadtteile im Hinblick auf den Binnen- und Anschlussverkehr sicherstellen. Darüber 
hinaus können sie auf nachfrageschwachen Relationen zwischen benachbarten Stadtteilen 
eingesetzt werden. 
• Durch multimodale Angebote und neu geschaffene Mobilstationen werden alternative Angebo-
te in der Nahmobilität und als Zu- und Abbringer zu Bus & Bahn etabliert.  
 
Darüber hinaus lassen sich aus den beiden ÖPNV -Workshops Prüfaufträge zu den folgenden The-
menfeldern ableiten:

- 5 - 
V/0003/2023 
ÖPNV-Erschließung Innenstadtzentrum 
• Es ist zu unterscheiden zwischen dem Innenstadtzentrum innerhalb des Promenadenringes 
und den Stadtquartieren außerhalb des Promenadenringes bis zum 2. Tangentenring, die 
ebenfalls zur Innenstadt gehören. 
 
 
Abbildung 2: Definition Innenstadtzentrum/Innenstadt  
 
 
• Die Anzahl der Stadtbuslinien zur Erschließung des Innenstadtzentrums soll deutlich reduziert 
werden. 
• Dabei sind insbesondere die Trassen über den Prinzipalmarkt, die Klemensstraße, den Dom-
platz sowie über Rothenburg und Königsstraße zu prüfen. 
• Die Erreichbarkeit des Innenstadtzentrums mit dem ÖPNV ist - insbesondere für mobilitätsein-
geschränkte Personen - grundsätzlich zu gewährleisten. Ausreichende Kapazitäten werden im 
Rahmen eines Grundangebotes vorgehalten. Dabei soll die ganzj ährige, weitestgehend stö-
rungsfreie Bedienung über geeignete Trassen und Bedienungsangebote (z.B. Shuttleangebo-
te, Ergänzungslinien) geprüft werden.  
• Im Hinblick auf die Linienführung der Hauptachsen ist die Erschließungsqualität altstadtnaher 
Haltestellen wie Altstadt/Bült, Aegidiimarkt, Ludgeriplatz oder Eisenbahnstraße zu bewerten 
und achsenspezifisch festzulegen. 
 
Nachtnetz 
• Die Betriebszeiten, Taktung und Linienführung des bestehenden Nachtnetzes werden über-
prüft und bei Bedarf den veränderten Ansprüchen der wachsenden Stadt Münster angepasst. 
 
Auf Basis der Planungsprämissen soll eine hierarchische Netzstruktur mit einer klaren Funktionszu-
weisung der einzelnen Netzelemente entwickelt werden (vgl. Abbildung 3). Mit ihr erfolgt gleichzeitig 
die Definition der Systemmerkmale des Hochleistungs-ÖPNV für Münster. Diese beinhaltet unter an-

- 6 - 
V/0003/2023 
derem die Festlegung der Achsen, des Taktes, der Start- und Endpunkte von Hochleistungslinien. Sie 
trifft erste Aussagen wo baulich abgetrennte ÖPNV-Fahrweg möglich bzw. erforderlich sind.  
 
Abbildung 3: Geplante Netzstruktur 
 
Gleichzeitig werden Aussagen zur Erschließung der zentralen Innenstadt getroffen. Das so definierte 
Hochleistungsnetz wird Teil des Umsetzungsszenarios im Masterplan Mobilität Münster 2035+.  
 
 
 
 
 
i.V. 
gez. 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Ergebnisdokumentation 1. ÖPNV-Workshop im Rahmen des Masterplan Mobilität Müns-
ter 2035+ 
Anlage 2: Ergebnisdokumentation 2. ÖPNV-Workshop im Rahmen des Masterplan Mobilität Müns-
ter 2035+

Beratungsverlauf (1)

15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Klemensstraße
  • Eisenbahnstraße
  • Ludgeriplatz
  • Prinzipalmarkt
  • Königsstraße
  • Aegidiimarkt
  • Domplatz
  • Rothenburg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0003/2023
Typ
Vorlagen
Datum
12.01.2023
Erstellt
03.01.2023 10:40